Blitzer-Kosten 2026 innerorts und außerorts mit Tabelle

Wer zu schnell fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Doch wie hoch fällt die Strafe aus? Und ab wann drohen Punkte oder ein Fahrverbot? Alles Wichtige zum Thema Blitzer und Kosten.
Ab 21 km/h zu schnell drohen Punkte in Flensburg
Verstöße innerorts teurer als außerorts
Zusätzlich zum Bußgeld kommen 28,50 Euro Gebühren
Geblitzt: Diese Strafen drohen 2026

Sie hatten es eilig und wurden geblitzt? In diesem Fall müssen Sie mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld rechnen. Entscheidend für den Betrag sind die Höhe der Geschwindigkeitsübertretung und das gefahrene Fahrzeug.
Von einem Verwarnungsgeld spricht man, wenn die Strafe zwischen fünf und 55 Euro liegt. Ab 60 Euro handelt es sich um ein Bußgeld. Ab diesem Betrag führt die Behörde außerdem das formelle Bußgeldverfahren durch. Hier fallen zusätzlich zum Bußgeld immer Verwaltungsgebühren von insgesamt 28,50 Euro an.
Was kostet es, geblitzt zu werden?
Die Höhe des Verwarnungs- oder Bußgelds ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog. Dort ist auch geregelt, ob zusätzlich Punkte oder ein Fahrverbot drohen. Der Bußgeldkatalog unterscheidet zwischen Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen (also beispielsweise Lkw), normalen Pkw und Gespannen. Bei Lkw und Gespannen sind die Bußgelder deutlich höher als beim Pkw.
Ab wann drohen Punkte oder ein Fahrverbot?
Einen Punkt gibt es erst ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 21 km/h, dies gilt inner- sowie außerorts. Wer mit 20 km/h zu schnell geblitzt wurde, hat punktetechnisch also nichts zu befürchten. Allerdings kommen bei einem solchen Verstoß auf das Bußgeld in Höhe von 60 bzw. 70 Euro zusätzliche Verwaltungsgebühren von 28,50 Euro dazu. Ein Fahrverbot droht innerorts bereits ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h. Oder wenn Sie innerhalb eines Jahres zwei Mal mit mehr als 25 km/h geblitzt werden - egal, ob inner- oder außerorts.
Außerorts geblitzt: Kosten
Geschwindigkeitsverstöße, die außerhalb geschlossener Ortschaften begangen werden, sind günstiger als Verstöße innerorts:
bis 20 km/h: 20 bis 60 Euro Geldbuße
ab 21 km/h: ab 100 Euro Geldbuße und 1 Punkt
ab 31 km/h: ab 200 Euro Geldbuße und 1 Punkt
Hier finden Sie die Verstöße für Geschwindigkeitsübertretungen im Pkw außerorts.
| mit Pkw zu schnell | Geldbuße | Punkte | Fahrverbot in Monaten |
|---|---|---|---|
bis zu 10 km/h | 20 € | ||
11–15 km/h | 40 € | ||
16–20 km/h | 60 € | ||
21–25 km/h | 100 € | 1 | |
26–30 km/h | 150 € | 1 | 1, wenn binnen 12 Monaten ab Rechtskraft erneut um mindestens 26 km/h zu schnell |
31–40 km/h | 200 € | 1 | 1, wenn binnen 12 Monaten ab Rechtskraft erneut um mindestens 26 km/h zu schnell |
41–50 km/h | 320 € | 2 | 1 |
51–60 km/h | 480 € | 2 | 1 |
61–70 km/h | 600 € | 2 | 2 |
über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 |
Blitzer-Kosten innerorts
Wer innerorts geblitzt wird, muss mehr bezahlen als bei Verstößen außerorts:
bis 20 km/h: 30 bis 70 Euro Geldbuße
ab 21 km/h: ab 115 Euro Geldbuße und 1 Punkt
ab 31 km/h: ab 260 Euro Geldbuße, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Hier finden Sie die Verstöße für Geschwindigkeitsübertretungen im Pkw innerorts.
| mit Pkw zu schnell | Geldbuße | Punkte | Fahrverbot in Monaten |
|---|---|---|---|
bis zu 10 km/h | 30 € | ||
11–15 km/h | 50 € | ||
16–20 km/h | 70 € | ||
21–25 km/h | 115 € | 1 | |
26–30 km/h | 180 € | 1 | 1, wenn binnen 12 Monaten ab Rechtskraft erneut um mindestens 26 km/h zu schnell |
31–40 km/h | 260 € | 2 | 1 |
41–50 km/h | 400 € | 2 | 1 |
51–60 km/h | 560 € | 2 | 2 |
61–70 km/h | 700 € | 2 | 3 |
über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 |
Geblitzt auf der Autobahn: Wie hoch ist die Strafe?
Tempoverstöße auf der Autobahn gelten als gewöhnliche Außerorts-Verstöße, d.h. die Strafe fällt nicht höher aus, weil Sie auf der Autobahn unterwegs waren und geblitzt wurden. Dasselbe gilt für Tempo-30-Zonen: Wer hier zu schnell fährt, den erwartet dasselbe Bußgeld wie bei einem Innerorts-Verstoß, zum Beispiel bei Tempo 50.
Der ADAC Bußgeldrechner
Wer geblitzt wurde und auf einen Blick sehen möchte, was ihm droht, kann den ADAC Bußgeldrechner nutzen.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Lohnt sich das?
Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Innerhalb dieser Frist muss der Einspruch bei der Bußgeldbehörde eingegangen sein. Weitere Informationen zum Ablauf des Bußgeldverfahrens, und welche weiteren Kosten drohen, lesen Sie hier.
Wer ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit der Messung hat, sollte sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin vor Ort wenden. Nach einer Akteneinsicht lassen sich die Erfolgsaussichten eines Einspruchs überprüfen.
Probleme mit Bescheid: ADAC hilft
Sie brauchen Rat bei Ihrem Bußgeldbescheid? Der ADAC hilft: Gehen Sie auf die Homepage eines ADAC Vertragsanwalts, laden Sie Ihren Bußgeldbescheid hoch und fordern einen Rückruf an. Für Club-Mitglieder ist die Beratung kostenfrei. Anwälte finden Sie über die ADAC Vertragsanwaltssuche.