Umweltzonen in Frankreich: Wo Sie eine Umweltplakette brauchen

Schild der Umweltzone in Frankreich
Weite Teile des Pariser Stadtgebiets sind als Umweltzone ausgewiesen© ddp/Batard Patrick

In Frankreich gibt es in vielen Städten Umweltzonen. Sie dürfen nur mit einer Umweltplakette, der Crit'Air-Vignette, befahren werden. Wo sie nötig ist, was sie kostet und wie man sie bekommt.

  • Zahl der Umweltzonen in Frankreich wächst stetig

  • Einfahrt nur mit französischer Umweltplakette

  • Verstöße kosten zwischen 68 und 375 Euro

Benötigt jeder die Umweltplakette?

Für jedes Fahrzeug, mit dem Sie eine französische Umweltzone befahren wollen, benötigen Sie unbedingt eine Crit'Air-Vignette. Sie ist überall in Frankreich einheitlich gültig – auch in den sporadischen Umweltzonen (nur bei Umweltalarm). Für Fahrten außerhalb der Umweltzonen ist in Frankreich keine Umweltplakette vorgeschrieben. Die deutsche Umweltplakette ist in Frankreich nicht ausreichend.

Umweltzone in Straßburg verschärft

Seit 1.1.2023 gilt in Straßburg das Fahrverbot in der Umweltzone für Kraftfahrzeuge ohne Crit’air-Vignette bzw. mit einer Crit’Air-Vignette der Klasse 5. Die Umweltzone wird durch automatisierte Kontrolle mittels Kennzeichenerfassung überwacht.

Seit 1.1.2024 wurden Verbot und Ahndung auf Fahrzeuge mit Crit’Air-Vignette der Klasse 4 erweitert.

Verstöße werden bei Kraftfahrzeugen bis 3,5t zGG mit einer Buße von 68 Euro bestraft. Bei schwereren Fahrzeugen fallen 135 Euro Buße an.

Wer bekommt die Plakette?

Die Crit'Air-Vignette erhalten auf Antrag folgende Fahrzeuge:

  • Pkw (erstmalig nach dem 31.12.1996 zum Straßenverkehr zugelassen)

  • Motorräder, Trikes und leichte Quads (erstmalige Zulassung ab dem 1.6.2000)

  • leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse (nach dem 30.9.1997 erstmals zugelassen)

  • Lkw und Busse (erstmalige Zulassung ab dem 1.10.2001)

Älteren Fahrzeugen wird keine Umweltplakette zugeteilt. Sie dürfen in französischen Umweltzonen nicht fahren, sofern nicht eine lokal geltende Ausnahmeregelung greift.

Was gilt für Wohnmobile und Oldtimer?

Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) bis 3,5 Tonnen werden wie Pkw behandelt, während für schwerere Wohnmobile die Bestimmungen für Lkw gelten.

Für Oldtimer besteht eine offizielle Ausnahme bislang nur in Paris und nur für französische Oldtimer mit einer Carte Grise de Collection (Vermerk "Vehicule de Collection"). Allerdings werden nach Auskunft des französischen Oldtimerverbandes F.F.V.E Fahrzeugen mit deutscher H-Zulassung die gleichen Rechte eingeräumt. In anderen Umweltzonen gibt es bisher generell keine Ausnahmen für Oldtimer.

Preis & Bestellung

Die Crit'Air-Vignette kann ausschließlich online bestellt werden und ist auch für nicht in Frankreich zugelassene Fahrzeuge auf der offiziellen Internetseite des französischen Umweltministeriums zu beziehen. Die Bestellung ist dort auch auf Deutsch möglich (Änderung der Spracheinstellung oben rechts auf der Webseite). Der Versand erfolgt per Post. Es gibt auch andere Anbieter bzw. Unternehmen, über die gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr eine Bestellung im Internet möglich ist.

Über die Homepage des französischen Umweltministeriums kostet die Umweltplakette 4,76 Euro inklusive Versandkosten. Bei einer Bestellung über andere Anbieter fallen meist deutlich höhere Kosten an.

Gültigkeit und Anbringung

Die Plakette ist fahrzeugbezogen und gilt zeitlich unbegrenzt. Bei Zuteilung eines neuen Kennzeichens muss allerdings eine neue Plakette beantragt und aufgeklebt werden. Die Crit'Air-Vignette wird auf der Innenseite der Windschutzscheibe aufgeklebt.

Bei Motorrädern, Trikes und Quads, die keine Windschutzscheibe haben, sollte die Plakette deutlich sichtbar an einem fest mit dem Fahrzeug verbundenen Teil aufgeklebt werden.

Für welche Zonen welche Plakette?

Umweltzonen gibt es in vielen französischen Städten, Regionen und Departements. Dabei wird zwischen permanenten und temporären Umweltzonen unterschieden.

In den permanenten Umweltzonen ZFE ("zone à faible émission") und ZCR ("zone de circulation restrainte") gibt es dauerhafte Beschränkungen für den Kraftfahrzeugverkehr.

Dagegen gelten in den temporären Umweltzonen ZPA ("zone de protection de l’air") und ZPAd ("zone de protection de l’air departementale") Plakettenpflicht und Beschränkungen nur, wenn bei Überschreiten vorgegebener Schadstoffgrenzwerte der Umweltalarm ausgerufen wurde.

Wer mit dem Auto in betroffene Städte mit ZFE oder ZCR einfahren oder während eines bestehenden Umweltalarms eine temporäre Umweltzone befahren möchte, braucht die Crit'Air-Vignette (offiziell "certificat qualité de l'air"). Ist sie nicht ordnungsgemäß am Fahrzeug angebracht, werden Bußgelder fällig. Die Strafe beträgt je nach Fahrzeugart und Umweltzone zwischen 68 und 375 Euro.

Da auch weiterhin mit neuen Umweltzonen und der Verschärfung bestehender Regelungen zu rechnen ist, sollten sich Frankreichreisende unmittelbar vor Reiseantritt unbedingt über die Lage in den betreffenden Regionen informieren und rechtzeitig eine Crit'Air-Vignette erwerben.

Umweltplaketten Frankreich
Die französische Umweltplakette gibt es in sechs unterschiedlichen Farben.© Shutterstock/Drazbedel [M]

Die Umweltplakette selbst ist in sechs unterschiedliche Kategorien unterteilt, die durch unterschiedliche Plakettenfarben kenntlich gemacht sind. Welche Crit'Air-Vignette nötig ist, hängt von Ihrem Fahrzeugtyp, der Euro-Schadstoff-Norm und dem Datum der erstmaligen Zulassung zum Straßenverkehr ab.

Weitere Informationen zu den Zufahrtsbeschränkungen und den Vignettenklassen

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So werden Umweltzonen ausgeschildert

Alle Infos zu verschiedenen Umweltzonen

Permanente oder temporäre Umweltzonen (ZFE, ZCR und ZPA) gibt es in vielen französischen Städten, beispielsweise in Paris, Grenoble, Lille, Straßburg und Toulouse. Daneben gibt es in vielen Departements und Regionen weitere temporäre Umweltzonen.

Permanente und temporäre Umweltzonen können sich auch überschneiden oder nebeneinander bestehen.

Da stetig neue Umweltzonen ausgewiesen und bestehende Regelungen verschärft werden und eine vollumfängliche Übersicht nicht möglich ist, sollten sich Frankreichreisende unmittelbar vor einer Reise über die in den betreffenden Regionen geltenden Bestimmungen informieren. Der Erwerb der Crit’Air-Vignette ist für Reisen nach Frankreich generell zu empfehlen.

Bei der ZFE ("zone à faibles émissions") handelt es sich um eine feste Niedrig-Emissionszone, in der für bestimmte, schadstoffintensive Fahrzeuge aus Gründen der Luftreinhaltung bzw. der Verbesserung der Luftqualität generelle, dauerhafte Fahrverbote gelten.

Zum Befahren einer ZFE ist – in der Regel für alle Kraftfahrzeuge – zwingend die französische Crit'Air-Vignette vorgeschrieben – auch für ausländische Fahrzeuge. Je nach Regelungen der betroffenen Städte, z.B. Paris und Straßburg, können Verbote mit schlechteren Crit'Air-Vignettenklassen bestehen. Hier ist schrittweise mit Verschärfungen zu rechnen.

Die ZFE ist üblicherweise durch Verkehrszeichen mit einem Zonen-Einfahrtsverbot und erläuternden Zusatzzeichen gekennzeichnet. Auf einem weiteren Zusatzzeichen können die erlaubten Crit'Air Vignettenklassen dargestellt sein.

Eine ZCR ("zone de circulation restraint") ist ebenfalls eine permanente, meist innerstädtische, Umweltzone, in der Fahrverbote ohne Cri’Air-Vignette oder auch mit bestimmten Vignettenklassen bestehen. Die Fahrverbote können teilweise zeitlich, also nach Wochentagen oder Uhrzeiten, beschränkt sein.

Aktuell werden ZCR häufig durch neu eingeführte ZFE ersetzt. Regelungen einer ZCR können aber auch neben den Regelungen einer ZFE bestehen.

ZPA ("zone de protection de l’air") sind sporadische Umweltzonen. Sie gelten meist für größere Gebiete, z.B. Metropolregionen, ganze Départements oder bestimmte Städte einschließlich der Umlandgemeinden.

Beschränkungen der ZPA gelten nicht dauerhaft, sondern nur nach dem Ausrufen eines sogenannten Umweltalarms. Die zuständige Behörde (Präfektur) setzt diesen bei Erreichen einer Luftverschmutzungsspitze, also bei Überschreitung bestimmter Schadstoffgrenzwerte, in Kraft.

Die konkreten Beschränkungen sind in den einzelnen ZPA-Umweltzonen unterschiedlich geregelt. Bei Umweltalarm gelten Fahrverbote für bestimmte Fahrzeuge, insbesondere ohne Crit'Air-Vignette.

Je nach Dauer und dem Maß der Verschmutzung können Fahrverbote auf bestimme Vignettenklassen erweitert werden.

Teilweise sind den Fahrverboten zunächst andere Maßnahmen, z.B. Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten, vorangestellt.

Solange kein Umweltalarm ausgerufen wurde, gibt es keine Beschränkungen hinsichtlich des Befahrens einer ZPA. In der Zone darf man dann auch mit Fahrzeugen ohne Crit'Air-Vignette fahren.

Auch bei den ZPAd ("zones de protection de l’air départementales") handelt es sich um temporäre Umweltzonen, in denen keine dauerhaften Beschränkungen gelten. Stattdessen werden wie bei der ZPA bei Überschreiten vorgegebener Schadstoffgrenzwerte im Rahmen des sogenannten Umweltalarms durch den Präfekten temporäre Fahrverbote verhängt. Dann dürfen Fahrzeuge ohne Crit'Air-Vignette nicht mehr fahren.

Außerdem können je nach Dauer und Umfang der Luftverschmutzung zumindest auch Fahrzeuge mit einer Crit'Air-Vignette der Klassen 4 und 5 von den Fahrverboten betroffen sein. Teilweise können auch weitere Vignettenklassen durch spezielle Entscheidung des Präfekten ausgeschlossen werden.

Anders als in den ZPA sind in den ZPAd keine konkreten räumlichen Festlegungen des Geltungsbereichs getroffen. Erst im Falle des Erreichens einer Luftverschmutzungsspitze und der Ausrufung des Umweltalarms wird durch gesonderte Entscheidung des Präfekten jeweils auch der exakte Bereich innerhalb des Départements festgelegt, in dem die Verkehrsbeschränkungen gelten.

Somit kann im Einzelfall die gesamte Fläche des entsprechenden Départements von den Fahrverboten umfasst sein. Die Einschränkungen gelten dann in der Regel auch für in dem betroffenen Gebiet liegende Abschnitte von Autobahnen oder dem überregionalen Verkehr dienende Nationalstraßen.

Die Anordnungen der Präfekten können sehr kurzfristig ergehen, häufig erst am Vortag eines Umweltalarms. Dabei erfolgt grundsätzlich keine Kenntlichmachung durch entsprechende Beschilderung als Umweltzone mittels Verkehrszeichen. Daher müssen Autofahrer hier auf die örtlichen Bekanntgaben durch elektronische Anzeige (z.B. an Schilderbrücken) sowie auf Meldungen in den Medien (Radio, Tagespresse usw.) und im Internet achten.