AM Führerschein: Roller & Moped ab 15 fahren

Junge Frau fährt auf einem Moped
Freude am Fahren: In Deutschland dürfen auch 15-Jährige den Rollerführerschein machen© Shutterstock/goodluz

Jugendliche in ganz Deutschland können den Roller-Führerschein der Klasse AM mit 15 Jahren machen. Für welche Fahrzeuge er gilt und welche Einschränkungen es gibt.

  • Klasse AM für 15-Jährige bundesweit möglich

  • Bis zum 16. Geburtstag gilt AM nur in Deutschland

  • Fahrten ins Ausland erst ab dem 16. Geburtstag erlaubt

Wer auf dem Land selbstständig zur Schule oder in den nächsten Ort kommen will und noch kein Auto fahren darf, hat mit einem eigenen Roller oder Moped viel mehr Möglichkeiten. Umso besser, dass man den dafür nötigen Führerschein schon mit 15 erwerben kann.

Führerschein AM mit Schlüsselziffer 195

Wer den Führerschein der Klasse AM schon mit 15 macht, der bekommt zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Die Schlüsselzahl bedeutet, dass man bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres nur im Inland fahren darf. Fahrten ins Ausland sind mit 15 verboten.

Was darf man mit AM fahren?

Mit der Klasse AM darf man Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren.

Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:

  • zweirädrige Krafträder

  • dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)

  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sogenannte Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max. 425 kg)