Carnet de Passages: Der Reisepass für Ihr Fahrzeug

Im Video: Das Wichtigste zum Carnet de Passages ∙ Bild: © ADAC, Video: © ADAC e.V.

Sie wollen mit Ihrem eigenen Fahrzeug durch Australien reisen, auf der Seidenstraße nach Osten aufbrechen oder auf Safari in Afrika gehen? An vielen Grenzübergängen außerhalb Europas brauchen Sie ein Carnet de Passages. Hier die wichtigsten Informationen.

  • Carnet de Passages: ein Grenz- und Zolldokument für die vorübergehende zollfreie Einfuhr eines Fahrzeugs

  • In vielen Ländern Afrikas, Asiens, Südamerikas sowie in Australien und Neuseeland erforderlich

  • Gültigkeit von zwölf Monaten

Carnet de Passages – Beratung durch den ADAC

+49 (0)89 76 76 63 38
Montag–Freitag: 08.00 Uhr–14.00 Uhr

Aus organisatorischen Gründen kann der ADAC keinen persönlichen Parteienverkehr anbieten. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail: cdp@adac.de.

Wichtige Informationen

Aufgrund von sich kurzfristig ändernden Reisebeschränkungen sollten Sie sich vor Ihrer Reise an das Auswärtige Amt* wenden und sich über den aktuellen Einreisestatus informieren.

Wichtige Reiseinformationen (Einreisebestimmungen, Gesundheitsinfos, Notruf & Reisewarnungen etc.) finden Sie auch unter Alle Reiseziele.

Welche Länder verlangen ein Carnet de Passages?

Hier sehen Sie, ob und in welchen Ländern Sie ein Carnet de Passages für Ihre Reise benötigen.

Afrika
PDF, 2,01 MB
PDF ansehen
Nahost
PDF, 1,71 MB
PDF ansehen
Asien
PDF, 1,8 MB
PDF ansehen
Ozeanien
PDF, 490 KB
PDF ansehen
Südamerika
PDF, 471 KB
PDF ansehen
Nordamerika
PDF, 731 KB
PDF ansehen

Antrag Carnet de Passages

Das Carnet de Passages kann nur auf eine Person und ein Fahrzeug ausgestellt werden. Es ist nicht auf andere Personen oder Fahrzeuge übertragbar. Dokumentinhabende haften für Folgen, die sich aus Verlust und Missbrauch durch unbefugte Dritte ergeben.

Das Carnet gilt als amtliche Urkunde und bleibt Eigentum des ADAC. Es sollte daher sorgfältig aufbewahrt werden.

Senden Sie bitte die vollständigen Antragsunterlagen

  • 3-seitiger und unterschriebener Antrag Version 23A (mit Originalunterschrift vom Antragsteller)

  • Kopie vom Reisepass bzw. Personalausweis

  • Kopie vom Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)

  • Bei Wohnmobilen und Campingfahrzeugen zusätzlich ein aktueller Wertnachweis benötigt (z.B. Wertgutachten oder Händlerrechnung)

  • gegebenenfalls vom Fahrzeugeigentümer unterschriebene Schuldbeitrittserklärung

  • gegebenenfalls Bankbürgschaft

an diese Anschrift:
ADAC e.V.
Carnet de Passages
Hansastr. 19
80686 München

Die Antragsunterlagen für das Carnet de Passages können Sie hier herunterladen und ausdrucken.

Antragsunterlagen Carnet
PDF, 1,06 MB
PDF ansehen

Anschluss-Carnet – zum Fortsetzen der Reise

Wenn die zwölfmonatige Gültigkeit Ihres Carnet de Passages demnächst abläuft oder die 25 Blätter bald verbraucht sind und Sie Ihre Reise noch fortsetzen möchten, benötigen Sie ein Anschluss-Carnet. Bitte beantragen Sie dieses sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeit bei der ADAC Zentrale in München.

Für die Ausstellung des Anschluss-Carnets werden ein neuer Antrag und sämtliche Unterlagen wie beim Erstantrag benötigt. Bitte laden Sie sich die aktuelle Version des Antrags hier herunter.

Sollten Sie Länder bereisen, die in Ihrem jetzigen Carnet gesperrt sind, muss die beim ADAC hinterlegte Kaution erhöht werden, andernfalls wird sie übernommen. Die Ausstellungs- und gegebenenfalls Portogebühren sind erneut zu bezahlen. Maßgebend ist die aktuelle Gebührentabelle.

Bei der Ausreise wird das alte Carnet ausgestempelt, zur nächsten Einreise wird das neue Carnet eingestempelt.

Antragsunterlagen Carnet
PDF, 1,06 MB
PDF ansehen

Verlängerung der Carnet-Gültigkeit

Wenn das Fahrzeug nicht rechtzeitig vor Ablauf der Carnet-Gültigkeit ausgeführt werden kann, besteht die Möglichkeit, die Gültigkeit zu verlängern (üblicherweise für drei Monate). Dies kann allerdings nur in einem Land geschehen, in dem auch ein Automobilclub ansässig ist.

Die Verlängerung beantragen Sie ca. 4 bis 6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit beim ADAC und dem ausländischen Automobilclub. Ob eine Verlängerung vor Ort möglich ist, können wir Ihnen auf Anfrage mitteilen, ebenso die entsprechenden Kontakte bei den ausländischen Automobilclubs.

Voraussetzung für die Verlängerung ist, dass die ausländische Zollbehörde ihr Einverständnis dazu gibt. Nach Zusage der Zollbehörde unterrichtet uns der Partnerclub und bittet um unser Einverständnis. Wir erteilen die Zustimmung, wenn die Verlängerungsgebühr (anteilig entsprechend der Ausstellungsgebühr) per Überweisung auf unserem Konto eingegangen ist.

Ein verlängertes Carnet de Passages ist nur in dem Land gültig, in dem es verlängert wurde. Es kann nur zur Ausreise und nicht zur Weiterreise in andere Länder verwendet werden. Sollten Sie eine Weiterreise in andere Länder planen, siehe Anschluss-Carnet.

In einigen Ländern gelten Sonderbestimmungen:

Verlängerung Südafrikanische Zollunion (Südafrika, Namibia, Botswana, Eswatini, Lesotho)
PDF, 186 KB
PDF ansehen
Verlängerung Australien
PDF, 101 KB
PDF ansehen
Verlängerung Neuseeland
PDF, 98,3 KB
PDF ansehen
Verlängerung allgemein
PDF, 123 KB
PDF ansehen

Vanlife: Die wichtigsten Infos und Tipps für ein Leben im Wohnmobil

Wie sich der Traum vom Leben im Wohnmobil verwirklichen lässt und was bei der Vorbereitung beachtet werden sollte, erfahren Sie hier: Vanlife: Leben im Wohnmobil

FAQs zur Weltreise

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Carnet de Passages.

* Durch Anklicken des Links werden Sie auf eine externe Internetseite weitergeleitet, für deren Inhalte der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist.

ADAC Logo
Redaktion
Kontakt

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?