innerorts1 | 50 |
außerorts | 90 |
Schnellstraßen2 | 90 |
1 · In Wohngebieten 20 km/h.
2 · An wenigen Straßenabschnitten gilt 100 km/h oder 110 km/h (beschildert).
innerorts1 | 50 |
außerorts | 80 |
Schnellstraßen | 90 |
1 · In Wohngebieten 20 km/h.
innerorts1 | 50 |
außerorts | 90 |
Schnellstraßen2 | 90 |
1 · In Wohngebieten 20 km/h.
2 · An wenigen Straßenabschnitten gilt 100 km/h oder 110 km/h (beschildert).
innerorts1 | 50 |
Schnellstraßen2 | 90 |
außerorts | 90 |
bis 7,5 t zGG
1 · In Wohngebieten 20 km/h.
2 · An wenigen Straßenabschnitten gilt 100 km/h oder 110 km/h (beschildert).
Diesel1 | 1,61 €/liter |
Bleifrei Super2 | 1,62 €/liter |
1 · Diesel
2 · 95 E
Der angegebene Preis ist ein wöchentlicher Mittelwert der von der Europäischen Kommission erhoben und bereitgestellt wird.
Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, nicht mehr als 10 l Kraftstoff in Reservekanistern mitzuführen.
Tankstellen haben oft rund um die Uhr geöffnet. Kreditkarten werden meist akzeptiert.
LPG (auto gāze) ist erhältlich. Für die Autogasbetankung wird ein Adapter (Dish-Anschluss) benötigt. Es sind kaum CNG/Erdgastankstellen (dabas gāze) in Betrieb.
Camping Key Europe - 12 Monate Vorteile genießen! Die Vorteilskarte Camping Key Europe - CKE gilt nun ab dem Ausstellungsmonat bis einschließlich desselben Monats im Folgejahr. Der ADAC stellt die CKE exklusiv für seine Mitglieder aus.
Alle aktuellen Rabatte und Vorteile finden Sie unter:
www.adac.de/cke www.campingkeyeurope.comDie Camping Key Europe kann in allen ADAC Geschäftsstellen, telefonisch unter 0 800 5 10 11 12 (Montag bis Samstag von 8-20 Uhr) oder online beantragt werden.
www.adac-shop.de/ckeÜbernachten außerhalb von Campingplätzen | für eine Nacht | für mehrere Nächte |
auf Straßen und Parkplätzen1 | eingeschränkt erlaubt2 | eingeschränkt erlaubt2 |
auf Privatgrund3 | erlaubt | erlaubt |
1 · Das Auswärtige Amt rät, mit dem Fahrzeug möglichst nur bewachte Parkplätze zu benutzen und keine Wertsachen oder Gepäckstücke im Auto zurückzulassen
2 · nur außerhalb geschlossener Ortschaften
3 · nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
Breite | Länge | |
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil) | 2.55 m | 12 m |
Anhänger (mit Deichsel) | 2.55 m | 12 m |
Gespann (gesamt) | 2.55 m | 18.75 m |
Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung sind:
Latvijas Republikas
Satiksmes Ministrija
Gogoļa iela 3
1743 Rīga
CSDD, Celu satiksmes drosibas direkcija
Road transport
Bauskas iela 86
1004 Rīga
Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da Mithilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.
Die Mindestdeckungssummen liegen unter den deutschen Standards. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.
Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.
Sie beträgt 0,5.
Für Fahrer, die weniger als 2 Jahre den Führerschein besitzen, gelten 0,2.
Ampelschaltung: Grün - blinkendes Grün - Gelb - Rot. Wenn die Ampel auf Gelb steht darf nicht mehr gefahren werden.
Vorfahrt haben Straßenbahnen, Linienbusse und Trolleybusse.
In Riga gibt es Parkzonen, die kostenpflichtig sind. Weitere Informationen unter
www.rigassatiksme.lv/enDer blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Eine Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
FIA-LeitfadenAuf allen Straßen muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.
Das Benutzen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten.
Kinder unter 150 cm Körpergroße müssen mit einer Rückhalteeinrichtung für Kinder gesichert werden.
Autofahrer müssen eine Warnweste tragen, wenn sie ihr Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften im Falle einer Panne oder eines Unfalls nachts oder bei schlechter Sicht verlassen.
Es empfiehlt sich im Interesse der eigenen Sicherheit, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitzuführen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.
Wir empfehlen die Mitnahme eines Feuerlöschers. Die im Land geforderte Pflicht zur Mitführung eines Feuerlöschers gilt nicht für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Zur Umgehung von ggf. auftretenden Missverständnissen wird jedoch zum Mitführen dringend geraten.
Vom 1. Dezember bis 1. März des Folgejahres besteht für Fahrzeuge bis 3,5 t zGG und deren Anhänger Winterreifenpflicht. Es müssen Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm verwendet werden.
Schneeketten dürfen an allen Fahrzeugen montiert werden, wenn die Straßen schneebedeckt sind.
Verwendung in den Wintermonaten vom 1. Oktober bis 30. April erlaubt.
Bei Verkehrsunfällen muss die Polizei verständigt werden.
Bei Sachschäden ist die Verwendung des »Europäischen Unfallberichts« zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).
Im Küstenkurort Jūrmala wird für die Einfahrt in das Stadtgebiet in den Sommermonaten eine Gebühr als Umweltschutzabgabe erhoben.
Alle Kfz.
April bis September, rund um die Uhr.
Tagespass | 2 Euro |
Der Tagespass kann vor Ort an der Touristeninformation, bei der Stadtverwaltung, an Geldautomaten sowie telefonisch und online gekauft werden.
www.jurmala.lvElektrofahrzeuge und Fahrzeuge zur Beförderung von Menschen mit Behinderung sind von der Zahlung der Umweltschutzabgabe befreit.
Alle Angaben ohne Gewähr.