Fahrzeugbrief verloren? Das müssen Sie jetzt tun
Der Fahrzeugbrief ist weg – und jetzt? Wenn Sie das Dokument verloren haben oder es gestohlen wurde, müssen Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen. Die wichtigsten Infos zu Antrag und Kosten.
Den Kfz-Brief nie im Auto mitführen
Der Ersatz kann sechs Wochen dauern
Die Gebühren betragen 50 bis 80 Euro
Der Fahrzeugbrief darf auf keinen Fall im Auto mitgeführt werden. Sie sollten das Dokument vielmehr an einem sicheren Ort aufbewahren (Tresor, Bankschließfach o.ä.). Im Gegensatz dazu müssen Sie den Fahrzeugschein im Wagen immer dabei haben.
Seit 2005 haben die beiden Dokumente neue Namen: Aus dem Fahrzeugschein wurde die Zulassungsbescheinigung Teil I, aus dem Fahrzeugbrief die Zulassungsbescheinigung Teil II. Ein alter Fahrzeugbrief behält weiterhin seine Gültigkeit. Doch wenn der Kfz-Brief verloren geht oder gestohlen wird, muss er durch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt werden. Da die Dokumente nur paarweise ausgestellt werden dürfen, erhält man in diesem Fall auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I.
Fahrzeugbrief verloren: Wo melden?
Einen Verlust oder Diebstahl des Kfz-Briefs müssen Sie bei der Zulassungsstelle melden, bei der das Fahrzeug zugelassen wurde. Ein Diebstahl muss darüber hinaus bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden. Fahren dürfen Sie das Fahrzeug übrigens auch ohne Kfz-Brief.
Welche Unterlagen braucht man?
Wenn Sie den Fahrzeugbrief verloren haben und einen neuen beantragen, verlangt die Zulassungsstelle eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust. Diese können Sie bei der Zulassungsstelle direkt oder beim Notar abgeben.
Erkundigen Sie sich unbedingt vorab bei Ihrer Zulassungsstelle, welche genauen Vorgaben dort gelten. Meist bieten die Internetseiten Infos dazu. In der Regel benötigen Sie diese Unterlagen:
eidesstattliche Erklärung (kann bei der Zulassungsstelle abgegeben werden)
Diebstahlanzeige von einer Polizeistelle, falls der Fahrzeugbrief gestohlen wurde
Personalausweis oder Reisepass
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein, wenn noch vorhanden)
Prüfberichte der letzten Hauptuntersuchung
eventuell Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag)
Wie lange dauert der Ersatz?
Drei bis sechs Wochen kann es dauern, bis die neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt ist. Die Zulassungsstelle meldet den Verlust beziehungsweise Diebstahl an das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg. Das Amt wiederum veröffentlicht den Vorgang für die Dauer von 14 Tagen im Bundesverkehrsblatt. Wenn sich innerhalb dieser Frist niemand meldet, kann danach eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden.
Was kostet die Zulassungsbescheinigung?
Die Preise variieren – je nach Bundesland, Behörde und Aufwand. Zu den Gebühren für die Ersatzausstellung des Fahrzeugbriefs kommen weitere Kosten: gegebenenfalls für die eidesstattliche Erklärung und in jedem Fall für den neuen Fahrzeugschein. Letzterer muss zusätzlich ersetzt werden, weil beide Papiere zusammen die Zulassungsbescheinigung bilden. Also wird zur Zulassungsbescheinigung Teil II auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt. Zwischen 50 und 80 Euro muss man insgesamt einkalkulieren.
Fahrzeugbrief bei Leasing und Finanzierung
Bevor Sie ein Ersatzdokument beantragen, sollten Sie überlegen, ob der Fahrzeugbrief nicht etwa bei einer Bank oder einem anderen Institut wegen eines Leasing- oder Finanzierungsvertrages hinterlegt ist. Beim Leasing bleibt der Fahrzeugbrief bei der Leasinggesellschaft, Sie erhalten lediglich den Fahrzeugschein. Im Fall einer Finanzierung erhalten Sie den Fahrzeugbrief von der Bank in der Regel erst dann, wenn die gesamten Kosten (Kaufpreis + Zinsen) bezahlt sind.
Das könnte Sie auch interessieren:
Fahrzeugschein verloren? So bekommen Sie einen neuen