Über den unten stehenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.
Reise- und Sicherheitshinweise des AADas Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Land aufhalten, die Online-Registrierung in seiner Krisenvorsorgeliste, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggf. vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert
Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen AmtesBei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an
Auswärtiges Amt - Bürgerservice
Für die Einreise gibt es keine coronabedingten Auflagen mehr.
Ein touristischer Aufenthalt bis zu 90 Tagen ist visumsfrei möglich. Es genügt der Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass. Das Dokument muss noch mindestens 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein und mindestens zwei freie Seiten enthalten. Für Personen unter 18 Jahre muss bei der Ein- und Ausreise eine internationale Geburtsurkunde bzw. eine beglaubigte englische Übersetzung der Geburtsurkunde vorgelegt werden können, in der die Eltern aufgeführt sind
Die Einreiseerlaubnis "Visitors Entry Permit" wird vom Grenzbeamten in der Regel auf die tatsächliche Reisedauer, wie sie sich aus dem Rückflugticket ergibt, ausgestellt. Es ist nötig, die eingetragene Aufenthaltsdauer bei Einreise zu kontrollieren. Eine - auch unabsichtliche - Überziehung kann zur Verhängung drastischer Strafen führen.
Es wird empfohlen, während des Aufenthaltes in Namibia ständig eine Kopie des Reisepass mit dem "Visitors Entry Permit" mitzuführen und das Original sicher aufzubewahren.
Bei Einreise aus einem von der Weltgesundheitsorganisation als Gelbfieberinfektionsgebiet eingestuftem Land oder nach einem Transitaufenthalt von mehr als 12 Stunden in einem solchen Land müssen Reisende ab einem Alter von 9 Monaten im internationalen Impfzertifikat eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Sie finden diese Länder im folgenden Link in der linken Spalte "Country determined by WHO to be at risk for yellow fever transmission".
WHO Gelbfieber-InfektionsgebieteReist ein Minderjähriger mit nur einem Sorgeberechtigten oder mit nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen, ist eine eidesstattliche Versicherung (affidavit) beider Sorgeberechtigter bzw. des nicht mitreisenden Sorgeberechtigten erforderlich, dass mit der Reise Einverständnis besteht. Außerdem sind deren Passkopien und Kontaktdaten erforderlich. Ein eventuelles alleiniges Sorgerecht ist durch Dokumente nachzuweisen.
Allein reisende Minderjährige benötigen zudem von beiden Erziehungsberechtigten die beglaubigten Passkopien. Von der Person, zu der der Minderjährige reisen soll, sind ein Bestätigungsschreiben, die Kontaktdaten, Passkopien und ggf. eine Kopie der namibischen Aufenthaltserlaubnis erforderlich.
Alle eidesstattlichen Versicherungen müssen von einem Notar oder der namibischen Auslandsvertretung beglaubigt sein. Urkunden sollten ins Englisch übersetzt sein.
Eine gültige Schutzimpfung gegen Gelbfieber müssen Sie nachweisen, wenn Sie sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem der folgenden Länder aufgehalten haben: Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Rep. Kongo, Dem. Rep. Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Süd-Sudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik. Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guyana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad u. Tobago, Venezuela Dies gilt auch für Reisende die vorher mehr als 12 Stunden auf einem Transitflughafen in einem Endemiegebiet gewesen sind. Keinen Impfnachweis brauchen Kinder unter 9 Monaten. Nehmen Sie die Reise auch zum Anlass, Ihren sonstigen Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Speziell für Namibia raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A (Gelbsucht). Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Typhus, Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Meningitis. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein!
Derzeit keine weiteren Informationen.
Ein Risiko in Namibia an Malaria zu erkranken, besteht prinzipiell gas ganze Jahr über; es ist allerdings während und kurz nach Regenzeiten erhöht. Die Krankheit tritt vor allem in den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen auf und hier besonders häufig in der Umgebung der Etosha-Pfanne und im Caprivistreifen. Städte, Küste und der Süden des Landes sind malariafrei.Die gefährliche Malaria tropica macht über 90% der Fälle aus. Die wichtigste Schutzmaßnahme gegen eine Erkrankung besteht in konsequentem Schutz gegen Mückenstiche. Die WHO und andere Gremien empfehlen zudem die vorsorgliche Einnahme von Malariamedikamenten in Gebieten oder Zeiten mit erhöhtem Risiko. Für Gebiete mit niedrigerem Risiko kann die Mitnahme eines geeigneten Medikamentes für den Notfall ausreichend sein. Besprechen Sie die genaue Vorgehensweise unbedingt rechtzeitig mit einem erfahrenen Arzt.
Die medizinische Versorgung entspricht vom Niveau her auch in Städten und touristisch erschlossenen Gebieten meist nicht derjenigen in Westeuropa. In kleineren Städten ist eine Grundversorgung in der Regel gewährleistet, in ländlichen Gebieten nicht. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Service, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.
ReiseapothekeEine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig.
Wer nach Namibia reist, sollte unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen, da deutsche Krankenkassen z.B. Kosten für einen Transport in geeignete Zentren oder zurück nach Deutschland nicht erstatten. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.
Weitere Informationen und online Buchung.Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.
reisemedinfo@adac.deEine Einfuhrgenehmigung ist erforderlich. Das Antragsformular ist im Link unten (Pfad: Veterinary Services, Download: Import Permit) herunterzuladen und an den genannten Kontakt zu senden.
Ministry of Agriculture, Water and ForestryDaraufhin wird ein "Veterinary permit for the import of dogs (bzw. cats) into Namibia" zugesandt. Es enthält Informationen über die vorgeschriebenen - sehr umfangreichen - Impfungen, Tests und Gesundheitszeugnisse sowie die Formulare, die ein Amtstierarzt in Deutschland ausfüllen muss.
Die Kopien des ausgefüllten "Veterinary permit for the import of dogs (bzw. cats) into Namibia" sind rechtzeitig vor der Einreise dem für den Einreiseort zuständigen Veterinär in Namibia zu senden (bei der Einreise über den Hosea Kutako International Airport in Windhoek ist der Veterinär von Windhoek zuständig). Damit wird eine Landeerlaubnis vorbereitet.
Die Originale des "Veterinary permit for the import of dogs (bzw. cats) into Namibia" sind bei der Einreise persönlich vorzulegen. Der Antragsteller trägt die Verantwortung dafür, dass alle Impf- und Gesundheitsbestimmungen erfüllt sind.
Persönliche Gebrauchsgegenstände | Abgabefrei, keine Zollformalitäten. |
Andere Waren (wie Geschenke, elektr. Geräte, Schmuck) | Zollfrei bis zu einem Wert von 1250 NAD. |
Genussmittel | Abgabefrei sind pro Person ab 18 Jahren Höchstmengen von jeweils bis zu 200 St. Zigaretten, 20 St. Zigarren, 250 g Tabak, 2 l Wein, 1 l Spirituosen, 50 ml Parfum, 250 ml EDT |
Einfuhrverbot besteht u.a. für Fleisch, lebende Tiere, Honig, Pflanzen, Pflanzensamen, Blumenzwiebeln, landwirtschaftliche Produkte, Drogen und pornographische Schriften.
Jagdwaffen sind bei der Einreise an einem speziellen Schalter im Gepäckabholbereich des Flughafens vorzuzeigen und in ein Antragsformular einzutragen. Dort wird eine zeitlich begrenzte Waffenlizenz erteilt (Das Jagen ist nur mit einem lizenzierten namibischen Jagdführer bzw. Berufsjäger gestattet). Faustfeuerwaffen dürfen nicht eingeführt werden.
Botschaft NamibiasNamibia gehört zusammen mit Südafrika, Botsuana, Lesotho und Swaziland zur südafrikanischen Zollunion (SACU). Die genannten Freigrenzen gelten für die Anreise aus Ländern außerhalb dieser Zollunion. Sie gelten einmal innerhalb von 30 Tagen. Bei direkter Anreise aus Ländern der Zollunion ist kein Zoll zu entrichten.
Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung von Freimengen müssen unaufgefordert bei der Einreise beim Zoll angegeben werden.
Waren wie Reisebedarf, Geschenke, elektr. Geräte, Parfum, Schmuck | Zollfrei im Wert bis zu 430 Euro; 175 Euro für Reisende unter 15 Jahren. |
Rückwaren (bereits aus Deutschland mitgenommene Waren) im Wert von über 430 Euro | Bereits bei der Ausreise sollten diese im Nämlichkeitsnachweis am Zollamt des deutschen Abflughafens bestätigt werden. |
Genussmittel1 | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Höchstmengen von jeweils bis zu 200 St. Zigaretten, 100 St. Zigarillos, 50 St. Zigarren, 250 g Tabak, 10 kg Kaffee, 4 l Wein, 16 l Bier, 2 l Spirituosen <22 Vol.-%, 1 l Spirituosen >22 Vol.-% |
1 · Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich
Fleisch, Milch und daraus hergestellte Erzeugnisse: Für die Einfuhr gelten strenge Bestimmungen. Auskunft erteilt das zuständige Veterinäramt.
Für in Namibia gekaufte Waren kann der Zoll die Rechnung verlangen. Beachten Sie die Verbote des Washingtoner Artenschutzabkommens. Geschützte Arten dürfen nicht ausgeführt werden, auch wenn sie in Schmuck oder Kleidung eingearbeitet sind (z.B. Elefantehaarschmuck). Für manche Arten ist eine Genehmigung erforderlich.
Alle Angaben ohne Gewähr.