Geld zurück: Reisemangel richtig reklamieren

• Lesezeit: 6 Min.

Von Ellen Stamer, Angela Baumgarten

Feedback

Runtergekommene Hotelzimmer
Bei einem Reisemangel bekommen Pauschalurlauber den Reisepreis anteilig zurück© Shutterstock/Antlio

Schmutziger Pool, Ungeziefer im Hotel, Baulärm oder Flugverspätung – wenn Ihre Pauschalreise Mängel hat, können Sie den Reisepreis mindern. ADAC Juristen geben Tipps, wie Sie Reisemängel richtig reklamieren.

  • Mangel sofort bei der Reiseleitung melden und Frist zur Abhilfe setzen

  • Nach der Reise Preisminderung verlangen

  • ADAC Tabelle zur Reisepreisminderung: So viel Geld bekommen Sie zurück

Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel beziehen sich auf Mängel bei einer Pauschalreise. Eine Pauschalreise ist ein Paket von mindestens zwei verschiedenen Reiseleistungen. Typisches Beispiel: Sie buchen online oder im Reisebüro ein Leistungspaket aus Hotel und Flug.

Wie reklamiere ich einen Reisemangel richtig?

Bei Ärger im Pauschalurlaub müssen Sie schon vor Ort tätig werden, um sich Ihre Ansprüche zu sichern.

  • Mangel melden: Wenden Sie sich an die Reiseleitung, das Reisebüro oder den Reiseveranstalter (nicht die Rezeption des Hotels). Schildern Sie die Mängel, damit sie möglichst schnell behoben werden können. Dazu können Sie das ADAC Musterschreiben verwenden:

    PDF Format
    ADAC Musterschreiben Mängelanzeige
    PDF downloaden
  • Beweise sichern: Machen Sie Fotos, lassen Sie sich den Mangel vom Personal vor Ort bestätigen oder sprechen Sie Zeugen an.

  • Frist setzen: Fordern Sie den Veranstalter ausdrücklich zur Behebung des Mangels auf. Setzen Sie ihm dafür eine angemessene Frist, außer es ist sofort Abhilfe nötig. Ein Beispiel: Sie können ein Taxi zum Flughafen nehmen, wenn der Transferbus Verspätung hat und Sie den Flug sonst verpassen würden.

  • Kostenersatz und Ersatzunterkunft: Beseitigt der Reiseveranstalter den Mangel nicht innerhalb der Frist (zum Beispiel anderes Zimmer), können Sie selbst tätig werden und die Kosten dann ersetzt verlangen. Kann der Veranstalter den Mangel gar nicht beheben, muss er eine Ersatzleistung (zum Beispiel Unterbringung in anderem Hotel) anbieten. Ist diese nicht mindestens gleichwertig, muss er den Reisepreis herabsetzen.

Reisemängel: Wieviel Reisepreisminderung ist möglich?

Wie viel Geld Sie bei einem Reisemangel zurückbekommen, hängt vom Einzelfall ab. Dabei wird die individuelle Beeinträchtigung der Reise berücksichtigt. Ein Beispiel: Je nach Ausmaß des Ungezieferbefalls im Hotelzimmer bekommt man unterschiedlich viel Preisminderung.

Sind nur einzelne Tage betroffen, wird die Minderung meist anteilig am Tagesreisepreis berechnet. Das heißt: Es wird der Preis ermittelt, den die Reise pro Tag kostet. In der folgenden Tabelle finden Sie die Minderungssätze für die häufigsten Mängel, die bei einer Pauschalreise auftreten können.

ADAC Tabelle: Diese Entschädigungen haben Gerichte zugesprochen

Mangel bei PauschalreiseReisepreisminderung

Verzögerung beim Flug

5 bis 150 Prozent des Tagesreisepreises

Änderung des Abflug-/ Ankunftsflughafens

5 bis 100 Prozent des Tagesreisepreises

Wechsel der Fluggesellschaft

Bis zu 70 Prozent des Tagesreisepreises

Gepäck verspätet oder verloren

15 bis 50 Prozent des Reisepreises pro betroffenem Urlaubstag

Schmutz im Hotel oder Hotelzimmer

3 bis 60 Prozent des Reisepreises pro betroffenem Urlaubstag

Fehlender Balkon/ Terrasse/ Ausblick

5 bis 75 Prozent des Reisepreises

Ungeziefer im Hotel

5 bis 100 Prozent des Reisepreises

Swimmingpool fehlt oder ist verschmutzt

Bis zu 25 Prozent des Reisepreises

Fehlende und eingeschränkte Sportmöglichkeiten/ Animation/ Disko

Bis zu 15 Prozent des Reisepreises

Baulärm

Bis zu 60 Prozent des Reisepreises

Beeinträchtigung durch Unwetter

Bis zu 100 Prozent des Reisepreises

ADAC Juristische Zentrale, Stand Juli 2025

War Ihr Fall nicht mit dabei? Weitere Fälle finden Sie in der ausführlichen ADAC Reisepreisminderungstabelle, in der ADAC Juristinnen und Juristen viele Urteile deutscher Gerichte zu Reisemängeln zusammengestellt haben:

PDF Format
ADAC Reisepreisminderungstabelle
PDF downloaden

Reisepreis mindern: Wie setze ich meine Ansprüche durch?

Nach der Reise können Sie eine Reisepreisminderung beim Veranstalter geltend machen. Dazu sollten Sie folgendermaßen vorgehen:

  • Richten Sie den Anspruch auf Reisepreisminderung an den Reiseveranstalter, nicht an Ihr Reisebüro.

  • Fordern Sie eine Reisepreisminderung und beschreiben Sie die Reisemängel möglichst genau.

  • Verwenden Sie das ADAC Musterschreiben und schicken Sie es per Einschreiben mit Rückschein an den Veranstalter.

PDF Format
ADAC Musterschreiben Reisepreisminderung
PDF downloaden

Wer hilft bei Streit mit dem Reiseveranstalter?

Bei Streit mit dem Reiseveranstalter können Sie entweder

Reisemangel reklamieren: Welche Fristen gelten?

Ihre Ansprüche auf Minderung des Reisepreises verjähren zwei Jahre nach dem planmäßigen Ende der Reise. Diese Frist darf der Reiseveranstalter nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verkürzen.

Gibt es Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit?

Kommt es bei der Reise zu erheblichen Mängeln, können Sie vom Reiseveranstalter eine Entschädigung für die nutzlos aufgewendete Urlaubszeit verlangen. Der Anspruch steht neben der Minderung des Reisepreises oder der Kündigung. Das sind die Voraussetzungen:

  • Es liegt ein Reisemangel vor, der die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt.

  • Sie haben den Mangel vor Ort sofort angezeigt.

  • Ein Verschulden des Reiseveranstalters müssen Sie nicht nachweisen. Das wird vom Gesetz schon vermutet.

Es gibt keinen Schadenersatz, wenn der oder die Reisende den Mangel selbst verschuldet hat. Das Gleiche gilt, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vorliegen oder ein Dritter den Mangel verschuldet hat.

Panoramablick aus der Luft über den tropischen Strand von Sansibar
Türkise Traumfarben: Die Insel Sansibar vor der Küste von Tansania © iStock.com/golero

Die Höhe der Entschädigung wird im Einzelfall berechnet. Dabei werden der Reisepreis, die Reisedauer und der Grad der Beeinträchtigung berücksichtigt. Hat Ihre Reise zum Beispiel gar nicht stattgefunden, können Sie eine Entschädigung für alle vertanen Urlaubstage verlangen. War der Urlaub erheblich beeinträchtigt, gibt es für jeden betroffenen Tag Schadenersatz.

Muss ich einen Reise-Gutschein akzeptieren?

Der Reiseveranstalter muss die Reisepreisminderung auszahlen. Einen Reisegutschein für künftige Reisen müssen Sie nicht akzeptieren.

Wichtiger Hinweis: Lösen Sie einen Verrechnungsscheck des Reiseveranstalters nicht ohne Widerspruch ein, wenn Sie mit der Höhe der Reisepreisminderung nicht einverstanden sind. Denn dann gilt das Angebot des Veranstalters auf einen außergerichtlichen Vergleich als angenommen, und Sie können später nichts mehr nachfordern.

Zahlt der Reiseveranstalter trotz Zahlungsfrist und Mahnung die geforderte Reisepreisminderung nicht, können Sie mit einem Mahnbescheid gegen den Reiseveranstalter vorgehen. Haben Sie damit keinen Erfolg, sollten Sie sich über das weitere Vorgehen von einem ADAC Vertragsanwalt beraten lassen.

PDF Format
Rechtstipps zum Mahnverfahren
PDF downloaden

Kann ich zusätzlich Entschädigung von der Airline verlangen?

Pauschalreisende können bei Problemen mit dem Flug neben der Minderung des Reisepreises eine Ausgleichszahlung bei der Airline geltend machen. Dabei ist aber zu beachten, dass eine gegenseitige Anrechnung der Ansprüche möglich ist. Sie können die Ausgleichszahlung online mit dem ADAC Entschädigungsrechner berechnen.

Kann ich die Reise wegen Mängeln stornieren?

Sie können die Reise kündigen, wenn ein erheblicher Reisemangel vorliegt, der nicht behoben werden kann. Das Gleiche gilt, wenn sogenannte unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände (z.B. Naturereignisse oder terroristische Anschläge) die Reise erheblich beeinträchtigen.

Für Reiseleistungen, die wegen der Kündigung nicht mehr erbracht werden, müssen Sie nichts bezahlen. Was Sie schon gezahlt haben, bekommen Sie anteilig zurückerstattet.

Alle Infos, wenn Sie den Urlaub schon vor Reisebeginn stornieren müssen.

Was gilt bei Mängeln in Ferienwohnung, Ferienhaus oder Hotel?

Hat die gemietete Ferienwohnung oder das individuell gebuchte Hotel Mängel, richten sich Ihre Rechte vor allem nach dem Mietrecht. Ist deutsches Recht anwendbar (z.B. weil Sie die Unterkunft direkt beim deutschen Vermieter gebucht haben), kommen folgende Ansprüche gegen den Vermietenden in Betracht.

  • Mietminderung: Bei einem Mangel kann man vom Vermieter eine Mietminderung verlangen. Kontaktieren Sie den Vermieter oder die Vermieterin möglichst schnell und verlangen Sie die Beseitigung des Mangels. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach Dauer und Umfang der Beeinträchtigung.

  • Schadenersatz ist zum Beispiel denkbar, wenn der Vermieter trotz Fristsetzung den Mangel nicht beseitigt hat, und Ihnen dadurch nachweislich Schäden entstanden sind. Anspruch auf Erstattung entgangener Urlaubsfreude haben Sie im Mietrecht nicht.

  • Kündigung: Bei einem erheblichen Mangel ist eine außerordentliche Kündigung des Vertrages denkbar. Das heißt: Der Mangel ist so gravierend, dass das Hotel bzw. die Ferienwohnung nicht oder nur in geringem Umfang nutzbar ist.

Können Sie sich mit dem Anbieter nicht einigen, können Sie einen ADAC Vertragsanwalt oder das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) einschalten. Das Verfahren vor dem EVZ ist kostenlos.

Wichtiger Hinweis: Liegt die Unterkunft im Ausland, kommt in der Regel ausländisches Recht zur Anwendung. Entscheidend sind dann die gesetzlichen Regelungen vor Ort und Ihre Vertragsbedingungen.