Mit dem Fahrzeug in Ungarn

Ungarn ist, unter anderem wegen der kulturellen Hauptstadt Budapest, ein attraktives Urlaubsziel. Wer mit dem Fahrzeug nach Ungarn fährt, muss sich an die örtlichen Verkehrsregeln und das Tempolimit halten. Erfahren Sie hier mehr über:

  • Welche Tempolimits gelten in Ungarn für verschiedene Fahrzeugtypen?

  • Welche Anforderungen und Empfehlungen gibt es bezüglich Führerschein, Fahrzeugpapieren, Verkehrszeichen, Kindersitzen, Warnwestenpflicht und anderen Mitführpflichten?

  • Brauche ich für Ungarn eine Vignette oder gibt es Mautgebühren?

ADAC Drive-App

Dein mobiler Begleiter für Ladestationen in Deutschland und Europa

mehr Infos
weiter zum App Store
Google Play Store

Tempolimits

innerorts150
außerorts190
Schnellstraßen110
Autobahnen130

1 · Vor einem Bahnübergang innerhalb von Ortschaften max. 30 km/h, außerhalb max. 40 km/h. Der Bahnübergang selbst darf mit max. 5 km/h überquert werden.

innerorts150
außerorts170
Schnellstraßen70
Autobahnen80

1 · Vor einem Bahnübergang innerhalb von Ortschaften max. 30 km/h, außerhalb max. 40 km/h. Der Bahnübergang selbst darf mit max. 5 km/h überquert werden.

innerorts150
außerorts190
Schnellstraßen110
Autobahnen130

1 · Vor einem Bahnübergang innerhalb von Ortschaften max. 30 km/h, außerhalb max. 40 km/h. Der Bahnübergang selbst darf mit max. 5 km/h überquert werden.

innerorts150
außerorts190
Schnellstraßen110
Autobahnen130

bis 3,5 t zGG

1 · Vor einem Bahnübergang innerhalb von Ortschaften max. 30 km/h, außerhalb max. 40 km/h. Der Bahnübergang selbst darf mit max. 5 km/h überquert werden.

innerorts150
außerorts170
Schnellstraßen70
Autobahnen80

über 3,5 t zGG

1 · Vor einem Bahnübergang innerhalb von Ortschaften max. 30 km/h, außerhalb max. 40 km/h. Der Bahnübergang selbst darf mit max. 5 km/h überquert werden.

Camping und Gespanne

Camping Key Europe - 12 Monate Vorteile genießen! Die Vorteilskarte Camping Key Europe - CKE gilt nun ab dem Ausstellungsmonat bis einschließlich desselben Monats im Folgejahr. Der ADAC stellt die CKE exklusiv für seine Mitglieder aus.

Ihre Vorteile:

  • Rabatt bei rund 2.000 Campingplätzen oder auch Wohnmobil-Stellplätzen und Mietunterkünften, zum Teil auch während der Hauptsaison (die Rabatte variieren je nach Saison und Campingplatz)
  • Als Ausweis-Ersatz akzeptiert (Reisepass/Personalausweis bleiben beim Camper)
  • Inklusive starkem Versicherungspaket
  • Schnellerer Check-in vor Ort
  • ADAC Mitglieder erhalten die “Camping Key Europe” für nur 12 Euro für 12 Monate

Alle aktuellen Rabatte und Vorteile finden Sie unter:

www.adac.de/cke www.campingkeyeurope.com

Die Camping Key Europe kann in allen ADAC Geschäftsstellen, telefonisch unter +49 89 558 95 96 97 (Montag bis Samstag von 8-20 Uhr) oder online beantragt werden.

www.adac-shop.de/cke
Übernachten außerhalb von Campingplätzenfür eine Nachtfür mehrere Nächte
auf Straßen und Parkplätzennicht erlaubtnicht erlaubt
auf Privatgrundnicht erlaubtnicht erlaubt

Abmessungen

BreiteLänge
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil)2.55 m12 m
Anhänger (mit Deichsel)2.55 m12 m
Gespann (gesamt)2.55 m18.75 m

Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung sind:

Magyar Közút Nonprofit Zrt.

Fényes Elek utca 7-13

1024 Budapest

Budapest Föváros Föpolgármesteri Hivatal

Közlekedési Ügyosztály

Pf. 1

1364 Budapest 4

Auf dem Weg zum Reiseziel

Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.

Führerschein und Kraftfahrzeug

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.

Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da Mithilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.

Die Mindestdeckungssumme liegt bei Personenschäden unter den deutschen Standards. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.

Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.

Es wird davon abgeraten, bei Reisen nach oder durch Ungarn das deutsche Kurzzeitkennzeichen (gelbes Kennzeichen) zu verwenden. Diese können abgenommen und die Durch-/ Weiterreise verweigert werden. Wir empfehlen auf das Ausfuhrkennzeichen (Kennzeichen mit rotem Rand / Zollkennzeichen) zurückzugreifen.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Sie beträgt 0,0.

Überholverbot gilt in Kurven, auf Kreuzungen und auf Bahnübergängen.

Gelbe Zickzacklinien bzw. fortlaufende und unterbrochene gelbe Linien zeigen Halte- bzw. Parkverbote an.

Weitere Informationen unter

Parkzonen in Budapest Bezahlen der Parkgebühren

Nachts muss beim Parken das Standlicht eingeschaltet werden, wenn die öffentliche Beleuchtung unzureichend ist.

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.

Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:

FIA-Leitfaden

Auf Autobahnen und außerorts muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht gefahren werden.

Standlicht muss nachts beim Parken eingeschaltet werden, wenn die öffentliche Beleuchtung unzureichend ist.

Radarwarngeräte

Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten. Bei Nichtbeachtung wird das Gerät eingezogen und es droht eine hohe Geldstrafen.

Kinder bis 3 Jahren dürfen nur in geeigneten Rückhalteeinrichtungen und mit deaktiviertem Airbag befördert werden. Wenn Kinder kleiner als 1,50 Meter sind, müssen diese in einem speziellen Kindersitz sitzen. Außerdem dürfen Kinder bis 12 Jahre nur hinten sitzen.

Alle Verkehrsteilnehmer (insbesondere Radfahrer und Fußgänger), die sich bei Nacht oder schlechter Sicht außerhalb geschlossener Ortschaften auf der Straße aufhalten, müssen eine Warnweste tragen. Eine Warnwestentragepflicht besteht für Auto- und Motorradfahrer auch dann, wenn sie das Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen bei einem Unfall oder Panne verlassen und sich auf der Fahrbahn bzw. dem Randstreifen aufhalten.

Die Mitnahme eines Ersatzglühlampensets wird empfohlen. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die mit Xenon-, LED- oder Neon-Scheinwerfern ausgerüstet sind.

Winterreifen

Eine Winterreifenpflicht besteht nicht generell. Bei winterlichen Straßen- und Wetterverhältnissen kann die Benutzung von Winterreifen kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden.

Schneeketten

Bei winterlichen Straßen- und Wetterverhältnissen kann die Benutzung von Schneeketten kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden. In diesem Fall kann es vorkommen, dass ausländischen Kraftfahrern die Einreise nach Ungarn ohne Schneeketten verweigert oder deren Mitnahme an der Grenze kontrolliert wird. Bei der Benutzung von Schneeketten gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Bei Verkehrsverstößen kann die Polizei an Ort und Stelle Bußgelder erheben. Ist der Verkehrssünder nicht in der Lage sofort zu bezahlen, darf die Polizei das Fahrzeug beschlagnahmen und zwar so lange, bis die Zahlung erfolgt. Gleichzeitig wird die Zulassungsbescheinigung einbehalten.

Bei Verkehrsunfällen mit Personenschäden ist die Benachrichtigung der Polizei Pflicht, aber auch bei Unfällen mit Sachschäden ist es zwecks der Schadenregelung ratsam, die Polizei zu rufen. Zudem dürfen deutlich sichtbar beschädigte Fahrzeuge Ungarn nur mit einer Schadensbestätigung der Polizei wieder verlassen.

Zufahrtsbeschränkungen

Umweltzonen

Im Stadtgebiet von Budapest können bei erhöhten Luftschadstoffkonzentrationen temporäre Fahrverbote für Fahrzeuge mit den Emissionsklassen Euro 0-4 erlassen werden ("Szmogriadó", Smogalarm). Die Fahrverbote werden i.d.R. in den öffentlichen Medien bekanntgegeben.

Waren die Informationen für Sie hilfreich?