Verschneite Verkehrsschilder – was Sie beachten sollten

Im Video: ADAC Jurist Stefan Bergmann erklärt, was bei verschneiten Verkehrsschildern zu beachten ist ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock, Video: © ADAC e.V.

Bei starkem Schneefall kann es passieren, dass nicht nur die Straßen, sondern auch Verkehrsschilder zugeschneit werden. ADAC Juristen informieren, ob die Verkehrszeichen trotzdem gelten.

  • Es gilt der Sichtbarkeitsgrundsatz

  • Vorfahrt achten und Stoppschild bleiben immer gültig

  • Verschneite Schilder müssen nicht freigekratzt werden

Im Bußgeldverfahren führen Autofahrer immer wieder an, dass sie den ihnen vorgeworfene Verstoß nur deshalb begangen hätten, weil das Verkehrsschild durch Schnee und Eis oder Schmutz nicht eindeutig zu erkennen gewesen sei.

Es gilt der Sichtbarkeitsgrundsatz

Bei Verkehrszeichen gibt es den sogenannten Sichtbarkeitsgrundsatz. Ein Schild muss nämlich so aufgestellt sein, dass die Regelung, die von dem Schild ausgeht, mit einem raschen und beiläufigen Blick ohne weitere Überlegungen erfasst werden kann.

Vorfahrt achten, Stoppschild: Das gilt

Wenn das Verkehrszeichen nur leicht verschneit ist, sodass die Bedeutung noch erfasst werden kann, bleibt dieses gültig. Es gibt außerdem Verkehrsschilder, die auch allein anhand ihrer Form eindeutig erkannt werden können. Dazu gehören beispielsweise das achteckige Stoppschild oder das auf der Spitze stehende, dreieckige Verkehrszeichen "Vorfahrt achten".

Im Gegensatz dazu gibt es aber auch Schilder, die allein aufgrund ihrer Form mehrere Bedeutungen haben können. Dazu zählen die dreieckigen Gefahren- sowie die runden Verbots- oder Beschränkungszeichen, wie zum Beispiel erlaubte Höchstgeschwindigkeiten. Sind diese zugeschneit oder stark verdreckt, kann von Ihnen nicht erwartet werden, dass Sie diese auch befolgen.

Aber Vorsicht! Unabhängig von Tempovorschriften gilt immer: Sie dürfen nur so schnell fahren, dass Sie das Fahrzeug ständig beherrschen. Passen Sie die Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie Ihren persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung an.

Strengere Regeln für Ortskundige

Von ortskundigen Verkehrsteilnehmenden, die bestimmte Strecken regelmäßig fahren, kann durchaus erwartet werden, dass sie die dort geltenden Regeln kennen. Werden Sie daher beispielsweise auf dem täglichen Weg in die Arbeit geblitzt, wird Ihnen der Hinweis auf verschneite Verkehrszeichen kaum helfen. Fahren Sie zum Beispiel fast täglich durch eine Tempo-30-Zone wird von Ihnen erwartet, dass Sie sich auch dann an die 30 km/h halten, wenn das Verkehrszeichen verschneit ist.

Verschneites Schild: Was nun?

Wenn Sie an einem verschneiten Verkehrszeichen vorbeifahren, dann müssen Sie Ihre Fahrt nicht unterbrechen, aussteigen und das Schild freikratzen. Halten Sie sich an die allgemeinen Tempolimits innerorts und außerorts und fahren Sie mit angepasster Geschwindigkeit.

Nachweis im Bußgeldverfahren

Zugeschneites Verkehrsschild und Ampel
Hier ist die Bedeutung des Schildes nicht eindeutig zu erkennen© iStock.com/Dainis Derics

Wurden Sie trotz nicht erkennbarer Verkehrszeichen geblitzt, können Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Sie müssen jedoch nachweisen, dass das Schild verschneit und das Tempolimit damit nicht lesbar war. Hier kann Ihnen ein (in der Regel kostenpflichtiges) Wettergutachten des Deutschen Wetterdienstes* helfen. Auch sollten Sie Fotos von der Stelle machen. 

Werden Sie bei einer Geschwindigkeitskontrolle direkt von der Polizei angehalten, ist Ihre Chance größer, ohne Bußgeld davonzukommen. Hier können Sie an Ort und Stelle glaubhaft versichern und zeigen, dass die Schilder aufgrund der aktuellen Schneeverhältnisse unlesbar sind.

Windschutzscheibe zugeschneit

Zugeschneite Autos im Winter
Ob hier eine Parkscheibe ausgelegt wurde, ist nicht zu erkennen. Ein Knöllchen gibt es dafür allerdings nicht© iStock.com/DmitriMaruta

Sind Parkausweise oder die Parkscheibe wegen zugeschneiter Scheiben nicht lesbar, riskieren Sie kein Knöllchen. Diese sind nämlich so im Fahrzeug so anzubringen oder auszulegen, dass sie unter Normalbedingungen von außen gut sichtbar sind. Am besten also hinter der Windschutzscheibe. Haben Sie das getan, sind Sie dieser Pflicht nachgekommen.

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Kennzeichen müssen erkennbar bleiben

Frau schaufelt eingeschneites Auto frei
Ist das Auto eingeschneit, muss es freigeräumt werden. Dies gilt auch für Nummernschilder© Shutterstock/Danilovski

Nicht nur verschneite oder verdreckte Verkehrsschilder sind ein Problem im winterlichen Straßenverkehr. Was Autofahrer häufig nicht wissen oder ignorieren: Vor Fahrtantritt, aber auch regelmäßig während der Fahrt, müssen sie dafür sorgen, dass das Kfz-Kennzeichen lesbar bleibt. Zur Not müssen sie es freikratzen. Wer mit verschneiten Kennzeichen erwischt wird, zahlt fünf Euro Verwarnungsgeld.

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