Einreise, Zoll und Aufenthalt auf Sri Lanka
Die Einreise nach Sri Lanka ist unkompliziert, erfordert jedoch eine frühzeitige Information über geltende Bestimmungen. Für touristische Aufenthalte ist ein Visum Pflicht, das bequem online über das elektronische Reisegenehmigungssystem (ETA) beantragt werden kann. Zusätzlich sollten Reisende auf empfohlene Impfungen achten, je nach Reiseroute und Aufenthaltsdauer. Zollvorschriften regeln die Einfuhr bestimmter Waren, darunter Medikamente, Alkohol und Tabakwaren. Auch aktuelle Sicherheitshinweise und mögliche Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes sollten vor der Abreise geprüft werden, um gut vorbereitet und sorgenfrei in das kulturell reiche und landschaftlich vielfältige Sri Lanka zu reisen.
Welche Dokumente braucht man für die Einreise nach Sri Lanka?
Für die Einreise nach Sri Lanka werden ein Reisepass, vorläufiger Reisepass oder Kinderreisepass benötigt. Zusätzlich ist für touristische Aufenthalte ein Visum erforderlich.Wo beantrage ich das Touristenvisum für Sri Lanka?
Das Touristenvisum kann online über das offizielle ETA-System Sri Lankas beantragt werden.Welche Impfungen brauche ich für Urlaub in Sri Lanka?
Eine Gelbfieber-Impfung ist nur notwendig, wenn man sich in den 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat. Ansonsten sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben, empfohlen wird jedoch mindestens ein Check der Standardimpfungen sowie eine Hepatitis-A-Impfung.
Reise- und Sicherheitshinweise
Über den folgenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes:
Das Auswärtige Amt rät allen Deutschen, die sich (auch nur vorübergehend) im Ausland befinden, sich online in der Krisenvorsorgeliste ELEFAND zu registrieren. So kann die Botschaft im Notfall schnell Kontakt aufgenehmen.
Einreisebestimmungen
Die Einreise ist möglich mit:
Reisepass: ja
Vorläufiger Reisepass: ja
Kinderreisepass: ja
Personalausweis: nein
Vorläufiger Personalausweis: nein
Das Dokument muss bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen gilt:
Visum: erforderlich
Das gebührenfreie Visum muss vorab online über das offizielle Sri Lanka Electronic Travel Authorization System (ETA) beantragt werden.
Reisevollmacht für Minderjährige
Minderjährige benötigen für Auslandsreisen ein eigenes, anerkanntes und gültiges Reisedokument. Informieren Sie sich vorab, welche Dokumente im Reiseziel sowie in eventuellen Transitländern akzeptiert werden.
Reisen Minderjährige in Begleitung von Sorgeberechtigten mit abweichendem Familiennamen, wird empfohlen, Unterlagen zum Nachweis des Sorgerechts mitzuführen. Dazu zählen insbesondere Geburts- oder Adoptionsurkunden sowie Nachweise über ein Pflegschaftsverhältnis.
Minderjährige, die allein, nur mit einem Elternteil oder mit nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen reisen, müssen je nach Reiseziel und Situation zusätzliche Vollmachten oder Dokumente mitführen. Behörden möchten so sicherstellen, dass die Reise nicht gegen den Willen eines oder beider Sorgeberechtigten erfolgt. Informieren Sie sich daher vorab beim Auswärtigen Amt über die länderspezifischen Anforderungen.
Die ADAC-Clubjuristen geben weitere allgemeine Hinweise und stellen Vorlagen für Reisevollmachten zum Download bereit. Dabei handelt es sich nicht um amtliche Dokumente, sondern um Empfehlungen, die je nach Reiseziel ergänzt oder beglaubigt werden müssen. Viele Transportgesellschaften verlangen ebenfalls besondere Vollmachten – erkundigen Sie sich dort rechtzeitig nach den jeweiligen Vorgaben.
Abgelaufene oder verlorene Ausweispapiere
Grundsätzlich ist für Auslandsreisen sowie für die Wiedereinreise nach Deutschland ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. In einigen EU-Ländern wird die Ausweispflicht auch dann erfüllt, wenn der Personalausweis, Reisepass oder vorläufige Reisepass nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist. Informationen dazu finden sich in den vom Auswärtigen Amt bereitgestellten Reise- und Sicherheitshinweisen des jeweiligen Landes.
Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass ein abgelaufenes Ausweisdokument im Ausland, beispielsweise bei der Hotelregistrierung oder bei Banken, möglicherweise nicht akzeptiert wird. Daher kann das Reisen mit einem abgelaufenen Ausweisdokument auch innerhalb der EU zu Problemen führen.
- Express-Reisepass: Falls kein gültiger Reisepass vorhanden ist und bis zur Abreise noch ein paar Tage Zeit sind, besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Passbehörde einen Express-Reisepass zu beantragen. Dieser vollwertige Reisepass enthält einen elektronischen Chip und ist für 10 Jahre gültig. Für die schnellere Bearbeitung fallen zusätzliche Gebühren an.
- Vorläufiger Personalausweis und vorläufiger Reisepass: Wenn der Ausweis besonders kurzfristig benötigt wird, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (bzw. innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (gültig für 3 Monate) oder einen vorläufigen (grünen) Reisepass (gültig für 1 Jahr) aus. Da der vorläufige Reisepass keinen elektronischen Chip mit gespeicherten Fingerabdrücken und einem Lichtbild enthält, wird er nicht von allen Ländern anerkannt.
- Reiseausweis als Passersatz (RaP): Wenn die Passbehörde nicht erreichbar ist, kann die Bundespolizei nach eigenem Ermessen einen "Reiseausweis als Passersatz" ausstellen. Dieser wird an der Grenze oder an bestimmten Flughäfen bei einer Dienststelle der Bundespolizei ausgegeben. Der Antrag kann auch online gestellt werden. Dafür ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Original erforderlich. Bei Personen unter 18 Jahren muss außerdem die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen. Eine aktuelle Liste der Staaten, die Passersatzpapiere aus Deutschland anerkennen, finden Sie auf der Website der Bundespolizei unter Staatenliste RaP . Es ist zudem wichtig, mögliche Visa-Vorschriften des Ziellandes zu beachten. Die Nutzung eines Reiseausweises als Passersatz erfolgt auf eigenes Risiko. Das Zielland oder die Fluggesellschaft kann die Einreise mit diesem Dokument verweigern oder Bestimmungen kurzfristig ändern.
Wenn der Ausweis im Ausland verloren geht, sollte umgehend eine Anzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Eine Kopie der Diebstahlsanzeige ist erforderlich, um bei den deutschen Behörden einen neuen Ausweis beantragen zu können.
Es wird außerdem empfohlen, schnellstmöglich die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zu kontaktieren. Dort kann ein sogenannter "Reiseausweis als Passersatz (RaP)" für die Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden. Das Verfahren wird erleichtert, wenn ein Lichtbild sowie eine Kopie des Personaldokuments mitgeführt werden.
Sofern Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nutzen, muss diese ebenfalls gesperrt werden.
Die Einreise mit einem Ausweisdokument, das als gestohlen oder verloren gemeldet und später wieder aufgefunden wurde, kann zu erheblichen Problemen führen. Auch wenn deutsche Behörden das Dokument bereits aus den Fahndungslisten entfernt haben, besteht das Risiko, dass es an ausländischen Grenzkontrollstellen weiterhin als gesucht verzeichnet ist. Das Auswärtige Amt rät daher davon ab, mit solchen Dokumenten zu reisen. Für Auslandsreisen sollten stattdessen neue Ausweisdokumente beantragt werden.
Gesundheit
Aktuelles
In Sri Lanka wurden im Jahr 2026 mehr als 70.000 Fälle von Denguefieber gemeldet. DENV-2 wurde als der vorherrschend zirkulierende Serotyp beschrieben. Die Gesundheitsbehörden warnen vor einer möglichen Überlastung von Gesundheitseinrichtungen.
- Schützen Sie sich insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung, siehe Schutz vor Insekten .
- Lassen Sie sich bzgl. einer Impfung gegen Denguefieber beraten. Bitte beachten Sie, dass für einen adäquaten Impfschutz 2 Impfdosen im Abstand von 3 Monaten notwendig sind.
- Schließen Sie eine Reisekrankenversicherung und medizinische Evakuierungsversicherung ab.
Impfschutz
Pflichtimpfungen:
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen.
Reiseimpfungen:
Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunyafieber, Denguefieber, Hepatitis B, Japanische Enzephalitis, Tollwut und Typhus angeraten.
Standardimpfungen:
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist im Allgemeinen in den großen Städten und Tourismuszentren ausreichend bis gut, entspricht aber nicht überall europäischem Standard. In Colombo ist die medizinische Versorgung in einzelnen Fachbereichen durchaus auch auf einem hohen bis sehr hohen Niveau. Importbeschränkungen und Lieferengpässe konnten nach der Wirtschaftskrise noch nicht lückenlos behoben werden, wovon insbesondere auch die Medikamentenversorgung betroffen ist. Besonders in ländlichen Gebieten und staatlichen Institutionen sind nicht immer alle Medikamente erhältlich.
- Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
- Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
- Schließen Sie eine Reisekrankenversicherung und medizinische Evakuierungsversicherung ab.
Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen
Es treten die folgenden mückenübertragene Erkrankungen auf: Chikungunyafieber , Denguefieber , Japanische Enzephalitis , Leishmaniose und lymphatische Filariosen . Japanische Enzephalitis hat ein geringes Übertragungsrisiko in ländlichen Gebieten unter 1.000 m Höhe und vorwiegend in den Monaten November und Dezember.
- Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten .
- Es gibt Impfungen gegen Chikungunyafieber, Denguefieber und Japanische Enzephalitis. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E ) und Typhus treten auch bei Reisenden auf.
- Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise .
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen
HIV-Infektionen , Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D ) können vor allem durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
- Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der STIKO für eine Impfung erfüllen.
Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen
Hantavirus-Infektionen und Leptospirose werden durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Ciguatera ist eine Erkrankung, die durch Konsum von vergiftetem Fisch entsteht. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde und auch Affen und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Es kommen verschiedene Giftschlangen vor.
- Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
- Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
- Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.
- Verzichten Sie auf den Verzehr von Seefischen und Meeresfrüchten.
- Sollten Sie von einem Tier gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sein können.
- Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen .
Weitere Gesundheitsgefahren
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index .
Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
- Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.
Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.
Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen .
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
ADAC Notfall Ambulanz-Service
Sie erreichen uns 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr unter der Telefonnummer 089 76 76 76 oder per Mail unter ambulance@adac.de. Unsere medizinisch ausgebildeten Fachkräfte nehmen rund um die Uhr Notrufe aus aller Welt entgegen und leisten aktive Hilfe.
Reisemedizinischer Informationsservice
Wo sind die richtigen Ärzte? Kontaktieren Sie den Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der Telefonnummer 089 76 76 77 oder per Mail unter reisemedinfo@adac.de, wenn Sie medizinische Behandlung vor Ort benötigen. Wir nennen Ihnen Adressen von deutsch- oder englischsprachigen Ärzten am Urlaubsort.
ADAC Medical App
Die ADAC Medical App bietet schnell, einfach und überall Hilfe bei gesundheitlichen Anliegen. Hier erhalten Sie jederzeit Zugang zu telemedizinischer Behandlung, Arztsuche mit Online-Terminvereinbarung, Symptomchecker sowie Apothekenservices.
adac.de | Gesundheit
Weitere Informationen zu den Themen Reisemedizin, Krankheiten, Impfungen und Vorsorge finden Sie auf: adac.de/gesundheit
Zollbestimmungen
Einreise nach Sri Lanka
Genussmittel | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Höchstmengen bis zu:
Die Einfuhr von Zigaretten ist untersagt. |
Reisebedarf/Persönlicher Gebrauch/Geschenke | Abgabefrei, keine Zollformalitäten |
Einfuhrbeschränkungen | Einfuhrbeschränkungen bestehen für: Edelmetalle, Goldschmuck, Medikamente, Kosmetika, Tiere, Pflanzen, Telekommunikationsgeräte, Waffen, Munition, Luftgewehre und Sprengstoff. |
Einfuhrverbot | Es besteht ein striktes Einfuhrverbot für Zigaretten, Tabakprodukte, Narkotika und andere Drogen, Pornographie und Religiöse Literatur. |
Wichtige Hinweise zur Einreise
Die Informationen zu den Ein- und Ausfuhrbestimmungen gelten für touristische Reisen von Privatpersonen. Waren, die zollpflichtig sind oder die festgelegten Freimengen überschreiten, müssen bei der Einreise in das jeweilige Zielland unaufgefordert beim Zoll angemeldet werden.
Wenn Sie aus Deutschland Gegenstände mit einem Wert von über 430 Euro ausführen und diese später wieder einführen möchten, empfiehlt es sich, bereits bei der Ausreise einen Nämlichkeitsnachweis durch die Zollstelle erstellen zu lassen.
Die Einfuhr von Kulturgütern, Lebensmitteln, Waffen und Munition, jugendgefährdenden und verfassungswidrigen Medien, Tieren und Pflanzen und daraus hergestellten Produkten, Arznei- und Betäubungsmitteln unterliegen häufig besonderen Bestimmungen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Zollbehörde des Ziellandes.
Rückreise nach Deutschland aus einem EU-Land
Privatpersonen dürfen grundsätzlich Waren aus jedem EU-Mitgliedstaat – mit Ausnahme der Sondergebiete – steuerfrei nach Deutschland einführen, sofern sie ausschließlich dem persönlichen Eigenbedarf dienen.
Für Genussmittel gelten feste Richtmengen. Personen ab 17 Jahren dürfen mitführen:
- 800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder 1 kg Tabak
- 10 kg Kaffee
- 110 l Bier, 60 l Schaumwein, 20 l Spirituosen mit weniger als 22 Vol.-%, 10 l Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-%
Für die Einfuhr von Wein aus anderen EU-Staaten gelten in Deutschland keine Richtmengen. Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich.
Wenn Sie bei einer Reise innerhalb der EU ein Nicht-EU-Land durchqueren, beachten Sie bitte, dass im Nicht-EU-Land geringere Freimengen bzw. abweichende nationale Regelungen gelten können. Zudem gelten bei der Wiedereinreise in die EU geringere Freimengen.
Rückreise nach Deutschland bzw. in die EU aus einem Nicht-EU-Land
Bei der Wiedereinreise nach Deutschland aus einem Nicht-EU-Land dürfen Waren bis einer bestimmten Grenze abgabefrei eingeführt werden. Voraussetzung ist, dass die Waren persönlich mitgeführt werden und nur für den Eigenbedarf oder als Geschenk und nicht für eine gewerbliche Nutzung bestimmt sind.
Gebrauchswaren
Zollfrei sind pro Person ab 15 Jahren Waren bis zum Wert von 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg). Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen.
Genussmittel
Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren folgende Höchstmengen auf dem Luftweg/Seeweg:
- 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak
- 10 kg Kaffee
- 4 l Wein und 16 l Bier
- 2 l Spirituosen mit weniger als 22 Vol.-% oder 1 l Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-%
Bei der Einreise auf dem Landweg gelten bei Rauchwaren geringere Höchstmengen. Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren hier nur 40 Zigaretten oder 20 Zigarillos oder 10 Zigarren oder 50 g Tabak.
Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich.
Medikamente
Die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge.
Kraftstoffe
Zusätzlich zum Tankinhalt 10 Liter in einem tragbaren Behälter.
Rückwaren
Wertvolle persönliche, bereits aus Deutschland mitgenommene Gegenstände wie Elektro- oder Sportgeräte sollten vor der Ausreise im Nämlichkeitsnachweis vom Zollamt des deutschen Abflughafens bestätigt werden.
Wichtige Hinweise zur Rückreise
Die Informationen zu den Ein- und Ausfuhrbestimmungen gelten für touristische Reisen von Privatpersonen. Waren, die zollpflichtig sind oder die festgelegten Freimengen überschreiten, müssen bei der Einreise in das jeweilige Zielland unaufgefordert beim Zoll angemeldet werden.
Erwerb oder Besitz von Tabakwaren, die aus einem Nicht-EU-Land stammen und nicht verzollt wurden, ist illegal (Steuerhehlerei). Zu erkennen sind sie an fehlenden Steuerzeichen, fehlenden Warnhinweisen oder Angaben zum Teer- und Nikotingehalt sowie an nicht offenem Verkauf und deutlich niedrigeren Preisen als im Geschäft.
Die Einfuhr von Kulturgütern, Lebensmitteln, Waffen und Munition, jugendgefährdenden und verfassungswidrigen Medien, Tieren und Pflanzen und daraus hergestellten Produkten, Arznei- und Betäubungsmitteln unterliegen häufig besonderen Bestimmungen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an die deutsche Zollbehörde .