Ampelphasen: Diese Ampelfarben gibt es

Eine Ampel die von Rot auf Orange wechselt
Ampelfarbe Rot-Gelb: Was heißt das für Verkehrsteilnehmer?© istock.com/SolStock

Verkehrsteilnehmer müssen sich nach vier Ampelphasen richten: grün, gelb, rot und rot-gelb. Was die einzelnen Farben bedeuten und was hier zu beachten ist – die ADAC Clubjuristinnen und -juristen klären auf.

  • Es gibt vier Ampelphasen

  • Die Gelbphase ist abhängig von der erlaubten Höchstgeschwindigkeit

  • Vorsicht bei Dauerrot und feindlichem Grün

Welche Ampelphasen gibt es?

Was vielen Verkehrsteilnehmern nicht bewusst ist: Es gibt vier Ampelphasen und nicht nur drei. Ampeln haben die Farbfolge grün, gelb, rot und rot-gelb. Heißt: Wenn die Ampel rot ist, springt sie nicht direkt auf gelb, sondern ist für einen kurzen Moment rot-gelb.

Was bedeutet eine grüne Ampel?

Grün bedeutet, dass der Verkehr von jedem Seitenverkehr abgeschirmt und in der geregelten Richtung freigegeben ist. Wer in dieser Ampelphase grundlos anhält oder bei Grün nicht weiterfährt, behindert den nachfolgenden Verkehr.

Bei stockendem Verkehr darf trotz Grün niemand in den Knotenpunkt einfahren, wenn dort gewartet werden müsste. Der Gegenverkehr, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer, die sich parallel bewegen, haben meistens ebenfalls Grün.

Grün befreit nicht von der Wartepflicht zum Gegenverkehr. Wer also links abbiegt, muss den Gegenverkehr trotz Grünphase durchfahren lassen. Übrigens: Wer Grün hat, während sich noch Fahrzeuge in der Kreuzung befinden, muss diesen die Räumung des Knotenpunktes ermöglichen.

Bei Gelb noch schnell über die Ampel fahren?

Nein. Bei gelbem Licht muss vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen gewartet werden. Herannahende Fahrerinnen und Fahrer, die bei mittlerer Bremsung und ohne Gefährdung Nachfolgender vor der Ampel anhalten können, müssen ihr Fahrzeug zum Stehen bringen. Ein Gelblichtverstoß kann mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro geahndet werden.

Wer darauf vertraut, dass der Vordermann bzw. die Vorderfrau bei Gelb weiterfährt und dann auffährt, der haftet voll. Der Vordermann bzw. die Vorderfrau muss sich vor dem Bremsen nicht vergewissern, dass auch der Folgeverkehr rechtzeitig bremsen kann. Das Einhalten des ausreichenden Sicherheitsabstandes ist Sache der hinten Fahrenden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Vordermann oder die Vorderfrau so abrupt bremsen, dass ihr Fahrzeug erst im Kreuzungsbereich zum Stehen kommt. 

Wie lange dauert die Gelbphase?

Die Gelbphase ist nicht immer gleich lang. Ihre Dauer hängt von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ab und ist in den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung geregelt. In der Regel gelten danach folgende Gelbphasen:

Zulässige Höchstgeschwindigkeit

Gelbphase

bei 50 km/h

3 Sekunden

bei 60 km/h

4 Sekunden

bei 70 km/h

5 Sekunden

über 70 km/h

Lichtzeichenanlagen sollen nicht eingerichtet werden

Was gilt bei Rotlicht?

Rot bedeutet striktes Halt vor der Kreuzung oder vor der Haltlinie. Wer bei Rot zum Anhalten bremst, braucht dabei nicht den Abstand des nächsten folgenden Fahrzeugs zu prüfen. Wenn Sie trotz Rot über die Haltlinie und in den geschützten Kreuzungsbereich hinein fahren, begehen Sie einen Rotlichtverstoß.

Wie verhalte ich mich bei Dauerrot?

Bei defekten Ampelanlagen (Dauerrot) gilt der extreme Misstrauensgrundsatz. Sie müssen zunächst eine angemessene Zeit warten, bis eindeutig abzusehen ist, dass es sich nicht um eine besonders lange Rotphase, sondern wirklich um einen Defekt handelt. Die Angemessenheit der Wartezeit hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Bevor Sie dann in die Kreuzung einfahren, sollten Sie sich mit anderen Beteiligten durch eindeutige Handzeichen verständigen. Achtung: Es ist mit "Dauergrün" des Querverkehrs zu rechnen.

"Bei Rot hier halten" – was gilt?

Wenn unmittelbar vor einer Ampel von rechts eine Straße einmündet, werden häufig zwei Haltlinien angebracht: die erste vor der Ampel und die zweite vor der Einmündung. Wird das Zusatzzeichen "bei Rot hier halten" an der zweiten Haltelinie aufgestellt, liegt ein Rotlichtverstoß vor, wenn Sie die zweite Haltelinie bei Rotlicht überfahren. Auch das Rechtsabbiegen ist nicht erlaubt.

Gibt es keine Haltelinie, ist das Zusatzzeichen als bloße Empfehlung zu sehen, bei einem Vorbeifahren droht kein Bußgeld. Bei einem Unfall müssen Sie jedoch mit einer Mithaftung rechnen.

Was bedeutet "feindliches Grün"?

Dabei handelt es sich um eine Fehlfunktion der Ampelanlage. Sie zeigt für jede Fahrtrichtung grün und gibt damit den Verkehr frei. Da jeder davon ausgeht, Vorfahrt zu haben, kann es zu gefährlichen Unfällen kommen. Verantwortlich und damit haftbar ist regelmäßig der Betreiber der Lichtzeichenanlage.