Einreise in die Vereinigte Arabische Emirate und Zollbestimmungen
Einreisebestimmungen
Aktueller Hinweis Coronavirus
Das Auswärtige Amt hat keine Reisewarnung ausgesprochen.<br /><br />Über die epidemiologische Lage und Beschränkungen im Land informieren seine Reise- und Sicherheitshinweise.
Besondere Einreisevorschriften aufgrund der Coronapandemie
Letzte Aktualisierung am 26.4.2022
EINREISE<br /><br />Für die Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate auf dem Luftweg gelten in der Regel folgende Bestimmungen:<br /><br />1. Impfung oder Genesung oder Test<br />Erforderlich ist einer der folgenden Nachweise (für die Einreise nach Dubai ab 12 Jahre, für die Einreise nach Abu Dhabi ab 16 Jahre):<br />- Vollständige Impfung, Nachweis im digitalen COVID-Zertifikat der EU.<br />- Medizinisches Genesenen-Zertifikat in englischer Sprache mit QR-Code. Die Genesung darf maximal 30 Tage zurückliegen. <br />- Negativer PCR-Test, innerhalb von 48 Stunden vor dem Abflug durchgeführt. Das Zertifikat muss in englischer Sprache ausgestellt sein. Für die Einreise nach Dubai muss es einen QR-Code enthalten.<br /><br />2. Registrierung bei Einreise nach Abu Dhabi<br />Bei Einreise nach Abu Dhabi ist zusätzlich die Registrierung im Portal ICA Smart Travel Service im Link unten erforderlich. <br /><br />3. Nachweis einer Auslandsreise-Krankenversicherung<br /><br />4. App<br />Die Behörden empfehlen das Herunterladen der jeweiligen Covid-19-App:<br />für Dubai die COVID-19-DXB Smart App,<br />für Abu Dhabi die App AlHosn.<br /><br />TRANSIT<br /><br />Der Flughafentransit ohne Verlassen des Transitbereiches ist ohne Weiteres möglich. Jedoch müssen die Testerfordernisse des Ziellandes erfüllt sein. Bei Einreise nach Abu Dhabi beträgt die maximale Transitdauer 24 Stunden bei Flügen mit Etihad Airways und 12 Stunden bei Flügen mit anderen Fluggesellschaften.<br /><br />ALLE EINREISEBESTIMMUNGEN<br /><br />Die Bestimmungen können sich kurzfristig ändern. Alle Bestimmungen finden sich auf den Webseiten der Regierung der VAE, bei Emirates (für Dubai) und bei Etihad (für Abu Dhabi) in den Links unten.
Reisedokumente für deutsche Staatsbürger
Für touristische Reisen bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen ist kein Visum vorgeschrieben. Erforderlich ist der Reisepass oder Kinderreisepass, das Dokument muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Bei verlängerten Kinderreisepässen kam es in der Vergangenheit mitunter zur Zurückweisung an der Grenze oder durch die Fluggesellschaft. Die Einreise mit dem vorläufigen Reisepass ist nicht möglich. <br />Die Passkontrolle erfolgt über einen biometrischen Iris-Scan.
Deutschen mit katarischem Aufenthaltstitel ist offiziell die Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate unter den üblichen Einreisebestimmungen gestattet. Jedoch ist nicht auszuschließen, dass einzelne Mitarbeiter von Flugesellschaften oder Grenzbeamte hierüber nicht informiert sind.
Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche
Für deutsche Minderjährige unter 18 Jahren, die alleine, in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen oder mit nur einem Elternteil reisen, ist eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bzw. des nicht mitreisenden Elternteils erforderlich.
Die Clubjuristen des ADAC haben drei Vorlagen erstellt (Achtung: keine amtlichen Dokumente sondern nur Empfehlungen):
Tragen Eltern und Kind verschiedene Familiennamen, sollte ein Dokument mitgeführt werden, das die Sorgeberechtigung belegt.
Viele Transportgesellschaften verlangen besondere Vollmachten, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten.
Zollbestimmungen
Bei der Einreise zu beachten
Gebrauchsgüter
Der Reisebedarf für den persönlichen Gebrauch ist zollfrei, muss aber wieder ausgeführt werden.
Einfuhrverbot besteht für religiöse Propaganda, potentiell beleidigende Druckschriften oder sonstige Medien sowie Pornographie. Dazu zählen auch freizügige Bilder in Zeitschriften oder auf mobilen Endgeräten.
Lebens- und Genussmittel
- Zollfrei zum Verbrauch verbleiben
- 2000 Zigaretten, 400 Zigarren und 2 kg Tabak
- 2 l Spirituosen über 22 Vol.-% Alkoholgehalt und 2 l Wein
Alkohol darf nur von Nicht-Muslimen und nicht auf dem Landweg und nicht nach Sharjah eingeführt werden.
Bei der Ausreise zu beachten
Zollfrei sind pro Person Waren bis zum Wert von 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg). Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen.
- Abgabefrei sind für Reisende ab 17 Jahren außerdem bis zu
- 200 Zigaretten, 100 Zigarillos (höchstens 3g/Stück), 50 Zigarren, 250 g Tabak (oder entsprechende Teilmengen)
- 1 l Spirituosen über 22 Vol.-% Alkoholgehalt oder 2 l Spirituosen und andere alkoholische Getränke bis 22 Vol.-% (oder entsprechende Teilmengen) und 4 l nicht schäumender Wein sowie 16 l Bier
Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung einer Freimenge müssen unaufgefordert am Zoll angeben werden.