innerorts | 50 |
außerorts | 90 |
Autobahnen1 | 130 |
1 · Auf Stadtautobahnen 90 km/h.
innerorts | 50 |
außerorts | 90 |
Autobahnen1 | 90 |
bis 3,5 t zGG
1 · Auf Stadtautobahnen 90 km/h.
innerorts | 50 |
außerorts | 90 |
Autobahnen1 | 130 |
1 · Auf Stadtautobahnen 90 km/h.
innerorts | 50 |
außerorts | 90 |
Autobahnen1 | 130 |
bis 3,5 t zGG
1 · Auf Stadtautobahnen 90 km/h.
innerorts | 50 |
außerorts | 80 |
Autobahnen1, 2 | 90 |
Wohnmobile und Gespanne über 3,5 t zGG
1 · Auf Stadtautobahnen 90 km/h.
2 · Wohnmobile und Gespanne über 3,5 t auf Stadtautobahnen 80 km/h.
Ab 30 m vor Bahnübergängen sowie beim Überqueren der Gleise: 30 km/h
Camping Key Europe - 12 Monate Vorteile genießen! Die Vorteilskarte Camping Key Europe - CKE gilt nun ab dem Ausstellungsmonat bis einschließlich desselben Monats im Folgejahr. Der ADAC stellt die CKE exklusiv für seine Mitglieder aus.
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www.adac-shop.de/ckeÜbernachten außerhalb von Campingplätzen | für eine Nacht | für mehrere Nächte |
auf Straßen und Parkplätzen | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
auf Privatgrund1 | erlaubt | erlaubt |
1 · nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
Breite | Länge | |
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil) | 2.55 m | 12 m |
Anhänger (mit Deichsel) | 2.55 m | 12 m |
Gespann (gesamt) | 2.55 m | 18.75 m |
Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist:
ČESMAD Slovakia
Verband Slowakischer
Studená 5
82104 Bratislava
Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Besitzern älterer Führerscheine wird zur Sicherheit empfohlen, entweder einen internationalen Führerschein mitzuführen oder einen neuen nationalen Führerschein ausstellen zu lassen.
Fahrer, die nicht gleichzeitig Halter des Fahrzeugs sind, benötigen eine Vollmacht des Halters.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da Mithilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.
Die Mindestdeckungssummen liegen unter den deutschen Standards. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.
Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.
Sie beträgt 0,0.
Verstöße werden streng geahndet (von Fahrverbot bis zu einer Freiheitsstrafe).
Auto- und Motorradfahrer müssen eine Warnweste mitführen und diese tragen, wenn sie außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug bei einem Unfall oder Panne verlassen und sich auf der Fahrbahn bzw. dem Randstreifen aufhalten.
Es empfiehlt sich im Interesse der eigenen Sicherheit, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitzuführen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.
Die Mitnahme eines Ersatzglühlampensets wird empfohlen. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die mit Xenon-, LED- oder Neon-Scheinwerfern ausgerüstet sind.
Kinder unter 12 Jahren und Personen kleiner als 150 cm dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden. Kinder mit einem Gewicht von weniger als 36 kg müssen mit einer ihrem Alter und ihrer Größe entsprechenden Rückhaltevorrichtung auf dem Rücksitz befördert werden.
Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten.
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zGG müssen bei winterlichen Verkehrsverhältnissen mit Winterreifen (M+S-Kennzeichnung) bzw. Ganzjahresreifen ausgerüstet sein.
Fahrzeuge über 3,5 t zGG müssen im Zeitraum vom 15. November bis zum 31. März des Folgejahres unabhängig von der Witterung mit Winterreifen versehen werden. Winterreifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 3 mm aufweisen.
Schneeketten dürfen an allen Fahrzeugen montiert werden, wenn die Straßen schneebedeckt sind.
Auf allen Straßen muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.
Abbiegende Straßenbahnen haben Vorfahrt.
Beim Parken muss ein mindestens 3 m breiter Fahrstreifen pro Fahrtrichtung frei bleiben. Zwischen parkendem Kfz und Straßenbahn ist ein Abstand von 3,5 m einzuhalten.
Park- und Halteverbot besteht auf Brücken und bis zu 15 m vor und nach Bahnübergängen, Tunnels und Unterführungen.
Parkverbot gilt bei gelben durchgehenden oder unterbrochenen Linien am Fahrbahnrand.
Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
FIA-LeitfadenBez Uhrady | Gebührenfreie Strecke |
Jednosmerna Premavka | Einbahnstraße |
Obchvat | Umfahrung |
Obchádzka | Umleitung |
Prejazd zakázaný | Gesperrt für Fahrzeuge aller Art |
Nach einem Unfall ist die polizeiliche Unfallaufnahme nur dann kostenlos, wenn hoher Sach- und /oder Personenschaden vorliegt. Anderenfalls kann der Unfallverursacher verpflichtet werden, für die Kosten des Polizeieinsatzes aufzukommen.
Bei Sachschäden ist die Verwendung des "Europäischen Unfallberichts" zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).
Polizeibeamte sind berechtigt, bei Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung Geldstrafen zu verhängen. Die Höhe der Strafe fällt dabei in das Ermessen des Polizeibeamten.
Alle Angaben ohne Gewähr.