Einreise, Zoll und Aufenthalt in Zypern
Reise- und Sicherheitshinweis
Reise- und Sicherheitshinweise des AA
Über den unten stehenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.
Reise- und Sicherheitshinweise des AAKrisenvorsorgeliste
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Land aufhalten, die Online-Registrierung in seiner Krisenvorsorgeliste, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggf. vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert
Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen AmtesAuswärtiges Amt - Bürgerservice
Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an
Auswärtiges Amt - Bürgerservice
Einreisebestimmungen
Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tagen genügt der für die gesamte Aufenthaltsdauer gültige Personalausweis, vorläufige Personalausweis, Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass.
Die Einreise mit Personaldokumenten, die als gestohlen oder verloren gemeldet wurden, ist nicht möglich, auch wenn das Dokument der Polizei als wieder aufgefunden gemeldet wurde.
Der Wechsel vom Nordteil der Insel in den Südteil ist derzeit möglich. Zwar betrachtet die zyprische Regierung die Nutzung der See- und Flughäfen im Norden grundsätzlich als illegale Einreise, in der Praxis sieht man jedoch seit dem EU-Beitritt im Jahr 2004 von einer Ahndung ab.
Das Überqueren der Demarkationslinie (der so genannten Grüne Linie) ist an bestimmten "crossings" möglich.
Für deutsche Minderjährige unter 18 Jahren, die alleine oder in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen reisen, wird die Mitnahme einer beglaubigten Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten in englischer Sprache dringend empfohlen. Außerdem müssen Kopien der Ausweisdokumente der Eltern sowie die Geburtsurkunde des Minderjährigen mitgeführt werden. Die Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist ohne Weiteres möglich.
Die Clubjuristen des ADAC haben eine Vorlage erstellt, die noch beglaubigt werden muss (Achtung: kein amtliches Dokument sondern nur eine Empfehlung):
EinverständniserklärungViele Transportgesellschaften verlangen besondere Vollmachten, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten.
Gesundheitsinformationen
Sie brauchen für die Einreise nach Zypern keine Impfungen nachzuweisen. Nehmen Sie aber die Reise zum Anlass, Ihren Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis A, Hepatitis B, Tollwut. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein!
Die medizinische Versorgung in Zypern hat westeuropäisches Niveau. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Infodienst, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.
ReiseapothekeEine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig.
EU-Bürger haben in Zypern Anspruch auf kostenlose medizinische Versorgung. Trotzdem sollten Reisende unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen, da deutsche Krankenkassen z.B. Kosten für einen Transport in geeignete Zentren oder zurück nach Deutschland nicht übernehmen. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.
Weitere Informationen und online Buchung.Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.
reisemedinfo@adac.deErsatzausweise
Generell gilt: Für Reisen ins Ausland und für die Rückreise nach Deutschland ist ein gültiges Ausweisdokument vorgeschrieben. Ist dies nicht vorhanden, können folgende Alternativen geprüft werden:
In einigen EU-Ländern genügt man der Ausweispflicht auch dann, wenn der Personalausweis, Reisepass oder vorläufige Reisepass nicht länger als 1 Jahr abgelaufen ist. In welchen Ländern das so ist, kann unter den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes im Link unten beim jeweiligen Land (Thema "Einreise und Zoll") nachgelesen werden.
Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen AmtesEs ist jedoch zu bedenken, dass ein solches abgelaufenes Personaldokument im Ausland z.B. bei der Hotelregistrierung oder von Banken nicht anerkannt werden muss. Deshalb kann das Reisen mit einem abgelaufenem Ausweisdokument zu Rückfragen oder sogar Problemen führen.
Express-Reisepass
Wer noch einige Werktage Zeit hat, kann bei der Passbehörde einen Express-Reisepass beantragen. Das ist ein vollwertiger Reisepass mit elektronischem Chip und einer Gültigkeit von 10 Jahren. Für die Express-Bearbeitung werden Zusatzgebühren erhoben.
Vorläufiger Personalausweis und vorläufiger Reisepass
Wird der Ausweis noch kurzfristiger benötigt, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (3 Monate gültig) oder vorläufigen (grünen) Reisepass (ein Jahr gültig) aus. Der vorläufige Reisepass enthält keinen elektronischen Chip, in dem die Fingerabdrücke und das Lichtbild gespeichert sind. Er wird deshalb nicht von allen Ländern anerkannt. Unter "Einreisebestimmungen" des jeweiligen Landes haben wir aufgeführt, in welchen Ländern der vorläufige Personalausweis und der vorläufige Reisepass anerkannt werden.
Reiseausweis als Passersatz (RaP)
Kann die Passbehörde nicht mehr aufgesucht werden, z.B. an Feiertagen oder weil man das Fehlen des Personaldokumentes erst unterwegs bemerkt, kann die Bundespolizei nach ihrem Ermessen einen „Reiseausweis als Passersatz“ ausstellen. Die Ausgabe des RaP erfolgt bei der Bundespolizei an der Grenze, an einigen Flughäfen oder bei einer Dienststelle. Erforderlich ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Original. Für Deutsche unter 18 Jahren muss der gesetzliche Vertreter zustimmen.
Für die Beantragung und Abklärung der Einzelheiten ist die Kontaktaufnahme mit der Bundespolizei unter der Telefonnummer 0800 6 888 000 erforderlich. Der Antrag kann auch elektronisch gestellt werden unter
Elektronische Antragstellung RaPANERKENNUNG des Reiseausweises als Passersatz:
Ohne Einschränkung: in Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn.
Nur für die Einreise zu touristischen Zwecken: in Albanien, Algerien, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und San Marino.
In Verbindung mit einem abgelaufenem deutschen Personalausweis oder Reisepass: in Bulgarien, Irland, Kanada, Kroatien, Mexiko (nur Inhaber von mexikanischen Aufenthaltstiteln, Visum nicht ausreichend), Montenegro, Rumänien, Schweiz und Serbien.
In Verbindung mit dem gültigen Personalausweis: auf den Seychellen.
Zypern: Von der Einreise nach Zypern mit einem RaP wird abgeraten, da keine verbindlichen Aussagen der zypriotischen Behörden über seine Anerkennung erhältlich sind und es in der Vergangenheit zu Problemen bei der Einreise mit dem RaP kam.
Bestätigte Nichtanerkennung: Ägypten, Malediven, Nordmazedonien, Sri Lanka, Türkei sowie Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland.
Die aktuelle Liste der Staaten findet sich bei der Bundespolizei:
Bundespolizei Staatenliste RaPZu beachten sind auch eventuelle Visa-Vorschriften.
HINWEIS: Das Reisen mit dem Reiseausweis als Passersatz geschieht auf eigenes Risiko, da das Zielland oder die Fluggesellschaft die Einreise mit diesem Dokument ablehnen oder seine Bestimmungen kurzfristig ändern kann.
Bei Verlust des Ausweises im Ausland ist die Kontaktaufnahme mit der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) erforderlich. Dort wird ein „Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ ausgestellt. Das Mitführen eines Lichtbildes und einer Kopie des Personaldokumentes vereinfacht das Verfahren. Ein Diebstahl ist auch der örtlichen Polizei anzuzeigen, die Kopie der Anzeige dient als Nachweis für die Neubeantragung bei den deutschen Behörden.
Hund und Katze
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis.
Im EU-Heimtierausweis muss die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip eingetragen sein. Tiere, die vor dem 3.7.2011 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, ist eine deutlich lesbare Tätowierung ausreichend.
Im EU-Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) eingetragen sein.
Folgende Hunderassen dürfen nicht mitgenommen werden. Pitbull Terrier, American Pit Bull, Japanese Tosa, Tosa Inu, Dogo Argentino, Argentinian Mastiff, Fila Brasileiro und Brazilian Mastiff sowie Kreuzungen mit diesen Rassen.
Es dürfen nur Katzen mitgenommen werden, die der "Felis silvestris catus" angehören. Verboten sind andere Rassen, z.B. Savannah, Bengal, Caracat und Hybride davon.
Die Einreise mit Hund oder Katze aus dem Nordteil von Zypern in den Südteil und umgekehrt ist nicht erlaubt.
Der ADAC gibt im folgenden Link Tipps zur Sicherung von Hunden im Auto:
Tipps zur Hundesicherung im AutoZollbestimmungen
Bei der Rückreise gelten für Gebrauchsgüter sowie für Lebens- und Genussmittel die Bestimmungen für den Reiseverkehr innerhalb der EU.
Für Wein aus anderen EU-Mitgliedstaaten wurde in Deutschland keine Richtmenge festgelegt.
Unabhängig von den Richtmengen ist der Erwerb oder Besitz von Tabakwaren, die aus einem Nicht-EU-Land stammen und nicht verzollt wurden, illegal (Steuerhehlerei). Diese Tabakwaren sind zu erkennen an fehlenden Steuerzeichen, fehlenden Warnhinweisen oder Angaben zum Teer- und Nikotingehalt sowie an deutlich niedrigeren Preisen als im Geschäft und an nicht offenem Verkauf.
Gebrauchsgüter
Das mitgeführte Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch unterliegt keinen Beschränkungen.
Lebens- und Genussmittel
Im privaten Reiseverkehr innerhalb der EU dürfen Waren zum eigenen Verbrauch abgabefrei und ohne Zollformalitäten mitgeführt werden.
Bei verbrauchssteuerpflichtigen Waren gibt es folgende Richtmengen, bis zu denen eine private Verwendung angenommen wird:
- Bei der Einreise aus Ungarn und Rumänien gilt eine Steuerfreimenge von 300 Zigaretten.
- 800 Zigaretten, 400 Zigarillos (höchstens 3g/Stück), 200 Zigarren, 1 kg Tabak
- 10 l Spirituosen über 22 Vol.-% Alkoholgehalt, 20 l alkoholische Getränke bis 22 Vol.-%, 90 l Wein ( davon höchstens 60 l Schaumwein) und 110 l Bier
- 10 kg Kaffee oder kaffeehaltige Waren
Einreise aus Nicht-EU-Ländern
Zollfrei sind Waren (Reisebedarf, Geschenke, elektr. Geräte, Parfum, Schmuck) im Wert bis zu 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luftweg); 200 Euro für Reisende unter 15 Jahren.
Für mitgeführte Waren aus Nicht-EU-Ländern oder Duty-free-Shops gelten für Lebens- und Genussmittel folgende Mengen:
Bei Flug- und Seereisenden 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak und 1 l Spirituosen oder 2 l Zwischenerzeugnisse (bis 22 Prozent Alkoholgehalt) und 4 l Wein sowie 16 l Bier.
Darüber hinaus muss eine Verwendung für private Zwecke nachgewiesen werden.
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