Mit dem Fahrzeug in Namibia

Tempolimits

innerorts60
außerorts180

1 · Auf Schotterstraßen 80 km/h, auf asphaltierten Straßen 120 km/h, in National- und Wildparks meist 60 km/h (Beschilderung beachten).

Kraftstoffpreise

Diesel1,05 €/liter
Benzin1,00 €/liter

Angegebene Preise sind Mittelwerte.

In den großen Städten und an den Nationalstraßen sind genügend Tankstellen vorhanden und haben in der Regel rund um die Uhr geöffnet. In ländlichen Gegenden liegen die Tankstellen durchschnittlichen 250 km weit voneinander entfernt und haben unterschiedliche Öffnungszeiten.

Kreditkarten werden nicht an allen Tankstellen akzeptiert. An einigen Tankstellen kann teilweise nur mit Bargeld bezahlt werden.

Camping und Gespanne

Übernachten außerhalb von Campingplätzen1für eine Nachtfür mehrere Nächte
auf Straßen und Parkplätzen2erlaubterlaubt
auf Privatgrund3erlaubterlaubt

1 · Das Namibia Tourism Board empfiehlt das Übernachten auf kommunalen und privaten Campingplätzen oder auf Campingplätzen in Nationalparks

2 · nur mit Genehmigung der örtlichen Behörden

3 · nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers

Führerschein und Kraftfahrzeug

Für einen vorübergehenden Aufenthalt ist der deutsche Führerschein zusammen mit einer beglaubigten englischen Übersetzung mitzuführen oder der internationale Führerschein zusammen mit dem deutschen Führerschein.

Mitzuführen ist die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zusammen mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung in englischer Sprache oder der internationale Zulassungsschein zusammen mit der deutschen Zulassungsbescheinigung Teil I.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Die deutsche Kfz-Versicherung bietet in der Regel keinen Versicherungsschutz. Eine Kurzzeit-Haftpflichtversicherung kann am Grenzübergang (bei Ankunft im Hafen) abgeschlossen werden oder häufig vorab auch schon in Deutschland.

Hinweis: Südafrikanische Policen gelten meist auch in Botsuana, Lesotho und Eswatini (Swasiland).

Ein Carnet de Passages ist für die vorübergehende zollfreie Einfuhr von Fahrzeugen vorgeschrieben.

Carnet de Passages

Das Nationalitätenkennzeichen („D-Schild" mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm) muss bei Reisen in Nicht-EU-Länder am Fahrzeug angebracht sein.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Es herrscht Linksverkehr.

Autourlauber sollten sicherstellen, dass ihre Scheinwerfer für den Linksverkehr eingestellt sind. Erkundigen Sie sich deshalb beim Hersteller, ob und welche Maßnahmen Sie treffen müssen.

Weitere Informationen über Scheinwerfer Abkleber erhalten Sie auch unter

ADAC Shop

Sie beträgt 0,5.

Eine rote blinkende Ampel an einer Kreuzung hat die gleiche Bedeutung wie das achteckige rote Stoppschild.

„Give Way“-Schild bedeutet, Vorfahrt gewähren.

An Kreuzungen weisen Schilder in der Regel darauf hin, wer Vorrang hat. Ist dies nicht der Fall, gilt offiziell die Regel, dass der Rechtsverkehr Vorrang hat.

Sicheres Parken ist auf einem der vielen bewachten Parkplätze gegen ein geringes Entgeld möglich.

Verkehrszeichen mit rotem Rand und einem durchgestrichenen schwarzen "S"Anhalten ist verboten

Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.

Kinder zwischen 3 und 14 Jahren sowie einer Körpergröße unter 1,50 m müssen Kinderrückhaltesysteme benutzen oder angeschnallt sein.

Bei einem Unfall ist die Polizei zu rufen. Wichtig ist bei Verletzungen, das MVA Fund Accident Response Center zu verständigen, das umgehend einen Krankenwagen schickt. Telefonnummer: 081 9682

www.mvafund.com.na

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