Republik Zypern (Südzypern)

Mit dem Fahrzeug in Zypern

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Tempolimits

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Schnellstraßen80
Autobahnen1100

1 · Die minimal zulässige Geschwindigkeit beträgt 65 km/h.

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Kraftstoffpreise

Diesel1,47 €/liter
Benzin1,43 €/liter

Der angegebene Preis ist ein wöchentlicher Mittelwert der von der Europäischen Kommission erhoben und bereitgestellt wird.

Aus Sicherheitsgründen ist die Mitnahme von Kraftstoff in Reservekanistern auf Fährschiffen untersagt.

Die Einfuhr von Diesel vom Norden in den Süden ist verboten.

Die Öffnungszeiten der Tankstellen sind in der Regel: April bis September Mo-Fr 6-19, Oktober bis März Mo-Fr 6-18 sowie jeweils Sa 6-15 Uhr.

SB-Tankautomaten, die rund um die Uhr verfügbar sind, gibt es in Nikosia und an der Küste. Kreditkarten werden in der Regel akzeptiert.

LPG ist an wenigen Tankstellen verfügbar.

Innerhalb der EU kennzeichnen runde Symbole die verschiedenen Benzinsorten, quadratische den Diesel und Rauten gasförmige Kraftstoffe.

Einheitliche Kraftstoffbezeichnungen

Camping und Gespanne

Übernachten außerhalb von Campingplätzenfür eine Nachtfür mehrere Nächte
auf Straßen und Parkplätzennicht erlaubtnicht erlaubt
auf Privatgrundnicht erlaubtnicht erlaubt

Abmessungen

BreiteLänge
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil)2.5 m12 m
Anhänger (mit Deichsel)2.5 m12 m
Gespann (gesamt)2.5 m16.5 m

Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist:

Ministry of Interior

1453 Nicosia

Führerschein und Kraftfahrzeug

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.

Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da mit Hilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.

Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Es herrscht Linksverkehr.

Autourlauber sollten sicherstellen, dass ihre Scheinwerfer für den Linksverkehr eingestellt sind. Erkundigen Sie sich deshalb beim Hersteller, ob und welche Maßnahmen Sie treffen müssen.

Weitere Informationen über Scheinwerfer Abkleber erhalten Sie auch unter

ADAC Shop

Sie beträgt 0,5.

Es wird rechts überholt.

Doppelte gelbe Linien am Fahrbahnrand bedeuten Halteverbot, eine einfache gelbe Linie Parkverbot.

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.

Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:

FIA-Leitfaden

Radarwarngeräte

Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten. Das gilt auch für Navigationsgeräte mit entsprechender Funktion.

Rauchverbot

Rauchverbot im Fahrzeug, wenn Minderjährige unter 16 Jahren mitfahren.

Kinder bis 12 Jahre und unter 1,5 Meter benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz. Die Beförderung von Kindern unter 5 Jahren auf dem Beifahrersitz ist verboten.

Autofahrer müssen eine Warnweste mitführen und tragen, wenn sie ihr Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften im Falle einer Panne oder eines Unfalls verlassen.

Es empfiehlt sich im Interesse der eigenen Sicherheit, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitzuführen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.

Wir empfehlen die Mitnahme von zwei Warndreiecken. Die geforderte Pflicht zur Mitführung gilt nicht für ausländische Verkehrsteilnehmer. Zur Umgehung von ggf. auftretenden Missverständnissen wird jedoch zum Mitführen geraten.

Eine Winterreifenpflicht besteht nicht generell.

Bei Personenschäden auf jeden Fall die Polizei rufen. Liegen nur Sachschäden vor, ist die Verwendung des »Europäischen Unfallberichts« zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).

Bei Unfällen ist je ein Warndreieck vor bzw. hinter dem liegengebliebenen Fahrzeug in ausreichendem Abstand aufzustellen.

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