Auto gestohlen: Die große Checkliste
Jeden Tag werden ungefähr 30 Autos in Deutschland gestohlen. So reagieren Sie richtig, wenn Ihr Auto weg ist.
Unbedingt sofort die Polizei rufen
Diebstahl der Versicherung melden
Leasinggeber oder Bank informieren
Was als Erstes zu tun ist
Die Situation ist äußerst unerfreulich: Man kommt an den Parkplatz des Autos zurück – und er ist leer. Mit diesen Tipps meistern Sie diese Ausnahmesituation:
Erstmal klären: Liegt überhaupt ein Diebstahl vor?
Steht das Fahrzeug nicht mehr am Abstellort, sollten Sie sich zuerst bei der Polizei erkundigen, ob das Fahrzeug nicht abgeschleppt oder sichergestellt wurde.Diebstahl sofort bei der Polizei anzeigen
Machen Sie bei der Anzeige nur diejenigen Angaben zum Fahrzeug, die Sie auch wirklich wissen (beispielsweise Kilometerstand), keine Schätzungen. Lassen Sie sich Kopien der Anzeige zur Vorlage bei der Versicherung und dem Straßenverkehrsamt aushändigen.Falls Handy oder Kreditkarten im Auto lagen: Sofort sperren lassen
Diebstahl bei der Versicherung melden
Informieren Sie schnellstmöglich schriftlich Ihre Teilkaskoversicherung über den Diebstahl. Falsche Angaben können den Versicherungsschutz gefährden.Diebstahl beim Leasinggeber oder bei der finanzierenden Bank melden
Ist das Fahrzeug geleast oder finanziert, dann sollten Sie die Leasinggesellschaft bzw. die Bank informieren.Diebstahl bei anderen Versicherungen melden
Wertgegenstände im Fahrzeug können über eine Hausratversicherung oder Gepäckversicherung abgesichert sein.Abmeldung beim Straßenverkehrsamt
Für die Abmeldung benötigen Sie eine Kopie der polizeilichen Diebstahlsanzeige, Kfz-Brief und -Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I und II). Spätestens sollte das 14 Tage nach dem Diebstahl geschehen, damit keine weiteren Kfz-Steuern und Versicherungsprämien anfallen.Mietwagen
Mietwagenkosten werden üblicherweise nicht über die Teilkaskoversicherung erstattet. Ein Ersatzfahrzeug kann jedoch über die ADAC Plus-Mitgliedschaft oder über eine Mobilitätsgarantie abgesichert sein. Nehmen Sie hier direkt Kontakt mit dem ADAC, Ihrer Versicherung oder Ihrem Mobilitätsgarantie-Anbieter auf.
So hilft die Teilkaskoversicherung
Für den finanziellen Schaden ist die Teilkaskoversicherung zuständig. Wie und in welcher Höhe der Schaden übernommen wird, regelt die Versicherung in ihren Bedingungen.
Nachfragen der Versicherung
Bei der Korrespondenz mit der Versicherung sollten Sie sicherstellen, dass alle Angaben richtig sind. Gibt es hier Schwierigkeiten, sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.Monatsfrist / Fahrtkosten beim Wiederfinden
Ist das Fahrzeug länger als einen Monat verschwunden, geht das Eigentum am Fahrzeug automatisch auf die Versicherung über. Wird das Fahrzeug vor Ablauf der Monatsfrist wiedergefunden, müssen Sie das Fahrzeug wieder zurücknehmen. Daher sollten Sie erst nach Ablauf der Monatsfrist ein Ersatzfahrzeug beschaffen.Übrigens: Wird das Fahrzeug aufgefunden, erstattet der Versicherer meist nach den Versicherungsbedingungen die Bahnfahrtkosten zum Sicherstellungs- bzw. Fundort bis 1500 km.
Das zahlt die Versicherung
Wird das Fahrzeug gefunden, übernimmt die Versicherung meist diebstahlbedingte Beschädigungen in Höhe der Reparaturkosten. Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzüglich eines möglichen Restwerts.
Wird das Fahrzeug nicht mehr gefunden, wird der Wiederbeschaffungswert ausbezahlt. Je nach Tarif und Versicherungsbedingungen kann jedoch auch der Kauf- bzw. Neupreis gezahlt werden. Die Werte ermittelt ein Sachverständiger der Versicherung. Wenn Sie mit dessen Bewertung nicht einverstanden sind, können Sie das sogenannte Sachverständigenverfahren beantragen.Vandalismus
Vandalismus ist nicht über die Teilkaskoversicherung versichert. Diese Schäden reguliert - soweit vorhanden - die Vollkaskoversicherung. Hier ist es oft schwierig, Beschädigungen aufgrund eines Diebstahls bzw. -versuches von nicht versicherten mutwilligen Beschädigungen abzugrenzen. Dies führt häufig zum Streit mit der Versicherung. Sollten Sie in diese Situation kommen: Rechtsanwalt einschalten.
Autodiebstahl im Ausland
Bei einem Autodiebstahl im Ausland gibt es keine großen Unterschiede zu einem Autodiebstahl in Deutschland. Wichtig ist auch hier, dass Sie unbedingt die Polizei informieren, eine Diebstahlsanzeige aufgeben und sich die Unterlagen aushändigen lassen.
Auf keinen Fall sollten Sie Dokumente unterschreiben, die Sie nicht verstehen. Im Zweifel empfehlen wir, einen Rechtsanwalt vor Ort einzuschalten. Melden Sie den Verlust des Fahrzeugs sofort Ihrer Teilkaskoversicherung.
Wird das Fahrzeug im Ausland geklaut, ist es in vielen Fällen schwierig, wieder zurück nach Hause zu kommen. Viele Versicherer bieten in diesen Fällen eine kostenfreie Rückholung nach Deutschland an, daher empfehlen wir, dies mit Ihrer Versicherung abzuklären.