Monowheel: Diese Regeln gelten für elektrische Einräder
Monowheels oder Airwheels sehen cool aus und machen Spaß – doch wo darf man die elektrischen Einräder benutzen? Das gilt für Versicherung und Fahrerlaubnis.
Monowheels sind im öffentlichen Verkehr verboten
Privathaftpflicht kommt nicht für Schäden auf
Führerschein der Klasse B erforderlich
Air- bzw. Monowheels sind einrädrige Fahrzeuge ohne Lenkstange. Sie verfügen über zwei seitlich des Rads montierte Trittflächen und lassen sich durch Gewichtsverlagerung steuern. Ein Gyroskop, auch Kreiselstabilisator genannt, verhindert, dass die Elektro-Einräder während der Fahrt kippen. Die Höchstgeschwindigkeit der meisten Airwheels liegt bei 18 km/h.
Wo darf man mit einem Monowheel fahren?
Man darf sie nur im "abgegrenzten, nicht öffentlichen Verkehr" bewegen – also beispielsweise auf abgetrennten oder abgesperrten Innenhöfen oder der Terrasse.
Der Grund: Laut Straßenverkehrszulassungsordnung und Fahrzeug-Zulassungsverordnung brauchen Fortbewegungsmittel, die bauartbedingt, also ohne eigene körperliche Anstrengung, schneller als 6 km/h fahren können, unter anderem einen Lenker, Bremsen und Beleuchtung. All das haben Mono-/Airwheels nicht. Da sie aber schneller als 6 km/h fahren können, sind öffentliche Wege und Straßen für sie tabu.
Braucht ein Monowheel eine Haftpflichtversicherung?
Air- bzw. Monowheels müssen aufgrund ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 6 km/h pflichtversichert sein. Versicherer bieten eine solche Versicherung üblicherweise nicht an, da für diese Gefährte keine Betriebserlaubnis besteht. Wer ohne Versicherung im öffentlichen Straßenverkehr mit einem elektrischen Einrad unterwegs ist, begeht eine Straftat nach §6 Pflichtversicherungsgesetz.
Braucht man für ein Monowheel einen Führerschein?
Ja. Für die Elektro-Einräder gibt es keine Ausnahme von der Führerscheinpflicht. Sie müssen die Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw-Fahrerlaubnis) besitzen. Ein Motorradführerschein genügt nicht. Wer also ohne Pkw-Fahrerlaubnis mit einem Airwheel verbotswidrig auf der Straße fährt, der macht sich nach §21 Straßenverkehrsgesetz (Fahren ohne Fahrerlaubnis) strafbar.
Zahlt bei Schäden oder Unfall die private Haftpflichtversicherung?
Schäden, die beim Betrieb des Einrades eintreten, sind normalerweise nicht von der privaten Haftpflichtversicherung erfasst. Sach- oder Personenschäden muss der Fahrer daher aus eigener Tasche bezahlen.
