E-Auto-Förderung 2026: Bis zu 6000 Euro Zuschuss

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Von Petra Gerhäuser, Angela Baumgarten, André Gieße

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Einstecken des Ladesteckers in die Buchse eines Elektroautos
Ab 1.1.2026 gibt es wieder eine bundesweite Förderung beim Kauf eines Elektroautos© ADAC/Martin Hangen

Die Bundesregierung fördert Elektroautos mit Steuervorteilen und rückwirkend ab Januar 2026 auch wieder mit einer Kaufprämie. Wer die E-Auto-Förderung beantragen kann und wie viel Geld es gibt.

  • E-Auto-Förderung: Zuschüsse hängen von Einkommen, Familienstand und Fahrzeugtyp ab

  • Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos bis zum 31. Dezember 2035 verlängert

  • Preisgrenze der Steuervorteile für E-Dienstwagen wurde angehoben

Die Bundesregierung hat die Eckpunkte für eine neue E-Auto-Förderung bekanntgegeben. Ab 2026 stehen rund drei Milliarden Euro zur Verfügung. Das reicht für geschätzt 800.000 Fahrzeuge in den nächsten drei bis vier Jahren. Diese Rahmenbedingungen stehen bereits fest.

Wann die E-Auto-Förderung 2026 kommt

Die neue Förderung soll im Frühjahr starten und auch rückwirkend für E-Autos gelten, die seit dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden. Anträge können Privatpersonen voraussichtlich ab Mai 2026 stellen. Bis dahin soll laut Bundesumweltministerium ein Online-Portal freigeschaltet sein.

Welche E-Autos werden gefördert?

Geld soll es für erstmals in Deutschland zugelassene Neufahrzeuge der Klasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender und mit Plug-in-Hybrid-Antrieb geben. Zu der Fahrzeugklasse M1 gehören Pkw und die meisten Wohnmobile unter 3,5 Tonnen. Förderung gibt es sowohl beim Kauf als auch beim Leasing der Elektroautos.

Gebrauchte E-Autos werden zunächst nicht gefördert. Das Bundesumweltministerium will frühstens 2027 prüfen, ob es für diese auch Geld gibt.

Wer die Förderung fürs E-Auto bekommt

Die Bundesregierung unterstützt private Haushalte mit kleinen und mittlerem Einkommen mit Zuschüssen. Beantragen können die E-Auto-Förderung Privatpersonen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen des gesamten Haushalts von bis zu 80.000 Euro.

Die Einkommensgrenze erhöht sich für bis zu zwei Kinder unter 18 Jahren um je 5000 Euro auf maximal 90.000 Euro. Die Höhe des zu versteuernden Einkommens wird aus dem Durchschnitt der beiden aktuellsten Steuerbescheide errechnet.

Wenn Sie verheiratet sind, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, wird das zu versteuernde Einkommen der Partnerin oder des Partners hinzuaddiert – sofern nicht bereits im Rahmen des Steuerbescheids der Antragstellenden gemeinsam veranlagt.

Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist und auch keine abgegeben hat, kann trotzdem profitieren: Dafür muss man die Steuererklärungen nachträglich abgeben.

Rentnerinnen und Rentner legen eine Rentenbezugsbescheinigung oder Selbsterklärung vor. Die Details der Berechnungsgrundlage werden zeitnah in der Förderrichtlinie veröffentlicht.

Was ist das zu versteuernde Einkommen?

Das zu versteuernde Einkommen steht im Steuerbescheid und dient der Festlegung der zu zahlenden Einkommensteuer. Es ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen eines Jahres abzüglich Werbungskosten, sonstiger Aufwendungen und Freibeträge. Zum Beispiel gewährt der Staat einen Grundfreibetrag, bis zu dem das Jahreseinkommen für alle steuerfrei bleibt. Für das Jahr 2026 beträgt er 12.348 Euro für Ledige.

So viel Geld gibt es

Je nach Einkommen, Haushaltsgröße und Fahrzeugtyp gibt es zwischen 1500 und 6000 Euro. Diese Zuschüsse plant die Bundesregierung bei der neuen E-Auto-Förderung:

  • Der Zuschuss hängt vom Fahrzeugtyp ab. Er beträgt für reine E-Autos mindestens 3000 Euro, für Plug-in-Hybride mindestens 1500 Euro.

  • Familien werden zusätzlich gefördert: Für die ersten beiden Kinder im Haushalt steigt der Zuschuss um jeweils 500 Euro auf insgesamt maximal 4000 Euro. Weitere Kinder werden nicht berücksichtigt.

  • Niedrigere Einkommen werden stärker gefördert. Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen pro Jahr unter 60.000 Euro ist eine Aufstockung der Förderung um 1000 Euro und unter 45.000 Euro um weitere 1000 Euro vorgesehen. Damit ist eine Gesamtförderung bis zu 6000 Euro für reine E-Autos und 4500 Euro für Plug-in-Hybride oder E-Autos mit Range Extender möglich.

  • Das Förderprogramm unterstützt je nach Einkommen und Familiengröße auch das Leasing bis zu 6000 Euro. Das Neufahrzeug muss auf den Leasingnehmer zugelassen sein. Dieser muss auch den Förderantrag stellen.

  • Der Antragsteller muss das Fahrzeug für eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab Erstzulassung behalten.

Förderung für reine E-Autos

Förderung für Plug-in-Hybride und Range-Extender

Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender sind vom 1. Januar 2026 bis 30. Juni 2027 förderfähig, wenn sie CO₂-Emissionen von höchstens 60 Gramm CO₂ pro Kilometer oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern haben.

So beantragen Sie die Förderung

Die Förderung können Sie voraussichtlich ab Mai 2026 online und erst nach der Zulassung des neuen E-Autos auf den Antragsteller beantragen. Auf das Datum der Bestellung kommt es nicht an. Der Antrag muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung gestellt werden.

Für den Antrag brauchen Sie die Kopie des Kauf- oder Leasingvertrages, den Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und die beiden letzten Steuerbescheide (maximal drei Jahre alt). Der Antrag kann schneller bearbeitet werden, wenn Sie die Online-Funktion Ihres Ausweises oder die Ausweis-App des Bundes verwenden.

Weitere Details werden mit der Förderrichtlinie im Februar 2026 bekanntgegeben.

Diese Position vertritt der ADAC

Der ADAC begrüßt die geplante Förderung emissionsfreier Pkw als eine wichtige Maßnahme, um Elektromobilität auch für einkommensschwächere Haushalte zugänglich zu machen. Angesichts des Fördertopfes von drei Milliarden Euro und mindestens 800.000 förderfähigen Pkw geht der Club von einer mehrjährigen Laufzeit des Programms aus.

Der ADAC hatte sich zwar eher für eine Förderung über günstige Strompreise eingesetzt. Die nun von der Bundesregierung beschlossene Neufahrzeugförderung kann aber die Gruppe der Menschen, die sich ein neues E-Auto leisten können, vergrößern. Der hohe Anschaffungspreis ist neben mangelnden Möglichkeiten für das Laden einer der Gründe, warum Verbraucher zögern.

Neue Verkehrsregeln, Spritpreise und Verbraucher-Tipps

Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos

Aktuell sind reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen werden, bis Ende 2030 von der Kfz-Steuer befreit. Der Bundestag hat die Befreiung der E-Autos von der Kfz-Steuer um fünf Jahre verlängert. Das bedeutet: Fahrzeuge, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden, bleiben maximal zehn Jahre steuerfrei – jedoch höchstens bis zum 31. Dezember 2035.

Die Verlängerung der Befreiung von E-Autos von der Kfz-Steuer tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Dienstwagen: Bruttolistenpreis 100.000 Euro

Bei Dienstwagen, die auch privat genutzt werden, muss man den sogenannten geldwerten Vorteil versteuern. Für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen sowie für Plug-in-Hybride gibt es Vergünstigungen – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Entscheidend ist die zum Kauf-Zeitpunkt gültige Bruttolistenpreisgrenze.

  • Für neue, rein elektrische Dienstfahrzeuge (einschließlich Brennstoffzellenfahrzeuge) müssen Beschäftigte bei privater Nutzung monatlich 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als steuerliche Grundlage ansetzen.

  • Für Plug-in-Hybride müssen Beschäftigte bei privater Nutzung monatlich 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises als steuerliche Grundlage ansetzen.

  • Die Preisgrenze wurde von bisher 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. Sie gilt für E-Autos und Brennstoffzellenfahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft wurden.

Neue Abschreibung für Elektro-Dienstwagen

Außerdem führte die Regierung eine "Turboabschreibung" für Elektro- und Brennstoffzellen-Dienstwagen ein, gültig für bis einschließlich 31. Dezember 2027 neu angeschaffte Fahrzeuge:

  • Im ersten Jahr können Unternehmen 75 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich absetzen.

  • In den Folgejahren sind es 10 Prozent, 5 Prozent, 5 Prozent, 3 Prozent und 2 Prozent.

  • Insgesamt läuft die Abschreibung über sechs Jahre.

Wichtig: Die Regelung gilt nur für neu angeschaffte Fahrzeuge – das können auch Gebrauchte sein, die ein Unternehmen erstmals kauft oder least. Damit sollen Unternehmen besonders in der Zeit unmittelbar nach dem Kauf finanziell entlastet werden. Private Käufer profitieren nur indirekt: Fahrzeuge, die heute von Unternehmen angeschafft werden, kommen in einigen Jahren als Gebrauchtwagen auf den Markt und vergrößern so das Angebot.