Mit dem Fahrzeug in Ungarn
Welche besonderen Verkehrsregeln muss ich in Ungarn beachten?
Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten in Ungarn für verschiedene Fahrzeugtypen?
Welche Vorschriften gibt es für Wohnmobile in Ungarn?
Gibt es in Ungarn Umweltzonen oder City-Maut?
Fallen in Ungarn Vignetten- oder Mautkosten an?
Welche Anforderungen und Empfehlungen gibt es bezüglich Führerschein, Fahrzeugpapieren und anderen Mitführpflichten in Ungarn?
Tempolimits
| Innerorts3 | 50 km/h |
| Außerorts3 | 90 km/h |
| Schnellstraßen | 110 km/h |
| Autobahnen | 130 km/h |
| Innerorts3 | 50 km/h |
| Außerorts3 | 90 km/h |
| Schnellstraßen | 110 km/h |
| Autobahnen | 130 km/h |
| Innerorts13 | 50 km/h |
| Außerorts13 | 90 km/h |
| Schnellstraßen1 | 110 km/h |
| Autobahnen1 | 130 km/h |
| Innerorts23 | 50 km/h |
| Außerorts23 | 70 km/h |
| Schnellstraßen2 | 70 km/h |
| Autobahnen2 | 80 km/h |
| Innerorts3 | 50 km/h |
| Außerorts3 | 70 km/h |
| Schnellstraßen | 70 km/h |
| Autobahnen | 80 km/h |
Camping und Gespanne
| Übernachten außerhalb von Campingplätzen | für eine Nacht | für mehrere Nächte |
| auf Straßen und Parkplätzen | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
| auf Privatgrund | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
Abmessungen
| Breite | Länge | |
| Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil) | 2.55 m | 12 m |
| Anhänger (mit Deichsel) | 2.55 m | 12 m |
| Gespann (gesamt) | 2.55 m | 18.75 m |
Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung sind:
Magyar Közút Nonprofit Zrt.
Fényes Elek utca 7-13
1024 Budapest
Budapest Föváros Föpolgármesteri Hivatal
Közlekedési Ügyosztály
Pf. 1
1364 Budapest 4
Telefon
+36 1 464 59 45Auf dem Weg zum Reiseziel
Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.
Führerschein & Fahrzeugpapiere
Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen darüber, welche Führerscheindokumente und Fahrzeugpapiere erforderlich sind, wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug einreisen.
Beim Mieten eines Fahrzeugs gelten stets die gesetzlichen Bestimmungen des Landes sowie die individuellen Mietbedingungen des Autovermieters. Es wird daher dringend empfohlen, sich vorab bei der Mietwagenfirma über die vollständigen Konditionen zu informieren.
Deutscher Führerschein: erforderlich
Internationaler Führerschein: nicht erforderlich
Deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I: erforderlich
Internationale Versicherungskarte (IVK, ehemals "Grüne Karte"): empfohlen
Das deutsche Kennzeichen gilt als ausreichender Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. Dennoch empfiehlt es sich, die internationale Versicherungskarte mitzuführen, da sie die Abwicklung von Schadensfällen im Ausland deutlich erleichtern kann.
Es wird davon abgeraten, bei Reisen nach oder durch Ungarn das deutsche Kurzzeitkennzeichen (gelbes Kennzeichen) zu verwenden. Diese können abgenommen und die Weiterreise verweigert werden. Wir empfehlen die Verwendung des Ausfuhrkennzeichens (Kennzeichen mit rotem Rand / Zollkennzeichen).
Falls der Halter des Fahrzeugs nicht identisch ist mit dem Fahrer, muss dieser eine Vollmacht des Fahrzeugeigentümers in ungarischer Sprache vorzeigen können.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Die Promillegrenze beträgt 0,0.
Überholverbot gilt in Kurven, auf Kreuzungen und auf Bahnübergängen.
Gelbe Zickzacklinien bzw. fortlaufende und unterbrochene gelbe Linien zeigen Halte- bzw. Parkverbote an.
Nachts muss beim Parken das Standlicht eingeschaltet werden, wenn die öffentliche Beleuchtung unzureichend ist.
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten. Ein Überblick ist auf der Seite der FIA zu finden.
Auf Autobahnen und außerorts muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht gefahren werden.
Standlicht muss nachts beim Parken eingeschaltet werden, wenn die öffentliche Beleuchtung unzureichend ist.
Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Kinder bis 3 Jahren dürfen nur in geeigneten Rückhalteeinrichtungen und mit deaktiviertem Airbag befördert werden. Wenn Kinder kleiner als 1,50 m sind, müssen diese in einem speziellen Kindersitz sitzen. Außerdem dürfen Kinder bis 12 Jahre nur hinten sitzen.
Alle Verkehrsteilnehmer (insbesondere Radfahrer und Fußgänger), die sich bei Nacht oder schlechter Sicht außerhalb geschlossener Ortschaften auf der Straße aufhalten, müssen eine Warnweste tragen. Eine Warnwestentragepflicht besteht für Auto- und Motorradfahrer auch dann, wenn sie das Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen bei einem Unfall oder Panne verlassen und sich auf der Fahrbahn bzw. dem Randstreifen aufhalten.
Die Mitnahme eines Ersatzglühlampensets wird empfohlen. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die mit Xenon-, LED- oder Neon-Scheinwerfern ausgerüstet sind.
Eine Winterreifenpflicht besteht nicht generell. Bei winterlichen Straßen- und Wetterverhältnissen kann die Benutzung von Winterreifen kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden.
Bei winterlichen Straßen- und Wetterverhältnissen kann die Benutzung von Schneeketten kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden. In diesem Fall kann es vorkommen, dass ausländischen Kraftfahrern die Einreise nach Ungarn ohne Schneeketten verweigert oder deren Mitnahme an der Grenze kontrolliert wird. Bei der Benutzung von Schneeketten gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Spikes sind verboten.
Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten. Bei Nichtbeachtung wird das Gerät eingezogen und es droht eine hohe Geldstrafen.
Dashcams sind erlaubt. Sie sollten nur eine geringe Auflösung aufweisen. Nicht benötigte Daten sollten nach fünf Tagen gelöscht werden und gegen den Zugriff unbefugter Dritter geschützt sein.
Bei Verkehrsverstößen kann die Polizei an Ort und Stelle Bußgelder erheben. Ist der Verkehrssünder nicht in der Lage sofort zu bezahlen, darf die Polizei das Fahrzeug beschlagnahmen und zwar so lange, bis die Zahlung erfolgt. Gleichzeitig wird die Zulassungsbescheinigung einbehalten.
Haben Sie einen Verkehrsverstoß mit dem Auto begangen? Mit unserem ADAC Bußgeldrechner für Verstöße im Ausland können Sie schnell und einfach herausfinden, welche Strafe Sie erwartet.
Bei Verkehrsunfällen mit Personenschäden ist die Benachrichtigung der Polizei Pflicht, aber auch bei Unfällen mit Sachschäden ist es zwecks der Schadenregelung ratsam, die Polizei zu rufen. Zudem dürfen deutlich sichtbar beschädigte Fahrzeuge Ungarn nur mit einer Schadensbestätigung der Polizei wieder verlassen.
Weitere Informationen zur Regulierung von Unfallschäden finden Sie auf adac.de in den Schadenmerkblättern der ADAC Clubjuristen.
Zufahrtsbeschränkungen
Umweltzonen
Im Stadtgebiet von Budapest können bei erhöhten Luftschadstoffkonzentrationen temporäre Fahrverbote für Fahrzeuge mit den Emissionsklassen Euro 0-4 erlassen werden ("Szmogriadó", Smogalarm). Die Fahrverbote werden i.d.R. in den öffentlichen Medien bekanntgegeben.

