Unfall in Kroatien: Das müssen Sie wissen

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Unfall in Kroatien – welche Ansprüche kann man geltend machen?© ADAC e.V.

Wann kommt die Polizei, wie wird der Schaden nach einem Unfall in Kroatien reguliert, braucht man die Grüne Karte und wie hilft der ADAC seinen Mitgliedern? ADAC Juristinnen und Juristen informieren.

  • Notieren Sie die Daten des Unfallgegners

  • Für Schadenersatzansprüche gilt kroatisches Recht

  • Regulierung des Schadens dauert meist länger

An der Unfallstelle

Ein Warndreieck steht auf der Straße, im Hintergrund ein Unfall.
Gilt auch im Ausland: Unfallstelle sichern© Shutterstock/tommaso79

Wenn es gekracht hat: Nach einem Unfall sofort anhalten, Warnweste anlegen, Unfallstelle sichern und Verletzten helfen. Bei Personenschäden immer die Polizei bzw. die Rettungskräfte rufen. Bei kleinen Blechschäden kommt die Polizei nicht, aber bei größeren Schäden oder Streit mit Unfallbeteiligten sollten Sie immer die Polizei einschalten. Sie sollten sich von der Polizei eine Unfallbestätigung (Potvrda) ausstellen lassen.

Wichtige Telefonnummern

Polizei in Kroatien: 192
Rettungskräfte
in Kroatien: 194
Europaweite Notrufnummer
112
Abschleppdienst des ADAC: +49 89 22 22 22
Zentralruf der Autoversicherer
: 0800 2 50 26 00 (aus Deutschland) oder +49 403 00 33 03 00 (aus dem Ausland)

Europäischer Unfallbericht

Notieren Sie Kennzeichen, Namen und Anschrift von Fahrer bzw. Fahrerin und Halter bzw. Halterin der beteiligten Fahrzeuge sowie deren Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer. Nutzen Sie dafür den mehrsprachigen Europäischen Unfallbericht

Halten Sie außerdem Namen und Anschrift von Unfallzeugen fest und fotografieren Sie die Unfallstelle.

Broschüre mit Unfallbericht: Was tun nach einem Unfall?
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Grüne Karte und Versicherung

Die Grüne Versicherungskarte müssen Sie in Kroatien nicht mehr mitführen. Sie kann aber bei der Verständigung am Unfallort hilfreich sein und zur einfacheren Schadenabwicklung beitragen. Sie sollte daher an Bord sein.

Wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben, melden Sie dies zeitnah Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung.

Wer zahlt den Schaden?

Schadenersatzansprüche müssen Sie direkt bei der gegnerischen Versicherung in Kroatien oder beim Regulierungsbeauftragten der kroatischen Haftpflichtversicherung in Deutschland anmelden.

Den zuständigen Regulierungsbeauftragten können Sie beim Zentralruf der Autoversicherer erfragen.

Vorsicht vor Verjährung

In Kroatien verjähren Schadenersatzansprüche innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Unfalls. Die kroatische Versicherung und der Regulierungsbeauftragte in Deutschland müssen den Fall spätestens drei Monate nach Meldung bearbeiten. Zumindest muss in einem Antwortschreiben begründet werden, warum die Abwicklung nicht erfolgen kann.

Antwortet die Versicherung nicht fristgemäß, können Sie die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe einschalten, die der Sache nachgeht und unter bestimmten Voraussetzungen selbst reguliert. Kommt es dennoch zum Streitfall, können Sie die gegnerische Versicherung nicht nur im Ausland, sondern auch in dem Land verklagen, in dem Sie als Geschädigter bzw. Geschädigte Ihren Wohnsitz haben. Geschädigte, die in Deutschland wohnen, können daher auch in Deutschland klagen.

So hilft der ADAC – Rechtsberatung nach einem Unfall im Ausland

  • Exklusiv und kostenlos ist für alle Mitglieder die ADAC Rechtsberatung: Die ADAC Juristinnen und Juristen beraten zur Schadenregulierung, insbesondere auch, ob die Regulierung im Inland oder im Ausland erfolgen soll.

  • ADAC Plus- und Premium-Mitglieder können darüber hinaus bei den ADAC Juristen prüfen lassen, ob für sie im Einzelfall die Unfall-Rechtshilfe AUSLAND in Betracht kommt.

  • Zur Dokumentation eines Unfalls stellt der ADAC mehrsprachige Europäische Unfallberichte zum Download bereit.

Sachschaden: Das gilt in Kroatien

Da der Unfall in Kroatien passiert ist, findet kroatisches Recht Anwendung. Sie können folgende Schadenspositionen ersetzt verlangen:

  • Reparaturkosten einer deutschen Werkstätte in voller Rechnungshöhe werden Ihnen nur ersetzt, wenn Übereinstimmung mit der Schadensbeschreibung auf der polizeilichen Unfallbestätigung (Potvrda) oder der Schadensschätzung einer dortigen Versicherung besteht. In Bagatellfällen kann anhand eines Kostenvoranschlags abgerechnet werden.

  • Beim Totalschaden wird der durch ein Sachverständigengutachten nachgewiesene Marktwert des Fahrzeugs abzüglich Restwert ersetzt.

  • Mietwagenkosten, wenn ein Mietfahrzeug beruflich unbedingt benötigt wird, für die technisch notwendige Reparaturdauer bzw. im Totalschadensfall für die durchschnittliche Wiederbeschaffungsdauer. Von den Mietwagenkosten werden bis zu 20 Prozent wegen ersparter Eigenkosten abgezogen.

  • Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstätte für den Fall, dass das Kfz nicht mehr fahrbereit ist.

  • Gutachterkosten werden ersetzt, wenn die kroatische Versicherung das Gutachten beauftragt. Privatgutachten werden akzeptiert, wenn Sie als Geschädigte bzw. Geschädigter im Ausland wohnen. Aber: Vor Beauftragung immer mit der gegnerischen Versicherung abklären, ob diese die Gutachterkosten übernimmt oder selbst einen Sachverständigen stellt.

  • Eine Wertminderung wird nur in geringer Höhe bei schwerer beschädigten neueren Fahrzeugen mit geringer Laufleistung gezahlt.

  • Die Kasko-Selbstbeteiligung wird ersetzt, wenn Sie eine Abrechnung Ihrer Vollkaskoversicherung vorlegen.

  • Anwaltskosten: Die außergerichtlichen Anwaltskosten werden nur selten und nur bei unstrittiger Erforderlichkeit erstattet. Gewinnen Sie einen Gerichtsprozess, werden Anwaltskosten erstattet, wenn sie nach Bewertung des Gerichts erforderlich waren.

Nach kroatischen Recht können Sie keine Nutzungsausfallentschädigung verlangen.

Wichtige Urteile, neue Verkehrsregeln. Direkt vom ADAC

Personenschaden: Das gilt in Kroatien

Eine Patientin im Gespräch mit ihrer Ärztin in der Praxis
Gehen Sie nach dem Unfall zum Arzt, werden die Kosten unter Umständen ersetzt© iStock.com/nortonrsx

Arzt-, Heil- und Pflegekosten bekommen Sie bezahlt, soweit sie nicht durch Ihre Krankenkasse erstattet werden. Schmerzensgeld wird in Kroatien in Höhe von 100 bis ca. 100.000 Euro zugesprochen.

Exklusiv für ADAC Mitglieder

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