Gebrauchtwagen kaufen: Gewährleistung, Garantie und Sachmängelhaftung erklärt

• Lesezeit: 8 Min.

Von Klaus Heimgärtner, Angela Baumgarten

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Autountersuchung in einer Werkstatt
Mangel am gebrauchten Auto: Diese Rechte haben Käuferinnen und Käufer© iStock.com/SARINYAPINNGAM

Gebrauchtwagen gekauft – und plötzlich treten Mängel auf: Wie Sie Nachbesserung verlangen und wann Sie vom Vertrag zurücktreten dürfen oder weniger zahlen müssen. Alles zu Sachmängelhaftung, Gewährleistung und Garantie.

  • Bei Mängeln erst Nachbesserung verlangen

  • Privater Verkäufer darf die Haftung für Mängel ausschließen

  • Gebrauchtwagen-Garantie gilt neben gesetzlicher Haftung für Mängel

Sehr ärgerlich, wenn man einen Gebrauchtwagen gekauft hat, der Mängel aufweist. Was Sie verlangen können, hängt davon ab, ob Sie vom Händler oder von einer Privatperson gekauft haben. ADAC Juristen erklären, welche Rechte Sie geltend machen können.

Mangel am Gebrauchtwagen: Ihre Rechte beim Kauf vom Händler

Was ist die Sachmängelhaftung oder Gewährleistung?

Die Sachmängelhaftung ist ein gesetzlich verankertes Recht, sie ist umgangssprachlich auch als Gewährleistung bekannt. Der Kern der Sachmängelhaftung:

  • Der Verkäufer haftet mindestens ein Jahr für alle Sachmängel, die das Auto bei Übergabe hatte.

  • Erster Schritt ist immer die Nachbesserung (Beseitigung des Mangels) oder Ersatzlieferung (Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs). Beim Gebrauchtwagenkauf wird es auf die Nachbesserung hinauslaufen, weil die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs in der Regel nicht möglich ist.

  • Die Nachbesserungs-Arbeiten im Rahmen der Sachmängelhaftung sind für Sie kostenlos.

  • Schlägt die Nachbesserung fehl, können Sie vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

Wie lange läuft die Sachmängelhaftung?

Für jeden Kaufvertrag gilt eine gesetzliche Sachmängelhaftung. Sie läuft zwei Jahre. Kaufen Sie als Privatperson von einem Unternehmer ein gebrauchtes Auto oder Motorrad, wird die Sachmängelhaftung in der Regel durch den Vertrag auf ein Jahr verkürzt.

Wichtiger Hinweis: Ganz ausschließen darf der Unternehmer die Haftung nicht.

Wer muss Gewährleistung geben?

Bei einem Verkauf zwischen einem Unternehmer und einer Privatperson muss der Unternehmer im Rahmen der Sachmängelhaftung für Mängel geradestehen. Als Unternehmer zählt:

  • natürlich ein Fahrzeughändler, aber auch,

  • wer das Fahrzeug im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit verkauft. Zum Beispiel: wer als selbstständiger Handwerker, als Ärztin, als Rechtsanwalt oder als Architektin das gebrauchte Geschäftsauto verkauft.

Was ist ein Sachmangel?

Nicht jeder Mangel am Fahrzeug fällt unter die gesetzliche Haftung. Normale Gebrauchsspuren müssen Sie beim Gebrauchtwagen hinnehmen. 

Der Händler muss private Kunden und Kundinnen auf unübliche Gebrauchsspuren hinweisen. Macht er das nicht, muss er für diese haften.

Wer muss den Mangel beweisen?

Der Mangel muss schon bei Übergabe vorgelegen haben, um in die Sachmängelhaftung zu fallen. Wenn Sie als Privatperson von einem Unternehmer gekauft haben, gilt eine sogenannte Beweislastumkehr.

Das heißt: Tritt innerhalb des ersten Jahres nach dem Kauf ein Mangel auf, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen, wenn er nicht haften will. Nach dieser Zeit müssen Sie beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag.

Nachbesserung: Welche Kosten muss der Händler tragen? 

Der gewerbliche Verkäufer muss im Rahmen der Nachbesserung folgende Kosten übernehmen (wenn diese tatsächlich anfallen): 

  • Alle mit der Nachbesserung zusammenhängenden Kosten, zum Beispiel Abschleppkosten zur nächstgelegenen Werkstatt, Reparatur-Materialien, Schmierstoffe, Fahrtkosten zur Werkstatt und zurück zur Durchführung der Reparatur.

  • Verbraucher können vom Händler mit der Aufforderung zur Nachbesserung einen Kostenvorschuss (z.B. für den Transport des Fahrzeugs zum Händler) verlangen.

  • Die Kosten, die durch den Ausbau des mangelhaften und den (Wieder-)Einbau des mangelfreien Teils entstehen. Diese Verpflichtung darf der Händler gegenüber Verbrauchern nicht durch vertragliche Klauseln ausschließen oder beschränken.

Der Verkäufer muss aber keine Kosten wie zum Beispiel Mietwagenkosten, Nutzungsausfall oder Verdienstausfall übernehmen. Diese lassen sich nur bei einem nachweisbaren Verschulden des Verkäufers durchsetzen.

Nachbesserung nur beim Verkäufer

Sie müssen dem Verkäufer selbst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben und dürfen nicht ohne Weiteres eine andere Werkstatt mit der Reparatur beauftragen.

Mit dem ADAC Musterschreiben können Sie den Händler zur Nachbesserung auffordern:

PDF Format
Nachbesserung bei Mängeln am Gebrauchtwagen

Wie oft kann der Verkäufer nachbessern?

Wie oft der Verkäufer versuchen darf, den Mangel nachzubessern, hängt vom Einzelfall ab. In der Regel dürften es zwei Nachbesserungsversuche sein.

Wann können Sie zurücktreten oder den Kaufpreis mindern?

Sie können vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn

  • der Verkäufer die Nacherfüllung endgültig verweigert

  • die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist; wann das der Fall ist, hängt von den jeweiligen Umständen ab

  • dem Verkäufer die Nachbesserung nicht möglich ist

Wichtiger Hinweis: Hat Ihnen der Händler einen Mangel arglistig verschwiegen, können Sie in der Regel sofort vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Es ist aber oft schwer, die Arglist zu beweisen. Daher sollten Sie erwägen, erst einmal Nacherfüllung zu verlangen.

So läuft der Rücktritt: Auto zurückgeben, Geld zurück

Der Rücktritt ist in der Regel nur bei einem erheblichen Mangel möglich. Beim Rücktritt wird der Kaufvertrag rückgängig gemacht. Das heißt: Sie geben das Auto zurück und bekommen Ihr Geld wieder.

Allerdings bekommen Sie in der Regel nicht den vollen Kaufpreis zurück, denn Sie müssen sich eine sogenannte Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Damit wird der Vorteil ausgeglichen, dass Sie das Auto bis zur Rückgabe benutzt haben. Bei der Berechnung kommt es nur auf die zurückgelegten Kilometer im Verhältnis zur Gesamtfahrleistung des Autos an.

Kaufpreis mindern: So viel Geld bekommen Sie zurück

Eine Minderung des Kaufpreises ist im Gegensatz zum Rücktritt auch bei unerheblichen Mängeln möglich. Sie wird durch Schätzung ermittelt. Falls nötig, muss ein Sachverständiger den Minderungsbetrag festsetzen.

Gebrauchtwagen von privat gekauft: Ihre Rechte bei Mängeln

Privater Verkäufer darf Sachmängelhaftung ausschließen

Ein privater Verkäufer bzw. eine private Verkäuferin darf durch eine Klausel im Kaufvertrag die gesetzliche Sachmängelhaftung ausschließen.

Das ist beim privaten Autoverkauf üblich und bedeutet, dass der private Verkäufer in der Regel nicht für Mängel an dem Fahrzeug haften muss. Ein privater Verkäufer haftet trotz Ausschluss der Sachmängelhaftung aber für:

  • sogenannte Garantiezusagen

  • arglistig verschwiegene Mängel

Privater Verkäufer haftet für Garantiezusagen

Wenn der private Verkäufer im Vertrag eine Garantie für eine Eigenschaft des Autos übernommen hat, haftet er für diese Zusage. Eine sogenannte Garantiezusage liegt dann vor, wenn der Verkäufer

  • erkennbar die Gewähr für eine bestimmte Eigenschaft übernimmt und

  • für die Folge ihres Fehlens einstehen will. 

Oft ist es schwierig zu entscheiden, ob die Angaben im Kaufvertrag eine echte Garantiezusage oder nur allgemeine unverbindliche Anpreisungen sind (z.B. "Wagen 100 Prozent in Ordnung"). Auch Angaben in Annoncen und auf Verkaufsschildern können eine Garantiezusage sein. Das hängt aber vom Einzelfall ab.

Verkäufer haftet für arglistiges Verschweigen

Kennt der Verkäufer wesentliche Mängel an dem Auto (z.B. einen Unfallschaden), muss er auch ohne ausdrückliche Nachfrage auf die Mängel hinweisen. Macht der Verkäufer das nicht, haftet er für das arglistige Verschweigen eines Mangels. Das gilt auch, wenn er mit dem Vorhandensein eines Mangels rechnet und ihn dem Käufer verschweigt.

Wichtiger Hinweis für Käufer: Sie müssen nicht nur nachweisen, dass das Auto mangelhaft ist, sondern auch beweisen können, dass der Verkäufer davon Kenntnis hatte. Gerade die Kenntnis ist in der Praxis oft schwer zu belegen.

Was bringt eine Gebrauchtwagen-Garantie?

Eine Gebrauchtwagen-Garantie ist nicht das Gleiche wie die Sachmängelhaftung und nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot und bietet in der Regel einen geringeren Umfang als die gesetzliche Sachmängelhaftung.

Gesetzliche Rechte bestehen neben der Gebrauchtwagen-Garantie

Manche Händler verweisen bei Mängeln auf die Gebrauchtwagen-Garantie und behaupten, dass es nur die Ansprüche aus der Garantie gebe. Die gesetzlichen Rechte gelten aber neben den Ansprüchen aus einer Gebrauchtwagen-Garantie. Der Verkäufer darf das Recht zum Rücktritt oder zur Kaufpreisminderung daher nicht mit der Begründung verweigern, die Gebrauchtwagen-Garantie sehe ein solches Recht nicht vor. 

Tipp: Informieren Sie Ihren Verkäufer, wenn Sie die Gebrauchtwagen-Garantie in Anspruch nehmen wollen. Lassen Sie sich bestätigen, dass er die Werkstattleistung der Fremdwerkstatt als Nachbesserungsversuch anerkennt.

Was deckt die Gebrauchtwagen-Garantie ab?

Eine Garantie schränkt die Ansprüche aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung nicht ein, bietet aber einen anderen Umfang. Die wichtigsten Punkte zur Gebrauchtwagen-Garantie.

  • Vorteil: Es ist üblicherweise egal, ob der Mangel schon bei der Übergabe vorlag oder in der Garantiezeit aufgetreten ist.

  • Vorteil: Die Garantie-Reparatur kann je nach den Garantiebedingen auch von anderen (Vertrags-)Werkstätten durchgeführt werden.

  • Nachteil: Die Reparaturkosten sind oft nicht oder nicht vollständig abgedeckt. In der Regel sind nur bestimmte Fahrzeugbauteile enthalten. Oft ist eine Selbstbeteiligung zu zahlen.

  • Nachteil: Rücktritt oder Kaufpreisminderung sind in der Regel nicht vorgesehen.

Tipp der ADAC Juristen: Was die Garantie abdeckt, steht in den Garantiebedingungen, die sich stark unterscheiden können. Lesen Sie daher die Bedingungen durch. Sie enthalten auch Informationen zur Laufzeit der Garantie und den Pflichten, die man einhalten muss, um die Garantie aufrechtzuerhalten.

Diese Gebrauchtwagen-Garantien gibt es

Es gibt verschiedene Arten von Gebrauchtwagen-Garantien, zum Beispiel die Herstellergarantie für Gebrauchtwagen oder Garantieverträge von externen Versicherern:

  • Oft bieten Händler eine Gebrauchtwagen-Garantie an. Manchmal ist sie schon im Kaufpreis enthalten, oft kostet sie aber extra.

  • Auch manche Hersteller bieten gegen Gebühr eine Gebrauchtwagen-Garantie an.

  • Bei externen Anbietern oder Versicherern können Sie ebenfalls kostenpflichtige Garantien für Gebrauchtwagen abschließen.

So setzen Sie Ihre Ansprüche durch

So können Sie bei Streit zum Beispiel die Kaufpreisminderung oder den Transport- bzw. Fahrtkostenvorschuss ohne Anwalt durchsetzen:

Schiedsverfahren

Beim Autokauf kann die Kfz-Schiedsstelle für den Gebrauchtwagenhandel angerufen werden, wenn der Händler Innungsmitglied ist.

ADAC Vertragsanwälte

ADAC Mitglieder können sich von einem ADAC Vertragsanwalt beraten lassen, wenn es Schwierigkeiten mit einem Gebrauchtwagenkauf gibt.

Fazit und Empfehlungen der ADAC Juristen

Beim Gebrauchtwagenkauf gilt: Hat das Fahrzeug Mängel, ist entscheidend, wann sie entstanden sind und von wem Sie kaufen.

Handlungsempfehlungen für Käufer

  • Vor dem Kauf genau prüfen: Zustand, Vorschäden, Unterlagen.

  • Bewusst kaufen: Händler = mehr Schutz, privat = mehr Risiko.

  • Mängel sofort melden: möglichst schriftlich und mit Nachweisen.

  • Den Verkäufer zur Nachbesserung auffordern, bevor Sie weitere Rechte nutzen.

  • Weitere Rechte erst danach: Preis mindern, zurücktreten oder Schadenersatz verlangen.