Viele Menschen sind auf Medikamente angewiesen. Bei längeren Reisen müssen diese mitunter griffbereit im Handgepäck mitgeführt werden. Mit dem ADAC Formular "Medikamentenmitnahme" können Sie Probleme bei der Einreise oder am Zoll vermeiden. Medikamente dürfen nur für den persönlichen Gebrauch sein ADAC Formular für fachärztliche Bestätigung mitführen Wie Sie Medikamente im Handgepäck richtig transportieren Wer aufgrund einer Erkrankung auf Medikamente angewiesen ist, muss und darf diese mit ins Ausland nehmen. Besonders, wenn eine längere Reise geplant ist, kommen mitunter beachtliche Mengen an Tabletten, Salben oder sogar Injektionsspritzen zusammen. Das kann bei der Zollkontrolle zu Missverständnissen führen, die sich aber mit guter Vorbereitung vermeiden lassen. Formular für die Medikamentenmitnahme Welche Arzneimittel darf man auf Reisen ins Ausland im Gepäck oder im Handgepäck mitführen? Grundsätzlich gilt: Die Medikamente müssen für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein. Mit dem ADAC Formular für Medikamente im Gepäck können Sie Missverständnisse vermeiden: In der vorgedruckten Tabelle können Sie übersichtlich eintragen, welche Medikamente und Materialien Sie mitführen und wie viel Sie wovon brauchen. Auf Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch wird im Formular bestätigt, dass die aufgeführten Arznei- und Hilfsmittel für Sie persönlich bestimmt sind und nicht etwa im Land verkauft werden sollen. Idealerweise sollten Sie die Bescheinigung zum Mitführen von Medikamenten von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt unterzeichnen und abstempeln lassen. Wenn Sie im Ausland ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen oder für den Fall des Verlusts Ihrer Medikamente auf der Reise oder im Zielland, kann die Bescheinigung Aufschluss darüber geben, welche Medikamente Sie für gewöhnlich einnehmen. Reisen mit Betäubungsmitteln Bitte beachten Sie, dass Sie für die Mitnahme von Medikamenten, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen (z.B. starke Schmerzmittel), ein besonderes Formular des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) benötigen, das die Unterschrift eines Amtsarztes tragen muss: Dazu die Infos des Bundesinstituts über Reisen mit Betäubungsmitteln. Die Auskünfte vom Zoll über Arzneimittel als Reisebedarf zeigen ebenfalls die Vorschriften über die Mitnahme von Arzneimitteln zur Ausreise aus und Einreise nach Deutschland. Sollten Sie Zweifel haben, was Ihren konkreten Fall betrifft, sollten Sie sich direkt an die Botschaft des betreffenden Landes in Deutschland wenden. Dort kann man Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft erteilen. Länder mit strengen Vorschriften Ausgesprochen streng sind in diesem Punkt beispielweise die Bestimmungen in Singapur. Hier ist besondere Vorsicht bei der Mitnahme von Medikamenten geboten, da Singapur eine umfangreiche Einfuhrverbotsliste erlassen hat. ADAC Experten empfehlen dringend, eine ärztliche Verordnung und die Gebrauchsanweisung der Medikamente mit Angabe der chemischen Zusammensetzung mitzunehmen. Dies gilt insbesondere bei Beruhigungsmitteln und Psychopharmaka. Mehr Infos finden sich laut der Deutschen Botschaft in Singapur bei der Gesundheitsbehörde in Singapur. Besondere Regelungen bei Medikamenten gibt es laut Auswärtigem Amt auch bei der Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate. Aber auch an anderen Landesgrenzen wird genau kontrolliert, was da ins Land gebracht werden soll, in welcher Menge und zu welchem Zweck. Reisende sollten sich vorab über die Bestimmungen in ihrem Zielland informieren, etwa auf den Länder-Seiten des ADAC oder beim Auswärtigen Amt. Wer weitere Fragen hat, muss sich direkt an die Botschaft des betreffenden Landes in Deutschland wenden. Medikamente im Flugzeug mitnehmen Vor dem Abflug sollten alle Arzneimittel rechtzeitig in ausreichender Menge vorhanden und alle Bescheinigungen beglaubigt sein. Eine frühe Planung lohnt sich. Empfehlenswert ist es, etwa das Anderthalb- bis Zweifache des für den Flug erwarteten Bedarfs an Medikamenten im Handgepäck mitzuführen – um eine Reserve zu haben, wenn sich der Abflug verzögert oder der Flug umgeleitet wird. Hilfreich ist es auch, die Reisedauer und die Zeitzone des Ziellandes bei Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem Arzt anzusprechen. Ein Langstreckenflug und ein Wechsel der Zeitzone harmonieren unter Umständen nicht mit den Zeiten, zu denen Sie die Medikation normalerweise einnehmen. Falls Medikamente gekühlt werden müssen, sollten sich Passagiere vorab bei der Fluggesellschaft informieren, was sie zu diesem Zweck an Bord im Handgepäck mitnehmen können, auch wenn sie beispielweise ein medizinisches Gerät benötigen. Spritzen gelten im Flugzeug als gefährliche Gegenstände im Handgepäck. Deshalb sollte man eine ärztliche Bescheinigung mitführen, die bestätigt, dass es sich um persönlich benötigtes medizinisches Material handelt. Medikamente im Handgepäck verpacken Flüssigkeiten dürfen generell auf den Flughäfen der Europäischen Union in Behältern unter 100 ml Fassungsvermögen im Handgepäck mitgenommen werden, verpackt in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel von maximal 1 Liter Fassungsvermögen pro Fluggast. Ausnahmen werden für Baby- und Spezialnahrung sowie wichtige flüssige Medikamente gemacht. Flüssige Medikamente sind nur dann im Handgepäck erlaubt, wenn diese ins Zielland eingeführt werden dürfen und ärztlich verschrieben wurden. Der Bedarf der Medikamente muss glaubhaft nachgewiesen werden, z.B. durch das ADAC Formular. Während der Sicherheitskontrolle sollten Passagiere flüssige und feste Arzneimittel aus Taschen oder Rucksäcken herausnehmen und sichtbar zusammen mit der jeweiligen Bescheinigung positionieren. Damit das Sicherheitspersonal am Flughafen die Arzneimittel der Bescheinigung einwandfrei und schnell zuordnen kann, ist es empfehlenswert, die Originalverpackungen zu verwenden. Feste Stoffe wie Tabletten fallen zwar nicht unter die gleichen Beschränkungen wie Flüssigkeiten. Die Tabletten oder Kapseln lose in Behältnissen zu mischen, um Platz zu sparen, kann hingegen schnell zu Problemen bei der Sicherheitskontrolle führen. Unabhängig vom Medikament gilt in allen Fällen, dass das entsprechende Arzneimittel nur in einer Menge mitgeführt werden darf, die für die Dauer der geplanten Reise angemessen ist. Die wichtigsten Vokabeln für unterwegs Infos der Bundespolizei zu Flugreisen Infos der Lufthansa zu Handgepäck und Gesundheit auf Flugreisen Hinweis Diese Informationen wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen jedoch nicht die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Alle Angaben ohne Gewähr.