ADAC Ratgeber: Elektromobile für Senioren

Collage aus dem Kyburz DX2, Luxxon E3800 und Graf Carello GC9
Die Auswahl an E-Mobilen für Senioren ist groß© TCS

E-Mobile können helfen, die Mobilität von Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen langfristig zu sichern. Doch welches Fahrzeug ist erlaubt und geeignet? Auf was muss man beim Kauf achten? Zahlt die Krankenkasse? Der ADAC hat alles Wichtige zusammengestellt.

  • Von 6 bis 25 km/h: Lokal emissionsfrei unterwegs

  • Elektromobile gibt's auch auf Rezept

  • Wichtig ist der individuelle Einsatzzweck

  • Plus: Drei E-Mobile im Test

Mal eben zum Einkaufen, Kaffee trinken bei Freunden oder ein Ausflug in den nahegelegenen Park: Mobilität bedeutet Lebensqualität und ist ein wichtiger Faktor, um in der näheren Umgebung am sozialen Leben teilnehmen zu können.

Doch viele Menschen sind dazu nicht mehr in der Lage: Senioren mit körperlichen Beschwerden, Patienten mit Herz-Kreislauf- oder Gelenkproblemen und Personen, deren Bewegungsfähigkeit zum Beispiel durch einen Unfall eingeschränkt ist.

Für sie alle gibt es lokal emissionsfreie Elektromobile, die – nicht umfassend zutreffend – generell "E-Mobile für Senioren" genannt werden. Je nach Bauart sind hier jedoch unterschiedliche gesetzliche Vorschriften zu beachten.

Doch beim Sichten des Marktangebots wird schnell klar: Es gibt jede Menge unterschiedliche E-Mobile zu kaufen, die sich an unterschiedlichen Bedürfnissen und Einsatzzwecken orientieren. Welches Elektromobil ist also für wen das richtige? Der ADAC beantwortet die wichtigsten Fragen und gibt wichtige Tipps zum Kauf.

Definition: Elektromobile für Senioren

E-Motor, vier Räder, bequemer Sitz: Der GC9 von Graf Carello© TCS

E-Mobile für Senioren sind offene, mehrspurige batterieelektrische Fahrzeuge mit einem Lenker, die für den Nutzer eine Erleichterung im Alltag darstellen sollen. Der Lenker ist das wichtigste Unterscheidungsmerkmal zum Rollstuhl, die Mehrspurigkeit bezieht sich entweder auf drei- oder vierrädrige Fahrzeuge. Geeignet sind diese E-Mobile für Personen, die – wenn auch eingeschränkt – selbständig gehen sowie ein- und aussteigen können. Die notwendige Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr wird vorausgesetzt.

In der Regel verfügen diese Fahrzeuge über einen bequemen Sitz mit Armlehnen, der sich im Idealfall sogar drehen lässt, was den Einstieg erleichtert.

Braucht man einen Führerschein?

Produktfoto des faltbaren Elektromobil für Senioren Mobilis M30Q
Faltbare Modelle (Bild: Mobilis M30Q) lassen sich gut transportieren© mobilis

Wenn die E-Mobile in die Kategorie "Motorisierte Krankenfahrstühle" eingruppiert werden können, sind sie von der Fahrerlaubnispflicht für Kfz im öffentlichen Verkehrsraum ausgenommen, können also ohne Führerschein gefahren werden. Nach geltendem Recht muss ein motorisierter Krankenfahrstuhl, der ohne Führerschein und Zulassung gefahren werden darf, folgende Merkmale erfüllen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 FeV):

  • einsitzig

  • nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmt

  • Kraftfahrzeug mit Elektroantrieb

  • Leermasse von nicht mehr als 300 kg, einschließlich Batterien jedoch ohne Fahrer

  • zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h

  • Breite über alles: Maximal 110 cm

  • Heckmarkierungstafel (ECE-Regelung 69) rückseitig oben

  • Ausnahmen: Krankenfahrstühle nach altem Recht

Für alle anderen Fahrzeuge, die die technischen Voraussetzungen bezüglich Sitz, Bauart, Gewicht oder Abmessungen nicht einhalten (dann ist auch die schwache Motorisierung von max. 15 km/h irrelevant!), ist je nach Fahrzeugart eine Prüfbescheinigung, wie man sie von Mofas kennt, oder sogar die Fahrerlaubnis AM nötig – also der gleiche Führerschein mit dem auch Microcars wie der Opel Rocks-e oder Renault Twizy & Co. gefahren werden dürfen.

Wer noch den alten Führerschein der Klasse 3 oder später den Führerschein der Klasse B besitzt, darf ohnehin alle Seniorenmobile fahren.

Welche Bauarten gibt es?

Gut, aber 16.500 Euro teuer: DX2 von Kyburz© TCS

Am Markt sind drei- und vierrädrige, sowie ein- und zweisitzige Fahrzeuge zu haben. Dreiräder sind oftmals kompakter als vierrädrige E-Mobile. Sie haben aufgrund ihrer Bauart einen engen Wendekreis und sind somit wendiger– allerdings auch kippempfindlicher und weniger für unwegsames Gelände geeignet als die vierrädrigen Fahrzeuge. Je nach bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit gibt es am Markt auch robustere dreirädrige Varianten – sogenannte Trikes.

Vierrädrige E-Mobile sind besser geeignet zum Zurücklegen von größeren Strecken, da diese meistens schneller als die dreirädrigen Varianten sind. Meist haben diese Modelle auch größere Reifen, was sie komfortabler und geländegängiger macht – jedoch auch ihre Wendigkeit einschränken kann.

Sofern mehrere Personen in einem Haushalt auf ein Seniorenmobil angewiesen sind, können auch Zweisitzer in Betracht gezogen werden. Diese sind zwar aufgrund des zusätzlichen Sitzplatzes länger – was die Wendigkeit einschränkt – jedoch kann dadurch die Anschaffung eines zweiten E-Mobiles überflüssig sein. Die Sitzanordnung kann entweder nebeneinander oder hintereinander sein.

Gut für den Transport im Auto sind klappbare E-Mobile. Sie lassen sich mit wenigen Handgriffen auf Kofferraum-Abmessungen zusammenklappen.

Bei den möglichen Höchstgeschwindigkeiten gibt es Modelle bis 6 km/h, 15 km/h, 20 km/h und 25 km/h. Mit steigender Geschwindigkeit haben die Fahrzeuge in der Regel auch höhere Leistungen, was der Steigfähigkeit zugutekommt. E-Mobile bis 6 km/h sind häufig auch für die Verwendung in ÖPNV geeignet.

Beim Preis liegen die günstigen Modelle bei knapp 700 Euro. Nach oben können je nach möglicher Geschwindigkeit und entsprechender technischer Ausstattung schnell fünfstellige Beträge fällig werden.

Gibt es technische Unterschiede?

Mitarbeiter des TCS testet den Kyburz DX2
Es geht aufwärts: TCS-Test der Steigfähigkeit© TCS

Tatsächlich unterscheiden sich die Qualität und die Leistungsfähigkeit der angebotenen Seniorenmobile erheblich. Das beweist ein aktueller Test des ADAC Partnerclubs TCS (Touring Club Schweiz) mit den Ergebnissen von drei Modellen, die – mit Ausnahme Graf Carello GC9 – auch offiziell in Deutschland erhältlich sind. So schneidet das Elektromobil Luxxon E3800 für knapp 1700 Euro im Bereich Sicherheit so schlecht ab, dass es nicht empfohlen werden kann: Das Fahrzeug kommt beim Loslassen des Gasgriffs nicht von allein zum Stillstand, hat keine automatische Feststellbremse und bergab ist die Geschwindigkeit nicht begrenzt.

Testsieger wurde beim TCS-Test das dreirädrige Elektromobil DX2 von Kyburz mit dem besten Antrieb und der größten Reichweite. Doch diese Qualität hat ihren Preis: 16.500 Euro finden sich wohl selten in Omas Sparstrumpf.

Ergebnisse TCS-Test

E-Mobile: Zahlt die Krankenkasse?

Der Luxxon E3800 fiel beim TCS-Test durch© TCS

Gute Elektromobile können also ganz schön teuer sein. Doch unter Umständen übernimmt die Krankenkasse die Kosten oder zumindest einen Teil davon. Im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen sind alle bezuschussbaren Hilfsmittel in Deutschland gelistet. Im Abschnitt 18-51-05 sind Elektromobile und deren Voraussetzungen gelistet.

Bevor ein E-Mobil beschafft wird, muss allerdings eine ärztliche Verordnung zur Notwendigkeit vorliegen. Auch empfiehlt sich vorab eine Klärung mit der Versicherung, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden. Zu beachten ist, dass nur E-Mobile bis 15 km/h bezuschusst werden.

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Welche Vorschriften gelten beim Fahren?

Der Easy Rider Jet 304X hat sogar ein Bluetooth-Radio© TCS

Bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gilt keine Helmpflicht. Bei schnelleren E-Mobilen muss ein Helm getragen werden. Sofern ein Sicherheitsgurt vorgeschrieben ist, genügt das Anlegen des Gurts. Bei allen motorisierten E-Mobilen, die bauartbedingt schneller als 6 km/h fahren können, ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung nötig.

Das Mindestalter zum Führen des motorisierten Krankenfahrstuhls beträgt 15 Jahre. Jüngere Kinder mit Behinderung dürfen motorisierte Krankenfahrstühle mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 10 km/h fahren.

Gehwege oder Fußgängerzonen dürfen nur mit Krankenfahrstühlen (Definition siehe oben) befahren werden. Hier gilt jedoch Schrittgeschwindigkeit. Mit Krankenfahrstühlen darf auch auf der Fahrbahn gefahren werden, reine Radwege hingegen sind tabu.

Fahrzeuge, die aufgrund der technischen Eigenschaften nicht als Krankenfahrstuhl eingeordnet werden können, müssen dagegen die Fahrbahn benutzen.

ADAC Tipps zum Elektromobil-Kauf

  • Reichweite: In diesem Punkt unterscheiden sich die am Markt verfügbaren Modelle sehr stark. Bei einigen Modellen reicht die Energie im Akku nur für 30 Kilometer aus, wohingegen andere Fahrzeuge 120 Kilometer schaffen können. Dies hängt maßgeblich von der Kapazität der verbauten Batterie ab. Hier ist für die Kaufentscheidung wichtig, wie lange die üblichen Fahrstrecken sind.

  • Sitz: Gerade bei längeren Strecken ist ein ausreichend bequemer Sitz sowie ein komfortables Fahrwerk ein wichtiger Aspekt. Hier ist auch auf eine auf die körperlichen Bedürfnisse wie Einstellbarkeit des Sitzes und des Lenkers zu achten. Am besten lässt sich dies bei einer Probefahrt beurteilen.

  • Geschwindigkeit: Sollten regelmäßig längere Strecken zurückgelegt werden, ist die Anschaffung eines E-Mobils mit einem Höchsttempo über 20 km/h eine Überlegung wert. Jedoch sollte man sich im Klaren darüber sein, dass für diese E-Mobile meist ein Führerschein oder zumindest eine Prüfbescheinigung erforderlich ist. Für Seniorenmobile ist der alte Pkw- oder aktuell der B-Führerschein ausreichend.

  • Gewicht: Wer häufig viel transportieren möchte oder über ein hohes Körpergewicht verfügt, darf die technischen Vorgaben hinsichtlich des zulässigen Gesamtgewichts nicht vernachlässigen – was aber oft auch eine Einstufung als Krankenfahrstuhl unmöglich machen kann.

  • Licht: Seniorenmobile sind Kraftfahrzeuge im Sinne der StVZO, unterliegen also der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung und müssen mit einer Beleuchtungsanlage ausgestattet sein. Gerade in der dunklen Jahreszeit ist es absolut wichtig, dass die Fahrzeuge über eine vernünftige Beleuchtung inklusive Rückleuchten verfügen.

  • Bremsen: Bei den Bremssystemen gibt es unterschiedlichste Ausführungen. Die einen verfügen nur über eine starke Motorbremse und die anderen haben ein separates Bremssystem an Bord. Gerade bei den separaten Bremssystemen ist darauf zu achten, dass diese nicht zu schwergängig und gut erreichbar sind. Eine automatische Geschwindigkeitsbegrenzung bei Bergabfahrten verhindert ein unkontrolliertes Erreichen von gefährlichen Geschwindigkeiten. Eine Feststellbremse verhindert beim Stillstand ein unkontrolliertes Losrollen.

  • Sicherheit: Manche E-Mobile sind mit einer automatischen Leistungsreduktion bei Kurvenfahrten ausgestattet. Diese Funktion stellt sicher, dass das Fahrzeug bei zu schnell gefahrenen Kurven nicht ins Kippen gerät. Ein ordentliches, gut platziertes Display informiert den Fahrer über die Geschwindigkeit und den Akkustand des E-Mobiles.

  • Händler: Wer sein E-Mobil bei einem Händler kauft, wird es sicherlich zur regelmäßigen Wartung oder Reparatur dorthin bringen können. Beim Kauf im Internet kann dies schwierig werden und sollte bei der Kaufentscheidung mitberücksichtigt werden. Eine Probefahrt beziehungsweise eine Sichtung beim Händler vor Ort ist auf jeden Fall empfehlenswert. Nur so können die persönlichen Anforderungen klar überprüft werden.

  • Zubehör: Je nach individuellem Bedürfnis gibt es jede Menge Zubehör – vom Gangstock- oder Rollator-Halter über diverse Körbe bis zur witterungsbeständigen Regen-Abdeckplane.

  • Auf Rezept: Ein E-Mobil kann auch auf Rezept erhalten werden, jedoch muss hierzu eine vom Arzt attestierte medizinische Notwendigkeit erfüllt sein und das gewünschte E-Mobil muss eine Hilfsmittelnummer haben bzw. im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sein, ansonsten erfolgt keine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung. Förderfähig sind E-Mobile bis 15 km/h.

Fachliche Beratung: Manuel Griesmann, ADAC Technik Zentrum