Gut durch den Zoll: Tipps für Urlauber und Autokäufer

Zoll
Geld, Zigaretten, Schmuck, Medikamente, Autos: Im Zweifel erst beim Zoll nachfragen und dann einreisen© ADAC/Helmuth Scham

Urlauber und Urlauberinnen kaufen auf Reisen gerne ein. Doch der Zoll macht Schnäppchenjägern nicht selten einen Strich durch die Rechnung. Auf was sie beim Kauf von Souvenirs und Autos im Ausland achten müssen.

  • Verbotene Souvenirs: geschützte Tiere und Pflanzen, Antiquitäten, Muscheln

  • Verstöße gegen die Freimengen können teuer werden

  • Günstige Autos aus dem Ausland sind nicht immer ein Schnäppchen

Jeden Tag werden Urlaubsheimkehrende zu Schmugglern. Denn viele wissen gar nicht, welche Waren sie nach Deutschland einführen dürfen und welche nicht. Oft stellen Touristen und Touristinnen erst am Zoll fest, dass ihr Urlaubssouvenir die zulässige Reisefreimenge überschreitet oder sogar einem Einfuhrverbot unterliegt. Alle Tipps und Infos, wie man Schwierigkeiten beim Zoll vermeidet.

Autofahrende, die ihr Traumauto aus dem Ausland importieren oder ein Fahrzeug aus einem anderen EU-Land nach Deutschland überführen möchten, klärt der ADAC über die Kosten, die ein Schnäppchen aus dem Ausland schnell mal teuer werden lassen, und den großen Bürokratieaufwand bei der Überführung auf.

Gut durch den Zoll: Das gilt es zu beachten

Zollvergehen sind kein Kavaliersdelikt

Was viele Urlauber und Urlauberinnen nicht wissen: Sie machen sich bereits strafbar, wenn sie nach Ankunft auf dem Heimatflughafen nicht umgehend ihre anmelde- und abgabepflichtigen Reisemitbringsel beim Zoll (roter Ausgang) deklarieren. Wer erwischt wird, muss nicht nur seine Waren verzollen, sondern als Strafe die gleiche Summe noch mal bezahlen. Und eine Strafanzeige droht ebenfalls. Mit Kontrollen muss man übrigens nicht nur an Flughäfen rechnen. Die Zollbeamten und - beamtinnen sind auch an den Autobahn-Grenzen, in grenzüberschreitenden Zügen, auf dem Wasser (z.B. Bodensee) und sogar im Landesinneren in Grenznähe unterwegs.

Nur die Behörden dürfen amtliche Genehmigungen ausstellen

Erwerben Sie im Ausland z.B. einen hochwertigen Teppich oder einen Kunstgegenstand aus Holz und erhalten vom Händler oder der Händlerin eine Ausfuhrbescheinigung, kann es bei der Einreise nach Deutschland trotzdem Ärger geben. Diese Ausfuhrbescheinigungen zählen nicht. Nur die zuständigen Behörden des Urlaubslandes dürfen amtliche Genehmigungen ausstellen!

Auf der sicheren Seite mit den ADAC Zollinfos

Bei den ADAC Länderinfos in der Rubrik "Einreise und Zoll" erfahren Reisende für jedes Land der Welt, welche Souvenirs von dort bedenkenlos mitgenommen werden können, welche Waren zoll- und steuerfrei sind und von welchen Reisemitbringseln sie auf alle Fälle die Finger lassen sollten.

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