Wer zahlt die Kosten für den Anwalt?

Was ein Anwalt kostet, wenn man eine Forderung durchsetzen oder Einspruch gegen ein Bußgeld einlegen will – und wer diese Kosten übernehmen muss.
Außergerichtliche Einigung: Zahlt jede Partei den Anwalt selbst?
Bußgeldverfahren: Wann die Staatskasse bezahlt
Streit vor Gericht: Welche Partei die Gebühren übernehmen muss
Schadenersatz nach einem Unfall fordern, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen oder Ärger mit der Werkstatt klären: In manchen Situationen braucht man Hilfe von einem Anwalt. Doch was kostet das, und wer bezahlt die Anwaltskosten? Bei dieser Frage muss man unterscheiden, ob es zu einem Gerichtsverfahren kommt oder ob man sich außergerichtlich mithilfe eines Anwalts einigt.
Wie viel kostet der Anwalt?
Anwaltsgebühren werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet, wenn es keine Honorarvereinbarung gibt. Die Höhe der Gebühren hängt zum Beispiel von der Höhe des angefochtenen Bußgelds oder des geforderten Schadenersatzes bei der Unfallregulierung ab. Da es weitere Stellschrauben gibt, ist die Ermittlung der Anwaltskosten recht kompliziert.
Kosten für die Erstberatung
Ein erstes Beratungsgespräch beim Anwalt darf für Verbraucher und Verbraucherinnen maximal 190 Euro plus Mehrwertsteuer kosten. Zusätzlich können Anwälte Kosten für notwendige Auslagen verlangen. Manche Kanzleien bieten aber auch eine kostenlose Ersteinschätzung an, fragen Sie also nach.
Die Erstberatung kann mehr kosten, wenn Sie zum Beispiel eine Vergütungsvereinbarung unterschreiben.
Als ADAC Mitglied können Sie sich für eine kostenlose Erstberatung zu Themen rund um die Mobilität an die ADAC Juristinnen und Juristen oder einen ADAC Vertragsanwalt wenden.
Außergerichtliche Anwaltskosten
Beauftragen Sie einen Anwalt, um Ihre Ansprüche durchzusetzen, ohne vor Gericht zu gehen, müssen Sie die Anwaltsgebühren zunächst selbst bezahlen. Denn im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung muss in der Regel jede Partei ihre Kosten selbst tragen.
Bei einer außergerichtlichen Einigung entsteht zusätzlich eine Einigungsgebühr. Diese fällt an, wenn der Anwalt hilft, einen Streit oder eine Unklarheit zwischen den Parteien durch eine Vereinbarung zu lösen.
In manchen Fällen können Sie die Anwaltskosten als Teil eines Schadenersatzanspruchs beim Gegner geltend machen, zum Beispiel bei der Schadensregulierung nach einem unverschuldeten Unfall. Voraussetzung ist jedoch, dass der Gegner eine Pflicht verletzt hat, die die Einschaltung eines Anwalts notwendig macht, etwa wenn der Gegner mit einer Zahlung oder Leistung in Verzug ist.
Anwaltskosten bei einem Unfall
Nach einem unverschuldeten Unfall zahlt der Verursacher bzw. dessen Versicherung die Kosten für die entstandenen Schäden. Dazu gehören auch die Anwaltskosten, wenn eine Anwältin oder ein Anwalt bei der Regulierung des Schadens hilft.
Verlangen Sie zunächst vollen Schadenersatz, bekommen bei der Regulierung des Schadens aber eine Teilschuld an dem Unfall, werden die Kosten für den Schaden und den Anwalt nur anteilig erstattet. Für die Festlegung dieser Haftungsquote prüfen die beteiligten Haftpflichtversicherungen den Sachverhalt. Dabei berücksichtigen sie zunächst die Angaben von Unfallbeteiligten und Zeugen.
Beispiel für Teilschuld: Max und Moritz hatten einen Autounfall. Max hat letztlich zu 80 Prozent und Moritz nur zu 20 Prozent Schuld an dem Unfall. Die Anwaltskosten werden in diesem Fall (ebenso wie alle anderen Schadenspositionen) wie folgt verteilt:
Die Haftpflichtversicherung von Max zahlt 80 Prozent der Anwaltskosten von Moritz.
Die Haftpflichtversicherung von Moritz übernimmt 20 Prozent der Anwaltskosten von Max.
Tipp: Verlangen Sie vor Gericht von der gegnerischen Versicherung von vornherein nur Schadenersatz in Höhe der Teilschuld, muss die Versicherung die Anwaltskosten in voller Höhe erstatten. Das gilt aber nur, wenn die Haftungsquote rechtlich richtig eingeschätzt wurde.
Anwaltskosten im Bußgeldverfahren
Wollen Sie sich gegen einen Bußgeldbescheid wehren, können Sie als Beschuldigter bzw. Beschuldigte innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids Einspruch einlegen. Dieser kostet außer dem Porto nichts.
Lehnt die Bußgeldbehörde den Einspruch ab, geht er an das zuständige Gericht. Die Gerichtskosten betragen zehn Prozent des Bußgelds, mindestens aber 55 Euro. Schalten Sie eine Anwältin oder einen Anwalt ein, kommen die Anwaltskosten dazu.
Kommt es vor Gericht zu einem Freispruch, zahlt die Staatskasse. Werden Sie verurteilt oder nehmen Sie den Einspruch zurück, tragen Sie die Kosten für das gerichtliche Bußgeldverfahren und Ihre Anwaltskosten. Wird das Verfahren eingestellt, müssen Sie nur die Anwaltskosten selbst zahlen.
Anwaltskosten beim Gerichtsverfahren
Sicher kennen Sie den Spruch: "Wer vor Gericht verliert, muss alle Kosten tragen". Aber so einfach ist das nicht. Denn die beauftragte Kanzlei wird oft schon vor dem Gerichtsverfahren tätig. Daher kann sie zum Beispiel die entstandenen Beratungsgebühren vorab verlangen.
Vertritt Sie ein Rechtsanwalt vor Gericht, kommt in der Regel die Verfahrens- und eine Termingebühr dazu. Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sind für die einzelnen Verfahren dazu besondere Regelungen getroffen worden, z.B. für das Zivilverfahren, Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, Strafverfahren etc.
Gewinnt man das Gerichtsverfahren, ist es wichtig, bei Gericht einen Antrag auf Kostenfestsetzung zu stellen. Das Gericht erlässt dann einen sogenannten Kostenfestsetzungsbeschluss. Dieser umfasst die bereits gezahlten Anwaltskosten und die durch das Verfahren zusätzlich entstandenen Kosten. Der Beschluss ist ein vollstreckbarer Titel, mit dem man von der Gegenseite die Erstattung verlangen kann.
Hat man vor Gericht nur teilweise Erfolg, teilt das Gericht die Kosten auf. Beispiel: Bekommen Sie nur 60 Prozent Ihrer Forderung zugesprochen, muss der Gegner auch nur 60 Prozent Ihrer Anwaltskosten zahlen. Den Rest müssen Sie selbst tragen.
Erwirkt der Anwalt eine Einigung vor Gericht, fällt eine zusätzliche Einigungsgebühr an. Diese wird fällig, wenn der Anwalt hilft, einen Streit zwischen den Parteien zu lösen.
Achtung: Zum Beispiel vor dem Arbeitsgericht muss jede Partei in erster Instanz die Anwaltskosten selbst tragen. Das gilt unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
Rechtschutzversicherung kann helfen
Geht es um Anwalts- oder Gerichtskosten, kann eine Rechtschutzversicherung helfen. Sie trägt diese Kosten, wenn sie die Kostendeckung zugesagt hat. Das gilt auch für die Kosten der Gegenseite, sollte man einen Gerichtsprozess verlieren.
Anwalt zu teuer: Was tun?
Außergerichtlich kann der Anwalt nach Vereinbarung auch geringere Gebühren verlangen. Auch ein Verzicht auf die Gebühren ist im Rahmen der Beratungshilfe als Sozialleistung möglich, wenn sich Bürger und Bürgerinnen den Anwalt nicht leisten können. Dazu muss man beim zuständigen Amtsgericht einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beantragen.
Kann eine Partei die Kosten für einen Prozess gar nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen, kann ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe bestehen. Voraussetzung ist aber, dass der Prozess Aussicht auf Erfolg hat. Den Antrag auf Prozesskostenhilfe stellt in der Regel der Anwalt.
Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Erscheinen die Anwaltsgebühren zu hoch oder hat der Anwalt Fehler gemacht und ist eine Einigung nicht möglich, kann man sich an die kostenlose Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft wenden. Die Schlichtungsstelle vermittelt bei Streitigkeiten bis 50.000 Euro.
Fazit: Anwalt einschalten oder nicht?
Guter Rat von einem Anwalt ist zwar nicht billig, aber sinnvoll. Ein Anwalt kann helfen, einen unnötigen oder aussichtslosen Prozess zu vermeiden. Vor allem bei wichtigen Verträgen ist ein Anwalt empfehlenswert. Insgesamt kann eine anwaltliche Beratung Ärger und Kosten sparen.