Fahrzeuge unter 3,5 t zGG (ausgenommen Motorräder) sowie Fahrzeuge zur Personenbeförderungen mit maximal 9 Sitzplätzen (inklusive Fahrer) und Wohnmobile (unabhängig vom zGG) benötigen eine Vignette.
Gespanne unter 3,5t zGG benötigen nur eine Vignette für das Zugfahrzeug.
Gespanne mit Zugfahrzeugen unter 3,5 t und einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t benötigen für Zugfahrzeug und Anhänger je eine Vignette. Die Registrierung erfolgt über das jeweilige Kennzeichen.