Anhängerführerschein B96: Wer ihn braucht

• Lesezeit: 3 Min.

Von Alexander Schnaars, Petra Zollner

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Wer an seinem Fahrzeug einen Anhänger über 750 Kilogramm ziehen möchte, braucht möglicherweise eine zusätzliche Eintragung im Führerschein. Die Führerscheinerweiterung B96 ist besonders für Camper interessant. Alle Infos dazu.

  • Erweiterung der Fahrerlaubnis Klasse B: Mit B96 schwerere Anhänger ziehen

  • Theorie- und Praxisstunden in der Fahrschule nötig

  • Erweiterung der B-Klasse für Wohnmobile geplant

Zum Ziehen von schweren Anhängern reicht der normale Pkw-Führerschein unter Umständen nicht aus. Prüfen Sie deshalb unbedingt, was Sie mit Ihrem Führerschein fahren dürfen, und was in den Papieren Ihres Fahrzeugs als zulässiges Gesamtgewicht angegeben ist. Alles Wissenswerte zum Anhängerführerschein B96.

B96: Fahrstunden, aber keine Prüfung

Oft ist vom B96-Führerschein oder von der Führerscheinklasse B96 die Rede. Bei B96 handelt es sich jedoch um keine eigene Führerscheinklasse, sondern um eine Erweiterung der Fahrerlaubnis Klasse B. Die Schlüsselzahl 96 wird dann auf dem Führerschein vermerkt und besitzt in der gesamten EU Gültigkeit.

Für den Anhängerführerschein B96 ist lediglich ein Kurs in der Fahrschule zu absolvieren, der aus einem Theorie- und einem Praxisteil besteht. Viele Fahrschulen bieten das als Tageskurs an. Eine abschließende praktische Prüfung, wie beispielsweise beim Führerschein Klasse BE, gibt es nicht. 

Die Kosten für die B96-Erweiterung variieren je nach Fahrschule und Bundesland. Sie liegen meist zwischen 300 und 500 Euro.

Für wen lohnt sich die Erweiterung?

Für alle, die schwerere Anhänger ziehen wollen, aber keinen extra Führerschein mit Prüfung ablegen möchten, lohnt sich die B96-Erweiterung. Wer beispielsweise mit dem Camper in den Urlaub fahren möchte, hat mit B96 mehr Gestaltungsspielraum.

Anhänger: Mehr Möglichkeiten mit B96

Die Fahrerlaubnis der Klasse B erlaubt es einem, ein Kraftfahrzeug mit maximal 3500 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse (zGM) plus Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 Kilogramm zu fahren. Wenn das Fahrzeug leichter als 3500 Kilogramm ist, darf der Anhänger jedoch auch mehr als 750 Kilogramm wiegen. In diesem Fall darf allerdings die Kombination aus Pkw und Anhänger die zulässige Gesamtmasse von 3500 Kilogramm nicht überschreiten.

Mit der B96-Erweiterung dürfen Sie mit jedem geeigneten Zugfahrzeug auch schwerere Anhänger ziehen. Wichtig: Die zulässige Gesamtmasse als Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger darf 4250 Kilogramm nicht übersteigen.

Noch schwerere Anhänger können mit dem Anhängerführerschein Klasse BE gezogen werden. Hier darf der Anhänger ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 3500 Kilogramm haben.

Wichtiger Hinweis der ADAC Juristen
  • Als Inhaber der deutschen Fahrerlaubnisklasse B dürfen Sie keine Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) über 3,5 Tonnen fahren.

  • Das Fahren mit Wohnmobilen bzw. Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zGG erfordert zusätzlich zur Klasse B die Klasse C1.

  • Inhaber der alten Klasse 3 dürfen auch Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zGG bis 7,5 Tonnen zGG führen, und zwar unabhängig davon, ob sie ihren Führerschein in einen EU-Scheckkartenführerschein umgetauscht haben oder nicht.

  • Fahrzeuge über 7,5 Tonnen zGG dürfen nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse C bzw. der ehemaligen Klasse 2 gefahren werden.

Geplant: Erweiterung für Wohnmobile

Die neue EU-Führerscheinrichtlinie erlaubt Inhabern der Klasse B zukünftig das Fahren von Wohnmobilen mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von bis zu 4,25 t. Die EU schreibt hierfür eine entsprechende Ausbildung oder Prüfung vor. Was am Ende erbracht werden muss, entscheiden die einzelnen Mitgliedstaaten.

Eine automatische Erweiterung nach 2-jährigem Besitz der Klasse B sieht die Richtlinie allerdings nur für Fahrzeuge mit alternativen Antriebsarten vor.