Umweltbonus: So kommen Sie an die Förderung für Ihr E-Auto

Die Anschaffung eines Elektroautos ist teuer. Der Umweltbonus soll den Absatz ankurbeln. Wie Sie 2023 noch an die höhere Förderung für Ihr E-Auto kommen und was sich ab 2024 ändert.
Für Privatpersonen: Förderung reiner E-Autos bis Ende 2024
Das ändert sich ab 1.1.2024: Reduzierter Umweltbonus für E-Autofahrer
Unbedingt beachten: Antragstellung erst nach Zulassung möglich
Um den Umstieg auf schadstoffarme Fahrzeuge voranzutreiben, fördert der Staat noch bis Ende 2024 den Kauf und das Leasing von reinen E-Autos und Wasserstoffautos.
Der Umweltbonus setzt sich zusammen aus dem Herstelleranteil und einem Bundesanteil inklusive Innovationsprämie. Der Herstelleranteil wird direkt mit dem Kaufpreis verrechnet. Den Bundesanteil muss man nach der Zulassung des E-Autos beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle* (BAFA) beantragen. Nach positiver Prüfung wird er nach einigen Wochen an den Halter ausgezahlt. Das heißt: Bis dahin muss man für die BAFA-Förderung in Vorleistung gehen.
Was ist der Umweltbonus?
Die Bundesregierung hat den Umweltbonus 2016 gemeinsam mit den Autoherstellern eingeführt, um den Absatz von Elektroautos zu fördern und sich für mehr Klimaschutz einzusetzen. Die E-Auto-Förderung gibt es seit 2023 nur noch für reine E-Autos. Plug-in-Hybride gehen leer aus.
Wer bekommt den Umweltbonus?
Seit dem 1.9.2023 kann man den Umweltbonus nur beantragen, wenn man das E-Auto ausschließlich privat nutzt. Der Antragsteller oder die Antragstellerin muss das E-Auto als Privatperson selbst gekauft oder geleast haben und muss als Halter oder Halterin in den Papieren eingetragen sein.
Anträge für gewerblichen Kauf, Leasing oder Mitarbeiterleasing sind nicht mehr möglich. Das betrifft zum Beispiel Arztpraxen, Anwaltskanzleien und Freiberufler, die ein privat geleastes Auto auch gewerblich nutzen. Das gilt auch dann, wenn bei einer nicht privaten Nutzung des E-Autos seit der Zulassung noch kein Jahr vergangen ist.
Diese Fahrzeuge werden gefördert
Den Umweltbonus bekommt man nur für reine E-Autos, die in Deutschland auf den Antragssteller zugelassen sind. Das können Neuwagen und junge Gebrauchte sein. Gefördert werden nur E-Autos, die auf der BAFA-Liste der förderfähigen Fahrzeuge* stehen.
Neuwagen
Seit 1.1.2023 wird nur noch der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines reinen E-Autos oder eines Autos mit Brennstoffzelle gefördert. Plug-in-Hybride bekommen keinen Umweltbonus mehr.
Junge Gebrauchte
Die Förderung gibt es auch für junge gebrauchte E-Autos, die bei der Zulassung auf den Antragsteller
vor weniger als einem Jahr zum ersten Mal in einem EU-Staat zugelassen wurden und
die maximal 15.000 Kilometer gelaufen sind.
Die Anzahl der Halter spielt dabei keine Rolle. Das E-Auto muss man aber bei einem Fahrzeughändler erworben haben, der unter eigenem Namen eine Rechnung ausstellt. Ein privater Kaufvertrag ist nicht förderfähig.
Die Erstzulassung darf auch in einem anderen EU-Staat erfolgt sein. Um den förderfähigen Bruttogesamtfahrzeugpreis zu bestimmen, werden bei jungen Gebrauchten wegen des typischen Wertverlusts 80 Prozent des Brutto-Listenpreises des Neufahrzeugs plus Sonderausstattung abzüglich des Brutto-Herstelleranteils angesetzt. Preisnachlässe werden dabei nicht berücksichtigt.
Leasingfahrzeuge
Beim Leasing neuer E-Autos und junger Gebrauchter gibt es den Umweltbonus erst ab einer Leasinglaufzeit von mindestens 12 Monaten. Die volle Förderung bekommt man nur für Leasingverträge mit einer Laufzeit ab 24 Monaten. Bei einer Vertragslaufzeit zwischen 12 und 23 Monaten wird die Förderung reduziert.
Das sind die Fördersätze 2023 und 2024
Soviel Geld bekommen Sie beim Kauf eines neuen E-Autos oder wenn Sie einen Leasingvertrag für einen Neuen für mindestens 24 Monate abschließen.
Diese Fördersätze gibt es 2023
Der Bundesanteil der Förderung für neue E-Autos beträgt bei einem Nettolistenpreis des Basismodells
bis zu 40.000 Euro: 4500 Euro,
über 40.000 Euro bis 65.000 Euro: 3000 Euro.
Der Herstelleranteil beträgt jeweils die Hälfte. Für E-Fahrzeuge über 65.000 Euro gibt es keine Förderung.
Der Antrag für den Umweltbonus muss bis 31.12.2023 beim BAFA gestellt sein.
Alle Fördersätze 2023 auch für Gebrauchte und kürzere Leasingverträge finden Sie in folgender Tabelle:
Fahrzeugtyp | Netto-Listenpreis Basismodell | Bundesanteil (verdoppelt) | Herstelleranteil (netto) | Gesamt (netto) |
---|---|---|---|---|
Neufahrzeug (Kauf) | bis 40.000 € | 4500 € | 2250 € | 6750 € |
Neufahrzeug (Kauf) | über 40.000 bis 65.000 € | 3000 € | 1500 € | 4500 € |
Neufahrzeug (Leasing ab 12 bis 23 Monate) | bis 40.000 € | 2250 € | 1125 € | 3375 € |
Neufahrzeug (Leasing ab 12 bis 23 Monate) | über 40.000 bis 65.000 € | 1500 € | 750 € | 2250 € |
Neufahrzeug (Leasing ab 24 Monate) | bis 40.000 € | 4500 € | 2250 € | 6750 € |
Neufahrzeug (Leasing ab 24 Monate) | über 40.000 € bis 65.000 € | 3000 € | 1500 € | 4500 € |
Gebrauchtwagen (Kauf) | bis 65.000 € | 3000 € | 1500 € | 4500 € |
Gebrauchtwagen (Leasing ab 12 bis 23 Monate) | bis 65.000 € | 1500 € | 750 € | 2250 € |
Gebrauchtwagen (Leasing ab 24 Monate) | bis 65.000 € | 3000 € | 1500 € | 4500 € |
Neue Fördersätze ab 2024 gültig
Der Bundesanteil beträgt bei neuen E-Autos mit einem Nettolistenpreis des Basismodells bis zu 45.000 Euro nur noch 3000 Euro. Das gilt für Anträge von 1.1. bis 31.12.2025 und Zulassungen bis 31.12.2024.
Der Herstelleranteil beträgt jeweils die Hälfte. Für E-Autos mit einem Nettolistenpreis des Basismodells über 45.000 Euro gibt es keine Förderung mehr.
Alle Fördersätze 2024 auch für Gebrauchte und kürzere Leasingverträge finden Sie in folgender Tabelle:
Fahrzeugtyp | Bundesanteil (verdoppelt) | Herstelleranteil (netto) | Gesamt (netto) |
---|---|---|---|
Neufahrzeug (Kauf) | 3000 € | 1500 € | 4500 € |
Neufahrzeug (Leasing ab 12 bis 23 Monate) | 1500 € | 750 € | 2250 € |
Neufahrzeug (Leasing ab 24 Monate) | 3000 € | 1500 € | 4500 € |
Gebrauchtwagen (Kauf) | 2400 € | 1200 € | 3600 € |
Gebrauchtwagen (Leasing ab 12 bis 23 Monate) | 1200 € | 600 € | 1800 € |
Gebrauchtwagen (Leasing ab 24 Monate) | 2400 € | 1200 € | 3600 € |
Voraussetzungen für die Förderung
Den Förderantrag muss man beim BAFA stellen. Dafür hat man ein Jahr ab Zulassung des E-Autos Zeit. Den Antrag kann nur der in den Zulassungspapieren eingetragene Halter stellen, der das E-Auto selbst gekauft oder geleast hat. Der Halter kann aber einem Dritten eine Vollmacht zur Stellung des Antrags erteilen.
Den Förderantrag kann man beim BAFA nur online mit dem elektronischen Antragsformular* oder über das Nutzerkonto Bund* stellen. Dort kann man auch die persönlichen Angaben hinterlegen. Ein Antrag per E-Mail oder Post ist nicht möglich.
Das sind die Voraussetzungen, um den Umweltbonus zu beantragen:
Seit dem 1.9.2023 sind nur noch Privatpersonen antragsberechtigt.
Der Antrag ist erst möglich, wenn das E-Auto schon auf den Antragssteller zugelassen ist.
Den Antrag kann nur stellen, wer nachweislich Käufer oder Leasingnehmer und Halter des E-Autos ist.
Der Herstelleranteil muss in der verbindlichen Bestellung bzw. im Kauf- oder Leasingvertrag deutlich aufgeführt sein. Prüfen Sie das vor der Antragstellung, danach ist eine Korrektur der Rechnung nicht mehr möglich.
Der Antrag muss spätestens ein Jahr nach Zulassung auf den Antragssteller gestellt werden. Achtung: Bei Richtlinienänderungen gilt immer der Zeitpunkt der Antragsstellung!
Das E-Auto muss mindestens zwölf Monate auf den Antragsteller zugelassen sein. Die Mindesthaltedauer beim Leasing erhöht sich auf 24 Monate bei einer Laufzeit ab zwei Jahren. Die Mindesthaltedauer muss bei Antragsstellung noch nicht erfüllt sein.
Eine kürzere Haltedauer ist beim BAFA unverzüglich anzuzeigen. Achtung: Meldet man das E-Auto vor Ablauf der Mindesthaltedauer ab, muss man den Bundesanteil zurückzahlen.
Vorsicht vor betrügerischen Angeboten beim E-Autokauf
Einige Händler bieten E-Autos überteuert an, um den Umweltbonus zu erschleichen. Meist handelt es sich um Tageszulassungen mit einem deutlich zu hohen Verkaufspreis. Solche Scheingeschäfte sind nicht förderfähig, aber als Subventionsbetrug strafbar. Das sind die häufigsten Maschen:
Kunden bekommen eine zweite Rechnung, die nicht beim BAFA eingereicht werden soll.
Nach einer Anzahlung erhält der Kunde oder die Kundin eine gesonderte Quittung. Die Anzahlung taucht auf der Rechnung, die beim BAFA eingereicht werden soll, nicht mehr auf.
Kauf mit Haltedauer: Der Händler lässt das E-Auto sechs Monate auf sein Autohaus zu und stellt den Antrag beim BAFA. Der Kunde kann selbst keinen Antrag mehr auf Förderung mehr stellen.
Unser Tipp: Lassen Sie sich vor dem Kauf eines E-Autos eine Musterrechnung des Fahrzeuges zusenden. Damit können Sie selbst nachrechnen, ob das E-Auto förderfähig ist. Das Merkblatt des BAFA* ist dabei eine gute Hilfe.
Der Antrag Schritt für Schritt
Welche Unterlagen Sie beim BAFA einreichen müssen und was Sie sonst noch beachten sollten:
Wenn Sie den Antrag für ein neues E-Auto stellen, müssen Sie die Rechnung mit ausdrücklich ausgewiesenem Herstelleranteil im Online-Portal hochladen*.
Beim Kauf eines Gebrauchten ist zusätzlich ein Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs (zum Beispiel Rechnung des Neufahrzeugs) erforderlich. Außerdem brauchen Sie eine Bestätigung, dass das E-Auto maximal 15.000 Kilometer gelaufen ist. Diese stellt ein Sachverständiger oder eine Prüforganisation aus.
Beim Leasing muss die verbindliche Bestellung zum Leasingvertrag, der Leasingvertrag und die interne Kalkulation hochgeladen werden. Mustervorlagen stellt das BAFA zur Verfügung*. Wichtig: Achten Sie darauf, hier keine Fehler zu machen. Die Korrektur von Rechnungen ist im Nachhinein nicht mehr möglich.
Im BAFA-Portal geben Sie nur noch die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) ein. Stimmen Sie dem Datenaustausch zwischen Kraftfahrtbundesamt (KBA) und BAFA zu, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nicht mehr hochladen. Außerdem werden weitere Daten (zum Beispiel Hersteller, Modell und Halterhistorie) automatisch beim KBA abgerufen.
Drucken Sie die "Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben" aus und unterschreiben Sie sie. Anschließend laden Sie die Erklärung hoch.
Ist das alles erledigt, bekommen Sie eine Bestätigungsmail mit Zugangsnummer und dem persönlichen Link zum Antrag.
Umweltbonus: Kein Anspruch auf Förderung
Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf den Umweltbonus. Es gilt das Windhundprinzip: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst". Man kann einen Antrag stellen, bis das Fördervolumen ausgeschöpft ist. Dann wird ein Förder-Stopp verhängt.
Manche Hersteller von E-Autos versprechen ihren Kunden, den Bundesanteil länger zu übernehmen. Das sollten man sich am besten im Vertrag zusichern lassen.
Auf der Homepage der BAFA finden Sie weitere Infos*, ein Merkblatt für die Antragsstellung und Mustervorlagen für Rechnungen und Leasing Verträge.
Wie viel Geld gibt es wirklich?
Entscheidend für die Höhe der Förderung ist das Datum der Zulassung. Mit dem Abschluss eines Kauf- oder Leasingvertrages kann man sie sich nicht "reservieren". Den Antrag kann man erst nach Zulassung stellen.
Achtung: Ändert sich die Gesetzeslage zwischen Kauf und Zulassung, richtet sich die Förderung nach den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Regelungen. Beispiel: Wer das 2023 bestellte E-Auto erst 2024 zulassen kann, erhält statt 4500 Euro nur noch einen Bundesanteil von 3000 Euro.
Umweltbonus in Gefahr? Politik hält an Förderzusagen fest
Der Umweltbonus für E-Autos wird aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert. Für diesen hat die Bundesregierung nach dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Haushaltssperre ausgesprochen. Aktuell dürfen keine neuen finanziellen Zusagen gegeben werden, die mit Zahlungen ab 2024 verbunden sind. Bis auf Weiteres werden sowohl die Annahme als auch Bewilligung von Förderanträgen pausiert. Dies gilt nicht für Förderungen, die schon zusagt sind.
Die Bundesregierung hat bekräftigt, an den Zielen zur Elektromobilität festzuhalten. Einige Förderprogramme werden aber derzeit pausiert. Der Umweltbonus ist davon nicht betroffen*. Der ADAC informiert, sobald es weitere Informationen gibt, wie es mit dem Umweltbonus weitergeht.
Förderprogramme kombinieren
Der Umweltbonus darf man mit verschiedenen anderen Förderprogrammen kombinieren. Die meisten dieser Programme richten sich allerdings nur an Unternehmen, Kommunen oder Vereine.
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