Maut in Polen

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Die Autobahnmaut berechnet sich nach der gefahrenen Strecke. Sie wird je nach Autobahnbetreiber an Mautstationen fällig oder muss elektronisch über e-TOLL bezahlt werden, eine Vignette ist nicht erforderlich.

Allgemeine Informationen

Autobahnen sind in der Regel für alle Fahrzeuge mautpflichtig, Schnell- und Bundesstraßen nur für Fahrzeuge (auch Gespanne) über 3,5 t zGG.

Hinsichtlich der Straßengebühren wird unterschieden zwischen:

  • dem öffentlich finanzierten Straßennetz (Autobahnen A2 Konin–Stryków und A4 Bielany Wrocławskie–Sośnica, Schnell- und Fernstraßen)
  • den privatwirtschaftlich finanzierten Autobahnen, den sogenannten Konzessionsautobahnen (A1, A2 Świecko–Konin und A4 Katowice–Kraków)
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Bestimmungen für Motorräder

Motorräder mit Anhänger werden auf Konzessionsstrecken höher eingestuft.

Bestimmungen für Gespanne

Gespanne (Zugfahrzeug+Anhänger) über 3,5 t müssen auf öffentlichen Straßen das elektronische Maut-Erhebungssystem von e-TOLL nutzen. Die viaBOX kann nicht mehr verwendet werden. Zusätzliche Strecken sind mautpflichtig.

Gespanne mit Zugfahrzeugen mit Zwillingsreifen werden auf Konzessionsstrecken in eine höhere Kategorie eingestuft.

Bestimmungen für Wohnmobile

Wohnmobile über 3,5 t müssen auf öffentlichen Straßen das elektronische Maut-Erhebungssystem von e-TOLL nutzen. Die viaBOX kann nicht mehr verwendet werden. Zusätzliche Strecken sind mautpflichtig.

Fahrzeuge mit Zwillingsreifen und/oder Doppelachse (werden wie zwei Achsen gezählt) werden auf Konzessionsstrecken höher eingestuft.

Übersichtskarte

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Fahrzeugklassen

Auf öffentlichen Strecken wird zwischen Fahrzeugen bzw. Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter oder über 3,5 t zGG unterschieden.

Auf den Konzessionsstrecken dagegen werden alle Fahrzeuge in die folgenden Kategorien eingeteilt:

Kategorie 1 Fahrzeuge mit zwei Achsen, Motorräder
Kategorie 2 Fahrzeuge mit zwei Achsen mit Anhänger, Fahrzeuge mit zwei Achsen und Zwillingsreifen, Motorräder mit Anhänger
Kategorie 3 Fahrzeuge mit zwei Achsen und Zwillingsreifen mit Anhänger, Fahrzeuge mit drei Achsen
Kategorie 4 Fahrzeuge mit drei Achsen mit Anhänger, Fahrzeuge mit mehr als drei Achsen
Kategorie 5 Fahrzeuge außerhalb der Kategorie 1-4

Bezahlung

Manuelle Bezahlung

Auf allen privatwirtschaftlichen mautpflichtigen Strecken kann die Maut an Mautstationen bar oder mit Kredit- oder Bankkarte (Maestro oder V PAY) bezahlt werden. Euro werden nur in Scheinen angenommen, das Wechselgeld wird in Zloty zurückgegeben.

Elektronische Bezahlung

Auf den öffentlich finanzierten Strecken der A2 und A4 erfolgt die Bezahlung für Fahrzeuge unter 3,5 t seit Ende 2021 elektronisch über e-TOLL, das auf Satellitenortung basiert. Folgende Bezahlweisen sind möglich:

  • e-Ticket: erwerbbar online, mittels App e-TOLL PL BILET oder vor Ort an Tankstellen und Automaten an Rastplätzen. Kauf des e-Tickets vorab (bis zu 60 Tage im Voraus). Eintrag von Fahrzeugdaten wie Kfz-Kennzeichen, des befahrenen Abschnitts und des Datums. Ab Kauf 48 Stunden gültig. Nachzahlung innerhalb von drei Tagen möglich (bei Fahrt ohne gültiges Ticket wird bei Kontrolle jedoch Strafgebühr fällig).
  • GPS-Geräte: Sendegerät (On Board Unit, OBU) oder externes Ortungsgerät (ZSL). Registrierung bei e-TOLL.
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Auf den Konzessionsstrecken kann auf der A1 mit dem automatischen Zahlungssystem "AmberGO" per App bezahlt werden. Auf der A4 Kraków–Katowice ist eine elektronische Bezahlung u.a. mittels On-Board-Unit "A4Go" und bargeldlos mit der wiederaufladbaren Karte "kartA4" möglich. Es muss ein Vertrag abgeschlossen werden.

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Maut für Fahrzeuge über 3,5 t

Auf öffentlich finanzierten Mautstraßen wird die Maut für Fahrzeuge über 3,5 t ausschließlich elektronisch über das System e-TOLL abgerechnet. Die bisherige viaBOX von viaTOLL kann nicht mehr verwendet werden. Das Fahrzeug muss bei e-TOLL registriert werden (online oder vor Ort möglich). Die Abrechnung basiert auf Satellitenortung und erfolgt per App, Sendegerät (OBU) oder externem Ortungsgerät (ZSL), das in das Fahrzeug werksseitig eingebaut ist..

Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Straßenkategorie, dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs bzw. der Fahrzeugkombination und der Euroemissionsklasse. Ein Mautkalkulator hilft bei der Ermittlung der zu zahlenden Summe.

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Außerdem kann die Maut für Wohnmobile über 3,5 t mit der Camper Mautbox des ADAC in Kooperation mit DKV Mobility automatisch abgerechnet werden. Die Mautbox wird bislang in Bulgarien, Frankreich, Italien, Österreich, Polen (im gesamten Netz des Mautsystembetreibers e-TOLL), Portugal und Spanien akzeptiert sowie in einigen deutschen und belgischen Tunneln.

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Auf den Konzessionsstrecken werden die Gebühren an den Mautstationen noch bar oder mit Kredit- oder Bankkarte bezahlt.

Alle Angaben ohne Gewähr.
Reisender bezahlt Maut an einer Mautstelle

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