Vignette und Maut in Bulgarien
In Bulgarien wird auf allen Nationalstraßen Maut erhoben. Gebührenpflichtig sind alle Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Motorrädern. Bei der Routenplanung ist außerdem zu berücksichtigen, dass für die Donau-Überquerung Richtung Rumänien zusätzliche Gebühren anfallen.
E-Vignette für Bulgarien
Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 t benötigen für mautpflichtige Strecken in Bulgarien eine digitale Vignette, die online auf der Website des bulgarischen Mautsystems (BGTOLL) oder per App erworben werden kann. Auch ein Kauf an Grenzübergängen, Tankstellen oder Selbstbedienungsterminals ist möglich. Beim Onlinekauf kann mit Kreditkarte oder per Banküberweisung bezahlt werden, beim Erwerb vor Ort ist Barzahlung möglich.
Mautregelung für Wohnmobile
Für Wohnmobile mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 t benötigt man in Bulgarien eine Vignette. Bei Gespannen mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 t muss für den Anhänger eine separate Vignette erworben werden.
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Allgemeine Informationen
Alle Kfz bis 3,5 t zGG, ausgenommen Motorräder, sowie Wohnmobile unabhängig vom Gewicht benötigen auf den Nationalstraßen eine elektronische Vignette. Nutzfahrzeuge über 3,5 t zahlen streckenabhängige Maut.
- Bestimmungen für Gespanne: Falls das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination 3,5 t überschreitet, ist eine zusätzliche Vignette für den Anhänger notwendig.
- Bestimmungen für Wohnmobile: Wohnmobile unabhängig vom Gewicht benötigen eine Vignette.
Allgemeine Informationen
Die e-Vignette ist online , per App BGTOLL sowie vor Ort an Selbstbedienungsterminals und Verkaufsstellen an den Grenzübergängen und weiteren Verkaufsstellen erhältlich. Die Bezahlung ist mit Karte, online auch per Überweisung und vor Ort auch in bar möglich. Die Vignette kann 30 Tage vor dem Gültigkeitsbeginn erworben werden.
Weitere Informationen unter BGTOLL .
Vignettenpreise gültig seit Januar 2026.
Pkw | Gespanne | Motorrad | Wohnmobil bis 3,5 t | |
Wochenende (Freitag 12 Uhr - Sonntag 23.59 Uhr) | 5,11 € 1 | 5,11 € 2 | - | 5,11 € 3 |
7 Tage | 7,67 € 1 | 7,67 € 2 | - | 7,67 € 3 |
1 Monat | 15,34 € 1 | 15,34 € 2 | - | 15,34 € 3 |
3 Monate | 27,61 € 1 | 27,61 € 2 | - | 27,61 € 3 |
1 Jahr | 49,60 € 1 | 49,60 € 2 | - | 49,60 € 3 |
1 Tag (gültig für 24 Stunden ab Kaufzeitpunkt) | 4,09 € 1 | 4,09 € 2 | - | 4,09 € 3 |
Allgemeine Informationen
Nutzfahrzeuge über 3,5 t zGG müssen eine streckenabhängige Maut entrichten. Die Höhe der Maut ist von der Euro-Emissionsklasse, der Anzahl der Achsen sowie der Art der Straße abhängig. Die Bezahlung erfolgt im Voraus mittels einer Streckenkarte, dem sogenannten Routepass oder Routenplan, bei dem die Fahrstrecke angegeben werden muss. Alternativ kann ein Vertrag mit einem nationalen Mauterhebungsdienst-Anbieter abgeschlossen und die Maut mit einem elektronischen Sendegerät (On-Board-Unit) oder einem GPS-Tracker abgerechnet werden. Der Routepass ist an allen Vignetten-Verkaufsstellen an den Grenzübergängen, über die App BGTOLL und online erhältlich.
Pkw | Gespanne | Motorrad | Wohnmobil bis 3,5 t | |
einfache Fahrt | 6 EUR / 27 RON / 12 BGN | 6 EUR / 27 RON / 12 BGN | frei | 6 EUR / 27 RON / 12 BGN |
Pkw | Gespanne | Motorrad | Wohnmobil bis 3,5 t | |
einfache Fahrt | 2 EUR / 15 RON | 2 EUR / 15 RON | frei | 2 EUR / 15 RON 1 |
Pkw | Gespanne | Motorrad | Wohnmobil bis 3,5 t | |
einfache Fahrt (1) | 25 € 1 | 35 € 1 | 10 € 1 | 35 € 1 |
Weitere Informationen zu Abfahrzeiten und Tarife .
Pkw | Gespanne | Motorrad | Wohnmobil bis 3,5 t | |
einfache Fahrt (1) | 14 € 1 | 21 € 1 | 5 € 1 | 14 € 1 |
Weitere Informationen zu Abfahrzeiten und Tarifen .
Pkw | Gespanne | Motorrad | Wohnmobil bis 3,5 t | |
einfache Fahrt (1) | 20 € 1 | 20 € 1 | 3 € 1 | 20 € 1 |
Weitere Informationen zu Abfahrzeiten und Tarifen .
Zufahrtsbeschränkungen
Umweltzonen
Das Wichtigste in Kürze
In der Umweltzone in Sofia gelten im Winter Zufahrtsbeschränkungen für ältere Benzin- und Dieselfahrzeuge. Eine Fahrzeugregistrierung ist nicht erforderlich.
Gebiet
In der Innenstadt von Sofia gibt es in den Wintermonaten zwei Umweltzonen, den "Kleinen Ring" und zusätzlich seit Dezember 2025 den "Großen Ring".
Betroffene Fahrzeuge
Nicht einfahren dürfen:
- Kleiner Ring: Pkw und Wohnmobile (Fahrzeugklasse M1) mit den Abgasnormen Benzin Euro 0-3 und Diesel Euro 0-5
- Großer Ring: Pkw und Wohnmobile (Fahrzeugklasse M1) mit den Abgasnormen Benzin Euro 0-2 und Diesel Euro 0-3
- Nutzfahrzeuge (Fahrzeugklasse N1), gleiche Abgasnormen wie Pkw
Eine Registrierung für einfahrtsberechtigte Fahrzeuge ist nicht notwendig. Von der Umweltzone betroffene Fahrzeuge können an "Park and Travel"-Parkplätzen an bestimmten U-Bahnstationen abgestellt werden, um mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Innenstadt zu gelangen.
Zeiten
Die Umweltzone gilt jeweils vom 1. Dezember jeden Jahres bis Ende Februar des Folgejahres rund um die Uhr.
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