Mit dem Fahrzeug in Lettland

Tempolimits

Pkw

innerorts150
außerorts90
Schnellstraßen290

1 · In Wohngebieten 20 km/h.

2 · An wenigen Straßenabschnitten gilt 100 km/h oder 110 km/h (beschildert).

Gespann

innerorts150
außerorts80
Schnellstraßen90

1 · In Wohngebieten 20 km/h.

Motorrad

innerorts150
außerorts90
Schnellstraßen290

1 · In Wohngebieten 20 km/h.

2 · An wenigen Straßenabschnitten gilt 100 km/h oder 110 km/h (beschildert).

Wohnmobil leicht

innerorts150
Schnellstraßen290
außerorts90

bis 7,5 t zGG

1 · In Wohngebieten 20 km/h.

2 · An wenigen Straßenabschnitten gilt 100 km/h oder 110 km/h (beschildert).

Kraftstoffpreise

Diesel11,61 €/liter
Bleifrei Super21,62 €/liter

1 · Diesel

2 · 95 E

Der angegebene Preis ist ein wöchentlicher Mittelwert der von der Europäischen Kommission erhoben und bereitgestellt wird.

Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, nicht mehr als 10 l Kraftstoff in Reservekanistern mitzuführen.

Tankstellen haben oft rund um die Uhr geöffnet. Kreditkarten werden meist akzeptiert.

LPG (auto gāze) ist erhältlich. Für die Autogasbetankung wird ein Adapter (Dish-Anschluss) benötigt. Es sind kaum CNG/Erdgastankstellen (dabas gāze) in Betrieb.

Camping und Gespanne

Camping Key Europe

Camping Key Europe - 12 Monate Vorteile genießen! Die Vorteilskarte Camping Key Europe - CKE gilt nun ab dem Ausstellungsmonat bis einschließlich desselben Monats im Folgejahr. Der ADAC stellt die CKE exklusiv für seine Mitglieder aus.

Ihre Vorteile:

  • Rabatt bei rund 2.500 Campingplätzen oder auch Wohnmobil-Stellplätzen und Mietunterkünften, zum Teil auch während der Hauptsaison (die Rabatte variieren je nach Saison und Campingplatz)
  • Als Ausweis-Ersatz akzeptiert (Reisepass/Personalausweis bleiben beim Camper)
  • Inklusive starkem Versicherungspaket
  • Schnellerer Check-in vor Ort
  • ADAC Mitglieder erhalten die “Camping Key Europe” für nur 12 Euro für 12 Monate

Alle aktuellen Rabatte und Vorteile finden Sie unter:

www.adac.de/cke www.campingkeyeurope.com

Die Camping Key Europe kann in allen ADAC Geschäftsstellen, telefonisch unter 0 800 5 10 11 12 (Montag bis Samstag von 8-20 Uhr) oder online beantragt werden.

www.adac-shop.de/cke

Freies Campen

Übernachten außerhalb von Campingplätzenfür eine Nachtfür mehrere Nächte
auf Straßen und Parkplätzen1eingeschränkt erlaubt2eingeschränkt erlaubt2
auf Privatgrund3erlaubterlaubt

1 · Das Auswärtige Amt rät, mit dem Fahrzeug möglichst nur bewachte Parkplätze zu benutzen und keine Wertsachen oder Gepäckstücke im Auto zurückzulassen

2 · nur außerhalb geschlossener Ortschaften

3 · nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers

Campingfahrzeuge und Gespanne

Abmessungen

BreiteLänge
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil)2.55 m12 m
Anhänger (mit Deichsel)2.55 m12 m
Gespann (gesamt)2.55 m18.75 m

Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung sind:

Latvijas Republikas

Satiksmes Ministrija

Gogoļa iela 3

1743 Rīga

CSDD, Celu satiksmes drosibas direkcija

Road transport

Bauskas iela 86

1004 Rīga

Auf dem Weg zum Reiseziel

Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.

Führerschein und Kraftfahrzeug

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

Fahrzeugpapiere

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.

Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da Mithilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.

Die Mindestdeckungssummen liegen unter den deutschen Standards. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.

Weitere Bestimmungen

Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Promillegrenze

Sie beträgt 0,5.

Für Fahrer, die weniger als 2 Jahre den Führerschein besitzen, gelten 0,2.

Besonderheiten an Ampeln

Ampelschaltung: Grün - blinkendes Grün - Gelb - Rot. Wenn die Ampel auf Gelb steht darf nicht mehr gefahren werden.

Vorfahrtsregelungen

Vorfahrt haben Straßenbahnen, Linienbusse und Trolleybusse.

Halten und Parken

In Riga gibt es Parkzonen, die kostenpflichtig sind. Weitere Informationen unter

www.rigassatiksme.lv/en

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.

Eine Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:

FIA-Leitfaden

Lichtpflicht

Auf allen Straßen muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.

Weitere wichtige Verkehrsbestimmungen

Das Benutzen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten.

Kindersitze

Kinder unter 150 cm Körpergroße müssen mit einer Rückhalteeinrichtung für Kinder gesichert werden.

Warnwestenpflicht

Autofahrer müssen eine Warnweste tragen, wenn sie ihr Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften im Falle einer Panne oder eines Unfalls nachts oder bei schlechter Sicht verlassen.

Es empfiehlt sich im Interesse der eigenen Sicherheit, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitzuführen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.

Weitere Mitführpflichten

Wir empfehlen die Mitnahme eines Feuerlöschers. Die im Land geforderte Pflicht zur Mitführung eines Feuerlöschers gilt nicht für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Zur Umgehung von ggf. auftretenden Missverständnissen wird jedoch zum Mitführen dringend geraten.

Winterausrüstung

Winterreifen

Vom 1. Dezember bis 1. März des Folgejahres besteht für Fahrzeuge bis 3,5 t zGG und deren Anhänger Winterreifenpflicht. Es müssen Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm verwendet werden.

Schneeketten

Schneeketten dürfen an allen Fahrzeugen montiert werden, wenn die Straßen schneebedeckt sind.

Spikes

Verwendung in den Wintermonaten vom 1. Oktober bis 30. April erlaubt.

Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne

Bei Verkehrsunfällen muss die Polizei verständigt werden.

Bei Sachschäden ist die Verwendung des »Europäischen Unfallberichts« zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).

Zufahrtsbeschränkungen

City-Maut

Jurmala

Gebiet

Im Küstenkurort Jūrmala wird für die Einfahrt in das Stadtgebiet in den Sommermonaten eine Gebühr als Umweltschutzabgabe erhoben.

Betroffene Fahrzeuge

Alle Kfz.

Zeiten

April bis September, rund um die Uhr.

Preise

Tagespass2 Euro

Bezahlung

Der Tagespass kann vor Ort an der Touristeninformation, bei der Stadtverwaltung, an Geldautomaten sowie telefonisch und online gekauft werden.

www.jurmala.lv

Befreiung

Elektrofahrzeuge und Fahrzeuge zur Beförderung von Menschen mit Behinderung sind von der Zahlung der Umweltschutzabgabe befreit.

Alle Angaben ohne Gewähr.