Einreise, Zoll und Aufenthalt in Thailand
Reise- und Sicherheitshinweise
Teilreisewarnung des Auswärtigen Amtes
Das Auswärtige Amt hat eine Reisewarnung für bestimmte Gebiete (Teilreisewarnung) ausgesprochen.
Über den folgenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.
Das Auswärtige Amt rät allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Ausland befinden, sich online in der Krisenvorsorgeliste zu registrieren. So kann im Notfall schnell Kontakt aufgenommen werden. Pauschalreisende werden gegebenenfalls vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert.
Einreisebestimmungen
Die Einreise ist möglich mit:
Reisepass: ja
Kinderreisepass: ja
Vorläufiger Personalausweis: nein
Vorläufiger Reisepass: ja
Personalausweis: nein
Das Dokument muss bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Die Einreise mit Personaldokumenten, die als gestohlen oder verloren und später als wieder aufgefunden gemeldet wurden, wird verweigert. Reisende mit solchen Dokumenten werden an der Grenze abgewiesen.
Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 60 Tagen gilt:
Visum: nicht erforderlich
Die Rück- oder Weiterreisetickets müssen vorgelegt werden können.
Eine einmalige Verlängerung um weitere 30 Tage kann für einen touristischen Aufenthalt vor Ablauf der genehmigten Aufenthaltsdauer beim thailändischen Bureau of Immigration beantragt werden.
Der Einreisebeamte legt die Aufenthaltsdauer fest und stempelt sie in den Pass. Es wird dringend empfohlen, den Eintrag sofort zu prüfen, eine Überschreitung der Aufenthaltsdauer wird drastisch geahndet.
Verpflichtende Digitale Einreisekarte
Touristen müssen eine digitale Einreisekarte ("Thailand Digital Arrival Card" TDAC) vorlegen. Das Formular ist innerhalb 72 Stunden vor Einreise online auszufüllen. Die Bestätigungsmail ist an der Grenze vorzuzeigen. Formular für digitale Einreisekarte
Ausreise
Wenn die Einreise nach Thailand mit Linienflug erfolgt, muss auch die Ausreise mit Linienflug erfolgen. Wenn die Einreise nach Thailand mit Charterflug erfolgt, muss auch die Ausreise mit Charterflug erfolgen. Eine Kombination kann beim Boarding der Ausreise zu Problemen oder sogar zur Zurückweisung führen.
Ausweispflicht
Im Land besteht Ausweispflicht. Für Polizeikontrollen ist ständig eine Fotokopie des Passes inklusive der Seiten mit den Einreisestempeln mitzuführen.
Reisevollmacht für Minderjährige
Für minderjährige Reisende, die allein, in Begleitung von nur einem Elternteil oder nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen unterwegs sind, bieten die ADAC Clubjuristen allgemeine Hinweise sowie Vorlagen für eine Reisevollmacht zum Download an.
Hinweis: Es handelt sich nicht um amtliche Dokumente, sondern um Empfehlungen, die gegebenenfalls ergänzt und beglaubigt werden müssen. Viele Transportgesellschaften verlangen auch besondere Vollmachten, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten.
Abgelaufene oder verlorene Ausweispapiere
Grundsätzlich ist für Auslandsreisen sowie für die Wiedereinreise nach Deutschland ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. In einigen EU-Ländern wird die Ausweispflicht auch dann erfüllt, wenn der Personalausweis, Reisepass oder vorläufige Reisepass nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist. Informationen dazu finden sich in den vom Auswärtigen Amt bereitgestellten Reise- und Sicherheitshinweisen des jeweiligen Landes.
Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass ein abgelaufenes Ausweisdokument im Ausland, beispielsweise bei der Hotelregistrierung oder bei Banken, möglicherweise nicht akzeptiert wird. Daher kann das Reisen mit einem abgelaufenen Ausweisdokument auch innerhalb der EU zu Problemen führen.
Express-Reisepass
Falls kein gültiger Reisepass vorhanden ist und bis zur Abreise noch ein paar Tage Zeit sind, besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Passbehörde einen Express-Reisepass zu beantragen. Dieser vollwertige Reisepass enthält einen elektronischen Chip und ist für 10 Jahre gültig. Für die schnellere Bearbeitung fallen zusätzliche Gebühren an.
Vorläufiger Personalausweis und vorläufiger Reisepass
Wenn der Ausweis besonders kurzfristig benötigt wird, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (bzw. innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (gültig für 3 Monate) oder einen vorläufigen (grünen) Reisepass (gültig für 1 Jahr) aus. Da der vorläufige Reisepass keinen elektronischen Chip mit gespeicherten Fingerabdrücken und einem Lichtbild enthält, wird er nicht von allen Ländern anerkannt.
Reiseausweis als Passersatz (RaP)
Wenn die Passbehörde nicht erreichbar ist, kann die Bundespolizei nach eigenem Ermessen einen "Reiseausweis als Passersatz" ausstellen. Dieser wird an der Grenze, an bestimmten Flughäfen oder bei einer Dienststelle der Bundespolizei ausgegeben. Dafür ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Original erforderlich. Bei Personen unter 18 Jahren muss außerdem die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.
Der Antrag kann auch bequem online über die Elektronische Antragstellung RaP gestellt werden.
Eine aktuelle Liste der Staaten, die Passersatzpapiere aus Deutschland anerkennen, finden Sie auf der Website der Bundespolizei unter Staatenliste RaP . Es ist zudem wichtig, mögliche Visa-Vorschriften des Ziellandes zu beachten.
Die Nutzung eines Reiseausweises als Passersatz erfolgt auf eigenes Risiko. Das Zielland oder die Fluggesellschaft kann die Einreise mit diesem Dokument verweigern oder Bestimmungen kurzfristig ändern.
Wenn der Ausweis im Ausland verloren geht, sollte umgehend eine Anzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Eine Kopie der Diebstahlsanzeige ist erforderlich, um bei den deutschen Behörden einen neuen Ausweis beantragen zu können. Es wird außerdem empfohlen, schnellstmöglich die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zu kontaktieren. Dort kann ein sogenannter "Reiseausweis als Passersatz (RaP)" für die Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden. Das Verfahren wird erleichtert, wenn ein Lichtbild sowie eine Kopie des Personaldokuments mitgeführt werden. Sofern Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nutzen, muss diese ebenfalls gesperrt werden.
Die Einreise mit einem Ausweisdokument, das als gestohlen oder verloren und dann als wieder aufgefunden gemeldet wurde, kann erhebliche Probleme verursachen. Selbst wenn die deutschen Behörden das Dokument aus den Fahndungslisten entfernt haben, besteht das Risiko, dass es an Grenzkontrollstellen noch als zur Fahndung ausgeschrieben erscheint. Daher rät das Auswärtige Amt davon ab, mit solchen Dokumenten zu reisen.
Gesundheitsinformationen
Eine gültige Schutzimpfung gegen Gelbfieber müssen Sie nachweisen, wenn Sie sich in den letzten zwei Wochen vor Einreise in einem der folgenden Länder aufgehalten haben: Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Rep. Kongo, Dem. Rep. Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Süd-Sudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik. Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guyana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad u. Tobago, Venezuela Dies kann auch gelten, wenn Sie nur in einem dieser Länder umsteigen und den Transitbereich des Flughafens nicht verlassen! Keinen Impfnachweis brauchen Kinder unter 1 Jahr. Nehmen Sie die Reise auch zum Anlass, Ihren sonstigen Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Speziell für Thailand raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A. Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis B, Tollwut, Japanische Enzephalitis, Typhus. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein!
Im gesamten Land kommt es zu Erkrankungen an Dengue-Fieber. Wichtig ist konsequenter Schutz gegen Mückenstiche. Seit Anfang 2023 steht auch eine Schutzimpfung zur Verfügung. Auch kleinste Wunden sollten wegen des hohen Infektionsrisikos sorgfältig desinfiziert und versorgt werden.
Ein Risiko, in Thailand an Malaria zu erkranken besteht grundsätzlich das ganze Jahr über, es ist aber gering. Die Krankheit tritt vor allem in den ländlichen Gebieten entlang der Grenzen zu den Nachbarländern Myanmar und Kambodscha sowie auf den Inseln Ko Chang, Ko Mak, und Ko Tao auf. Malariafrei sind zentrale Gebiete in der Nordhälfte des Landes, sowie die Städte Bangkok, Chanthaburi, Chiang Mai, Chiang Rai, Pattaya, die Halbinsel Phuket und die Insel Ko Samui. Die gefährliche Malaria tropica macht ca. ein Drittel der Fälle aus; in 20% der Fälle ist Plasmodium knowlesi der Erreger. Entscheidende Schutzmaßnahme ist, sich konsequent gegen Mückenstiche zu schützen. Die WHO und andere Gremien empfehlen zudem, ein geeignetes Medikament für den Notfall mitzunehmen, falls Sie in Risikogebiete reisen. Besprechen Sie die genaue Vorgehensweise unbedingt rechtzeitig mit einem erfahrenen Arzt!
Die medizinische Versorgung in den Privatkliniken der Großstädte und touristisch erschlossenen Gebiete entspricht vom Niveau her derjenigen in Westeuropa. Im übrigen Land ist die Versorgung gewährleistet, aber nicht immer auf westeuropäischem Niveau. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Service, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.
ReiseapothekeEine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, -zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig.
Wer nach Thailand reist, sollte unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Da Ausländer dort zumeist in Privatkliniken behandelt werden, können die Kosten deutlich über denen in Deutschland liegen. Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland dürfen im Ausland entstandene Kosten jedoch nur nach der deutschen Gebührenordnung erstatten. Kosten für einen Krankenrücktransport werden nicht übernommen. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.
Weitere Informationen und online Buchung.Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.
reisemedinfo@adac.deZollbestimmungen
| Persönliche Gebrauchsgegenstände | Bis 20.000 THB abgabefrei, keine Zollformalitäten. |
| Genussmittel1 | Abgabefrei sind pro Person Höchstmengen von jeweils bis zu 200 St. Zigaretten, 250 g Zigarren oder Tabak, 1 l Alkohol (Wein, Bier, Spirituosen) |
1 · Die Einfuhr von Tier- und Pflanzenarten, tierischen und pflanzlichen Produkten sowie frischen Lebensmittel verboten
Bei einer Überschreitung der Richtmengen muss eine Verwendung für private Zwecke nachgewiesen werden.
Für Kosmetika, Medikamente, Haustiere, Pflanzen, Waffen und Dronen wird eine Einfuhrerlaubnis benötigt.
Die Einfuhr von Betäubungsmitteln, E-Zigaretten, pornographischem Material und gefälschten Markenartikeln ist verboten.
Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung von Freimengen müssen unaufgefordert bei der Einreise beim Zoll angegeben werden.
| Waren wie Reisebedarf, Geschenke, elektr. Geräte, Parfum, Schmuck | Zollfrei im Wert bis zu 430 Euro; 175 Euro für Reisende unter 15 Jahren. |
| Rückwaren (bereits aus Deutschland mitgenommene Waren) im Wert von über 430 Euro | Bereits bei der Ausreise sollten diese im Nämlichkeitsnachweis am Zollamt des deutschen Abflughafens bestätigt werden. |
| Genussmittel1 | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Höchstmengen von jeweils bis zu 200 St. Zigaretten, 100 St. Zigarillos, 50 St. Zigarren, 250 g Tabak, 4 l Wein, 16 l Bier, 2 l Spirituosen <22 Vol.-%, 1 l Spirituosen >22 Vol.-% |
1 · Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich
Fleisch, Milch und daraus hergestellte Erzeugnisse: Für die Einfuhr gelten strenge Bestimmungen. Auskunft erteilt das zuständige Veterinäramt.
Die Ausfuhr bestimmter Souvenirs aus tierischen Materialien wie Leder von Elefant, Krokodil oder Schlange sowie Elfenbein unterliegt dem Washingtoner Artenschutzabkommen. Vor dem Kauf unbedingt informieren!