Fahrzeugbrief verloren? Das müssen Sie jetzt tun

Der Fahrzeugbrief ist weg – und jetzt? Wenn Sie das Dokument verloren haben oder es gestohlen wurde, müssen Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen. Die wichtigsten Infos zu Antrag und Kosten.
Den Kfz-Brief nie im Auto mitführen
Der Ersatz kann sechs Wochen dauern
Die Gebühren betragen 50 bis 85 Euro
Der Fahrzeugbrief darf auf keinen Fall im Auto mitgeführt werden. Sie sollten das Dokument vielmehr an einem sicheren Ort aufbewahren (Tresor, Bankschließfach o.ä.). Im Gegensatz dazu müssen Sie den Fahrzeugschein im Wagen immer dabei haben.
Seit 2005 haben die beiden Dokumente neue Namen: Aus dem Fahrzeugschein wurde die Zulassungsbescheinigung Teil I, aus dem Fahrzeugbrief die Zulassungsbescheinigung Teil II. Ein alter Fahrzeugbrief behält weiterhin seine Gültigkeit.
Doch wenn der Kfz-Brief verloren geht oder gestohlen wird, muss er durch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt werden. Da die Dokumente nur paarweise ausgestellt werden dürfen, erhält man in diesem Fall auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I.
Fahrzeugbrief verloren: Was tun?
Bei Verlust des Fahrzeugbriefs (Zulassungsbescheinigung Teil II) müssen Sie den Verlust umgehend der zuständigen Zulassungsstelle melden und einen neuen beantragen. Für den Ersatz des Fahrzeugbriefs benötigen Sie bestimmte Unterlagen wie eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust, Personalausweis, Fahrzeugschein und TÜV-Bericht. Ein Diebstahl muss vorab bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden. Fahren dürfen Sie das Auto übrigens auch ohne den Kfz-Brief.
Die wichtigsten Schritte
Verlust melden & Ersatz beantragen:
Gehen Sie zur zuständigen Kfz-Zulassungsstelle, um den Verlust des Fahrzeugbriefs zu melden und einen Ersatz zu beantragen.Eidesstattliche Versicherung:
Sie müssen den Verlust eidesstattlich versichern. Dies kann entweder direkt bei der Zulassungsstelle oder bei einem Notar erfolgen.Eventuell Diebstahlanzeige:
Bei Diebstahl ist vorab eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Für die Kfz-Zulassungsstelle ist ein offizielles Dokument (Anzeigenbestätigung) mit Stempel erforderlich.Aufbietungsfrist abwarten:
Die Wartezeit für den neuen Fahrzeugbrief beträgt drei bis sechs Wochen. Die Zulassungsstelle veranlasst eine Aufbietung (Veröffentlichung im Verkehrsblatt), um Missbrauch zu verhindern.
Welche Unterlagen braucht man für den neuen Fahrzeugbrief?
Um einen Ersatz für den verlorenen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) zu erhalten, müssen Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle in der Regel folgende Unterlagen vorlegen:
eidesstattliche Erklärung über den Verlust (kann bei der Zulassungsstelle abgegeben werden)
Diebstahlanzeige von einer Polizeistelle, falls der Fahrzeugbrief gestohlen wurde
Personalausweis oder Reisepass
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein, wenn noch vorhanden)
Prüfberichte der letzten Hauptuntersuchung
eventuell Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag)
Erkundigen Sie sich unbedingt vorab bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle, welche genauen Vorgaben dort gelten. Meist bieten diese im Internet dazu Informationen.
Wie lange dauert der Ersatz des Fahrzeugbriefs?
Drei bis sechs Wochen kann es dauern, bis die neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt ist. Die Zulassungsstelle meldet den Verlust beziehungsweise Diebstahl an das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg. Das Amt wiederum veröffentlicht den Vorgang für die Dauer von 14 Tagen im Bundesverkehrsblatt. Wenn sich innerhalb dieser vorgeschrieben 14-tägigen Aufbietungsfrist niemand meldet, kann danach eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden.
Zulassungsbescheinigung Teil 2 verloren: Kosten
Circa 50 bis 85 Euro müssen Sie insgesamt einkalkulieren. Die Preise variieren je nach Bundesland, Behörde und Aufwand. Die Gesamtkosten umfassen die Gebühren für die Ersatzausstellung von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein sowie gegebenenfalls für die eidesstattliche Erklärung.
Der Fahrzeugschein muss zusätzlich zum Fahrzeugbrief ersetzt werden, weil beide Dokumente zusammen die Zulassungsbescheinigung bilden. Denn die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II wird in Teil I mitgeführt. Die meisten Behörden rechnen das als als Gesamtvorgang ab.
Fahrzeugbrief bei Leasing und Finanzierung
Bevor Sie ein Ersatzdokument beantragen, sollten Sie überlegen, ob der Fahrzeugbrief nicht etwa bei einer Bank oder einem anderen Institut wegen eines Leasing- oder Finanzierungsvertrages hinterlegt ist. Beim Leasing bleibt der Fahrzeugbrief bei der Leasinggesellschaft, Sie erhalten lediglich den Fahrzeugschein. Im Fall einer Finanzierung erhalten Sie den Fahrzeugbrief von der Bank in der Regel erst dann, wenn die gesamten Kosten (Kaufpreis + Zinsen) bezahlt sind.
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