Werkstatt: Tipps zu Reparaturauftrag, Kostenvoranschlag und Termin

Oft lässt sich Ärger mit der Kfz-Werkstatt schon durch eine gute Vorbereitung vermeiden. Die ADAC Juristen und Juristinnen geben fünf Tipps, worauf Sie beim Reparaturauftrag achten sollten.
ADAC Checkliste: Alles Wichtige zum Reparaturauftrag abhaken
Werkstatt-Auftrag: Alle Arbeiten und Termin zur Fertigstellung festhalten
Schriftliche Auftragsbestätigung geben lassen
Das Wichtigste vorab: Halten Sie alle Absprachen mit der Werkstatt schriftlich fest. So können Sie Streit vorbeugen. Sollte es doch einmal Ärger mit der Werkstatt geben, helfen auch die kostenlosen Schiedsstellen des Kfz-Gewerbes.
Tipp 1: ADAC Checkliste für den Werkstatt-Auftrag durchgehen
Die ADAC Checkliste für den Werkstatt-Auftrag hilft Ihnen, nichts Wichtiges zu vergessen:
Tipp 2: Schriftlichen Kostenvoranschlag einholen
Nur ein schriftlicher Kostenvoranschlag ist für die Werkstatt verbindlich. Auch eine schriftliche Höchstgrenze der Reparaturkosten im Auftragsschein kann eine verbindliche Preisgarantie sein, an die sich die Werkstatt halten muss. Außerdem muss sich der Kostenvoranschlag konkret auf eine fachgerechte Diagnose der Werkstatt beziehen.
Tipp: Achten Sie darauf, im Kostenvoranschlag schriftlich eine Kostenhöchstgrenze festzulegen.
Verwendet die Werkstatt die vom Zentralverband des Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) empfohlenen Kfz-Reparaturbedingungen, sind Preisangaben in Form eines schriftlichen Kostenvoranschlags verbindlich. Nur die Preisberechnung im Auftragsschein reicht nicht aus.
Muss ich für den Kostenvoranschlag bezahlen?
Ein Kostenvoranschlag ist normalerweise kostenlos. Wenn Sie mehrere Angebote einholen und nicht sofort einen Reparaturvertrag abschließen, kann er etwas kosten. Die Summe wird aber üblicherweise mit der Reparatursumme verrechnet.
Muss sich die Werkstatt an den Kostenvoranschlag halten?
Die Werkstatt darf einen verbindlichen Kostenvoranschlag nicht wesentlich überschreiten (Faustregel: 15 bis 20 Prozent), ohne sich dafür Ihre Genehmigung einzuholen. Ist der Endpreis aus dem Kostenvoranschlag garantiert, gilt dieser Preis.
Stellt Ihre Werkstatt fest, dass sie den vereinbarten Preis nicht einhalten kann oder dass zusätzliche Arbeiten nötig sind, muss sie Sie darüber informieren. Und zwar bevor sie die betreffenden Arbeiten durchführt.
Sind Sie mit der Auftragsänderung nicht einverstanden, können Sie den Vertrag kündigen. Damit sich in solchen Fällen die Fertigstellung nicht verzögert, sollten Sie ständig erreichbar sein, solange Ihr Auto in der Werkstatt steht.
Tipp 3: Werkstatt-Auftrag konkret formulieren
Wenn Sie die Werkstatt mit der Reparatur Ihres Fahrzeuges beauftragen, sollten Sie darauf achten, dass im Reparaturauftrag alle Arbeiten und der Fertigstellungstermin enthalten sind. Je genauer der Werkstattauftrag schriftlich formuliert ist, desto besser lassen sich Streitigkeiten vermeiden.
Sehen Sie mit einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin der Werkstatt Ihr Fahrzeug auf einer Hebebühne durch. So können Sie besprechen, was alles repariert werden soll, und der Fachmann bzw. die Fachfrau kann Ihnen Reparatur-Empfehlungen geben.
Die Werkstatt hat eine Beratungspflicht: Sie muss Kunden und Kundinnen sowohl technisch als auch wirtschaftlich über Art und Umfang der erforderlichen Reparaturen aufklären. Außerdem müssen die zu erwartenden Kosten und die günstigste Möglichkeit der Reparatur besprochen werden. Verletzt die Werkstatt diese Pflichten, können Sie unter Umständen Schadenersatz geltend machen.
Tipp 4: Verbindlichen Termin zur Fertigstellung vereinbaren
Versuchen Sie, im Auftrag schriftlich einen verbindlichen Fertigstellungstermin zu vereinbaren.
Viele Werkstätten wollen nur einen unverbindlichen Termin nennen, ein verbindlicher Termin hat für den Kunden aber einen entscheidenden Vorteil: Ein schriftlich vereinbarter Termin muss eingehalten werden. Ansonsten macht sich die Werkstatt schadenersatzpflichtig.
Wurde kein Fertigstellungstermin vereinbart, kommt es darauf an, wann die Reparatur normalerweise hätte beendet sein müssen. Ab diesem Zeitpunkt können Sie der Werkstatt eine angemessene Nachfrist (höchstens zwei Wochen) setzen. Innerhalb dieser Nachfrist muss sie die Reparatur durchführen. Nach Ablauf der Frist wären Schadenersatzansprüche denkbar.
Tipp 5: Schriftliche Auftragsbestätigung verlangen
Lassen Sie sich eine Durchschrift der Auftragsbestätigung geben. Damit können Sie nachweisen, welche Arbeiten Sie ausführen lassen wollten. Falls die Auftragsbestätigung zugleich der Abholschein ist, sollten Sie unbedingt eine Kopie davon anfertigen.
ADAC Juristen: Beratung und Musterschreiben
Zu Rechtsfragen bei Ärger mit der Werkstatt können Sie sich als ADAC Mitglied kostenlos durch die ADAC Juristen und Juristinnen beraten lassen.
ADAC Fahrzeugtechnik der Regionalclubs vor Ort
Die Techniker und Technikerinnen der ADAC Regionalclubs informieren Sie über "versteckte" Reparaturkosten, kostengünstige Ersatzteile oder beraten Sie bei zu hohen Reparaturrechnungen.
ADAC Vertragssachverständige
Die wenigsten Autobesitzer können Reparaturen aus technischer Sicht beurteilen. Die ADAC Technikspezialisten und -spezialistinnen im Ihrem Regionalclub sagen Ihnen, wann Sie sich an einen der ADAC Vertragssachverständigen wenden sollten und nennen die Adressen der ADAC Vertragssachverständigen vor Ort.
Schiedsstelle der Kfz-Innung
Bei Streit mit der Werkstatt können Sie kostenfrei die Schiedsstelle für das Kfz-Handwerk einschalten. Dazu muss die Werkstatt Mitglied in der Kfz-Innung sein. Ist sie das nicht, können Sie sich an die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle wenden.
