Der Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
Von Max Pliefke

Der Fahrzeugbrief – oder wie er offiziell heißt: Zulassungsbescheinigung Teil II – gehört zu den wichtigsten Dokumenten rund ums Auto. Was drin steht, was Sie bei Verlust tun sollten und welche Rolle er für die Zulassung spielt lesen Sie hier.
Für die Zulassung des Fahrzeugs unbedingt erforderlich
Teil I und Teil II bilden zusammen die Zulassungsbescheinigung
Fahrzeugbrief nie im Auto aufbewahren
Zulassungsbescheinigung Teil II
2005 wurden in der EU Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief unter dem Begriff Zulassungsbescheinigung zusammengeführt. In Deutschland sind das die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). Mit dieser Maßnahme wollten die EU-Staaten die neuen Dokumente stärker vereinheitlichen und fälschungssicherer machen.
Ein alter Fahrzeugbrief aus den Jahren vor der Umstellung behält aber weiterhin seine Gültigkeit. Auch eine Pflicht zum Umtausch gibt es nicht.
Ausnahme: Wenn der Fahrzeugbrief z.B. verloren geht oder das Fahrzeug nach einer Ummeldung neue Papiere benötigt, muss die Zulassungsstelle den alten Fahrzeugbrief seit dem Stichtag 1. Oktober 2005 durch die neue Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzen. Dabei ist auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I nötig, da die Papiere stets paarweise ausgestellt werden müssen.
Angaben im Fahrzeugbrief
Der Fahrzeugbrief zeigt als amtliches Dokument an, wer Halter des eingetragenen Fahrzeugs ist. Eigentümer und Halter des Fahrzeugs sind nicht automatisch identisch. Eigentümer ist derjenige, an den das Fahrzeug übereignet wurde, dafür muss eine entsprechende Einigung vorliegen und das Fahrzeug an ihn oder sie übergeben worden sein. Die Verpflichtung zur Übereignung ergibt sich zum Beispiel aus einem schriftlichen Kaufvertrag.
Beispiel: Im Fall eines laufenden Fahrzeugleasings ist die Leasinggesellschaft der Eigentümer, der Leasingnehmer ist lediglich Halter und Besitzer des Fahrzeugs.
Dafür benötigen Sie den Fahrzeugbrief
Autokauf oder Autoverkauf
Zulassung des Fahrzeugs, Ummeldung des Fahrzeugs oder Änderung des Fahrzeughalters
Hinweis: Soll beim Wechsel des Wohnsitzes das Kennzeichen mitgenommen werden, genügt hierfür der Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I.
Das steht im Fahrzeugbrief
In der Zulassungsbescheinigung Teil II finden sich die wichtigsten technischen Informationen zum Fahrzeug, außerdem Angaben zur Zulassung sowie Daten zum Halter und gegebenenfalls zu früheren Haltern des Fahrzeugs.
Im oberen Abschnitt des Dokuments stehen nur noch die letzten zwei Fahrzeughalter. In der rechten Spalte steht der aktuelle Halter, in der linken Spalte der Vorhalter. Im alten Fahrzeugbrief wurden bis zu sechs Halter eingetragen.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II enthält außerdem die Gesamtzahl der bisherigen Halter. Deren Namen und Adressen fehlen allerdings. Nach der zweiten Umschreibung des Fahrzeugs muss daher eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden.
Fahrzeugbrief sicher aufbewahren
Den Fahrzeugbrief sollten Sie auf keinen Fall im Auto lassen. Sie sollten das Dokument vielmehr an einem sicheren Ort aufbewahren (Tresor, Bankschließfach oder ähnliches). Im Gegensatz dazu müssen Sie den Fahrzeugschein im Original im Auto mitführen, dokumentiert er doch die amtliche Genehmigung für die Teilnahme des Fahrzeugs am Straßenverkehr.
Verlust des Fahrzeugbriefs
Den Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugbriefs müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle melden. Sie dürfen das Fahrzeug allerdings auch ohne Fahrzeugbrief fahren.
Die Zulassungsstelle meldet den Verlust bzw. Diebstahl an das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg. Das Amt wiederum veröffentlicht den Vorgang für die Dauer von 14 Tagen im Bundesverkehrsblatt (Aufbietung). Wird das verloren gegangene Dokument nicht innerhalb der Frist der Zulassungsbehörde vorgelegt, kann die Zulassungsstelle nach Ablauf dieser Frist einen neuen Fahrzeugbrief ausstellen.
Dauer: mindestens 6 Wochen
Kosten: etwa 70 Euro
Zu den 60 Euro für den Fahrzeugbrief kommen noch etwa 10 Euro für den Fahrzeugschein, der ebenfalls ersetzt werden muss, weil beide Papiere zusammen die Zulassungsbescheinigung bilden.
Fahrzeugbrief und Kfz-Finanzierung
Wenn Sie ein Fahrzeug finanzieren, bleibt der Fahrzeugbrief in der Regel als Sicherheit beim Kreditinstitut. Sie erhalten lediglich den Fahrzeugschein.
Den Fahrzeugbrief bekommen Sie erst dann von der Bank, wenn die gesamten Kosten (Kaufpreis und Zinsen) bezahlt sind. Im Fall des Leasings verbleibt der Fahrzeugbrief bei der Leasinggesellschaft, da hier der Leasinggeber Eigentümer bleibt.