Führerschein kaufen ohne Prüfung?
Das Internet ist voll von Angeboten zum vermeintlich legalen Kauf "echter" EU-Führerscheine. Aber was ist dran an diesen Offerten?
Fake-Anbieter verlangen oft hohe Anzahlungen
Führerschein ohne Ausbildung und Prüfung – das ist nicht legal
BGH: Anbieter wegen Betrugs verurteilt
Einen Führerschein online kaufen, ganz ohne Prüfung, das klingt verlockend. Oft soll das auch im EU-Ausland ohne Probleme möglich sein. Die Anbieter versprechen, dass man keine Fahrschule besuchen, keine Führerscheinprüfung ablegen und auch keine MPU bestehen muss. Schnell wird klar, dass es hier nicht mit rechten Dingen zugehen kann.
Wie erkennt man Fake-Anbieter?
Fake-Anbieter gibt es viele. Die Internetseiten sind teilweise höchst professionell gestaltet. Dennoch fehlt diesen Websites meistens das Impressum. Teilweise wird nur ein WhatsApp-Kontakt angeboten, und Grammatik- und Rechtschreibfehler deuten darauf hin, dass es sich nicht um einen seriösen Anbieter handelt.
Fast immer wird Vorkasse verlangt. Die Anzahlung ist jedoch in diesen Fällen regelmäßig futsch, denn eines ist klar: Selbst wenn ein Führerscheindokument irgendwann zugeschickt werden sollte, berechtigt dieses in keinem Fall, in Deutschland ein Kraftfahrzeug zu führen.
Kann man Führerscheine online kaufen?
Nein, denn gemäß § 15 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) muss man für den Erwerb der Fahrerlaubnis eine theoretische und eine praktische Prüfung nachweisen.
Außerdem findet die Fahrschulausbildung immer in einer Fahrschule statt. Ohne Ausbildung und Prüfung kann daher legal keine Fahrerlaubnis und damit auch kein Führerschein erworben werden.
Auf Anbieter reingefallen - was nun?
Bei einem Online-Kauf eines Führerscheins und bei Ausstellung eines Führerscheins ohne jegliche Prüfung – egal ob im EU-Ausland oder in Deutschland – berechtigt dieses Führerscheindokument nicht dazu, Kraftfahrzeuge zu führen!
Das gilt auch, wenn der Führerschein zwar rechtmäßig im EU-Ausland erworben wurde, aber in Deutschland nicht anerkannt wird: Führerscheine, die während einer laufenden Sperrzeit oder unter Verstoß gegen das sogenannte Wohnsitzerfordernis im EU-Ausland erworben wurden, sind in Deutschland nicht anzuerkennen.
Wer mit einem solchen Führerschein in Deutschland fährt, begeht eine Straftat.
BGH – Anbieter wegen Betrugs verurteilt
Der Fall: Der Angeklagte hatte über verschiedene Internetseiten eine erfolgversprechende Unterstützung bei der Beantragung von englischen Fahrerlaubnissen gegen eine "Gebühr" von 1200 Euro angeboten. Dabei verschleierte er, dass eine englische Fahrerlaubnis nur mit einem Wohnsitz in England erworben werden konnte. Hätten seine Kunden dies gewusst, dann hätten sie die "Gebühr" nie gezahlt. Im Ergebnis erhielt keiner seiner Kunden aus Deutschland eine englische Fahrerlaubnis. Er wollte sich durch die Vermittlungsgebühren bereichern. Das Verfahren gegen den Angeklagten wegen Betrugs im Zusammenhang mit der "Vermittlung" englischer Fahrerlaubnisse wurde vom BGH weitgehend bestätigt und damit rechtskräftig. (Quelle: Pressemitteilung des BGH vom 9. August 2021)
Achtung Führerscheintourismus!
Gerade für diejenigen, die nach einem Entzug der Fahrerlaubnis eine MPU machen müssen, erscheint der Gedanke des "Führerscheinkaufs" als schnelle und einfache Lösung! Tatsächlich gibt es aber nur eine legale Möglichkeit, die MPU zu umgehen: Erwerb eines neuen, ordentlichen Führerscheins in einem anderen EU-Mitgliedstaat.
Voraussetzung hierfür ist aber, dass man in dem Land, in dem man den Führerschein machen möchte, auch einen Wohnsitz begründet. Dies setzt wiederum voraus, dass man mindestens 185 Tage im Jahr in diesem Land wohnt. Eine kurzweilige Urlaubsreise oder Verwandtenbesuch reicht hier also nicht aus! Im Zweifel ist die Wohnsitzbegründung durch entsprechende Nachweise (z.B. Arbeits- oder Mietvertrag) zu belegen.
Vorsicht! Wer seinen Führerschein unter Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip erwirbt und anschließend benutzt, macht sich wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar!
Übrigens: Derzeit wird die EU-Führerscheinrichtlinie überarbeitet. Im Rahmen dessen soll auch die bisherige Wohnsitzregelung geändert werden. Welche Änderungen die EU noch plant, erfahren Sie hier.