Einreise, Zoll und Aufenthalt in Lettland
Einreisebestimmungen
Aktueller Hinweis Coronavirus
Das Auswärtige Amt hat keine Reisewarnung ausgesprochen.<br /><br />Über die epidemiologische Lage und Beschränkungen im Land informieren die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Besondere Einreisebestimmungen aufgrund der Coronapandemie
Letzte Aktualisierung am 23.08.2021
Für Reisende aus DEUTSCHLAND* gelten folgende Einreisevoraussetzungen:<br /><br />(* bzw. für Reisende aus EU und Schengen-Staaten, die als "low risk country - Inzidenz unter 75 - in der lettisch-sprachigen Liste im Link unten eingestuft sind. Vacija = Deutschland.)<br /><br />1. Registrierung<br /><br />Elektronische Registrierung innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise im Link unten. Der erhaltene QR-Code ist bei der Einreise vorzuweisen und während des gesamten Aufenthaltes für Kontrollen aufzubewahren.<br /><br />2. Für nicht Geimpfte und nicht Genesene<br /><br />Negativer PCR-Test, bei der Einreise bzw. beim Boarding maximal 72 Stunden alt oder negativer Antigen-Test, bei der Einreise bzw. beim Boarding maximal 24 Stunden alt.<br /><br />3. Für Geimpfte und Genesene<br /><br />- Es besteht keine Testpflicht <br />- Nachweis der Impfung oder Genesung über das digitale Covid-Zertifikat der EU, siehe Link unten. Der Nachweis wird bis 31.08.2021 auch als Papierversion oder digital auf dem Handy anerkannt.<br />- Die Impfung muss vollständig sein, nach der letzten Impfdosis (je nach Impfstoff Zweitimpfung oder Einmalimpfung) müssen 15 Tage vergangen sein. Der Reisende darf sich innerhalb der letzten 14 Tage nur in der EU aufgehalten haben.<br />- Es muss ein ärztliches Attest über die Genesung vorgelegt werden, die 11 bis 180 Tage nach dem Beginn der Covid-19-Infektion stattgefunden hat. Der Beginn der Infektion ist durch den ersten positiven Covid-19-Test nachzuweisen.<br /><br />4. Kinder unter 12 Jahren<br /><br />müssen weder einen Test noch eine Impfung noch eine Genesung nachweisen.<br /><br />5. Bei Einreise aus Litauen (high risk country mit Inzidenz über 75) ist eine 10-tägige Selbstisolierung Pflicht, am 7. Tag ist Freitesten möglich.<br /><br /><br />TRANSIT:<br /><br />- Elektronische Registrierung innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise im Link unten. Der erhaltene QR-Code ist bei der Einreise vorzuweisen und während des gesamten Aufenthaltes für Kontrollen aufzubewahren.<br />- Durchreise muss innerhalb von 12 Stunden nach der Registrierung erfolgen. <br />- Ob ein Test, eine Impfung oder eine Genesung nachgewiesen werden muss, ist derzeit noch nicht bekannt. <br />- Keine Registrierungs- und Testpflicht besteht bei Flughafentransit mit Aufenthalt im Transitbereich von maximal 24 Stunden und nachgewiesenem Anschlussflug.<br /><br />GRENZEN:<br /><br />Die Grenzen zu Russland und Weißrussland sind geschlossen.
Reisedokumente für deutsche Staatsbürger
Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 3 Monaten genügt der Personalausweis, vorläufige Personalausweis, Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass.
Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche
Für deutsche Minderjährige unter 18 Jahren, die alleine oder in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen reisen, ist die Mitnahme einer Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten nicht vorgeschrieben.
Zur Vermeidung von Schwierigkeiten und für Notfälle wird aber die Mitnahme einer Einverständniserklärung empfohlen. Die Clubjuristen des ADAC haben eine Vorlage erstellt (Achtung: kein amtliches Dokument sondern nur eine Empfehlung):
Viele Transportgesellschaften verlangen besondere Vollmachten, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten.
Hund und Katze
Ausweise und Kennzeichnungen
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis.
Im EU-Heimtierausweis muss die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder deutlich lesbare Tätowierung eingetragen sein. Für Tiere, die ab dem 3.7.2011 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, ist der Mikrochip Pflicht.
Impfungen
Im EU-Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) eingetragen sein.
Weitere Regelungen
Für die Mitnahme von sog. gefährlichen Hunderassen gibt es keine Einschränkungen.
Tipps zur Sicherung von Tieren im Fahrzeug
Der ADAC gibt im folgenden Link Tipps zur Sicherung von Hunden im Auto:
Zollbestimmungen
Bei der Einreise zu beachten
Bei der Einreise aus einem EU-Land
Waren für den persönlichen Gebrauch | Abgabefrei, keine Zollformalitäten |
Genussmittel | Abgabefrei sind pro Person ab 18 Jahren Richtmengen von jeweils bis zu 800 St. Zigaretten, 400 St. Zigarillos, 200 St. Zigarren, 1 kg Tabak, 90 l Wein (max. 60 l Schaumwein), 110 l Bier, 20 l Spirituosen <22 Vol.-%, 10 l Spirituosen >22 Vol.-% 1 |
Bei einer Überschreitung der Richtmengen muss eine Verwendung für private Zwecke nachgewiesen werden.
Bei Einreise aus einem Nicht-EU-Land
Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung von Freimengen müssen unaufgefordert bei der Einreise beim Zoll angegeben werden.
Waren wie Reisebedarf, Geschenke, elektr. Geräte, Parfum, Schmuck | Zollfrei im Wert bis zu 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft-, Seeweg); 285 Euro für Reisende unter 15 Jahren. |
Genussmittel 1 | Abgabefrei sind pro Person ab 18 Jahren Höchstmengen von jeweils bis zu 40 St. / 200 St. Zigaretten, 20 St. / 100 St. Zigarillos, 10 St. / 50 St. Zigarren, 50 g / 250 g Tabak, 4 l Wein, 16 l Bier, 2 l Spirituosen <22 Vol.-%, 1 l Spirituosen >22 Vol.-% 2 |
2 Bei Einreise in die EU auf dem Landweg / bei Einreise in die EU auf dem Luft- oder Seeweg
Fleisch, Milch und daraus hergestellte Erzeugnisse: Für die Einfuhr gelten strenge Bestimmungen. Auskunft erteilt das zuständige Veterinäramt.
Bei der Rückreise nach Deutschland zu beachten
Waren für den persönlichen Gebrauch | Abgabefrei, keine Zollformalitäten |
Genussmittel 1 | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Richtmengen von jeweils bis zu 800 St. Zigaretten, 400 St. Zigarillos, 200 St. Zigarren, 1 kg Tabak, 10 kg Kaffee, 110 l Bier, 20 l Spirituosen <22 Vol.-%, 10 l Spirituosen >22 Vol.-% 2 |
2 Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich
Steuerhehlerei: Erwerb oder Besitz von Tabakwaren, die aus einem Nicht-EU-Land stammen und nicht verzollt wurden, ist illegal (zu erkennen an fehlenden Steuerzeichen, fehlenden Warnhinweisen oder Angaben zum Teer- und Nikotingehalt sowie an deutlich niedrigeren Preisen als im Geschäft und an nicht offenem Verkauf).
Antiquitäten, Kunst- und Kulturgüter: nur mit Ausfuhrgenehmigung.