Dachlawine – wer zahlt für Schäden?

Alles Gute kommt von oben? Nicht immer. Wenn Dachlawinen Autos beschädigen, ist Ärger vorprogrammiert – was dabei gilt, erläutert ADAC Jurist Alexander Sievers im Video ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock, Video: © ADAC e.V.

Hausbesitzer aufgepasst: Bei Schäden, die durch Dachlawinen entstehen, können Sie haftbar gemacht werden. Außerdem müssen Sie dafür sorgen, dass Straße und Gehweg entlang Ihres Hauses gefahrlos passiert werden können. Das müssen Sie beachten.

  • Dach nur gut gesichert von Schnee und Eis befreien

  • Versicherungen helfen im Schadenfall

  • Schutzmaßnahmen hängen davon ab, wie schneereich die Region ist

Welche Schutzmaßnahmen sind erforderlich?

Vorsicht Dachlawine, Schild am Viktualenmarkt, München, Dezember 2023
Hinweise, die vor Dachlawinen warnen, sollten ernst genommen werden© IMAGO/Wolfgang Maria Weber

Was konkret vom Hauseigentümer, Verwalter oder Mieter bzw. von der Mieterin verlangt werden kann, also der Umfang der sogenannten Verkehrssicherungspflicht, hängt stark von der Region ab. Nur in schneereichen Gebieten müssen Schneefanggitter oder Warnschilder angebracht werden. Teilweise sehen auch örtliche Sonderbestimmungen oder Bauordnungen vor, dass Dächer bei einem bestimmten Neigungswinkel mit einem Schneefanggitter versehen sein müssen.

Bei Schneewechten, also überhängenden Schneemassen, die sich nicht entfernen lassen, müssen gut sichtbare Warnschilder auf die Gefahr aufmerksam machen. Autofahrende, Fußgänger und Fußgängerinnen sollten derartige Hinweise unbedingt beachten.

In schneearmen Gebieten kann in normalen Wintern grundsätzlich keine vorsorgliche Schutzmaßnahme verlangt werden.

Wann muss kontrolliert werden?

Ein Mann schippt den meterhohen Schnee von dem Dach des Berggasthofes Neues Haus in Oberwiesenthal. Grosse Eiszapfen hängen vom Dach des Hauses.
Wer selbst auf seinem Dach den Schneemassen zu Leibe rückt, sollte das nur gut gesichert tun© imago images /Max Stein

Hausbesitzer müssen nicht jeden Tag aufs Dach klettern und dort den Schnee wegfegen. Aber sie müssen nach heftigen Schneefällen oder bei plötzlichem Tauwetter das Dach überprüfen und bei Bedarf Warnschilder aufstellen.

Wichtig: Wer sein Dach selbst von Schnee befreit, sollte dies nur mit äußerster Vorsicht und stets gut gesichert tun!

Schnee rutsch vom Dach: Wer haftet?

Egal ob durch Dachlawine verletzter Passant oder Sachschaden am Auto, die Haftung kann Hauseigentümer, Hausverwalter oder Mieter treffen. Entscheidend ist, ob diese ihre Verkehrssicherungspflichten vernachlässigt haben.

Eine Dach-Lawine beschädigt ein schwarzes Auto auf dem Dach
Schäden am Auto durch Dachlawine ist ein Fall für die Kaskoversicherung© iStock.com/Astrid860

Haben sie das nicht, dann hilft dem geschädigten Autobesitzer bzw. der geschädigten Autobesitzerin die Vollkaskoversicherung, wenn das Fahrzeug durch eine Dachlawine beschädigt wurde. Ist nur die Scheibe zerstört, übernimmt die Teilkaskoversicherung den Schaden. Bei einer erweiterten Teilkaskoversicherung kann – je nach Versicherungsbedingungen – der gesamte Fahrzeugschaden durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt sein.

Wird ein Passant bzw. eine Passantin durch eine Dachlawine verletzt, dann schützt eine private Haftpflichtversicherung Hausbesitzer bei selbstgenutztem Eigenheim. Bei vermieteten Immobilien greift in diesen Fällen die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

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Empfehlung für Autobesitzer

Autobesitzer und -besitzerinnen sollten nicht an Stellen parken, an denen offensichtlich mit Schneelawinen oder herabfallenden Eiszapfen gerechnet werden muss, z.B. neben Häusern mit sehr steilen Dächern. Im Falle eines Falles müssen sie sich sonst beim Schadenersatz eine Mitschuld anrechnen lassen.

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