Das Kraftfahrt-Bundesamt hat Mercedes-Benz im Abgasskandal zu Rückrufen von Dieselfahrzeugen verpflichtet. Welche Modelle betroffen sind und was ADAC Juristinnen und Juristen raten. Viele Rückrufe von Dieselfahrzeugen bei Mercedes-Benz BGH vereinfacht Berechnung des Schadenersatzes Aufforderung zum Rückruf beachten Seit 2018 führt Mercedes-Benz auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) verpflichtende Rückrufe durch, bei denen Software-Updates aufgespielt werden müssen. Aus Sicht des KBA hat Mercedes-Benz unzulässige Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung verwendet. Unter anderem werde eine Software eingesetzt, die zu wenig AdBlue einspritzt. Damit funktioniert die Abgasreinigung nicht oder nur eingeschränkt. Mercedes-Benz hält die Technik allerdings für zulässig und geht juristisch gegen die Anordnung vor. Rückrufe für diese Mercedes-Diesel Die meisten betroffenen Diesel-Fahrzeuge stammen aus den Modellreihen A-, B-, C-, E- und S-Klasse. Auch die Geländewagen-Reihen GLC, GLE, ML, G-Klasse, der Transporter Vito sowie der Roadster SLK/SLC müssen in die Werkstatt. Bei vielen Fahrzeugmodellen ist nur ein bestimmter Produktionszeitraum betroffen. Allein aus der Modell- und Motorbezeichnung lässt sich daher nicht verlässlich ablesen, ob ein Fahrzeug Teil des Rückrufs ist. Ist mein Fahrzeug betroffen? Ob Ihr Fahrzeug von einem freiwilligen oder verpflichtenden Rückruf betroffen ist, können Sie auf der Website von Mercedes-Benz überprüfen. Dazu müssen Sie die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) eingeben. Bei einem verpflichtenden Rückruf muss Mercedes-Benz die betroffenen Fahrzeughalterinnen und -halter anschreiben. Stichwort Thermofenster: Nach mehreren Urteilen des EuGH zum Thermofenster könnte sich der Kreis betroffener Fahrzeuge möglicherweise erweitern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in Grundsatzurteilen ausdrücklich nicht entschieden, ob die in den Fahrzeugen verbaute Abgastechnik illegal ist. Jedes Auto muss dafür auf unzulässige Technik untersucht werden. Muss ich den Rückruf machen? Die freiwilligen Kundendienstmaßnahmen werden vom KBA nicht überwacht. Einen freiwilligen Rückruf müssen Sie also nicht durchführen lassen. Bei einem verpflichtenden Rückruf hingegen droht die Stilllegung Ihres Autos, wenn Sie nicht reagieren. Mercedes-Benz hat rechtliche Schritte gegen die Anordnungen des KBA eingeleitet, die Verfahren laufen noch. Derzeit kann man nicht beurteilen, welche Auswirkungen es hat, die von Mercedes-Benz angebotenen Umrüstungen nicht durchführen zu lassen.