Empfohlen wird die Mitnahme des internationalen Fahrzeugscheins (nur in Verbindung mit der deutschen Zulassungsbescheinigung Teil I gültig. Er wird vom Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) ausgestellt.
Die vorgeschriebene einheimische Kfz-Haftpflichtversicherung (Mindestdauer 1 Woche) kann bei Ankunft abgeschlossen werden. Weitere Informationen unter