Einreise, Zoll und Aufenthalt auf Sri Lanka

Die Einreise nach Sri Lanka ist unkompliziert, erfordert jedoch eine frühzeitige Information über geltende Bestimmungen. Für touristische Aufenthalte ist ein Visum Pflicht, das bequem online über das elektronische Reisegenehmigungssystem (ETA) beantragt werden kann. Zusätzlich sollten Reisende auf empfohlene Impfungen achten, je nach Reiseroute und Aufenthaltsdauer. Zollvorschriften regeln die Einfuhr bestimmter Waren, darunter Medikamente, Alkohol und Tabakwaren. Auch aktuelle Sicherheitshinweise und mögliche Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes sollten vor der Abreise geprüft werden, um gut vorbereitet und sorgenfrei in das kulturell reiche und landschaftlich vielfältige Sri Lanka zu reisen.

  • Welche Dokumente braucht man für die Einreise nach Sri Lanka?
    Für die Einreise nach Sri Lanka werden ein Reisepass, vorläufiger Reisepass oder Kinderreisepass benötigt. Zusätzlich ist für touristische Aufenthalte bis zu 30 Tagen ein Visum erforderlich.

  • Wo beantrage ich das Touristenvisum für Sri Lanka?
    Das Touristenvisum kann online über das offizielle ETA-System Sri Lankas beantragt werden. Die Beantragung des Visums direkt bei der Einreise am Flughafen ist nicht mehr möglich.

  • Welche Impfungen brauche ich für Urlaub in Sri Lanka?
    Eine Gelbfieber-Impfung ist nur notwendig, wenn man sich in den 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet wie Kenia, Brasilien oder Argentinien aufgehalten hat. Ansonsten sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben, empfohlen wird jedoch ein Check der Standardimpfungen sowie eine Hepatitis-A-Impfung.

Reise- und Sicherheitshinweise

Über den folgenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.

Reise- und Sicherheitshinweise für Sri Lanka

Das Auswärtige Amt rät allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Ausland befinden, sich online in der Krisenvorsorgeliste zu registrieren. So kann im Notfall schnell Kontakt aufgenommen werden. Pauschalreisende werden gegebenenfalls vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert.

Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes

Einreisebestimmungen

Die Einreise ist möglich mit:

  • Reisepass: ja

  • Kinderreisepass: ja

  • Vorläufiger Personalausweis: nein

  • Vorläufiger Reisepass: ja

  • Personalausweis: nein

Das Dokument muss bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen gilt:

  • Visum: erforderlich

Das Visum sollte vorab online über das offizielle Sri Lanka Electronic Travel Authorization System (ETA) beantragt werden.

Mittlerweile ist auch eine Beantragung bei Ankunft am Flughafen möglich (Visa on arrival). Es kann jedoch zu längeren Wartezeiten kommen. 

Reisevollmacht für Minderjährige

Für minderjährige Reisende, die allein, in Begleitung von nur einem Elternteil oder nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen unterwegs sind, bieten die ADAC Clubjuristen allgemeine Hinweise sowie Vorlagen für eine Reisevollmacht zum Download an.

Hinweis: Es handelt sich nicht um amtliche Dokumente, sondern um Empfehlungen, die gegebenenfalls ergänzt und beglaubigt werden müssen. Viele Transportgesellschaften verlangen auch besondere Vollmachten, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten.

Abgelaufene oder verlorene Ausweispapiere

Grundsätzlich ist für Auslandsreisen sowie für die Wiedereinreise nach Deutschland ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. In einigen EU-Ländern wird die Ausweispflicht auch dann erfüllt, wenn der Personalausweis, Reisepass oder vorläufige Reisepass nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist. Informationen dazu finden sich in den vom Auswärtigen Amt bereitgestellten Reise- und Sicherheitshinweisen des jeweiligen Landes.

Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass ein abgelaufenes Ausweisdokument im Ausland, beispielsweise bei der Hotelregistrierung oder bei Banken, möglicherweise nicht akzeptiert wird. Daher kann das Reisen mit einem abgelaufenen Ausweisdokument auch innerhalb der EU zu Problemen führen.

Express-Reisepass

Falls kein gültiger Reisepass vorhanden ist und bis zur Abreise noch ein paar Tage Zeit sind, besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Passbehörde einen Express-Reisepass zu beantragen. Dieser vollwertige Reisepass enthält einen elektronischen Chip und ist für 10 Jahre gültig. Für die schnellere Bearbeitung fallen zusätzliche Gebühren an.

Vorläufiger Personalausweis und vorläufiger Reisepass

Wenn der Ausweis besonders kurzfristig benötigt wird, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (bzw. innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (gültig für 3 Monate) oder einen vorläufigen (grünen) Reisepass (gültig für 1 Jahr) aus. Da der vorläufige Reisepass keinen elektronischen Chip mit gespeicherten Fingerabdrücken und einem Lichtbild enthält, wird er nicht von allen Ländern anerkannt.

Reiseausweis als Passersatz (RaP)

Wenn die Passbehörde nicht erreichbar ist, kann die Bundespolizei nach eigenem Ermessen einen "Reiseausweis als Passersatz" ausstellen. Dieser wird an der Grenze, an bestimmten Flughäfen oder bei einer Dienststelle der Bundespolizei ausgegeben. Dafür ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Original erforderlich. Bei Personen unter 18 Jahren muss außerdem die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.

Der Antrag kann auch bequem online über die Elektronische Antragstellung RaP gestellt werden.

Eine aktuelle Liste der Staaten, die Passersatzpapiere aus Deutschland anerkennen, finden Sie auf der Website der Bundespolizei unter Staatenliste RaP . Es ist zudem wichtig, mögliche Visa-Vorschriften des Ziellandes zu beachten.

Die Nutzung eines Reiseausweises als Passersatz erfolgt auf eigenes Risiko. Das Zielland oder die Fluggesellschaft kann die Einreise mit diesem Dokument verweigern oder Bestimmungen kurzfristig ändern.

Wenn der Ausweis im Ausland verloren geht, sollte umgehend eine Anzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Eine Kopie der Diebstahlsanzeige ist erforderlich, um bei den deutschen Behörden einen neuen Ausweis beantragen zu können. Es wird außerdem empfohlen, schnellstmöglich die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zu kontaktieren. Dort kann ein sogenannter "Reiseausweis als Passersatz (RaP)" für die Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden. Das Verfahren wird erleichtert, wenn ein Lichtbild sowie eine Kopie des Personaldokuments mitgeführt werden. Sofern Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nutzen, muss diese ebenfalls gesperrt werden.

Die Einreise mit einem Ausweisdokument, das als gestohlen oder verloren und dann als wieder aufgefunden gemeldet wurde, kann erhebliche Probleme verursachen. Selbst wenn die deutschen Behörden das Dokument aus den Fahndungslisten entfernt haben, besteht das Risiko, dass es an Grenzkontrollstellen noch als zur Fahndung ausgeschrieben erscheint. Daher rät das Auswärtige Amt davon ab, mit solchen Dokumenten zu reisen.

Gesundheitsinformationen

Eine gültige Schutzimpfung gegen Gelbfieber müssen Sie nachweisen, wenn Sie sich in den letzten 2 Wochen vor Einreise in einem der folgenden Länder aufgehalten haben: Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Rep. Kongo, Dem. Rep. Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Süd-Sudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik. Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guyana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad u. Tobago, Venezuela Dies gilt auch für Reisende die vorher mehr als 12 Stunden auf einem Transitflughafen in einem Endemiegebiet gewesen sind. Keinen Impfnachweis brauchen Kinder unter 9 Monaten. Nehmen Sie die Reise auch zum Anlass, Ihren sonstigen Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Für Sri Lanka raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A (Gelbsucht). Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis B, Tollwut, Japanische Enzephalitis, Typhus. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein!

Juli 2025: Sri Lanka erlebt seit Monaten einen ersten Ausbruch von Chikungunya-Fieber. Entscheidende Schutzmaßnahme ist die konsequente Vermeidung von Mückenstichen. Es stehen auch Impfstoffe gegen die Viruskrankheit zur Verfügung. Das genaue Vorgehen sollte mit einem erfahrenen Arzt besprochen werden.

Ein Risiko, in Sri Lanka an Malaria zu erkranken, besteht zwar grundsätzlich, es ist aber bis auf Gebiete im Nordwesten sehr gering. Die Krankheit tritt vor allem in den ländlichen Gegenden der Nordhälfte der Insel auf. Die küstennahmen Touristenregionen im Südwesten sind malariafrei. Die wichtigste Schutzmaßnahme gegen eine Erkrankung besteht in einem konsequenten Schutz gegen Mückenstiche. WHO und andere Gremien empfehlen zudem, ein geeignetes Medikament für den Notfall mitzunehmen, falls Gebiete mit höherem Risiko bereist werden. Für Reisen in den Nordwesten sollen abweichend davon vorsorglich Malariamedikamente eingenommen werden. Besprechen Sie die genaue Vorgehensweise unbedingt rechtzeitig mit einem erfahrenen Arzt.

Die medizinische Versorgung in der Hauptstadt Colombo entspricht vom Niveau her teilweise derjenigen in Westeuropa. In kleineren Städten ist eine Versorgung auf akzeptablem Niveau in Ausnahmefällen gewährleistet, in ländlichen Gebieten in der Regel nicht. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Service, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.

Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.

Reiseapotheke

Eine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig.

Wer nach Sri Lanka reist, sollte unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland dürfen im Ausland entstandene Kosten nur nach der deutschen Gebührenordnung erstatten. Kosten für einen Transport in geeignete Zentren oder zurück nach Deutschland werden grundsätzlich nicht übernommen. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.

Weitere Informationen und online Buchung.

Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.

reisemedinfo@adac.de

Zollbestimmungen

Gebrauchsgüter

Gegenstände für den persönlichen Bedarf dürfen unter der Maßgabe der Wiederausfuhr (nach spätestens 6 Monaten) zollfrei eingeführt werden, dazu gehören auch 2 Fotoapparate, 1 Videokamera, 1 Laptop, 1 MP3-Player, 1 Kofferradio, 1 tragbares Musikinstrument, 1 Fernglas, 1 Zelt- und Campingausrüstung, Sportausrüstung, persönlicher Schmuck. Um Schwierigkeiten bei der Ausreise zu vermeiden, müssen Fotoapparate, Schmuck und andere wertvolle Gegenstände schriftlich deklariert werden. Geschenke dürfen bis zum Wert von 250 US-Dollar zollfrei eingeführt werden. Die Einfuhr von Artikeln, die aus geschützten Tier- und Pflanzenarten hergestellt werden, ist verboten.

Lebens- und Genussmittel

Zollfrei zum Verbrauch bleiben für über 18-Jährige - 2 Flaschen Wein und 1,5 Liter Spirituosen, - 250 ml Eau de Toilette, - eine angemessene Menge Parfüm und 250 ml Eau de Toilette. Ausländische Tabakwaren dürfen nicht eingeführt werden.

Weitere Produkte und Güter

Die Ein- und Ausfuhr von Waffen und Munition ist streng verboten.

Die Ein- und Ausfuhr von Drogen sowie von pornografischem und staatsgefährdendem Material ist streng verboten.

Für die Ausfuhr von Antiquitäten benötigen Sie eine behördliche Genehmigung. Zu Antiquitäten zählen alle Gegenstände, die älter als 50 Jahre sind, z.B. Palmblatt-Manuskripte oder Bücher, Buddhastatuen, antike Möbel oder historische Objekte. Eine Ausnahmegenehmigung ist auch für Tiere sowie für Produkte von Tieren (Elfenbein) sowie für einige Pflanzen erforderlich, z.B. etliche Orchideen-Arten. Sie ist erhältlich beim Direktor des Department of Wildlife Conservation in Battaramulla bei Colombo.