Mit dem Fahrzeug in die Türkei
Welche besonderen Verkehrsregeln muss ich in der Türkei beachten?
Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten in der Türkei für verschiedene Fahrzeugtypen?
Welche Vorschriften gibt es für Wohnmobile in der Türkei?
Fallen in der Türkei Vignetten- oder Mautkosten an?
Welche Anforderungen und Empfehlungen gibt es bezüglich Führerschein, Fahrzeugpapieren und anderen Mitführpflichten in der Türkei?
Mit dem Mietwagen durch die Türkei? Route detailliert mit ADAC Maps planen

Tempolimits
| Innerorts | 50 km/h |
| Außerorts | 90 km/h |
| Schnellstraßen | 110 km/h |
| Autobahnen6 | 130 km/h |
| Innerorts | 50 km/h |
| Außerorts4 | 80 km/h |
| Schnellstraßen4 | 90 km/h |
| Autobahnen5 | 100 km/h |
| Innerorts1 | 50 km/h |
| Außerorts1 | 80 km/h |
| Schnellstraßen1 | 90 km/h |
| Autobahnen1 | 100 km/h |
| Innerorts | 40 km/h |
| Außerorts2 | 80 km/h |
| Schnellstraßen3 | 100 km/h |
| Autobahnen3 | 110 km/h |
Camping und Gespanne
| Übernachten außerhalb von Campingplätzen | für eine Nacht | für mehrere Nächte |
| auf Straßen und Parkplätzen | eingeschränkt erlaubt1, 2 | eingeschränkt erlaubt1, 2 |
| auf Privatgrund3 | eingeschränkt erlaubt1 | eingeschränkt erlaubt1 |
1 · regionale Verbote (z. B. geschützte Wälder)
2 · eine Genehmigung durch die örtlichen Behörden wird empfohlen
3 · die Einholung einer Erlaubnis des Grundstückbesitzers wird empfohlen
Abmessungen
| Breite | Länge | |
| Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil) | 2.55 m | 12 m |
| Anhänger (mit Deichsel) | 2.55 m | 12 m |
| Gespann (gesamt) | 2.55 m | 18.75 m |
Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung vom Ministerium für Umwelt und Stadtplanung:
T.C. Çevre Ve Şehircilik Bakanliği
Mustafa Kemal Mahallesi Eskişehir Devlet Yolu (Dumlupınar Bulvarı) 9. km
278 Çankaya
Führerschein & Fahrzeugpapiere
Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen darüber, welche Führerscheindokumente und Fahrzeugpapiere erforderlich sind, wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug einreisen.
Beim Mieten eines Fahrzeugs gelten stets die gesetzlichen Bestimmungen des Landes sowie die individuellen Mietbedingungen des Autovermieters. Es wird daher dringend empfohlen, sich vorab bei der Mietwagenfirma über die vollständigen Konditionen zu informieren.
Deutscher Führerschein: erforderlich
Internationaler Führerschein: nicht erforderlich
Bei der Einreise mit dem Pkw ist die Vorlage eines Reisepasses nicht mehr zwingend vorgeschrieben, wird jedoch dringend empfohlen.
Deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I: erforderlich
Internationale Versicherungskarte (IVK, ehemals "Grüne Karte"): erforderlich
Nationalitätenkennzeichen ("D-Schild"): erforderlich, Außerhalb der EU muss am Heck des Fahrzeugs ein ovales, weißes D-Schild angebracht sein.
Die Mitnahme der internationalen Versicherungskarte (IVK) ist obligatorisch. Sie erhalten sie in der Regel bei ihrer Versicherung. Es muss sichergestellt werden, dass Versicherungsschutz für die gesamte Türkei besteht (europäischer und asiatischer Teil). Ansonsten muss an der Grenze eine Kurzzeithaftpflichtversicherung abgeschlossen werden (z.B. beim Türkischen Touring- und Automobilclub/TTOK). Die Mindestdeckungssummen liegen unter den deutschen Standards. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.
Falls der Halter des Fahrzeugs nicht identisch ist mit dem Fahrer, muss dieser eine Vollmacht des Fahrzeugeigentümers vorzeigen können, die bei einer türkischen Auslandsvertretung in Deutschland ausgestellt oder beglaubigt sein sollte. Für ADAC Mitglieder wird die Bestätigung der Vollmacht kostenlos durch alle ADAC Geschäftsstellen vorgenommen.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Gefahrenstellen (z.B. Schlaglöcher) sind häufig nicht gekennzeichnet.
Die Promillegrenze beträgt 0,5.
Für Pkw-Fahrer mit Wohnwagen oder Anhänger gilt ein absolutes Alkoholverbot.
Straßenbahnen haben Vorfahrt.
Rechts vor links gilt nur für Kraftfahrzeuge, nicht für nicht-motorisierte Fahrzeuge.
Parkverbot gilt im Bereich von 25 m vor einem Gefahrenzeichen sowie in Tunneln, Unterführungen und Brücken.
Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Kinder unter 150 cm und 36 kg Körpergewicht benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert werden. Kinder über 150 cm müssen unter der Verwendung des 3-Punkt-Gurts auf dem Rücksitz transportiert werden.
Eine allgemeine Warnwestenpflicht gibt es nicht. Autofahrern wird das Tragen einer Warnweste beim Verlassen des Fahrzeuges im Falle einer Panne oder Unfalls jedoch dringend empfohlen.
Im Interesse der eigenen Sicherheit sollten, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitgeführt werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.
Wir empfehlen die Mitnahme eines Feuerlöschers. Die im Land geforderte Pflicht zur Mitführung eines Feuerlöschers gilt nicht für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Zur Umgehung von ggf. auftretenden Missverständnissen wird jedoch zum Mitführen dringend geraten.
Die Mitnahme von zwei Warndreiecken ist verpflichtend. Im Notfall wird eines vor und eines hinter dem Fahrzeug aufgestellt.
Eine generelle Winterreifenpflicht besteht nicht.
Eine Winterreifenpflicht besteht zwischen 1. Dezember und 1. April des Folgejahres für Kfz zum gewerblichen Personen- und Gütertransport.
Schneeketten dürfen an allen Fahrzeugen montiert werden, wenn die Straßen schneebedeckt sind.
Spikes sind verboten.
Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten.
Die Polizei ist berechtigt, bei einem Verkehrsvergehen das Bußgeld vor Ort zu verlangen. Begleichen Sie das Bußgeld sofort bzw. innerhalb der nächsten 15 Tage, kann dies zu einem Rabatt in Höhe von 25% der Geldbuße führen.
Haben Sie einen Verkehrsverstoß mit dem Auto begangen? Mit unserem ADAC Bußgeldrechner für Verstöße im Ausland können Sie schnell und einfach herausfinden, welche Strafe Sie erwartet.
Bei Personenschäden ist die Polizei zu benachrichtigen. Für die Schadensregulierung wird ein Polizeiprotokoll benötigt.
Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher Schadensbestätigung das Land wieder verlassen.
Weitere Informationen zur Regulierung von Unfallschäden finden Sie auf adac.de in den Schadenmerkblättern der ADAC Clubjuristen.

