E-Kennzeichen: Das Nummernschild für Elektroautos

Wer ein Elektrofahrzeug fährt, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Kennzeichen mit dem Zusatz E beantragen. Wann man ein E-Kennzeichen bekommt und welche Vorteile es hat. Die wichtigsten Infos.
E-Kennzeichen auch bei Plug‑in-Hybrid möglich
Vorteile durch E-Kennzeichen zum Beispiel beim Parken
Fahrzeuge mit E-Kennzeichen brauchen keine Umweltplakette mehr
Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) schreibt vor, welchen technischen Voraussetzungen Fahrzeuge entsprechen müssen, um ein E-Kennzeichen zu erhalten. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann man bei der örtlichen Zulassungsstelle ein E-Kennzeichen beantragen.
Welche Voraussetzungen gelten für ein E-Kennzeichen?
Ein E-Kennzeichen erhalten folgende Fahrzeuge:
Reine Batterieelektrofahrzeuge
Fahrzeuge, die extern geladen werden können, wie Plug‑in-Hybride
Welche Voraussetzungen im Einzelnen gelten, regelt das Elektromobilitätsgesetz. Das neue Kennzeichen enthält im Anschluss an die Nummernkombination ein "E".
Wo kann ich ein E-Kennzeichen beantragen?
Wie bei allen anderen Kennzeichen auch, müssen Sie den Antrag bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen. Die Beantragung ist auch online möglich.
Welche Plug‑in-Hybride bekommen ein E-Kennzeichen?
Ein Plug‑in-Hybrid muss von außen aufladbar sein. Zusätzlich muss er mindestens eines dieser Kriterien erfüllen:
CO₂-Ausstoß: höchstens 50 g/km
oder elektrische Reichweite: mindestens 40 km
Welche Vorteile hat ein E-Kennzeichen?
In vielen Gemeinden dürfen Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen kostenfrei parken oder auf Sonderfahrstreifen (Busspuren) fahren. Daneben besteht die Möglichkeit einer Ausnahme bei Zufahrtsbeschränkungen oder Durchfahrtverboten. Mit E-Kennzeichen braucht man außerdem seit Oktober 2026 keine Umweltplakette mehr.
In Bayern dürfen Autos mit einem E-Kennzeichen bis Ende 2026 auf allen öffentlichen Parkplätzen bis zu drei Stunden kostenlos parken. Der Nachweis soll mit Parkscheibe, kostenlosem Automaten-Ticket oder einer Park-App erfolgen.
Ist das E-Kennzeichen bei Elektrofahrzeugen Pflicht?
Nein. Das E-Kennzeichen können Sie freiwillig beantragen oder nicht. Ohne speziellen Antrag erhalten Sie für Ihr Fahrzeug ein "normales" Kennzeichen.
Kann ich ein E-Kennzeichen mit einem Saison- oder Wechselkennzeichen kombinieren?
Auch diese Kombinationen sind möglich. Ein E-Kennzeichen kann als Saisonkennzeichen zugeteilt werden. Da aber durch das E weniger Platz auf dem Kennzeichen bleibt, kann das bei langen Wunschkennzeichen zu Problemen führen.
Sie können das E-Kennzeichen auch als Wechselkennzeichen beantragen, und z.B. das eine Fahrzeug, das Sie für kurze Strecken in der Stadt nutzen, mit E zulassen, das andere Fahrzeug ohne E. Dies ist möglich, da sich das E auf dem kurzen fahrzeugbezogenen Teil des Kennzeichens befindet.
Benötigt man trotz E-Kennzeichen eine Umweltplakette?
Seit 1. Oktober 2026 brauchen Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen keine zusätzliche Umweltplakette mehr: Das E-Kennzeichen reicht ab sofort als Nachweis für die Einfahrt in deutsche Umweltzonen aus. Fahrzeuge ohne E-Kennzeichen benötigen dagegen weiterhin eine Umweltplakette, sofern sie in eine ausgewiesene Umweltzone einfahren möchten.
Was gilt für ausländische Elektroautos in Deutschland?
Für im Ausland zugelassene Fahrzeuge, die die oben genannten Voraussetzungen für ein E-Kennzeichen erfüllen, gibt es eine Plakette in blauer Farbe – ähnlich den Feinstaubplaketten –, die statt einer Ziffer ein "E" enthält. Diese blaue Plakette für ausländische E-Autos ist bei den Kfz-Zulassungsstellen erhältlich. Damit können ausländische Fahrzeuge die Vorteile, die mit einem E-Kennzeichen verbunden sind, ebenfalls nutzen.
Ausländische Kennzeichen für Elektrofahrzeuge werden in Deutschland ohne Überprüfung der Voraussetzungen anerkannt.