Um sich vor Unfällen zu schützen, müssen Fahrradfahrende gut sichtbar sein. Und damit das Fahrrad verkehrssicher ist, sollte es gut ausgestattet sein. Die Straßenverkehrszulassungsordnung schreibt vor, wie ein Fahrrad ausgestattet sein muss. Wer zum Beispiel keine Klingel am Lenker hat, zahlt 15 Euro Bußgeld. Welche Teile Ihr Fahrrad, funktionstüchtig, sonst noch haben muss, zeigt der folgende Überblick. Diese Teile braucht ein Fahrrad Eine helltönende Klingel Zwei voneinander unabhängige Bremsen Zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale, die mit je zwei nach vorn und hinten wirkenden, gelben Rückstrahlern ausgestattet sind Weißer Frontscheinwerfer und Frontreflektor (oft kombiniert) Ein rotes Rücklicht und ein roter Rückstrahler (oft kombiniert) Wahlweise Reflektorstreifen am Rad, Speichenclips oder pro Rad zwei gelbe Speichenreflektoren Licht direkt am Fahrrad anbringen Neben dynamobetriebenem Scheinwerfer und rotem Rücklicht sind auch batteriebetriebene Leuchten erlaubt. Diese müssen das Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamts tragen. Die Beleuchtung muss während des Betriebes fest am Fahrrad angebracht sein. Scheinwerfer, Leuchten und deren Energiequelle dürfen aber abnehmbar sein. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, müssen sie allerdings angebracht werden. Sinnvoll sind vor allem Rücklichter, die weiterleuchten, wenn das Fahrrad steht. So bleiben Sie auch in einer Wartesituation gut sichtbar. ADAC Tipp: Tragen Sie im Dunkeln helle Kleidung oder noch besser Funktionskleidung, die mit Reflektoren ausgestattet ist. Die Sichtbarkeit erhöhen zudem beispielsweise im Helm befindliche oder am Rucksack befestigte Strahler, phosphoreszierende Schuhe oder leuchtende Speichen. Doch Vorsicht, nicht alles, was leuchtet oder blinkt, ist erlaubt. Für ältere Verkehrsteilnehmer kann zudem ein Fahrradrückspiegel am Lenker die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen. Fahrradhelm schützt vor schweren Kopfverletzungen Jeder Radfahrer – unabhängig vom Alter – sollte einen Helm tragen. Der Helm muss mäßig straff und angenehm sitzen und darf sich bei geschlossenen Kinnriemen nicht nach hinten abstreifen lassen. Achten Sie zudem darauf, dass er mit großen und sinnvoll positionierten Reflektoren sowie zusätzlich mit LED-Rücklicht ausgestattet ist und ein helles und auffälliges Design hat. Tauschen Sie nach einem Sturz den Helm unbedingt aus, auch wenn keine äußeren Schäden sichtbar sind. Bei einem inneren strukturellen Schaden könnte die Schutzwirkung deutlich schlechter sein. Fahrradfahrende haben keine Knautschzone. Seien Sie deshalb besonders aufmerksam und umsichtig. Sind Radwege durch ein entsprechendes Verkehrszeichen gekennzeichnet, müssen diese auch benutzt werden. Um die Sicherheit weiter zu verbessern, setzt sich der ADAC für den konsequenten Ausbau von Fahrradwegen ein.