Nach einem Unfall: Adressen und Hilfe

Europäischer Unfallbericht, ADAC Sachverständige, Fragebogen zur Ermittlung des Haushaltsführungsschadens, das ADAC Formular für die Halteranfrage bei der Kfz-Zulassungsstelle und vieles mehr stehen Ihnen zum Download zur Verfügung. Ergänzt mit hilfreichen Kontaktadressen für die Unfallregulierung.
ADAC Clubjuristen helfen
Die ADAC Rechtsberatung hilft Mitgliedern kostenlos bei juristischen Fragen rund um Straßenverkehr, Führerschein, Autokauf oder Reiserecht.
Mietwagen, Reparatur, Rechtsanwalt: Nach einem Unfall kommen viele Kosten auf die Beteiligten zu. Ist der Unfall im Ausland passiert, so stellt sich die Frage, welche Ansprüche nach dem Recht des Unfalllandes bestehen. Ihre Clubjuristen haben länderspezifische Informationen (Kontaktadressen und Schadenspositionen) zur Unfallabwicklung in 37 Ländern dieser Welt zusammengestellt. Schicken Sie uns als ADAC Mitglied eine E-Mail mit Ihrem Unfallland und wir informieren Sie über die Besonderheiten bei der Schadenregulierung.
Zum Formular
Mehr Informationen zum Unfall im Ausland für verschiedene Länder lesen Sie hier.
Ist von einem an einem Unfall beteiligten Fahrzeug nur
das polizeiliche Kennzeichen oder
der Name des Halters dieses Fahrzeuges
bekannt, so kann beim Zentralruf der Autoversicherer erfragt werden, wo dieses Fahrzeug versichert ist. Dabei wird auch die Versicherungsschein-Nummer bekannt gegeben.
Der Zentralruf ist unter der kostenfreien Rufnummer 0800 250 260 0 rund um die Uhr erreichbar. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, über das Online-Anfrageformular unter https://www.zentralruf.de/online-anfrage/anfrageformular* die gegnerische Versicherung nach einem Schadensfall in Erfahrung zu bringen.
ADAC TIPP! Zur Vermeidung von Entscheidungen, die Sie eventuell viel Geld kosten können, weil die Versicherung nicht alle Ihnen zustehenden Ansprüche von sich aus ausgleicht, sollten Sie sich auf alle Fälle rechtlich informieren. Denn nur der Anwalt Ihres Vertrauens kann Sie kompetent und unabhängig beraten und ggf. vertreten.
Wenn Sie als Beteiligter eines Verkehrsunfalls Schadensersatzansprüche gegen den Unfallgegner und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen wollen, aber nur das amtliche Kennzeichen des am Unfall beteiligten Fahrzeuges kennen, gibt es die Möglichkeit, den Halter über die Kfz-Zulassungsstelle zu ermitteln:
Dies ist die sogenannte Halterauskunft bei der Kfz-Zulassungsstelle, in dessen Bereich das Fahrzeug des Unfallgegners zugelassen ist. Die Anfrage muss schriftlich erfolgen.
ADAC Formular für die Halteranfrage
Um einen Missbrauch der Auskunft möglichst auszuschließen, gelten für eine solche Anfrage strenge Formalien. Der ADAC hat für Sie ein Formular erstellt, welches Sie für Ihre Anfrage – ergänzt mit Ihren persönlichen Angaben – verwenden können.
Die Auskunftsgebühr in Höhe von 5,10 EUR (Zahlung mit Verrechnungsscheck) bzw. 8,98 EUR (Zahlung per Nachnahme) können Sie bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung als Unfallschadensposition geltend machen.
Wer bei einem Unfall verletzt wird, hat gegen den Verursacher neben dem Anspruch auf Übernahme zum Beispiel der Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld auch einen Anspruch auf Ausgleich des Haushaltsführungsschadens. Dieser bemisst sich danach, welche Tätigkeiten die verletzte Person vor dem Unfall im Haushalt ausgeübt hat und welche nach dem Unfall nicht mehr erfüllt werden können.
Der hierdurch entstehende Schaden kann entweder konkret geltend gemacht werden, wenn eine Haushaltshilfe eingestellt und bezahlt wird. Ein Anspruch besteht jedoch auch, wenn zum Beispiel andere Familienangehörige einspringen und die Tätigkeiten mit übernehmen. Der fiktive Schaden kann über das „Hohenheimer Verfahren“ ermittelt werden. Auf der Basis der Anzahl der im Haushalt lebenden Familienmitglieder, der Wohnungsgröße, der Ausstattung mit Hilfsgeräten, der Angabe zu den unfallbedingten Behinderungen und deren Dauer wird EDV-gestützt der Haushaltsführungsschaden berechnet, der ohne konkrete Ausgaben für eine Haushaltshilfe gefordert werden kann. Grundlage für die Berechnung sind Datenbanken, in welchen die Tätigkeiten im Haushalt mit solchen in der Industrie verglichen werden.
Zur Ermittlung des Haushaltsführungsschadens nach dem Hohenheimer Verfahren kann der Fragebogen zum Haushaltsführungsschaden beim ADAC angefordert werden:
ADAC e.V., Juristische Zentrale
Hansastraße 19
80686 München
Fax: 0 89 76 76 25 99
E-Mail: recht@adac.de
Auf der Basis Ihrer Angaben im Fragebogen wird das EDV-gestützte Gutachten erstellt.
Die Kosten des Hohenheimer Verfahrens betragen € 250,-- inklusive Mehrwertsteuer und Versandkosten.
Ereignet sich in Deutschland ein Verkehrsunfall mit einem ausländischen Fahrzeug und soll gegen die Versicherung dieses Fahrzeuges ein Anspruch auf Schadensersatz durchgesetzt werden, kann man Ansprüche beim Deutsches Büro Grüne Karte e.V. * geltend machen.
Dieses benennt einen Versicherer oder ein Schadenbüro in Ihrer Nähe. Dort wird der Schaden nach deutschem Recht abgewickelt, ohne dass Sie mit der ausländischen Versicherung korrespondieren müssen.
Am Ort des Unfalls sollte - wenn möglich - immer ein Unfallbericht ausgefüllt werden. Der deutschsprachige Europäische Unfallbericht soll Ihnen helfen, die wichtigsten Daten zum Unfall sowie den beteiligten Fahrzeugen und Personen zu erfassen. So kann später eine schnellere Schadenregulierung erfolgen.
Der mehrsprachige Europäische Unfallbericht ist von Vorteil, wenn Sie einen Unfall im Ausland haben oder einen Unfall in Deutschland mit einem nicht deutschsprachigen Verkehrsteilnehmer.
Leider gibt es immer wieder Kraftfahrer, die sich nach einem Verkehrsunfall ihrer Verantwortung durch Flucht entziehen. Auch kommt es vor, dass Schäden durch Fahrzeuge angerichtet werden, für die kein Haftpflichtversicherungsschutz besteht oder für welche die Haftpflichtversicherung deshalb keine Deckung zu gewähren hat, weil der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde. Für diese Fälle ist der Verein für Verkehrsopferhilfe e.V.* zur Prüfung von Schadenersatzansprüchen zuständig.
Bei Unfällen mit einem nicht versicherten Kfz oder Anhänger übernimmt der Verein Verkehrsopferhilfe e.V. die Schadenregulierung wie ein Kfz-Versicherer, bei dem ein Fahrzeug versichert ist. Allerdings beschränkt sich die Haftung auf die gesetzlich festgelegten Mindestversicherungssummen.
Entfernt sich ein Fahrer unerlaubt vom Unfallort, so werden Fahrzeugschäden nur ersetzt, wenn gleichzeitig ein erheblicher Personenschaden eingetreten ist. Sachschäden werden dann auch nur mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 500,-- Euro ersetzt.
In dem folgenden Verzeichnis, das nach Postleitzahlen sortiert ist, sind die verschiedenen Tätigkeitsfelder der ADAC Sachverständigen aufgeführt:
ADAC Vertragssachverständige (pdf)
Der ADAC hat bundesweit mit über 330 Kfz-Sachverständigen Verträge abgeschlossen.
Neben der Erstellung von Unfall-Schadensgutachten beraten diese Sachverständigen ADAC Mitglieder bei technischen Problemen, insbesondere bei der Beurteilung von Fahrzeugmängeln, zu der eine Besichtigung erforderlich ist.
Die Beratung ist im Regelfall kostenlos. Für darüberhinausgehende Leistungen fallen übliche Gebühren an.
Ein Teil der Sachverständigen führt auch die ADAC Gebrauchtwagenuntersuchung und Zeitwertgutachten für Oldtimer durch.
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