Einreise, Zoll und Aufenthalt in Namibia

Reise- und Sicherheitshinweis

Reise- und Sicherheitshinweise des AA

Über den unten stehenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.

Reise- und Sicherheitshinweise des AA

Krisenvorsorgeliste

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Land aufhalten, die Online-Registrierung in seiner Krisenvorsorgeliste, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggf. vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert

Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Einreisebestimmungen

Personaldokumente

Erforderlich ist der Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass. Das Dokument muss noch mindestens 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein und mindestens drei freie Seiten enthalten.

Personen unter 18 Jahre müssen bei der Ein- und Ausreise eine internationale Geburtsurkunde bzw. eine beglaubigte englische Übersetzung der Geburtsurkunde vorlegen können, in der die Eltern aufgeführt sind.

Visumsfreier Aufenthalt

Ein touristischer Aufenthalt ist für deutsche Staatsbüger bis zu 90 Tagen visumsfrei möglich. Ab dem 1. April 2025 soll jedoch eine Visumspflicht eingeführt werden. Voraussichtlich wird dies sowohl im Voraus, als auch als Visa-on-arrival bei Ankunft am Flughafen beantragt werden können. Bitte achten Sie auf aktuelle Meldungen der namibischen Botschaft.

Die Einreiseerlaubnis "Visitors Entry Permit" wird vom Grenzbeamten in der Regel auf die tatsächliche Reisedauer, wie sie sich aus dem Rückflugticket ergibt, ausgestellt. Es ist erforderlich, die eingetragene Aufenthaltsdauer bei Einreise zu kontrollieren. Eine (auch unabsichtliche) Überziehung kann zu drastischen Strafen führen.

Gelbfieberimpfung

Bei der Einreise aus einem von der Weltgesundheitsorganisation als Gelbfieberinfektionsgebiet eingestuftem Land oder nach einem Transitaufenthalt von mehr als 12 Stunden in einem solchen Land müssen Reisende ab einem Alter von 9 Monaten eine Gelbfieberimpfung im internationalen Impfzertifikat der WHO nachweisen.

Die Gelbfieber-Infektionsgebiete finden sich im folgenden Link in der linken Spalte "Country determined by WHO to be at risk for yellow fever transmission".

WHO Gelbfieber-Infektionsgebiete

Reist ein Minderjähriger mit nur einem Sorgeberechtigten oder mit nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen, ist eine eidesstattliche Versicherung (affidavit) beider Sorgeberechtigter bzw. des nicht mitreisenden Sorgeberechtigten erforderlich, dass mit der Reise Einverständnis besteht. Außerdem sind deren Passkopien und Kontaktdaten erforderlich. Ein eventuelles alleiniges Sorgerecht ist durch Dokumente nachzuweisen.

Allein reisende Minderjährige benötigen zudem von beiden Erziehungsberechtigten die beglaubigten Passkopien. Von der Person, zu der der Minderjährige reisen soll, sind ein Bestätigungsschreiben, die Kontaktdaten, Passkopien und ggf. eine Kopie der namibischen Aufenthaltserlaubnis erforderlich.

Alle eidesstattlichen Versicherungen müssen von einem Notar oder der namibischen Auslandsvertretung beglaubigt sein. Urkunden sollten ins Englisch übersetzt sein.

Gesundheitsinformationen

Eine gültige Schutzimpfung gegen Gelbfieber müssen Sie nachweisen, wenn Sie sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem der folgenden Länder aufgehalten haben: Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Rep. Kongo, Dem. Rep. Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Süd-Sudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik. Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guyana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad u. Tobago, Venezuela Dies gilt auch für Reisende die vorher mehr als 12 Stunden auf einem Transitflughafen in einem Endemiegebiet gewesen sind. Keinen Impfnachweis brauchen Kinder unter 9 Monaten. Nehmen Sie die Reise auch zum Anlass, Ihren sonstigen Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Speziell für Namibia raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A (Gelbsucht). Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Typhus, Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Meningitis. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein!

Derzeit keine weiteren Informationen.

Ein Risiko in Namibia an Malaria zu erkranken, besteht prinzipiell gas ganze Jahr über; es ist allerdings während und kurz nach Regenzeiten erhöht. Die Krankheit tritt vor allem in den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen auf und hier besonders häufig in der Umgebung der Etosha-Pfanne und im Caprivistreifen. Städte, Küste und der Süden des Landes sind malariafrei.Die gefährliche Malaria tropica macht über 90% der Fälle aus. Die wichtigste Schutzmaßnahme gegen eine Erkrankung besteht in konsequentem Schutz gegen Mückenstiche. Die WHO und andere Gremien empfehlen zudem die vorsorgliche Einnahme von Malariamedikamenten in Gebieten oder Zeiten mit erhöhtem Risiko. Für Gebiete mit niedrigerem Risiko kann die Mitnahme eines geeigneten Medikamentes für den Notfall ausreichend sein. Besprechen Sie die genaue Vorgehensweise unbedingt rechtzeitig mit einem erfahrenen Arzt.

Die medizinische Versorgung entspricht vom Niveau her auch in Städten und touristisch erschlossenen Gebieten meist nicht derjenigen in Westeuropa. In kleineren Städten ist eine Grundversorgung in der Regel gewährleistet, in ländlichen Gebieten nicht. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Service, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.

Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.

Reiseapotheke

Eine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig.

Wer nach Namibia reist, sollte unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen, da deutsche Krankenkassen z.B. Kosten für einen Transport in geeignete Zentren oder zurück nach Deutschland nicht erstatten. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.

Weitere Informationen und online Buchung.

Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.

reisemedinfo@adac.de

Hund und Katze

Eine Einfuhrgenehmigung ist erforderlich. Das Antragsformular mit allen Bestimmungen kann als pdf im folgenden Link heruntergeladen werden (Pfad: "Directorate Veterinary Services", Documents: "Veterinary Import Application Form").

Ministry of Agriculture, Water and Forestry
Bei der Wiedereinreise in die EU (Rückreise) ist der EU-Heimtierausweis erforderlich. Darin müssen eingetragen sein:
  • die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder deutlich lesbare Tätowierung (für Tiere, die ab dem 3.7.2011 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, ist der Mikrochip Pflicht),
  • eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt),
  • ein positiver Tollwut-Antikörper-Test. Er ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und muss noch vor der Ausreise aus der EU durchgeführt werden.

Zollbestimmungen

Persönliche GebrauchsgegenständeAbgabefrei, keine Zollformalitäten.
Andere Waren (wie Geschenke, elektr. Geräte, Schmuck)Zollfrei bis zu einem Wert von 1250 NAD.
GenussmittelAbgabefrei sind pro Person ab 18 Jahren Höchstmengen von jeweils bis zu 200 St. Zigaretten, 20 St. Zigarren, 250 g Tabak, 2 l Wein, 1 l Spirituosen, 50 ml Parfum, 250 ml EDT

Einfuhrverbot besteht u.a. für Fleisch, lebende Tiere, Honig, Pflanzen, Pflanzensamen, Blumenzwiebeln, landwirtschaftliche Produkte, Drogen und pornographische Schriften.

Jagdwaffen sind bei der Einreise an einem speziellen Schalter im Gepäckabholbereich des Flughafens vorzuzeigen und in ein Antragsformular einzutragen. Dort wird eine zeitlich begrenzte Waffenlizenz erteilt (Das Jagen ist nur mit einem lizenzierten namibischen Jagdführer bzw. Berufsjäger gestattet). Faustfeuerwaffen dürfen nicht eingeführt werden.

Botschaft Namibias

Besondere Bestimmungen

Namibia gehört zusammen mit Südafrika, Botsuana, Lesotho und Swaziland zur südafrikanischen Zollunion (SACU). Die genannten Freigrenzen gelten für die Anreise aus Ländern außerhalb dieser Zollunion. Sie gelten einmal innerhalb von 30 Tagen. Bei direkter Anreise aus Ländern der Zollunion ist kein Zoll zu entrichten.

Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung von Freimengen müssen unaufgefordert bei der Einreise beim Zoll angegeben werden.

Waren wie Reisebedarf, Geschenke, elektr. Geräte, Parfum, SchmuckZollfrei im Wert bis zu 430 Euro; 175 Euro für Reisende unter 15 Jahren.
Rückwaren (bereits aus Deutschland mitgenommene Waren) im Wert von über 430 EuroBereits bei der Ausreise sollten diese im Nämlichkeitsnachweis am Zollamt des deutschen Abflughafens bestätigt werden.
Genussmittel1Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Höchstmengen von jeweils bis zu 200 St. Zigaretten, 100 St. Zigarillos, 50 St. Zigarren, 250 g Tabak, 10 kg Kaffee, 4 l Wein, 16 l Bier, 2 l Spirituosen <22 Vol.-%, 1 l Spirituosen >22 Vol.-%

1 · Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich

Fleisch, Milch und daraus hergestellte Erzeugnisse: Für die Einfuhr gelten strenge Bestimmungen. Auskunft erteilt das zuständige Veterinäramt.

Für in Namibia gekaufte Waren kann der Zoll die Rechnung verlangen. Beachten Sie die Verbote des Washingtoner Artenschutzabkommens. Geschützte Arten dürfen nicht ausgeführt werden, auch wenn sie in Schmuck oder Kleidung eingearbeitet sind (z.B. Elefantehaarschmuck). Für manche Arten ist eine Genehmigung erforderlich.

Waren die Informationen für Sie hilfreich?