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Über den unten stehenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.
Reise- und Sicherheitshinweise des AADas Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Land aufhalten, die Online-Registrierung in seiner Krisenvorsorgeliste, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggf. vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert
Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen AmtesBei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an
Auswärtiges Amt - Bürgerservice
Für die Einreise gibt es keine coronabedingten Auflagen mehr.
Beim Transit durch die VAE ist ein negativer Covid-Test nachzuweisen, wenn das Zielland einen solchen verlangt.
Für touristische Reisen bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen ist kein Visum vorgeschrieben. Erforderlich ist der Reisepass oder Kinderreisepass, das Dokument muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ein verlängerter Kinderreisepass und ein vorläufiger Reisepass werden nicht anerkannt.
Die Passkontrolle erfolgt über einen biometrischen Iris-Scan.
Für deutsche Minderjährige unter 18 Jahren, die alleine, in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen oder mit nur einem Elternteil reisen, ist eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bzw. des nicht mitreisenden Elternteils erforderlich.
Die Clubjuristen des ADAC haben drei Vorlagen erstellt (Achtung: keine amtlichen Dokumente sondern nur Empfehlungen):
Einverständniserklärung - ohne Eltern Einverständniserklärung - mit nur einem Elternteil (Mutter) Einverständniserklärung - mit nur einem Elternteil (Vater)Tragen Eltern und Kind verschiedene Familiennamen, sollte ein Dokument mitgeführt werden, das das Sorgerecht belegt.
Viele Transportgesellschaften verlangen besondere Vollmachten, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten.
Sie brauchen für die Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate keine Impfungen nachzuweisen. Nehmen Sie die Reise aber zum Anlass, Ihren sonstigen Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen "Standard"-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Für Vereinigten Arabischen Emirate raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A (Gelbsucht). Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis B, Tollwut und evtl. Typhus. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein! Über den nachfolgenden Link erfahren Sie, welche Impfungen von Ihrer Krankenkasse gezahlt werden.
In den VAE gibt es strenge Einfuhrbeschränkungen für Medikamente - auch für solche des persönlichen Gebrauchs. Besonders Personen, die mehrere Medikamente einnehmen müssen und dementsprechend mit größeren Medikamentenvorräten reisen müssen, sollten sich vorab bei der Botschaft der VAE in Berlin zu diesem Thema informieren. Auch das ADAC-Formular zur Mitnahme von Medikamenten kann helfen, Unannehmlichkeiten beim Zoll zu vermeiden.
Formular Mitnahme von MedikamentenIn den Großstädten ist die medizinische Versorgung gut. Auf dem Land nicht mit Deutschland und West-Europa vergleichbar.Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Infodienst, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.
ReiseapothekeEine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig. Eine Liste mit entsprechend qualifizierten Ärzten finden Sie unter dem nachfolgenden Link.
Wer nach Vereinigte Arabische Emirate reist, sollte auf jeden Fall eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Medizinische Leistungen im Ausland sind oft deutlich teurer als in Deutschland und die gesetzlichen Krankenkassen dürfen die Kosten nur nach den deutschen Sätzen erstatten. Auch dürfen die gesetzlichen Krankenkassen z.B. bei einem Unfall keinen Rücktransport nach Deutschland erstatten.Grundsätzlich sollten alle Reisenden nach Vereinigte Arabische Emirate eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.
Weitere Informationen und online Buchung.Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.
reisemedinfo@adac.deDer Reisebedarf für den persönlichen Gebrauch ist zollfrei, muss aber wieder ausgeführt werden.
Einfuhrverbot besteht für religiöse Propaganda, potentiell beleidigende Druckschriften oder sonstige Medien sowie Pornographie. Dazu zählen auch freizügige Bilder in Zeitschriften oder auf mobilen Endgeräten.
Alkohol darf nur von Nicht-Muslimen und nicht auf dem Landweg und nicht nach Sharjah eingeführt werden.
Zollfrei sind pro Person Waren bis zum Wert von 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg). Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen.
Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung einer Freimenge müssen unaufgefordert am Zoll angeben werden.
Alle Angaben ohne Gewähr.