Geldforderung aus dem Ausland? ADAC Juristen helfen.

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Hierbei hilft Ihnen der ADAC Forderungs-Checker

Maut- und Parkforderungen aus dem Ausland

Egal ob Sie ein Schreiben eines Anwaltes, einer Mautgesellschaft oder Inkassounternehmens bekommen, Sie sollten sich mit dem Vorwurf unbedingt auseinandersetzten. Eine Ablage im Papierkorb ist keine Lösung. Wer prüfen will, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist und dagegen vorgehen will, der kann kostenfrei den ADAC Forderungs-Checker nutzen.

Die ADAC Juristinnen und Juristen geben Handlungsempfehlungen, damit die ursprüngliche Forderung nicht noch teurer wird. Mit den ADAC Musterbriefen können Sie auf die Forderungsschreiben reagieren und sollten alle Stricke reißen, können Sie sich als Club-Mitglied im Rahmen der telefonischen Rechtsberatung an die ADAC Juristen wenden.

Häufig gestellte Fragen

Ausländische Forderungen werden durch Anwälte, Notare oder private Inkassofirmen aus dem In- und Ausland versendet.

Es kommt darauf an:

Nur Behörden dürfen polizeiliche Geldbußen und -strafen eintreiben, zuständig für die Vollstreckung in Deutschland ist ausschließlich das Bundesamt für Justiz. Ausländische Kommunen und Behörden müssen hierfür das Bundesamt um Vollstreckungshilfe bitten.

Private Inkassounternehmen dürfen zivilrechtliche Forderungen, wie Mautnachforderungen grenzüberschreitend über ein gerichtliches oder das Europäische Mahnverfahrensowie durch eine zivilrechtliche Klage eintreiben und vollstrecken. Es gibt bereits einige deutsche Gerichtsentscheidungen, in denen Mautnachforderungen erfolgreich durchgesetzt werden konnten.

Nutzen Sie den ADAC Forderungs-Checker Ausland und das Angebot an verschiedenen Musterbriefen und Handlungsempfehlungen der ADAC Juristinnen und Juristen.

Im Zweifel wird es teurer:

Bei Bußgeldern aus dem Ausland droht eine Vollstreckung in Deutschland durch das Bundesamt für Justiz und Probleme bei der Wiedereinreise in das jeweilige Land sind nicht auszuschließen.

Bei zivilrechtlichen Forderungen, wie Mautnachforderungen, droht ein gerichtliches bzw. ein Europäisches Mahnverfahren oder eine zivilrechtliche Klage.

Das Kraftfahrtbundesamt gibt Halterinformationen heraus, wenn ein berechtigtes Interesse, wie zum Beispiel eine nicht gezahlte Maut oder Bußgelder geltend gemacht werden.