Förderung für Elektroautos 2023: So kommen Sie an den Umweltbonus

Das "Volks-Elektroauto": der VW ID.3 gehört zu den förderfähigen E-Autos
Das "Volks-Elektroauto": der VW ID.3 gehört zu den förderfähigen E-Autos© Volkswagen

Der Kaufpreis von Elektroautos ist vergleichsweise hoch. Damit sie erschwinglicher werden, fördert der Staat ihren Kauf. So kommen Sie an die Fördermittel.

  • 2023: Bis zu 6750 Euro Zuschuss fürs E-Auto

  • 2024: Reduzierung der Fördersummen

  • Plug-in-Hybride werden nicht mehr gefördert

  • Trotz Lieferproblemen: Antrag erst nach Zulassung möglich

Elektroautos sind vergleichsweise teuer. Um ihre Verbreitung zu fördern, gibt es von Staat und Herstellern Subvention, den sogenannten Umweltbonus. Geld gibt es bei Kauf oder Leasing der meisten Stromer sowie für Pkw mit Brennstoffzelle, also Wasserstoffautos. Ausgezahlt werden die Fördermittel vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Diese Elektrofahrzeuge werden gefördert

Von der Innovationsprämie profitieren folgende Elektrofahrzeuge:

  • Neufahrzeuge. Die Höhe der Förderung hängt vom Nettolistenpreis des Basismodells ab (siehe oben).

  • Leasingfahrzeuge. Für sie gilt das gleiche wie für Neufahrzeuge. Allerdings erhalten nur Leasingverträge mit einer Laufzeit ab 24 Monaten die volle Förderung. Bei einer Vertragslaufzeit ab zwölf bis 23 Monate wird die Förderung reduziert.

  • Gebrauchtwagen. Der junge Gebrauchte darf mehrmals den Besitzer gewechselt haben, aber das Datum der Erstzulassung darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Und natürlich darf das Gebrauchtfahrzeug nicht bereits durch den BAFA-Umweltbonus gefördert worden sein. Hier finden Sie weitere Informationen zur Förderung von gebrauchten Elektroautos.

Gefördert werden nur Fahrzeuge, die auf der unter www.bafa.de* veröffentlichten
BAFA-Liste der förderfähigen Fahrzeuge* stehen. Auf dieser Liste stehen nur Automobilhersteller, die sich auf eine Beteiligung am Umweltbonus verpflichtet haben.

2023: Das gilt bei Neuwagen

Mit der Änderung der "Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen", die am 1. Januar 2023 in Kraft trat, wird nur noch der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines rein elektrischen Fahrzeugs mit Batterie oder Brennstoffzelle vom Bund und den Herstellern gefördert. Plug-in-Hybride, die extern aufladbar sind, werden nicht mehr gefördert.

Seit dem 1. Januar 2023 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro  4500 Euro, mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro 3000 Euro. Der Herstelleranteil beträgt jeweils die Hälfte.

Elektrofahrzeuge ab einem Kaufpreis von mehr als 65.000 Euro erhalten keine Förderung. Und ab dem 1. Januar 2024 werden dann nur noch E-Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis des Basismodells bis zu 45.000 Euro gefördert.

Wichtig: Das Leasing neuer Fahrzeuge und junger Gebrauchtfahrzeuge wird erst ab einer Vertragslaufzeit von mindestens 12 Monaten gefördert.

An den Sonderregelungen der Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge hat sich durch die Überarbeitung der Richtlinie nichts geändert.

2023: Das gilt bei Gebrauchten

Die Förderung gilt auch für junge gebrauchte Elektrofahrzeuge, deren erste Zulassung bei Antragsstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegt und die eine maximale Laufleistung von 15.000 Kilometern aufweisen. Die Anzahl der Halter spielt dabei ab dem Stichtag keine Rolle; die bisherige Beschränkung, junge Gebrauchtfahrzeuge nur bei Anmeldung auf den Zweithalter zu fördern, fällt weg.

Das Fahrzeug muss allerdings bei einem Fahrzeughändler, der unter eigenem Namen eine Rechnung über den Kauf ausstellt, erworben worden sein.

Beim Leasing von jungen Gebrauchten gibt es Fördergeld erst ab einer Leasinglaufzeit von mindestens 12 Monaten.

Alle Fördersätze im Überblick

Fahrzeugtyp

Netto-Listenpreis Basismodell

Bundesanteil (verdoppelt)

Herstelleranteil (netto)

Gesamt (netto)

Neufahrzeug (Kauf)

bis 40.000 €

4500 €

2250 €

6750 €

Neufahrzeug (Kauf)

über 40.000 bis 65.000 €

3000 €

1500 €

4500 €

Neufahrzeug (Leasing ab 12 bis 23 Monate)

bis 40.000 €

2250 €

1125 €

3375 €

Neufahrzeug (Leasing ab 12 bis 23 Monate)

über 40.000 bis 65.000 €

1500 €

750 €

2250 €

Neufahrzeug (Leasing ab 24 Monate)

bis 40.000 €

4500 €

2250 €

6750 €

Neufahrzeug (Leasing ab 24 Monate)

über 40.000 € bis 65.000 €

3000 €

1500 €

4500 €

Gebrauchtwagen (Kauf)

bis 65.000 €

3000 €

1500 €

4500 €

Gebrauchtwagen (Leasing ab 12 bis 23 Monate)

bis 65.000 €

1500 €

750 €

2250 €

Gebrauchtwagen (Leasing ab 24 Monate)

bis 65.000 €

3000 €

1500 €

4500 €

Quelle: Bafa. Fördersätze in Euro gültig nur für reine Elektrofahrzeuge für BEV und FCEV. Es gilt der Netto-Listenpreis in Deutschland

Problem: Antrag erst nach Zulassung möglich

Egal, ob gekauft oder geleast: Über die Höhe der Förderung entscheidet das Datum der Zulassung. Denn den Antrag auf Förderung können Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine erst nach der Zulassung stellen.

Wenn der Bund aber die Richtlinie ändert, gilt immer die jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Richtlinie. Ein Vertrauensschutz unter Berufung auf den Kaufzeitpunkt bzw. Zeitpunkt des Vertragsabschlusses des Fahrzeugs besteht nicht. Beispiel: Wer das 2022 bestellte E-Auto erst 2023 zulassen kann, erhält statt der erhofften Netto-Prämie von 9000 Euro nur noch 6750 Euro.

Angesichts langer Lieferfristen fordert der ADAC, die Antragsmodalitäten für die Erlangung der Innovations- und Umweltprämie zu verändern. ADAC Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand: "Lieferschwierigkeiten der Hersteller dürfen nicht zum finanziellen Nachteil für Verbraucher werden. Deshalb tritt der ADAC dafür ein, dass bei Abschluss eines Kauf- oder Leasingvertrags eine Reservierung der Fördersumme für mindestens zwölf Monate eingeräumt wird."

Vorsicht: Kein Rechtsanspruch auf Förderung

Dass der Antrag erst nach der Zulassung gestellt werden kann, führt zu einer weiteren Unsicherheit: Die Richtlinie zum Umweltbonus gewährt bei Kauf oder Leasing nämlich keinen Rechtsanspruch auf die Auszahlung. Und die erforderlichen Haushaltsmittel müssen noch zur Verfügung stehen. Es gilt das "Windhundprinzip": Wenn der Fördertopf leer ist, gibt es auch kein Geld mehr.

Und das kann für Kunden zu einer echten Kostenfalle werden. Denn das Gesamtbudget für den Bundeszuschuss zur Prämie ist begrenzt. 2023 waren zunächst nur 2,1 Milliarden Euro eingeplant, Wirtschaftsminister Habeck kündigte zwischenzeitlich aber eine Erhöhung der Summe auf 2,5 Milliarden Euro an. 2024 sind derzeit nur noch 1,3 Milliarden vorgesehen.

Erleichterung für den Kunden sind Liefergarantien, bei denen die Hersteller die pünktliche Neuzulassung garantieren. Die Hyundai-Premiumtochter Genesis hat mit Bestell-Stichdaten den Anfang gemacht, weitere Hersteller dürften in den kommenden Wochen mit ähnlichen Garantien und Angeboten folgen.

Voraussetzungen für den Förder-Antrag

  • Wer den Antrag stellt, muss nachweislich Halterin oder Halter des Fahrzeuges sein.

  • Der Herstelleranteil muss aus der verbindlichen Bestellung bzw. aus dem Kauf- oder
    Leasingvertrag deutlich hervorgehen.

  • Ein Antrag muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung auf den Antragssteller erfolgen.

  • Das Fahrzeug muss mindestens zwölf Monate auf den Antragsteller zugelassen sein. Die
    Mindesthaltedauer beim Leasing erhöht sich auf 24 Monate bei einer Laufzeit von 24
    Monaten oder mehr. Eine kürzere Haltedauer ist unverzüglich anzuzeigen.

  • Ab dem 1. September 2023 sind nur noch Privatpersonen antragsberechtigt. Außerdem muss die Person, die den Antrag stellt, sowohl Fahrzeughalterin als auch Käuferin oder Leasingnehmerin sein.

So beantragen Sie die Förderung für E-Autos

Bevor ein Antrag auf Förderung beim Bafa gestellt werden kann, muss das Fahrzeug erworben und zugelassen sein. Anschließend können Sie Ihren Antrag* über die Online-Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle* stellen. Dafür hat man ein Jahr Zeit, gerechnet ab der Zulassung. Auf der Homepage steht detailliert, welche Unterlagen man elektronisch einreichen muss, wenn man des E-Auto gekauft oder geleast hat. Es ist nicht möglich, Dokumente per E-Mail einzusenden.

Als Alternative bietet sich das Nutzerkonto Bund* an. Natürliche Personen können ihre persönlichen Angaben auch dort hinterlegen.

Im Portal müssen die Nutzenden nur noch die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) eingeben und dem Datenaustausch zwischen KBA und BAFA zustimmen. Nachdem der Antrag abgeschickt wurde, werden automatisch weitere Daten beim KBA abgerufen, wie beispielsweise Hersteller, Modell und Halterhistorie. Auch der Fahrzeugbrief muss nicht mehr hochgeladen werden, da dessen Daten bereits dem KBA vorliegen.

Dann muss eine "Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben" ausgedruckt, unterschrieben und aufs Online-Portal* gestellt werden. Hat alles geklappt, kommt eine Bestätigungsmail mit Zugangsnummer und Link zum Antrag.

Das Förderprogramm erfreut sich großer Beliebtheit – was leider dazu führt, dass die Bearbeitung der Anträge derzeit länger dauert.

Für Antragsstellungen bis zum 31.12.2022 gelten die alten Fördersätze (zu finden über die BAFA-Seite*). Weitere Informationen zur Antragsstellung, zu den Fördervoraussetzungen, zur Höhe der Förderung und die Liste der förderfähigen Fahrzeuge finden Sie ebenfalls auf der BAFA-Seite.

Förderprogramme kombinieren

Der Umweltbonus darf mit verschiedenen anderen Förderprogrammen der öffentlichen Hand kombiniert werden. Die meisten dieser Programme richten sich allerdings nicht an Privatleute, sondern an Unternehmen, Kommunen oder Vereine.

Änderung 2024: Die neuen Fördersätze

Ab dem 1. Januar 2024 werden nur noch E-Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis des Basismodells bis zu 45.000 Euro gefördert – mit reduzierten Summen.

Fahrzeugtyp

Bundesanteil (verdoppelt)

Herstelleranteil (netto)

Gesamt (netto)

Neufahrzeug (Kauf)

3000 €

1500 €

4500 €

Neufahrzeug (Leasing ab 12 bis 23 Monate)

1500 €

750 €

2250 €

Neufahrzeug (Leasing ab 24 Monate)

3000 €

1500 €

4500 €

Gebrauchtwagen (Kauf)

2400 €

1200 €

3600 €

Gebrauchtwagen (Leasing ab 12 bis 23 Monate)

1200 €

600 €

1800 €

Gebrauchtwagen (Leasing ab 24 Monate)

2400 €

1200 €

3600 €

Quelle: Bafa. Fördersätze in Euro gültig nur für reine Elektrofahrzeuge für BEV und FCEV. Es gilt der Netto-Listenpreis in Deutschland

Vorsicht vor betrügerischen Angeboten beim E-Autokauf

Einige Händler bieten E-Fahrzeuge überteuert an und nutzen unzulässige Vertragsgestaltungen und Rechnungen, um die E-Autoprämie des Bundes zu erschleichen. Diese Scheingeschäfte und Scheinhandlungen stellen einen strafbaren Missbrauch staatlicher Subventionen dar und sind als Subventionsbetrug gem. Paragraf 264 StGB strafbar. Häufig handelt es sich um Tageszulassungen und Gebrauchtwagen (Zweitzulassung).

Diese Scheingeschäfte sind meist Angebote zu einem deutlich zu hohen Verkaufspreis und dadurch nicht förderfähig. Um aber die Bafa-Förderung dennoch zu erhalten und den förderfähigen Fahrzeugpreis beim Bafa nachweisen zu können (80 Prozent des Listenpreises des Neufahrzeuges brutto inkl. Sonderausstattung und zzgl. Rabatt in Höhe des Herstelleranteils), sind einige unseriöse Händler äußerst einfallsreich.

Nach Einschätzung der ADAC Rechtsberatung und des E-Autovermieters Nextmove sind folgende drei Varianten derzeit auffällig:

  • Der Kunde erhält eine zweite Rechnung für "Sonderkosten für die Fahrzeugbeschaffung", die ausdrücklich nur für den Kunden bestimmt ist und nicht beim Bafa eingereicht werden soll.

  • Der Kunde zahlt einen Teil für das Fahrzeug an und erhält hierfür eine gesonderte Quittung. Diese Anzahlung wird auf der eigentlichen Rechnung, die beim Bafa eingereicht werden soll, nicht mehr ausgewiesen.

  • Kauf mit Haltedauer: Hier stellt der Händler selbst den Antrag beim Bafa und lässt das Fahrzeug 6 Monate auf sein Autohaus zu. Er gibt einen reduzierten Kaufpreis an den Kunden weiter. Aber Achtung: Hier erhält der Kunde nicht immer die gesamte Förderung oder geht sogar ganz leer aus. Immerhin wird der Käufer dann nicht zum Mittäter.

    Unser Tipp: Lassen Sie sich daher vor dem Kauf eines E-Autos eine Musterrechnung des Fahrzeuges zusenden, um die konkrete Förderfähigkeit vorab selbst prüfen zu können. Und rechnen Sie selbst nach, ob die Preisgestaltung des Wunschfahrzeugs die Bedingungen bezüglich des förderfähigen Fahrzeugpreises erfüllt und den Schwellwert unterschreitet. Das Merkblatt des Bafa* ist dabei eine gute Hilfe.

Das E-Kennzeichen kann zusätzlich Geld sparen

Batterieelektrische Autos sowie Plug-in-Hybride mit elektrischen Reichweiten von mindestens 40 Kilometern oder einem CO₂-Ausstoß von weniger als 50 g/km können ein E-Kennzeichen erhalten. In vielen Städten ist damit das Parken im öffentlichen Parkraum gebührenfrei, was sich über die Zeit summiert und finanziell bemerkbar macht. Zudem ist das E-Kennzeichen oftmals Voraussetzung, dass das Fahrzeug überhaupt an einer Ladesäule geparkt werden darf.

Hier finden Sie nähere Informationen zu E-Kennzeichen und Vorteilen für Elektroautos in der Stadt.

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