Einreise, Zoll und Aufenthalt in den USA

Die Vereinigten Staaten von Amerika zählen zu den beliebtesten Reisezielen weltweit – eine Reise dorthin will jedoch gut vorbereitet sein. Wer die USA besuchen möchte, sollte sich im Vorfeld umfassend über Einreisebestimmungen, Zollvorschriften und Aufenthaltsregelungen informieren. Ob Visumspflicht, elektronische Einreisegenehmigung (ESTA), mitzuführende Dokumente oder erlaubte Einfuhren – zahlreiche Details entscheiden darüber, ob die Einreise reibungslos verläuft. Auch während des Aufenthalts gelten spezifische Vorschriften, etwa in Bezug auf die maximale Aufenthaltsdauer oder die Bedingungen für einen späteren Besuch. Der folgende Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Regelungen und gibt praktische Hinweise für eine entspannte Reise in die USA.

  • Was braucht man für die Einreise in die USA?
    Für die visumfreie Einreise in die USA im Rahmen des Visa Waiver Program benötigen deutsche Staatsangehörige einen gültigen elektronischen Reisepass, ein Rück- oder Weiterflugticket, eine rechtzeitig beantragte ESTA-Genehmigung sowie ggf. das Formular I-94 bei Einreise über Land oder Fähre. Voraussetzung für die visumfreie Einreise ist außerdem, dass in den letzten Jahren kein Aufenthalt in bestimmten Ländern wie Iran, Syrien oder Kuba stattgefunden hat.

  • Wie lange im Voraus muss man ESTA beantragen?
    Die ESTA-Registrierung muss spätestens 72 Stunden vor Abflug online über das Electronic System for Travel Authorization (ESTA) beantragt werden, sollte aber idealerweise so früh wie möglich erfolgen.

  • Welche Zollbestimmungen sind bei der Rückreise nach Deutschland zu beachten?
    Bei der Rückreise nach Deutschland dürfen Reisende Waren (z. B. Geschenke, Elektronik, Parfum) im Gesamtwert bis 430 Euro zollfrei einführen, Genussmittel sind in begrenzten Mengen abgabefrei.

Reise- und Sicherheitshinweise

Über den folgenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.

Reise- und Sicherheitshinweise für die USA

Das Auswärtige Amt rät allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Ausland befinden, sich online in der Krisenvorsorgeliste zu registrieren. So kann im Notfall schnell Kontakt aufgenommen werden. Pauschalreisende werden gegebenenfalls vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert.

Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes

Einreisebestimmungen

Die Einreise ist möglich mit:

  • Reisepass: ja

  • Kinderreisepass: ja, anerkannt nur in Verbindung mit einem Visum (kein ESTA möglich)

  • Vorläufiger Personalausweis: nein

  • Vorläufiger Reisepass: ja, anerkannt nur in Verbindung mit einem Visum (kein ESTA möglich)

  • Personalausweis: nein

Der Reisepass muss für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig sein. 

Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tage und einen Transit mit internationalem Weiterflug gilt:

  • Visum: nicht erforderlich, erforderlich, wenn nur ein vorläufiger Reisepass oder Kinderreisepass vorliegt

  • Einreisegenehmigung: erforderlich

Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tage und einen Transit mit internationalem Weiterflug bleiben Deutsche unter dem Visa Waiver Program (VWP) unter folgenden Voraussetzungen visumsfrei:

  • Eine elektronische Einreisegenehmigung (ESTA) ist erforderlich (siehe nächster Absatz).
  • Es liegt ein Reisepass (mit Chip) vor, der für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig ist. (Bei Reisen mit dem Kinderreisepass oder dem vorläufigen Reisepass besteht Visumspflicht.)
  • Es liegt ein Rück- oder Weiterreiseticket vor, das nicht in Kanada, Mexiko oder auf den Karibikinseln endet und auf ein Datum innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise ausgestellt ist. (Ohne ein solches Ticket muss der Grenzbeamte durch andere, unwiderlegliche Beweise überzeugt werden, dass enge Bindungen ins Heimatland bestehen und die Rückkehr innerhalb von 90 Tagen zwingend erfolgt. Es besteht die Gefahr, dass dies nicht gelingt und die Einreise verweigert wird.)
  • Für einen Flughafen-Transit (stop-over) auf einem US-amerikanischen Flughafen genügt ein Weiterflugticket.
  • Bei der Einreise über den Luft- und Seeweg darf die Beförderung nur mit den anerkannten Flug- und Schifffahrtslinien (Signatory Visa Waiver Program (VWP) Carriers ) erfolgen.
  • Bei der Einreise auf dem Landweg (von Kanada oder Mexiko) oder per Fähre ist zusätzlich zur ESTA das Formular I-94 auszufüllen (Gebühr 30 USD). Dies kann online innerhalb von 7 Tagen vor der Einreise online oder über die App ›CBP Go‹ beantragt werden.
  • Irak, Iran, Jemen, Libyen, Nordkorea, Somalia, Sudan, Syrien: Reisende dürfen sich nicht am oder nach dem 1. März 2011 in einem dieser Länder aufgehalten haben oder als Doppelstaater zusätzlich zur deutschen auch die Staatsangehörigkeit von Irak, Iran, Nordkorea, Sudan oder Syrien besitzen (für besondere Personengruppen gibt es Ausnahmen, die Abfrage erfolgt im ESTA-Antrag).
  • Kuba: Reisende dürfen sich nicht am oder nach dem 12.1.2021 in Kuba aufgehalten haben (dazu kann bereits ein Tankstopp des Flugzeugs gelten) oder als Doppelstaater zusätzlich zur deutschen auch die Staatsangehörigkeit von Kuba besitzen.

 

Elektronische Einreisegenehmigung ESTA

  • Die ESTA-Registrierung sollte so früh wie möglich, muss jedoch mindestens 72 Stunden vor dem Abflug online über das ESTA-System (Electronic System for Travel Authorization) beantragt werden. Die Beantragung ist auch über die ESTA Mobile App (erhältlich im App Store oder Google Play Store) möglich. Im Allgemeinen erfolgt binnen 24 Stunden eine Antwort.
  • Im ESTA-Formular muss bei der Eingabe der Seriennummer des Reisepasses die Ziffer Null "0" (anstatt dem Buchstaben "O") verwendet werden, andernfalls kann es zu Problemen bei der Einreise kommen.
  • Bei ESTA- oder Visumanträgen muss entweder das Geschlecht „männlich“ oder „weiblich“ angegeben werden. Reisende, die ein X im Geschlechtseintrag haben, sollten vor Einreise die zuständige Auslandsvertretung kontaktieren.
  • Es wird empfohlen, die ESTA-Genehmigung auszudrucken und bei der Reise mitzuführen.
  • Für den ESTA-Antrag wird eine Gebühr von 40,27 USD erhoben, die online per Kreditkarte oder PayPal beglichen werden muss.
  • Die ESTA ist ab der Genehmigung zwei Jahre gültig, sofern sich nicht der Reisepass, der Name, das Geschlecht oder eine der Antworten, die im ESTA-Antrag mit ja oder nein zu beantworten sind, geändert hat.
  • Innerhalb der Gültigkeit sind mehrere Einreisen mit einem Aufenthalt bis zu jeweils 90 Tagen erlaubt, nach jedem Aufenthalt ist eine Ausreise aus der VWP-Zone (USA, Kanada, Mexiko, Karibikinseln) erforderlich. Die ESTA muss bei der Einreise gültig sein, bei der Ausreise darf sie abgelaufen sein.

Bei der Einreise

Der Grenzbeamte legt die tatsächliche Aufenthaltsdauer individuell fest.

Von allen Reisenden werden bei der Einreise am Flug- oder Seehafen ein digitaler Fingerabdruck und ein digitales Porträtfoto gefertigt. Reisende müssen angeben, unter welcher Adresse sie sich in den USA aufhalten. Bei Rundreisen genügt die erste Adresse.

Die Erfüllung dieser Voraussetzungen begründet keinen Anspruch auf Einreise. Die Entscheidung darüber trifft der US-Grenzbeamte vor Ort.

Visum

Alle Reisenden, die eine der Voraussetzungen für das Visa Waiver Programm nicht erfüllen, müssen ein Visum beantragen (für touristische Reisen das Visitor Visa Tourism B2). Dazu ist eine Terminvereinbarung für ein persönlichen Interview mit langen Wartezeiten erforderlich: weitere Hinweise zur Visumsbeantragung

Abstecher nach Kanada oder Mexiko

Die Wiedereinreise in die USA nach einem Abstecher nach Kanada und/oder Mexiko ist visumsfrei möglich, wenn die Aufenthaltsdauer inklusive Abstecher 90 Tage nicht überschreitet. Erklären Sie bei der Ausreise Ihre Rückkehrabsicht. Beachten Sie die Einreisebestimmungen für Kanada und Mexiko.

Polioimpfung

Reisende mit einem Aufenthalt von mehr als 4 Wochen im Bundesstaat New York müssen 4 Wochen bis 12 Monate vor der Ausreise aus den USA eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) nachweisen.

Reisevollmacht für Minderjährige

Für minderjährige Reisende, die allein, in Begleitung von nur einem Elternteil oder nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen unterwegs sind, bieten die ADAC Clubjuristen allgemeine Hinweise sowie Vorlagen für eine Reisevollmacht zum Download an.

Hinweis: Es handelt sich nicht um amtliche Dokumente, sondern um Empfehlungen, die gegebenenfalls ergänzt und beglaubigt werden müssen. Viele Transportgesellschaften verlangen auch besondere Vollmachten, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten.

Abgelaufene oder verlorene Ausweispapiere

Grundsätzlich ist für Auslandsreisen sowie für die Wiedereinreise nach Deutschland ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. In einigen EU-Ländern wird die Ausweispflicht auch dann erfüllt, wenn der Personalausweis, Reisepass oder vorläufige Reisepass nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist. Informationen dazu finden sich in den vom Auswärtigen Amt bereitgestellten Reise- und Sicherheitshinweisen des jeweiligen Landes.

Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass ein abgelaufenes Ausweisdokument im Ausland, beispielsweise bei der Hotelregistrierung oder bei Banken, möglicherweise nicht akzeptiert wird. Daher kann das Reisen mit einem abgelaufenen Ausweisdokument auch innerhalb der EU zu Problemen führen.

Express-Reisepass

Falls kein gültiger Reisepass vorhanden ist und bis zur Abreise noch ein paar Tage Zeit sind, besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Passbehörde einen Express-Reisepass zu beantragen. Dieser vollwertige Reisepass enthält einen elektronischen Chip und ist für 10 Jahre gültig. Für die schnellere Bearbeitung fallen zusätzliche Gebühren an.

Vorläufiger Personalausweis und vorläufiger Reisepass

Wenn der Ausweis besonders kurzfristig benötigt wird, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (bzw. innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (gültig für 3 Monate) oder einen vorläufigen (grünen) Reisepass (gültig für 1 Jahr) aus. Da der vorläufige Reisepass keinen elektronischen Chip mit gespeicherten Fingerabdrücken und einem Lichtbild enthält, wird er nicht von allen Ländern anerkannt.

Reiseausweis als Passersatz (RaP)

Wenn die Passbehörde nicht erreichbar ist, kann die Bundespolizei nach eigenem Ermessen einen "Reiseausweis als Passersatz" ausstellen. Dieser wird an der Grenze, an bestimmten Flughäfen oder bei einer Dienststelle der Bundespolizei ausgegeben. Dafür ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Original erforderlich. Bei Personen unter 18 Jahren muss außerdem die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.

Der Antrag kann auch bequem online über die Elektronische Antragstellung RaP gestellt werden.

Eine aktuelle Liste der Staaten, die Passersatzpapiere aus Deutschland anerkennen, finden Sie auf der Website der Bundespolizei unter Staatenliste RaP . Es ist zudem wichtig, mögliche Visa-Vorschriften des Ziellandes zu beachten.

Die Nutzung eines Reiseausweises als Passersatz erfolgt auf eigenes Risiko. Das Zielland oder die Fluggesellschaft kann die Einreise mit diesem Dokument verweigern oder Bestimmungen kurzfristig ändern.

Wenn der Ausweis im Ausland verloren geht, sollte umgehend eine Anzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Eine Kopie der Diebstahlsanzeige ist erforderlich, um bei den deutschen Behörden einen neuen Ausweis beantragen zu können. Es wird außerdem empfohlen, schnellstmöglich die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zu kontaktieren. Dort kann ein sogenannter "Reiseausweis als Passersatz (RaP)" für die Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden. Das Verfahren wird erleichtert, wenn ein Lichtbild sowie eine Kopie des Personaldokuments mitgeführt werden. Sofern Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nutzen, muss diese ebenfalls gesperrt werden.

Die Einreise mit einem Ausweisdokument, das als gestohlen oder verloren und dann als wieder aufgefunden gemeldet wurde, kann erhebliche Probleme verursachen. Selbst wenn die deutschen Behörden das Dokument aus den Fahndungslisten entfernt haben, besteht das Risiko, dass es an Grenzkontrollstellen noch als zur Fahndung ausgeschrieben erscheint. Daher rät das Auswärtige Amt davon ab, mit solchen Dokumenten zu reisen.

Gesundheitsinformationen

Sie brauchen für eine Einreise in die USA keine Impfungen nachzuweisen. Bitte beachten Sie hier auch die aktuellen Bestimmungen zur Coronapandemie unter "Einreise und Zoll". Auch gegen Covid können Impfungen vorgeschrieben sein. Nehmen Sie die Reise auch zum Anlass, Ihren Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis B, Tollwut. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein!

Einreise und Zoll - Aktuelle Bestimmungen zur Coronapandemie

Die medizinische Versorgung in den USA hat durchgehend westeuropäisches Niveau. Kontaktieren Sie trotzdem immer zuerst Ihren ADAC-Service, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.

Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.

Reiseapotheke

Eine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig.

Wer in die USA reist sollte unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Die Vereinigten Staaten gehören zu den Ländern mit dem teuersten Gesundheitssystem weltweit. Insbesondere in den verbreiteten Privatkliniken liegen die Kosten für medizinische Behandlung zum Teil um ein Vielfaches über denjenigen in Deutschland. Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland dürfen im Ausland entstandene Kosten nur nach der deutschen Gebührenordnung erstatten. Kosten für einen Krankenrücktransport werden nicht übernommen. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.

Weitere Informationen und online Buchung.

Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.

reisemedinfo@adac.de

Reisen mit Hund und Katze

Seit dem 1. August 2024 gelten neue Bestimmungen durch die amerikanische Gesundheitsbehörde CDC. Daher sind beim Transport von Hunden in Passagierflugzeugen in die Vereinigten Staaten Einschränkungen möglich. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Airline über die Regelungen. Uneingeschränkt können Hunde weiterhin als Luftfracht befördert werden.

Sofern der Hund sich innerhalb von 6 Monaten vor der USA-Einreise nur in Deutschland oder anderen Ländern aufgehalten hat, die keine Tollwut-Hochrisikoländer (high-risk countries ) sind, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Das Tier muss bei der Einreise

  • mindestens sechs Monate alt sein,
  • einen gesunden Eindruck machen
  • und mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein (andernfalls wird die Einreise auf Kosten des Besitzers verweigert).

Zudem ist das "CDC Dog Import Form " auszufüllen und die Bestätigung als Ausdruck oder auf dem Smartphone vorzuzeigen.

Bestimmungen einzelner Bundesstaaten

In vielen Bundesstaaten gelten eigene Regelungen. Eine Übersicht findet sich auf der Webseite des US-Landwirtschaftsministeriums

Weitere Informationen können bei den zuständigen Behörden des jeweiligen Bundesstaates erfragt werden über State Animal Health Officials .

Bei der Wiedereinreise in die EU (Rückreise) ist der EU-Heimtierausweis erforderlich. Darin müssen eingetragen sein:

  • die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder deutlich lesbare Tätowierung (für Tiere, die ab dem 3.7.2011 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, ist der Mikrochip Pflicht),
  • eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt).

Zollbestimmungen

Persönliche Gebrauchsgegenstände und ReiseproviantAbgabefrei, keine Zollformalitäten
Geschenkebis zu einem Wert von 100 US-Dollar
GenussmittelAbgabefrei sind pro Person ab 21 Jahren Höchstmengen von jeweils bis zu 200 St. Zigaretten, 100 St. Zigarren, 1 l Alkohol (Wein, Bier, Spirituosen)

Die Einfuhr von tierischen und pflanzlichen Produkten ist streng reglementiert und größtenteils verboten. Genaue Informationen finden sich in englischer Sprache auf der Website der U.S. Customs and Border Protection (s.u.).

Bei einer Überschreitung der Richtmengen muss eine Verwendung für private Zwecke nachgewiesen werden.

Besondere Bestimmungen

Der US-Zollbehörde ist es erlaubt, die auf Laptops, Mobiltelefonen, MP3-Playern und anderen Geräten gespeicherten Daten zu durchsuchen.

Medikamente, die abhängig machende Stoffe oder Betäubungsmittel enthalten, dürfen nur mit ärztlichem Attest und in Mengen für den persönlichen Bedarf eingeführt werden. Generell sind (nachweisbar) dringend benötigte Medikamente und Lebensmittel im Handgepäck zu transportieren und bei der Einreise zu deklarieren.

Auskünfte über die Mitnahme von Waffen erhalten Sie (Anfragen nur schriftlich oder per Fax) vom US-Customs Department der US-Botschaft in Berlin, Fax (030) 83 22 62 16. Feuerwerkskörper und Springmesser dürfen nicht eingeführt werden.

Weitere Informationen unter:

U.S. Customs and Border Protection

Waren für den persönlichen Gebrauch: abgabefrei, keine Zollformalitäten Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung von Freimengen müssen unaufgefordert bei der Einreise beim Zoll angegeben werden.

Die Einfuhr bestimmter Lebensmittel (insbesondere Fleisch- und Milchprodukte, aber auch zahlreiche Obst- und Gemüsesorten) in die EU kann aufgrund spezieller Regelungen beschränkt oder sogar generell verboten sein.

Deutscher Zoll - Privatreisen
Waren wie Reiseandenken und GeschenkeZollfrei im Wert bis zu 430 Euro; 175 Euro für Reisende unter 15 Jahren.
Rückwaren (bereits aus Deutschland mitgenommene Waren) im Wert von über 430 EuroBereits bei der Ausreise sollten diese im Nämlichkeitsnachweis am Zollamt des deutschen Abflughafens bestätigt werden.
Genussmittel1Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Höchstmengen bis zu 200 St. Zigaretten oder 100 St. Zigarillos oder 50 St. Zigarren oder 250 g Tabak, 4 l Wein und 16 l Bier, 2 l Spirituosen <22 Vol.-% oder 1 l Spirituosen >22 Vol.-%

1 · Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich