Hilfe beim Problem an der Tankstelle

Welcher Preis gilt und was tun bei einem Schaden an der Tankstelle?
Welcher Preis gilt und was tun bei einem Schaden an der Tankstelle?© iStock.com/BraunS

Wenn das Auto beim Tanken beschädigt wird, die Bezahlung nicht klappt oder der Preis an der Anzeigetafel nicht mit dem an der Zapfsäule übereinstimmt, steht die Kundin oder der Kunde vor Problemen. ADAC Juristinnen und Juristen erklären die wichtigsten Fälle.

  • Welcher Preis gilt: Spritpreis an der Zapfsäule ist entscheidend

  • Nicht bezahlt: Zusätzliche Kosten und Verfolgung wegen Betrugs möglich

  • Schaden am Auto: Tankstellenbetreiber haftet oft nicht

Welche Zahlungsmittel müssen an der Tankstelle akzeptiert werden? Dürfen Motorradfahrende mit Helm in die Tankstelle gehen? Und wer haftet für einen Schaden, der beim Tanken entsteht? Diese Rechte haben Kundinnen und Kunden an der Tankstelle.

Preis an der Zapfsäule gilt

Tankstellenkundinnen und -kunden orientieren sich an den Preisen auf der Anzeigetafel an der Straße. Entscheidend ist aber der Preis an der Zapfsäule.

Die Benzinpreise ändern sich oft mehrmals am Tag. Dadurch kommt es immer wieder zu einer Differenz zwischen den Preisangaben auf der Anzeigetafel und der Zapfsäule. Bei der elektronischen Umstellung der Preise werden zuerst die Zapfsäulen, dann die Kassen und zuletzt die Anzeigetafeln umgestellt. Der ADAC hält diese Vorgehensweise für verbraucherunfreundlich und fordert daher eine zeitgleiche Umstellung der Preise an Anzeigetafeln und Zapfsäulen. Der Kunde muss sich auf die Preisangaben auf der Anzeigetafel verlassen können.

Tipp: Vergleichen Sie den Preis auf Zapfsäule und Anzeigetafel, bevor Sie tanken.

Karte funktioniert nicht, kein Bargeld dabei

Was tun, wenn Sie getankt haben, kein Bargeld dabei haben und Ihre Karte beim Bezahlen nicht funktioniert oder nicht erkannt wird? Die meisten Tankstellenbetreiber sind gehalten, in so einer Situation eine kundenfreundliche Lösung zu finden:

Wenn Sie sich ausweisen können, können Sie der Tankstelle für den fälligen Betrag eine Einzugsermächtigung per Lastschrift erteilen. Dieser wird dann von Ihrem Konto abgebucht. Möglich wäre auch eine Rechnung, die der Tankstellenbetreiber nach Überprüfung der Personalien ausstellen kann und die Sie kurzfristig mit einer Überweisung begleichen. Einige Betreiber von Tankstellen lassen sich auch darauf ein, z.B. Handy oder Personalausweis als Pfand zu akzeptieren, bis Sie den Tankbetrag begleichen können.

Lässt sich keine einvernehmliche Lösung finden, müssen Sie Ihr Fahrzeug stehen lassen oder jemanden herbeiholen, der für Sie bezahlt.

Achtung: Wer wegfährt, ohne zu bezahlen, begeht Tankbetrug.

Akzeptiert der Tankstellenbetreiber Kartenzahlung, muss er nach Ansicht des ADAC bei einem Ausfall des Kartensystems schon an der Zapfsäule einen entsprechenden Hinweis anbringen. Der Kunde kann sich dann entscheiden, ob er trotzdem tankt und damit eine Barzahlung akzeptiert.

Zahlen mit 500-Euro-Schein

Nach dem Gesetz muss man grundsätzlich in bar bezahlen. Bei einer Zahlung müssen nicht mehr als 50 Münzen akzeptiert werden.

Weist die Tankstelle an den Zapfsäulen deutlich sichtbar darauf hin, dass 500-Euro-Scheine nicht akzeptiert werden, ist das rechtlich nicht zu beanstanden. Hat der Tankstellenbetreiber diesen Hinweis nicht angebracht und weist er sie bei der Bezahlung ab, gerät er in Annahmeverzug. Er muss z.B. für die Fahrtkosten aufkommen, wenn Sie erst bei der Bank Bargeld holen müssen, um die Tankfüllung bezahlen zu können.

Getankt, aber nicht bezahlt

Wenn Sie tanken und das Tankstellengelände verlassen, ohne vorher zu bezahlen, müssen Sie neben der Tankrechnung mit hohen zusätzlichen Kosten rechnen.

Der Tankstellenbetreiber kann in diesem Fall ohne vorherige Mahnung

  • die Bezahlung der Tankrechnung und

  • zusätzliche Kosten (z.B. Anwaltsgebühren, Kosten für Videoauswertungen, Auslagenpauschalen oder Kosten für einen Detektiv) verlangen.

Darüber hinaus können strafrechtliche Konsequenzen wegen Betrugs drohen. Wenn wegen Tankbetrugs gegen Sie ermittelt wird, sollten Sie dringend anwaltlichen Rat einholen. Hier finden Sie die Adressen der ADAC Vertragsanwälte.

Bild: © ADAC/Beate Blank/Shutterstock, Video: © Nicht veröffentlichen

Schaden beim Tanken

Wer haftet, wenn der Zapfhahn an Ihr Auto schlägt und dadurch ein Schaden entsteht?

Haben Sie sich richtig verhalten und die Zapfpistole ordnungsgemäß bedient, haftet der Tankstellenbetreiber für den Schaden am Auto, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht schuldhaft verletzt hat. Der Tankstellenbetreiber muss dafür sorgen, dass die Zapfsäulen keine technischen Defekte aufweisen und den Sicherheitsvorschriften entsprechen. Er muss aber nicht nach jedem Tankvorgang überprüfen, ob der letzte Kunde den Zapfhahn richtig eingehängt hat.

Fällt der Zapfhahn beim automatischen Betanken aus der Tanköffnung und entsteht dadurch ein Schaden an Ihrem Auto, haftet der Tankstellenbetreiber grundsätzlich nicht. Der Kunde muss damit rechnen, dass sich der Zapfhahn aus der Tanköffnung lösen kann, wenn er ihn nicht festhält.

Falschen Sprit getankt – Schaden am Motor

Für Kundinnen und Kunden besteht oft Verwechslungsgefahr bei den Kraftstoffbezeichnungen. Wenn das falsche Benzin getankt wird, kommt es zu Schäden am Motor. Eine (Mit-)Haftung des Tankstellenbetreibers oder des Mineralölkonzerns ist nur denkbar, wenn eine Verletzung der Verkehrssicherungspflichten vorliegt.

Bisher hat die Rechtsprechung eine Haftung des Tankstellenbetreibers für die Betankung mit falschem Kraftstoff aber abgelehnt. In den bisher verhandelten Fällen war keine Verletzung von Schutz- und Kennzeichnungspflichten erkennbar. Die Richterinnen und Richter waren der Ansicht, dass durch die Beschilderung an Zapfsäulen und Aufkleber auf den Zapfpistolen die Kraftstoffart und -qualität ausreichend kenntlich gemacht wird.

Ausgerutscht – Kunde verletzt

Rutschen Sie auf dem Tankstellengelände aus und verletzen sich, können Sie unter Umständen Schadenersatz und insbesondere Schmerzensgeld verlangen. Ein Tankstellenbetreiber muss dafür sorgen, dass Kundinnen und Kunden auf dem Tankstellengelände nicht zu Schaden kommen (sog. Verkehrssicherungspflicht).

Sie müssen allerdings allgemeine Gefahren hinnehmen: Bei Regen müssen Sie mit witterungsbedingter Nässe rechnen. Auch auf den Austritt kleiner Mengen Kraftstoff aus der Zapfpistole müssen Sie sich einstellen. Der Tankstellenbetreiber muss hierfür nicht haften.

Eine Benzinpfütze muss der Tankstellenbetreiber unverzüglich beseitigen, sobald er davon erfährt. Allerdings kann nicht verlangt werden, dass er nach jedem Tankvorgang überprüft, ob Kraftstoff verschüttet wurde. Er muss aber engmaschig kontrollieren, dass Verunreinigungen nicht übermäßig lange zur Gefahrenquelle werden.

Helmverbot für Motorradfahrer

In vielen Tankstellen hängen Schilder mit einem durchgestrichenen Motorradhelm. Motorradfahrende wundern sich immer wieder über das sogenannte Helmverbot in Tankstellen. Dabei handelt es sich nicht um ein gesetzliches Verbot, sondern um eine Sicherheitsanweisung des Tankstellenbetreibers. Diese wird mit der Gefahr von Überfällen durch vermummte Personen begründet.

Der Betreiber der Tankstelle hat das Hausrecht. Es ist daher möglich und üblich, dass Kundinnen und Kunden gebeten werden, den Helm abzunehmen. Weigert sich eine Person, den Helm auszuziehen, kann ihr der Zutritt zum Tankstellengebäude verweigert und sogar ein Hausverbot ausgesprochen werden.

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Angela Baumgarten
Angela Baumgarten
Fach-Autorin
Kontakt
Sabine Tabula
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