Nach einem Verkehrsunfall: Adressen und Hilfe für Geschädigte
Verkehrsunfälle bedeuten für Betroffene Stress. Hier finden Sie Formulare und Adressen zur Unterstützung bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche. ADAC Juristinnen und Juristen geben Hilfestellung.
ADAC Sachverständige beraten und erstellen Gutachten
ADAC Juristen beraten Mitglieder in Rechtsfragen
Kfz-Halter unbekannt: ADAC Formular hilft
ADAC Tipp: Auch wenn das Recht auf Ihrer Seite ist, ist es mitunter schwierig Ihre Schadenersatzforderungen durchzusetzten. Um zu vermeiden, dass Sie als Unfallopfer eine Enttäuschung erleben und am Ende auf Kosten sitzen bleiben, empfiehlt sich der frühzeitige Gang zum Anwalt. Als ADAC Mitglied erhalten Sie eine erste kostenfreie Beratung telefonisch oder vor Ort bei einem der 500 ADAC Vertragsanwältinnen und Vertragsanwälte:
Kontaktadressen, Unfallbericht, Formular zur Halterermittlung und Merkblätter für den Fall, dass es im Ausland gekracht hat:
Am Ort des Unfalls sollte - wenn möglich - immer ein Unfallbericht ausgefüllt werden. Der Europäische Unfallbericht soll Ihnen helfen, die wichtigsten Daten zum Unfall sowie den beteiligten Fahrzeugen und Personen zu erfassen. So kann später eine schnellere Schadenregulierung erfolgen.
Der mehrsprachige Europäische Unfallbericht ist von Vorteil, wenn Sie einen Unfall im Ausland haben oder einen Unfall in Deutschland mit einem nicht deutschsprachigen Verkehrsteilnehmer:
Ist von einem an einem Unfall beteiligten Fahrzeug nur
das amtliche Kennzeichen oder
der Name des Halters dieses Fahrzeuges
bekannt, so kann beim Zentralruf der Autoversicherer erfragt werden, wo dieses Fahrzeug versichert ist. Dabei wird auch die Versicherungsschein-Nummer bekannt gegeben.
Der Zentralruf ist unter der kostenfreien Rufnummer 0800 250 260 0 rund um die Uhr erreichbar. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, über das Online-Anfrageformular unter zentralruf.de/online-anfrage/anfrageformular die gegnerische Versicherung nach einem Schadensfall in Erfahrung zu bringen.
Wenn Sie als Beteiligter eines Verkehrsunfalls Schadensersatzansprüche gegen den Unfallgegner und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen wollen, aber nur das amtliche Kennzeichen des am Unfall beteiligten Fahrzeuges kennen, gibt es auch die Möglichkeit, den Halter über die Kfz-Zulassungsstelle zu ermitteln.
Dies ist die sogenannte Halterauskunft bei der Kfz-Zulassungsstelle, in dessen Bereich das Fahrzeug des Unfallgegners zugelassen ist. Die Anfrage muss schriftlich erfolgen. Um einen Missbrauch der Auskunft möglichst auszuschließen, gelten für eine solche Anfrage strenge Formalien. Der ADAC hat für Sie ein Formular erstellt, welches Sie für Ihre Anfrage – ergänzt mit Ihren persönlichen Angaben – verwenden können.
ADAC Formular für die Halteranfrage
Die Auskunftsgebühr in Höhe von 5,10 EUR bzw. die Zusatzkosten bei Zahlung per Nachnahme, können Sie bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung als Unfallschadensposition geltend machen.
Ereignet sich in Deutschland ein Verkehrsunfall und ist das gegnerische Fahrzeug nicht in Deutschland, sondern im Ausland zugelassen und soll gegen die Versicherung dieses Fahrzeuges ein Anspruch auf Schadensersatz durchgesetzt werden, kann man Ansprüche beim Deutsches Büro Grüne Karte e.V. geltend machen.
Dieses benennt einen Versicherer oder ein Schadenbüro in Ihrer Nähe. Dort wird der Schaden nach deutschem Recht abgewickelt, ohne dass Sie mit der ausländischen Versicherung korrespondieren müssen.
Nach einem Unfall im Ausland, stellt sich die Frage, welche Ansprüche nach dem Recht des Unfalllandes bestehen. Detaillierte Informationen finden Sie in den Merkblättern des jeweiligen Landes, die Sie als ADAC Mitglied hier kostenfrei anfordern können.
In dem folgenden Verzeichnis, das nach Postleitzahlen sortiert ist, sind die verschiedenen Tätigkeitsfelder der ADAC Sachverständigen und deren Kontaktdaten aufgeführt:
ADAC Vertragssachverständige (pdf)
Der ADAC hat bundesweit mit über 330 Kfz-Sachverständigen Verträge abgeschlossen. Neben der Erstellung von Unfall-Schadensgutachten beraten diese Sachverständigen ADAC Mitglieder bei technischen Problemen, insbesondere bei der Beurteilung von Fahrzeugmängeln, zu der eine Besichtigung erforderlich ist.
Die Beratung ist im Regelfall kostenlos. Für darüberhinausgehende Leistungen fallen übliche Gebühren an. Ein Teil der Sachverständigen führt auch die ADAC Gebrauchtwagenuntersuchung und Zeitwertgutachten für Oldtimer durch.
Leider gibt es immer wieder Kraftfahrer, die sich nach einem Verkehrsunfall ihrer Verantwortung durch Flucht entziehen. Auch kommt es vor, dass Schäden durch Fahrzeuge angerichtet werden, für die kein Haftpflichtversicherungsschutz besteht oder für welche die Haftpflichtversicherung deshalb keine Deckung zu gewähren hat, weil der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde. Für diese Fälle ist der Verein für Verkehrsopferhilfe e.V. zur Prüfung von Schadenersatzansprüchen zuständig.
Bei Unfällen mit einem nicht versicherten Kfz oder Anhänger übernimmt der Verein Verkehrsopferhilfe e.V. die Schadenregulierung wie ein Kfz-Versicherer, bei dem ein Fahrzeug versichert ist. Allerdings beschränkt sich die Haftung auf die gesetzlich festgelegten Mindestversicherungssummen.
Entfernt sich ein Fahrer unerlaubt vom Unfallort, so werden Fahrzeugschäden nur ersetzt, wenn gleichzeitig ein erheblicher Personenschaden eingetreten ist. Sachschäden werden dann auch nur mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 500 Euro ersetzt.
Nach einem Unfall kann man vom Verursacher nicht nur Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld verlangen, sondern auch eine Entschädigung für die Beeinträchtigung der Hausarbeit. Das gilt, egal ob eine Haushaltshilfe eingestellt wird oder Familienmitglieder einspringen. Die Entschädigung wird nach dem sogenannten "Hohenheimer Verfahren" berechnet, basierend auf Faktoren wie Haushaltsgröße, Ausstattung und Dauer der Beeinträchtigungen.
Der Fragebogen zur EDV-gestützten Ermittlung des Haushaltsführungsschadens kann beim ADAC angefordert werden:
ADAC e.V., Juristische Zentrale
Hansastraße 19
80686 München
Fax: 0 89 76 76 25 99
E-Mail: recht@adac.de
Auf der Basis Ihrer Angaben wird das Gutachten erstellt. Die Kosten betragen 250 Euro inklusive Mehrwertsteuer und Versandkosten.