Führerschein kaufen ohne Prüfung? Ist das legal?
Von Kristina Benecke
Im Internet finden sich zahllose Angebote, die den Kauf eines „echten“ EU-Führerscheins versprechen – ganz ohne Prüfung, Wartezeit oder Behördengänge. Aber was steckt wirklich hinter diesen Deals?
Fake-Anbieter verlangen oft hohe Anzahlungen
Führerschein ohne Ausbildung und Prüfung – das ist nicht legal
BGH: Anbieter wegen Betrugs verurteilt
Einen Führerschein online kaufen, ganz ohne Prüfung, das klingt verlockend. Oft soll das auch im EU-Ausland ohne Probleme möglich sein. Die Anbieter versprechen, dass man keine Fahrschule besuchen, keine Führerscheinprüfung ablegen und auch keine MPU bestehen muss. Schnell wird klar, dass es hier nicht mit rechten Dingen zugehen kann.
Führerschein kaufen ohne Prüfung: Ist das legal?
Nein. Einen deutschen Führerschein können Sie nicht einfach online kaufen. Um eine Fahrerlaubnis zu erwerben, muss man in der Regel eine theoretische und praktische Prüfung machen. Außerdem findet die Fahrschulausbildung immer in einer Fahrschule statt. Ohne Ausbildung und Prüfung kann man daher legal keine Fahrerlaubnis und damit auch keinen Führerschein erwerben.
Der Führerschein selbst ist lediglich der amtliche Nachweis dieser Fahrerlaubnis. Wer ohne die erforderliche Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führt, macht sich strafbar.
Woran erkennt man unseriöse Führerschein-Angebote?
Fake-Anbieter gibt es viele und die Internetseiten sind teilweise höchst professionell gestaltet. Achten Sie besonders auf folgende Warnzeichen:
Fehlendes Impressum
Kontakt nur über WhatsApp
Auffällige Rechtschreib- oder Grammatikfehler
Forderung nach Vorkasse
Versprechen eines Führerscheins ohne Ausbildung oder Prüfung-
Achtung: Die Anzahlung ist in diesen Fällen regelmäßig futsch, denn eines ist klar: Selbst wenn man irgendwann einen Führerschein zugeschickt bekommen sollte, berechtigt dieser in keinem Fall zum Fahren eines Kfz in Deutschland.
Was passiert, wenn ich mit einem gekauften Führerschein fahre?

Bei einem Online-Kauf eines Führerscheins ohne jegliche Prüfung – egal ob im EU-Ausland oder in Deutschland – berechtigt dieses Führerscheindokument nicht dazu, Kraftfahrzeuge zu führen!
Das gilt auch, wenn man den Führerschein zwar rechtmäßig im EU-Ausland erworben hat, dieser aber in Deutschland nicht anerkannt wird: Führerscheine, die jemand während einer laufenden Sperrzeit oder unter Verstoß gegen das sogenannte Wohnsitzerfordernis im EU-Ausland erworben hat, sind in Deutschland nicht anzuerkennen.
Wer mit einem solchen Führerschein in Deutschland fährt, begeht eine Straftat.
Der Fall: Der Angeklagte hatte über verschiedene Internetseiten eine erfolgversprechende Unterstützung bei der Beantragung von englischen Fahrerlaubnissen gegen eine "Gebühr" von 1200 Euro angeboten. Dabei verschleierte er, dass der Erwerb einer englischen Fahrerlaubnis einen Wohnsitz in England voraussetzt. Hätten seine Kunden dies gewusst, dann hätten sie die "Gebühr" nie gezahlt. Im Ergebnis erhielt keiner seiner Kunden aus Deutschland eine englische Fahrerlaubnis. Er wollte sich durch die Vermittlungsgebühren bereichern. Das Verfahren gegen den Angeklagten wegen Betrugs im Zusammenhang mit der "Vermittlung" englischer Fahrerlaubnisse wurde vom BGH weitgehend bestätigt und damit rechtskräftig. (Quelle: Pressemitteilung des BGH vom 9. August 2021)
Kann man die MPU mit einem EU-Führerschein umgehen?
Gerade für diejenigen, die nach einem Entzug der Fahrerlaubnis eine MPU machen müssen, erscheint der Gedanke des "Führerscheinkaufs" als schnelle und einfache Lösung! Tatsächlich gibt es aber nur eine legale Möglichkeit, die MPU zu umgehen: Erwerb eines neuen, ordentlichen Führerscheins in einem anderen EU-Mitgliedstaat.
Voraussetzung hierfür ist aber, dass man in dem Land, in dem man den Führerschein machen möchte, auch einen Wohnsitz begründet. Dies setzt wiederum voraus, dass man mindestens 185 Tage im Jahr in diesem Land wohnt. Eine kurzweilige Urlaubsreise oder Verwandtenbesuch reicht hier also nicht aus. Im Zweifel ist die Wohnsitzbegründung durch entsprechende Nachweise (z.B. Arbeits- oder Mietvertrag) zu belegen.
Vorsicht! Wer seinen Führerschein unter Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip erwirbt und anschließend benutzt, macht sich wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar!
