Maut in Polen
Die Autobahnmaut berechnet sich nach der gefahrenen Strecke. Sie wird je nach Autobahnbetreiber an Mautstationen fällig, eine Vignette ist nicht erforderlich.
Mautgebühren berechnen
Mit dem Routenplaner ADAC Maps können Sie die genauen Mautkosten für Ihr Reiseroute berechnen.
Allgemeine Informationen
Mautpflichtig sind die privatwirtschaftlich finanzierten Autobahnen, die sogenannten Konzessionsautobahnen (A1, A2 Świecko–Konin und A4 Katowice–Kraków). Auf der A1 sind Fahrzeuge der Kategorie 1 (Pkw ohne Anhänger, Wohnmobile und Motorräder) 2024 von der Maut befreit. Auf öffentlich finanzierten Autobahnen (A2 Konin–Stryków und A4 Bielany Wrocławskie–Sośnica) fahren Fahrzeuge bis 3,5 t zGG seit Juli 2023 mautfrei.
Für Fahrzeuge (auch Gespanne) über 3,5 t zGG besteht Mautpflicht sowohl auf privat als auch auf öffentlich finanzierten Autobahnen sowie auf Schnell- und Bundesstraßen.
Motorräder mit Anhänger werden höher eingestuft.
Gespanne mit Zugfahrzeugen mit Zwillingsreifen werden auf privat finanzierten Strecken höher eingestuft.
Gespanne (Zugfahrzeug+Anhänger) über 3,5 t müssen auf öffentlichen Straßen das elektronische Maut-Erhebungssystem von e-TOLL nutzen. Zusätzliche Strecken sind mautpflichtig.
Fahrzeuge mit Zwillingsreifen und/oder Doppelachse (werden wie zwei Achsen gezählt) werden auf privat finanzierten Strecken höher eingestuft.
Wohnmobile über 3,5 t müssen auf öffentlichen Straßen das elektronische Maut-Erhebungssystem von e-TOLL nutzen. Zusätzliche Strecken sind mautpflichtig.
Fahrzeugklassen
Auf privatwirtschaftlich finanzierten Autobahnen werden Fahrzeuge in fünf Kategorien eingeteilt:
Kategorie 1 | Fahrzeuge mit zwei Achsen, Motorräder |
Kategorie 2 | Fahrzeuge mit zwei Achsen mit Anhänger, Fahrzeuge mit zwei Achsen und Zwillingsreifen, Motorräder mit Anhänger |
Kategorie 3 | Fahrzeuge mit zwei Achsen und Zwillingsreifen mit Anhänger, Fahrzeuge mit drei Achsen |
Kategorie 4 | Fahrzeuge mit drei Achsen mit Anhänger, Fahrzeuge mit mehr als drei Achsen |
Kategorie 5 | Fahrzeuge außerhalb der Kategorie 1-4 |
Auf öffentlichen Strecken sind nur Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t zGG mautpflichtig.
Bezahlung
Auf den privatwirtschaftlich finanzierten Strecken wird die Maut an Mautstationen bar oder mit Kredit- oder Bankkarte (Maestro oder V PAY) bezahlt. Euro werden nur in Scheinen angenommen, das Wechselgeld wird in Zloty zurückgegeben.
Für eine automatische Mautbezahlung ohne Anzuhalten gibt es auf der A1 das Zahlungssystem AmberGo mittels Kennzeichenregistrierung. Für die A4 ist das Sendegerät A4Go erhältlich.
AmberGo A4GoMaut für Fahrzeuge über 3,5 t
Auf den privatwirtschaftlich finanzierten Strecken wird die Maut für Fahrzeuge über 3,5 t an Mautstationen bar oder mit Kredit- oder Bankkarte bezahlt.
Auf öffentlich finanzierten Strecken funktioniert die Bezahlung ausschließlich elektronisch über das System e-TOLL. Das Fahrzeug muss bei e-TOLL registriert werden (online oder vor Ort möglich). Die Abrechnung erfolgt per App e-TOLL PL, Sendegerät (OBU) oder externem Ortungsgerät (ZSL), das in das Fahrzeug eingebaut ist. Die viaBOX von viaTOLL kann nicht mehr verwendet werden.
Die Gebührenhöhe richtet sich nach Straßenkategorie, zulässigem Gesamtgewicht des Fahrzeugs bzw. der Fahrzeugkombination und der Euro-Emissionsklasse. Ein Mautkalkulator hilft bei der Ermittlung der zu zahlenden Summe.
Die Camper Mautbox XXL des ADAC in Kooperation mit DKV kann seit März 2023 aus steuerrechtlichen Gründen nicht mehr in Polen verwendet werden.
e-TOLL Karte der mautpflichtigen StreckenWaren die Informationen für Sie hilfreich?