Einreise, Zoll und Aufenthalt auf Sri Lanka

Reise- und Sicherheitshinweis

Reise- und Sicherheitshinweise des AA

Über den unten stehenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.

Reise- und Sicherheitshinweise des AA

Krisenvorsorgeliste

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Land aufhalten, die Online-Registrierung in seiner Krisenvorsorgeliste, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggf. vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert

Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Einreisebestimmungen

Personaldokumente

Erforderlich ist der Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass. Das Dokument muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Visum

Für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen ist ein Visum erforderlich.

Ein Visum kann online über das offizielle Sri Lanka Electronic Travel Authorization System (ETA) beantragt werden.

Electronic Travel Authorization System (ETA)

Das Visum kann auch bei Einreise am Flughafen als Visa-on-arrival beantragt werden, dabei ist jedoch mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

Bestimmungen zu Covid-19

Für die Einreise gibt es keine coronabedingten Auflagen mehr. Fällt ein im Land durchgeführter Covid-19-Test positiv aus, soll eine 7-tägige Selbstisolierung erfolgen.

Für deutsche Minderjährige, die in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen reisen, muss an der Grenze eine amtlich beglaubigte Vollmacht der Erziehungsberechtigten in englischer Sprache vorgelegt werden können. Handelt es sich um enge Verwandte wie Großvater oder Großmutter, genügt eine unbeglaubigte Einverständniserklärung in englischer Sprache. Reist ein Minderjähriger mit nur einem Elternteil, ist keine Einverständniserklärung oder Vollmacht des anderen Elternteils erforderlich.

Die Clubjuristen des ADAC haben verschiedene Vorlagen erstellt, die noch beglaubigt werden müssen. Sie können hier heruntergeladen werden (Achtung: keine amtlichen Dokumente sondern nur Empfehlungen):

Reisevollmachten zum Download

Viele Transportgesellschaften verlangen besondere Vollmachten, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten.

Gesundheitsinformationen

Eine gültige Schutzimpfung gegen Gelbfieber müssen Sie nachweisen, wenn Sie sich in den letzten 2 Wochen vor Einreise in einem der folgenden Länder aufgehalten haben: Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Rep. Kongo, Dem. Rep. Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Süd-Sudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik. Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guyana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad u. Tobago, Venezuela Dies gilt auch für Reisende die vorher mehr als 12 Stunden auf einem Transitflughafen in einem Endemiegebiet gewesen sind. Keinen Impfnachweis brauchen Kinder unter 9 Monaten. Nehmen Sie die Reise auch zum Anlass, Ihren sonstigen Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Für Sri Lanka raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A (Gelbsucht). Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis B, Tollwut, Japanische Enzephalitis, Typhus. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein!

Derzeit keine weiteren Informationen.

Ein Risiko, in Sri Lanka an Malaria zu erkranken, besteht zwar grundsätzlich, es ist aber bis auf Gebiete im Nordwesten sehr gering. Die Krankheit tritt vor allem in den ländlichen Gegenden der Nordhälfte der Insel auf. Die küstennahmen Touristenregionen im Südwesten sind malariafrei. Die wichtigste Schutzmaßnahme gegen eine Erkrankung besteht in einem konsequenten Schutz gegen Mückenstiche. WHO und andere Gremien empfehlen zudem, ein geeignetes Medikament für den Notfall mitzunehmen, falls Gebiete mit höherem Risiko bereist werden. Für Reisen in den Nordwesten sollen abweichend davon vorsorglich Malariamedikamente eingenommen werden. Besprechen Sie die genaue Vorgehensweise unbedingt rechtzeitig mit einem erfahrenen Arzt.

Die medizinische Versorgung in der Hauptstadt Colombo entspricht vom Niveau her teilweise derjenigen in Westeuropa. In kleineren Städten ist eine Versorgung auf akzeptablem Niveau in Ausnahmefällen gewährleistet, in ländlichen Gebieten in der Regel nicht. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Service, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.

Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.

Reiseapotheke

Eine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig.

Wer nach Sri Lanka reist, sollte unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland dürfen im Ausland entstandene Kosten nur nach der deutschen Gebührenordnung erstatten. Kosten für einen Transport in geeignete Zentren oder zurück nach Deutschland werden grundsätzlich nicht übernommen. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.

Weitere Informationen und online Buchung.

Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.

reisemedinfo@adac.de

Ersatzausweise

Generell gilt: Für Reisen ins Ausland und für die Rückreise nach Deutschland ist ein gültiges Ausweisdokument vorgeschrieben. Ist dies nicht vorhanden, können folgende Alternativen geprüft werden:

In einigen EU-Ländern genügt man der Ausweispflicht auch dann, wenn der Personalausweis, Reisepass oder vorläufige Reisepass nicht länger als 1 Jahr abgelaufen ist. In welchen Ländern das so ist, kann unter den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes im Link unten beim jeweiligen Land (Thema "Einreise und Zoll") nachgelesen werden.

Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes

Es ist jedoch zu bedenken, dass ein solches abgelaufenes Personaldokument im Ausland z.B. bei der Hotelregistrierung oder von Banken nicht anerkannt werden muss. Deshalb kann das Reisen mit einem abgelaufenem Ausweisdokument zu Rückfragen oder sogar Problemen führen.

Express-Reisepass

Wer noch einige Werktage Zeit hat, kann bei der Passbehörde einen Express-Reisepass beantragen. Das ist ein vollwertiger Reisepass mit elektronischem Chip und einer Gültigkeit von 10 Jahren. Für die Express-Bearbeitung werden Zusatzgebühren erhoben.

Vorläufiger Personalausweis und vorläufiger Reisepass

Wird der Ausweis noch kurzfristiger benötigt, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (3 Monate gültig) oder vorläufigen (grünen) Reisepass (ein Jahr gültig) aus. Der vorläufige Reisepass enthält keinen elektronischen Chip, in dem die Fingerabdrücke und das Lichtbild gespeichert sind. Er wird deshalb nicht von allen Ländern anerkannt. Unter "Einreisebestimmungen" des jeweiligen Landes haben wir aufgeführt, in welchen Ländern der vorläufige Personalausweis und der vorläufige Reisepass anerkannt werden.

Reiseausweis als Passersatz (RaP)

Kann die Passbehörde nicht mehr aufgesucht werden, z.B. an Feiertagen oder weil man das Fehlen des Personaldokumentes erst unterwegs bemerkt, kann die Bundespolizei nach ihrem Ermessen einen „Reiseausweis als Passersatz“ ausstellen. Die Ausgabe des RaP erfolgt bei der Bundespolizei an der Grenze, an einigen Flughäfen oder bei einer Dienststelle. Erforderlich ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Original. Für Deutsche unter 18 Jahren muss der gesetzliche Vertreter zustimmen.

Für die Beantragung und Abklärung der Einzelheiten ist die Kontaktaufnahme mit der Bundespolizei unter der Telefonnummer 0800 6 888 000 erforderlich. Der Antrag kann auch elektronisch gestellt werden unter

Elektronische Antragstellung RaP

ANERKENNUNG des Reiseausweises als Passersatz:

Ohne Einschränkung: in Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn.

Nur für die Einreise zu touristischen Zwecken: in Albanien, Algerien, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und San Marino.

In Verbindung mit einem abgelaufenem deutschen Personalausweis oder Reisepass: in Bulgarien, Irland, Kanada, Kroatien, Mexiko (nur Inhaber von mexikanischen Aufenthaltstiteln, Visum nicht ausreichend), Montenegro, Rumänien, Schweiz und Serbien.

In Verbindung mit dem gültigen Personalausweis: auf den Seychellen.

Zypern: Von der Einreise nach Zypern mit einem RaP wird abgeraten, da keine verbindlichen Aussagen der zypriotischen Behörden über seine Anerkennung erhältlich sind und es in der Vergangenheit zu Problemen bei der Einreise mit dem RaP kam.

Bestätigte Nichtanerkennung: Ägypten, Malediven, Nordmazedonien, Sri Lanka, Türkei sowie Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland.

Die aktuelle Liste der Staaten findet sich bei der Bundespolizei:

Bundespolizei Staatenliste RaP

Zu beachten sind auch eventuelle Visa-Vorschriften.

HINWEIS: Das Reisen mit dem Reiseausweis als Passersatz geschieht auf eigenes Risiko, da das Zielland oder die Fluggesellschaft die Einreise mit diesem Dokument ablehnen oder seine Bestimmungen kurzfristig ändern kann.

Bei Verlust des Ausweises im Ausland ist die Kontaktaufnahme mit der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) erforderlich. Dort wird ein „Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ ausgestellt. Das Mitführen eines Lichtbildes und einer Kopie des Personaldokumentes vereinfacht das Verfahren. Ein Diebstahl ist auch der örtlichen Polizei anzuzeigen, die Kopie der Anzeige dient als Nachweis für die Neubeantragung bei den deutschen Behörden.

Zollbestimmungen

Gebrauchsgüter

Gegenstände für den persönlichen Bedarf dürfen unter der Maßgabe der Wiederausfuhr (nach spätestens 6 Monaten) zollfrei eingeführt werden, dazu gehören auch 2 Fotoapparate, 1 Videokamera, 1 Laptop, 1 MP3-Player, 1 Kofferradio, 1 tragbares Musikinstrument, 1 Fernglas, 1 Zelt- und Campingausrüstung, Sportausrüstung, persönlicher Schmuck. Um Schwierigkeiten bei der Ausreise zu vermeiden, müssen Fotoapparate, Schmuck und andere wertvolle Gegenstände schriftlich deklariert werden. Geschenke dürfen bis zum Wert von 250 US-Dollar zollfrei eingeführt werden. Die Einfuhr von Artikeln, die aus geschützten Tier- und Pflanzenarten hergestellt werden, ist verboten.

Lebens- und Genussmittel

Zollfrei zum Verbrauch bleiben für über 18-Jährige - 2 Flaschen Wein und 1,5 Liter Spirituosen, - 250 ml Eau de Toilette, - eine angemessene Menge Parfüm und 250 ml Eau de Toilette. Ausländische Tabakwaren dürfen nicht eingeführt werden.

Weitere Produkte und Güter

Die Ein- und Ausfuhr von Waffen und Munition ist streng verboten.

Die Ein- und Ausfuhr von Drogen sowie von pornografischem und staatsgefährdendem Material ist streng verboten.

Für die Ausfuhr von Antiquitäten benötigen Sie eine behördliche Genehmigung. Zu Antiquitäten zählen alle Gegenstände, die älter als 50 Jahre sind, z.B. Palmblatt-Manuskripte oder Bücher, Buddhastatuen, antike Möbel oder historische Objekte. Eine Ausnahmegenehmigung ist auch für Tiere sowie für Produkte von Tieren (Elfenbein) sowie für einige Pflanzen erforderlich, z.B. etliche Orchideen-Arten. Sie ist erhältlich beim Direktor des Department of Wildlife Conservation in Battaramulla bei Colombo.

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