Stoppschild – diese Regeln gelten
Rot, achteckig und mit einem weißen "STOP" versehen: Das Stoppschild ist meistens nicht zu übersehen. Diese Regeln gelten.
An der Haltlinie muss angehalten werden
Ist keine Haltlinie vorhanden, muss an der Sichtlinie angehalten werden
Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder
Das Stoppschild ist als Zeichen 206 in der Straßenverkehrsordnung zu finden. Es bedeutet "Halt. Vorfahrt gewähren".
Wo muss man bei einem Stoppschild anhalten?
Alle Fahrzeuge müssen bei einem Stoppschild an der Haltlinie anhalten und dem querenden Verkehr die Vorfahrt gewähren. Sie müssen immer an der Haltlinie anhalten, auch dann, wenn weit und breit kein Fahrzeug sichtbar ist, und auch dann, wenn der Querverkehr noch nicht voll einsehbar ist. Wenn frei ist, dürfen Sie anschließend ohne weiteres Anhalten in die Kreuzung einfahren.
Hinweis: Wenn an der Kreuzung eine Ampel angebracht ist, muss diese beachtet werden. Sie müssen dann nicht stehen bleiben, wenn diese grün ist. Auch die Weisungen eines Verkehrspolizisten gehen dem Stoppschild vor.
Was gilt, wenn es keine Haltlinie gibt?
Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, müssen Sie an der Sichtlinie anhalten. Die Sichtlinie ist der Bereich vor den Schnittkanten der kreuzenden oder einmündenden Straße. Auch wenn der Querverkehr noch nicht einsehbar oder die Sicht durch parkende Autos behindert ist, muss zunächst an der Sichtlinie angehalten werden. Anschließend dürfen Sie so weit vorfahren, bis Sie die querende Straße einsehen können. Ein erneutes Anhalten ist dann nicht mehr notwendig, wird allerdings empfohlen.
Wie lange muss man anhalten?
Wie lange man am Stoppschild anhalten muss, ist gesetzlich nicht geregelt. Sie müssen jedoch anhalten, also alle Räder müssen vollständig zum Stillstand kommen, und Sie müssen sich vergewissern, dass kein vorfahrtsberechtigter Verkehr kommt. Das sind dann meistens die in der Fahrschule gelehrten drei Sekunden.
Vor einem Stoppschild halten oder parken?
Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu zehn Meter vor dem Stoppschild nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird. Es ist nicht generell verboten, vor einem Stoppschild zu halten oder zu parken, sondern nur dann, wenn Ihr Fahrzeug die Sicht darauf verdeckt. Pkw können daher teilweise vor einem Stoppschild halten, aufpassen müssen vor allem Lkw und größere Wohnmobile.
Aber Vorsicht: Vor Kreuzungen und Einmündungen gibt es auch ein allgemeines Parkverbot. Es darf bis zu je 5 Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten nicht geparkt werden. Wenn rechts von Ihnen ein Radweg baulich angelegt ist, sind es sogar 8 Meter. Alles zum Thema Parken und Falschparken finden Sie hier.
Welche Bußgelder drohen?
Wenn Sie am Stoppschild nicht anhalten, müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Werden andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet, müssen Sie ein Bußgeld in Höhe 70 Euro bezahlen, und Sie erhalten einen Punkt in Flensburg. Kommt es zum Unfall, erhöht sich das Bußgeld noch mal auf 85 Euro, inklusive ein Punkt. Wer zu Unrecht vor dem Stoppschild hält oder parkt, muss mit Verwarnungsgeldern ab 20 bzw. 25 Euro rechnen.