Einreise, Zoll und Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten
Reise- und Sicherheitshinweis
Reise- und Sicherheitshinweise des AA
Über den unten stehenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.
Reise- und Sicherheitshinweise des AAKrisenvorsorgeliste
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Land aufhalten, die Online-Registrierung in seiner Krisenvorsorgeliste, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggf. vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert
Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen AmtesAuswärtiges Amt - Bürgerservice
Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an
Auswärtiges Amt - Bürgerservice
Einreisebestimmungen
Für touristische Reisen bis zu 90 Tagen ist kein Visum vorgeschrieben.
Erforderlich ist der Reisepass oder nicht verlängerte Kinderreisepass, das Dokument muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ein verlängerter Kinderreisepass und ein vorläufiger Reisepass werden nicht anerkannt.
Im Reisepass muss das Geschlecht mit "M" (für männlich) oder "F" (für weiblich) eingetragen sein. Der Eintrag "X" führt zur Einreiseverweigerung.
Zur Einreiseverweigerung führt auch, wenn das Geburtsdatum im Reisepass nicht mit Ziffern für Tag und Monat angegeben ist, sondern mit "XX.XX".
Für Minderjährige, die allein, mit nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen oder mit nur einem Elternteil reisen, geben die ADAC-Clubjuristen allgemeine Hinweise und stellen Reisevollmachten zum Download zur Verfügung:
Reisevollmachten zum DownloadGesundheitsinformationen
Sie brauchen für die Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate keine Impfungen nachzuweisen. Nehmen Sie die Reise aber zum Anlass, Ihren sonstigen Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen "Standard"-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Für Vereinigten Arabischen Emirate raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A (Gelbsucht). Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis B, Tollwut und evtl. Typhus. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein! Ihre Krankenversicherung gibt Ihnen vorab Auskunft darüber, welche Kosten sie erstattet und welche Sie selbst tragen müssten.
In den VAE gibt es strenge Einfuhrbeschränkungen für Medikamente - auch für solche des persönlichen Gebrauchs. Besonders Personen, die mehrere Medikamente einnehmen müssen und dementsprechend mit größeren Medikamentenvorräten reisen müssen, sollten sich vorab bei der Botschaft der VAE in Berlin zu diesem Thema informieren. Auch das ADAC-Formular zur Mitnahme von Medikamenten kann helfen, Unannehmlichkeiten beim Zoll zu vermeiden.
Formular Mitnahme von MedikamentenIn den Großstädten ist die medizinische Versorgung gut. Auf dem Land nicht mit Deutschland und West-Europa vergleichbar.Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Infodienst, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.
ReiseapothekeEine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig. Eine Liste mit entsprechend qualifizierten Ärzten finden Sie unter dem nachfolgenden Link.
Wer nach Vereinigte Arabische Emirate reist, sollte auf jeden Fall eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Medizinische Leistungen im Ausland sind oft deutlich teurer als in Deutschland und die gesetzlichen Krankenkassen dürfen die Kosten nur nach den deutschen Sätzen erstatten. Auch dürfen die gesetzlichen Krankenkassen z.B. bei einem Unfall keinen Rücktransport nach Deutschland erstatten.Grundsätzlich sollten alle Reisenden nach Vereinigte Arabische Emirate eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.
Weitere Informationen und online Buchung.Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.
reisemedinfo@adac.deZollbestimmungen
Gebrauchsgüter
Der Reisebedarf für den persönlichen Gebrauch ist zollfrei, muss aber wieder ausgeführt werden.
Einfuhrverbot besteht für religiöse Propaganda, potentiell beleidigende Druckschriften oder sonstige Medien sowie Pornographie. Dazu zählen auch freizügige Bilder in Zeitschriften oder auf mobilen Endgeräten.
Lebens- und Genussmittel
- 2000 Zigaretten, 400 Zigarren und 2 kg Tabak
- 2 l Spirituosen über 22 Vol.-% Alkoholgehalt und 2 l Wein
Alkohol darf nur von Nicht-Muslimen und nicht auf dem Landweg und nicht nach Sharjah eingeführt werden.
Zollfrei sind pro Person Waren bis zum Wert von 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg). Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen.
- 200 Zigaretten, 100 Zigarillos (höchstens 3g/Stück), 50 Zigarren, 250 g Tabak (oder entsprechende Teilmengen)
- 1 l Spirituosen über 22 Vol.-% Alkoholgehalt oder 2 l Spirituosen und andere alkoholische Getränke bis 22 Vol.-% (oder entsprechende Teilmengen) und 4 l nicht schäumender Wein sowie 16 l Bier
Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung einer Freimenge müssen unaufgefordert am Zoll angeben werden.
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